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Ausschuss für Kultur und Medien
2002
 

Seite 1/1

Die Arbeit des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages

Bilanz und Ausblick

Beitrag der Ausschussvorsitzenden, Monika Griefahn, MdB,
für die „Kulturpolitischen Mitteilungen“

Zu Beginn der 14. Wahlperiode im November 1998 ist der aus 15 Mitgliedern bestehende Ausschuss für Kultur und Medien als eigenständiger Bundestagsausschuss neu eingesetzt worden. Sein Aufgabengebiet umfasst neben dem Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien federführend auch den Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik. Durch die Schaffung des Amtes des Kulturstaatsministers und die Einrichtung des Ausschusses für Kultur und Medien, mit dem das Parlament seine Verantwortung für eine gesamtstaatliche Kulturpolitik wahrnimmt, hat die Kulturpolitik des Bundes, unbeschadet der besonderen Verantwortung der Länder für Bildung, Kunst und Kultur, einen ganz neuen Stellenwert erhalten. Die mit der Bündelung der kulturpolitischen Kompetenzen des Bundes erfolgreich begonnene Neuorientierung der Kulturpolitik muss auch in der nächsten Wahlperiode fortgeführt werden.

Der Ausschuss hat sich in seiner oftmals fraktionsübergreifenden Arbeit in erster Linie als Ansprechpartner der Künstler und der Kulturschaffenden auf Bundesebene und als parlamentarisches Forum für die Debatten über national bedeutsame Kulturthemen verstanden. So hat der Ausschuss gleich zu Beginn seiner Arbeit die abschließende Entscheidung des Deutschen Bundestages für den Bau des Denkmals für die ermordeten Juden Europas vorbereitet, die am Ende einer zehnjährigen kontrovers geführten öffentlichen Diskussion stand. Zum Abschluss dieser Wahlperiode ist es dem Ausschuss mit seiner Empfehlung zur Gestaltung der Historischen Mitte Berlins gelungen, der Entscheidung des Deutschen Bundestages über die viel diskutierte Frage der Rekonstruktion des Stadtschlosses und seiner historischen Fassaden den Weg zu bereiten.

Der Ausschuss hat sich in den vergangenen vier Jahren mit einem breiten Themenspektrum befasst, das von der Erinnerungskultur über die Filmförderung bis hin zur Auswärtigen Kulturpolitik reicht. Der Ausschuss hat nicht nur einen maßgeblichen Anteil an der Novellierung des Stiftungsrechts und der gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung gehabt, er hat auch in Fragen des Urheberrechts und der Künstlersozialversicherung wichtige Impulse gegeben. Zudem hat er Themen wie Software-Patentierung, Cybercrime und Kabelnetzverkauf aufgegriffen, die angesichts der neuen Herausforderungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien immer mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken.

Zentrale Gesetzgebungsvorhaben, die der Ausschuss federführend beraten hat, waren die Novellierung des Stiftungsrechts sowie die gesetzliche Regelung der Buchpreisbindung. Mit der Modernisierung des Stiftungsrechts durch Verbesserungen sowohl im Stiftungssteuer- als auch im Stiftungszivilrecht ist ein wichtiger Reformschritt gemacht worden, der die Voraussetzungen zur weiteren Entfaltung des Stiftungswesens schafft. Mit der gesetzlichen Regelung zur Buchpreisbindung, die die bisherige, von der EU unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten kritisch betrachtete Preisbindung auf vertraglicher Grundlage ersetzt, wird der Erhalt der Buchpreisbindung gesichert und zugleich EU-Konformität hergestellt. Das Buchpreisbindungsgesetz leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, das Buch nicht nur als Wirtschafts-, sondern auch als Kulturgut zu stärken und die Vielfalt der Verlags- und Buchhandelslandschaft in Deutschland zu erhalten.

Weitere Themen auf der Tagesordnung des Ausschusses waren u.a. die Gedenkstättenkonzeption, die Kulturförderung in den neuen Ländern, die Hauptstadtkulturförderung, die Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz, die Filmförderung, die Arbeit der Deutschen Welle und die Auswärtige Kulturpolitik. Im Kontext der Auswärtigen Kulturpolitik hat der Ausschuss insbesondere die Fusion der wichtigen Mittlerorganisationen Goethe-Institut und Inter Nationes intensiv begleitet und die konzeptionelle Weiterentwicklung nach Kräften unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt, mit dem sich der Ausschuss nicht erst seit den Ereignissen des 11. September 2001 befasst hat, ist der Dialog der Kulturen, der im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik zu einem wesentlichen außenpolitischen Instrument der Konfliktprävention geworden ist.

Im April 2000 hat der Ausschuss einen Unterausschuss „Neue Medien“ eingesetzt, der sich als Querschnittsgremium insbesondere mit den Chancen und Risiken der modernen Kommunikations- und Informationsgesellschaft auseinandersetzt. Die Umbrüche, die mit der Entwicklung der neuen Medienwirklichkeit verbunden sind, werden als eine der großen Zukunftsaufgaben im Unterausschuss parlamentarisch beraten und mitgestaltet. Zu den zentralen Themen gehörten u.a. die Diskussion über die notwendige Reform der Medien- und Kommunikationsordnung sowie die Problematik der digitalen Spaltung der Gesellschaft. Zudem hat der Unterausschuss das Pilotprojekt „e-Demokratie“ des Deutschen Bundestages mit der Zielsetzung initiiert, den Bürgern die Möglichkeit zu einem direkten Dialog mit dem Parlament und zur Teilhabe am Gesetzgebungsprozess zu eröffnen.

Die Bilanz der bisherigen Arbeit zeigt eindrucksvoll, dass sich der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner parlamentarischen Arbeit bewährt hat und deshalb auch weiterhin seinen festen Platz im Parlament haben muss. Der Deutsche Bundestag sollte seine gewachsene kulturpolitische Verantwortung auch in der 15. Wahlperiode durch die Einsetzung eines entsprechenden Ausschusses wahrnehmen, denn es stehen weitere wichtige Gesetzesvorhaben im Bereich Kultur und Medien an, die zügig in Angriff genommen werden müssen. Dabei geht es insbesondere um die Novellierung des Filmförderungsgesetzes und des Deutsche-Welle-Gesetzes.

Zentrales Anliegen bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den deutschen Film als Kulturgut und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft. Grundlage für die Novellierung wird das vom Kulturstaatsminister vorgelegte filmpolitische Konzept sein, das der Diskussion bereits jetzt wichtige Impulse gegeben hat. Wesentliche Aspekte dieses Konzeptes liegen in der „kriterienbasierten Referenzfilmförderung“ und der Drehbuchförderung. Weitere zentrale Punkte sind die Stärkung der unabhängigen Filmproduzenten und die Verbesserung des Marketings für den deutschen Film im In- und Ausland.

Vorrangiges Ziel der Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes ist die Neugestaltung des deutschen Auslandsrundfunks vor dem Hintergrund veränderter Gegebenheiten und Erfordernisse in den internationalen Kulturbeziehungen. Zur geplanten Novellierung liegen bereits erste Konzepte des Kulturstaatsministers und der Deutschen Welle vor, die in der nächsten Wahlperiode im Dialog aller Beteiligten weiterentwickelt werden müssen. Zentrale Ansätze des Reformkonzeptes des Kulturstaatsministers sind die Konkretisierung der Aufgabenstellung des deutschen Auslandsrundfunks, die Präzisierung des Programmauftrags der Deutschen Welle sowie die Schwerpunktsetzung bei Zielgruppen und Zielregionen.

Allein diese beiden geplanten Reformvorhaben machen deutlich, dass einem Ausschuss im Bereich Kultur und Medien auch in der nächsten Wahlperiode eine wichtige Rolle zukommen wird. Zu den Themen, mit denen sich ein solcher Ausschuss dann auch intensiv beschäftigen wird, zählt die Auswärtige Kulturpolitik. Dabei muss es um eine weitere Stärkung der Auswärtigen Kulturpolitik als dritter Säule der Außenpolitik und eine Fortsetzung des Dialogs der Kulturen im Sinne der sogenannten Zweibahnstraße gehen.

Das Gute ist, dass durch die Ernennung eines Kulturstaatsministers und die Einrichtung des Ausschusses für Kultur und Medien der kulturpolitische Diskurs insgesamt auf allen Ebenen verstärkt worden ist. Das wollen wir weiterführen.