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Berlin aktuell
 

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Häufig gestellte Fragen zur Rente

War die Rentenreform wirklich notwendig?
Ja. Dringend und schnell ("Riester-Rente"). Denn kein Rentensystem kann es auf Dauer verkraften, dass immer weniger Beitragszahlende für immer mehr Rentnerinnen und Rentner einen immer längeren Rentenbezug bei gleicher Leistung finanzieren.

Müssen die heutigen Rentnerinnen und Rentner befürchten, dass sich ihre Renten durch die Reform vermindern?
Nein. Die Renten werden auch künftig Jahr für Jahr steigen, allerdings langfristig geringfügig langsamer als Löhne und Gehälter der Versicherten.

Was passiert, wenn nicht zusätzlich vorgesorgt wird?
Die Bundesregierung empfiehlt die zusätzliche freiwillige Altersvorsorge, damit der Lebensstandard im Alter verbessert werden kann. Aber wie gesagt, sie ist freiwillig, gezwungen wird keiner. Wer etwa eine Immobilie erworben hat und somit im Alter keine Miete zahlen muss, kann sich überlegen, ob er darüber hinaus zusätzlich vorsorgen will. Jeder entscheidet selbst, wie er fürs Alter vorsorgen will.

Warum soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2030 22 Prozent nicht überschreiten?
Ein ständig steigender Beitragssatz hemmt wirtschaftliches Wachstum und führt zu weniger Beschäftigung. Arbeit würde teurer, die Lohnnebenkosten stiegen deutlich und damit die Arbeitslosigkeit. So müssten die Beschäftigten des Jahres 2030 ohne die Rentenreform der Bundesregierung bis zu 26 Prozent Beitrag zahlen.

Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen?
Die Tatsache, dass die Menschen künftig länger leben und der Anteil älterer Menschen steigt, wird sich vor allem in der Zukunft auswirken. Die Folge ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung langfristig nicht mehr das leisten kann, was sie heute leistet. Das müssen die Jüngeren bei ihrer Altersvorsorge beachten. Deshalb empfiehlt sich eine Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzlicher Altersvorsorge. Die zusätzliche Altersvorsorge bietet Möglichkeiten, gute Renditen zu erzielen. Und sie wird vom Staat in großem Umfang gefördert.

Wie erfährt man seinen Rentenkontostand?
Um das Einkommen im Alter besser planen zu können, erhält ab 2004 jede Beitragszahlerin und jeder Beitragszahler ab 27 Jahren automatisch einmal im Jahr schriftlich Auskunft über den individuellen Rentenkontostand. Aus dieser Renteninformation geht hervor, welche Höhe eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr voraussichtlich erreichen wird. Zudem gibt dieser Kontostand konkret Auskunft darüber, auf welche Höhe sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine volle Erwerbsminderungsrente belaufen würde.

Wird die junge Generation von den Beiträgen, die sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, überhaupt etwas wiedersehen?
Garantiert! Ab 2001 folgen die Renten wieder der Lohnentwicklung. Damit ist sichergestellt, dass auch heutige Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger später eine Rente bekommen, die mit dem Einkommen der dann arbeitenden Bevölkerung Schritt hält. Die heutige und künftige Bundesregierungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer absehbaren Unterschreitung des vorgegebenen Rentenniveaus dem Gesetzgeber, also Bundestag und Bundesrat, Vorschläge zur Verhinderung einer solchen Entwicklung vorzulegen.

Sollte der Staat nicht einfach mehr Geld in die gesetzliche Rentenversicherung investieren, um die künftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu entlasten?
Nein. Der Staat finanziert bereits jetzt mehr als ein Drittel der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und das sind 2001 insgesamt 147 Mrd. DM. Die Grenzen sind erreicht: Nicht nur aus Sicht des Bundeshaushalts, sondern auch aus Sicht der Rentenversicherung. Die Rentenversicherung soll ein Beitrags-bezogenes Alterssicherungssystem bleiben.

Spielt Kindererziehung bei der Rentenberechnung künftig eine größere Rolle?
Ja. Die Rentenreform stellt speziell Kindererziehende besser. Die Bundesregierung will besonders die Frauen mehr unterstützen, die Kindererziehung und Teilzeitarbeit miteinander verbinden. Auch Mütter bzw. Väter, die mehrere Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erziehen und deshalb häufig nicht erwerbstätig sind, profitieren von den neuen Regelungen.

Wird Kindererziehung auch bei der Förderung der privaten Eigenvorsorge anerkannt?
Ja. Pro Kind werden bis zu 185 Euro Zulage gewährt.

Können auch nicht erwerbstätige Ehepartner die staatliche Zulage bekommen?
Ja. Die Bundesregierung möchte Kindererziehende dabei unterstützen, eine eigenständige Altersvorsorge aufzubauen. Deshalb kann ein Ehepartner, auch wenn er nicht erwerbstätig und sozialversicherungspflichtig ist, trotzdem eigenständig für das Alter vorsorgen.

Können Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger überhaupt etwas sparen?
Klar! Auch ein kleines Einkommen ist kein Hindernis für große Vorsorgepläne. Denn der Staat hilft beim Sparen: Die Eigenvorsorge in der empfohlenen Höhe von 4% des maßgeblichen Einkommens setzt sich zusammen aus Eigenanteil plus staatlicher Förderung. Gerade für kleine Einkommen ist dies interessant. Denn was man aus eigener Tasche bezahlt, ist bei geringem Einkommen ja weit weniger als 4% des Einkommens.

Wie sieht das aus, wenn jemand Rente bezieht und nebenher eine geringfügige Beschäftigung ausübt? Wird die Nebentätigkeit auf die Rente angerechnet?
Ein Mini-Job neben der normalen Altersrente bedeutet kein Problem, die Rente wird nicht gemindert. Ein Mini-Job neben einer vorgezogenen Altersrente oder neben einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. voller Erwerbsminderung bedeutet, dass die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden muss. Diese Grenze, die auf 325 Euro festgeschrieben war, ist wieder dynamisch ausgestaltet. Sie beträgt ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, das sind 340 Euro im Jahre 2003. Das heißt, bis zu 340 Euro monatlich ist der Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung unschädlich für den Bezug von vorgezogener Altersrente oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. voller Erwerbsminderung. Bei einem 400 Euro Job werden die Renten also nicht mehr in voller, sondern nur noch in gekürzter Höhe gezahlt.