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Hier
finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Reform
der Handwerksordnung. Werden
Handwerksleistungen durch die neue Handwerksordnung billiger?
Das ist zu erwarten. Bislang konnten Unternehmer viele
Produkte nicht aus einer Hand anbieten. Das wird sich nun ändern.
Besonders Häuslebauer können sich deshalb auf Preisnachlässe
freuen. Außerdem: Konkurrenz belebt das Geschäft. Gerade
bei Kleinaufträgen haben kleine, neue Unternehmen mit einem
guten Preis-Leistungs-Verhältnis gute Chancen auf dem Markt.
Führt die Abschaffung des Meisterzwangs für die
Führung eines Handwerksbetriebs nicht zu Qualitätseinbußen?
Nein. Das zeigen die positiven Erfahrungen im Ausland.
Schon heute werden Arbeiten meist von Gesellen erledigt. Die Meister
sind vielfach mit der Unternehmensführung ausgelastet.
Lohnt sich eine Meisterausbildung überhaupt noch?
Ja. Für gefahrgeneigte Tätigkeit bleibt der Meisterbetrieb
Vorschrift. Und wer Meister ist, aber nicht Chef sein will, kann
dies auch in einem Unternehmen, dessen Chef nicht Meister ist, tun.
Hier ergeben sich neue, interessante Möglichkeiten.
Bringt
die neue Handwerksordnung mehr Ausbildungsplätze im Handwerk?
In den letzten Jahren hat das Handwerk immer weniger ausgebildet.
Ohne die Neuregelung droht sich dieser Trend zu verstärken,
denn: Viele Unternehmen finden keinen Nachfolger. Die Neuregelung
sorgt dafür, dass mehr Betriebe gegründet werden und ausbilden
können.
Wird die Ausbildung zukünftig billiger?
Wohl kaum. Aber die Bundesregierung hilft mit dem Meister-BaföG.
Die Ausbildungsvergütungen sind tariflich festgelegt. Sie machen
den Hauptteil der Ausbildungskosten aus.
Warum wird der Meisterbrief nicht komplett abgeschafft?
Wenn es um Leben und Gesundheit geht, brauchen wir hohe
Standards. Diese sichert der Meisterbrief. Eine schlechte Frisur
kann man leicht korrigieren, mangelhafte Bauausführung dagegen
nur schwer.
Wie machen es die anderen Länder?
Mit seinem starren Handwerksrecht steht Deutschland im
EU-Vergleich fast alleine: In Großbritannien, Italien, Portugal,
Irland, und Spanien beispielsweise besteht freier Marktzutritt.
In den Niederlanden sind Berufszugangsbeschränkungen für
bestimmte gefährliche Tätigkeiten geregelt. In Frankreich
muss lediglich für drei Gewerbe (darunter das Friseurhandwerk)
ein besonderer Nachweis erbracht werden. Nur Luxemburg kennt ähnliche
Berufszugangsschranken wie Deutschland. In Österreich sind
Inländer in der Zulassung zur Handwerksausübung den Angehörigen
der übrigen EU-Staaten gleichstellt.
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