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Ausschuss für Kultur und Medien
Oktober 2003
 

Seite 1/1

Kulturelle Vielfalt und Markt
Die Gefahren des GATS

Ich glaube, es war erste Mal, dass in einer Bundestagsdebatte zum Welthandel die Kultur- und Bildungspolitik eine Stimme hatte. In den bisherigen Runden der WTO, in den GATS-Verhandlungen und bei vielen andere Gelegenheiten ist die Kultur immer hinten heruntergefallen bzw. gar nicht beachtet worden. Das ändert sich langsam. Auch im globalen Handelsregime und in anderen Institutionen macht sich langsam das Bewußtsein breit, dass die Kultur, die Bildung und die audiovisuellen Medien doch viel zu verlieren haben könnten, wenn sie immer nur als Randthema behandelt werden oder als normales Wirtschaftsgut.

Dennoch sind die Gefahren in der aktuellen WTO-Runde, die sich ja mit den Entwicklungsländern befasst, längst nicht ausgeräumt. Drückt sich die kulturelle Vielfalt doch auch durch die Art und Weise aus, wie Menschen miteinander in wirtschaftliche Beziehungen treten. Und ich sehe die Gefahr, dass diese Vielfalt unterdrückt oder nivelliert wird, wenn sich die Maßnahmen und Regeln des WTO-Regimes einzig und allein an den bisherigen Vorgehensweisen orientieren.

Natürlich sind alle Maßnahmen richtig, die die Entwicklung in jeglicher Hinsicht fördern, aber die Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt – und nicht die Assimilierung - ist eine Grundlage für Innovation. Denn jede wirtschaftliche oder soziale Entwicklung trägt nicht, wenn sie kulturelle Eigenheiten überdeckt oder unterdrückt. Förderung von Bildung gehört übrigens genauso dazu, ja ist sogar Voraussetzung für alles andere.

Wir sollten also dafür sorgen, dass das Handelsregime der WTO zukunftsfähig und nachhaltig gestaltet wird. Nur wenn ökologische, soziale, ökonomische und kulturelle Gesichtspunkte gleichberechtigt behandelt werden, kann ein faires System entstehen, wie wir es wollen. Das hat Präsident Chirac bereits beim Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung in Johannesburg deutlich gemacht.

Wir müssen den Schutz der kulturellen Vielfalt, der medialen Vielfalt sowie den Schutz von Kulturgütern als globale öffentliche Güter anerkennen.

Was passiert, wenn dies nicht beachtet wird? Gesellschaften bzw. bestimmte Gruppen innerhalb von Gesellschaften, die wirtschaftlich dominiert oder Nivellierungstendenzen unterworfen werden, entwickeln eine kulturelle Rückbesinnung, die auch nationalistisch werden kann. Allzu oft nimmt diese Rückbesinnung aber auch radikale Züge an; wir können dies zum Beispiel in einigen islamischen Ländern beobachten, die sich gegen vermeintliche McDonaldisierung oder Britney Spears wehren. Vielfalt ja, aber nicht als Entschuldigung für Menschenrechtsverletzungen und fehlende Gleichberechtigung.

Ich glaube, dass einige Konflikte verhindert werden könnten, wenn sich das globale Handelsregime darauf einstellt, dass seine Regeln auf ihre Kulturverträglichkeit geprüft werden.

Die aktuellen GATS-Verhandlungen haben ein großes Konfliktpotenzial, sichtbar in den Debatten über die Schädlichkeit des liberalisierten Dienstleistungshandels mit Bildung, Kultur und audiovisuellen Medien. Und ich fürchte, diese Konflikte sind noch nicht ausgeräumt, auch wenn die EU zunächst keine Verhandlungsangebote im Bereich der Kultur, der audiovisuellen Medien und der Bildung macht. Für die Zukunft bin ich da skeptisch, denn schon in der laufenden Doha-Runde der WTO steht alles wieder zur Disposition, weil wir uns mit der Unterzeichnung des GATS-Vertrages verpflichtet haben, horizontal über alle Bereiche zu verhandeln mit dem Ziel einer Liberalisierung. Das kann auch zur Basarmentalität führen. Aber es darf z.B. die Struktur eines öffentlichen Bildungssystems nicht in Frage gestellt werden, da stimme ich der Kollegin Reiche zu; es darf nicht dazu führen, dass Subventionsansprüche ausländischer Anbieter erzwungen werden können.

Und was würde es beispielsweise für die ARD bedeuten, wenn der Bereich der audiovisuellen Medien vielleicht doch irgendwann liberalisiert würde? Die Zulässigkeit unserer Rundfunkgebühren würden dann von WTO-Regeln bestimmt und ein Expertenpanel der WTO aus drei Handelsexperten würde, wenn sich ein anderer Staat über uns beschwert, darüber befinden, ob unsere Gebühren dem internationalen Handelsrecht entsprechen oder nicht. Wird ein Verstoß festgestellt und wir bestehen aber auf unseren Gebühren, so kann der Beschwerdeführer gegen uns Handelssanktionen, und zwar in jedem Bereich, verhängen! Das muß man sich mal lebhaft vor Augen halten. Was mit der Deutschen Welle passieren würde, die ja direkt vom Staat finanziert, also subventioniert wird, wage ich mir gar nicht auszumalen!

Deshalb brauchen wir auch über die jetzige Debatte hinaus eine UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt. Ich bin froh, dass die Verhandlungen wohl bald beginnen werden.

Allerdings, das muß ich fairerweise sagen, werden gegenwärtig diejenigen Bereiche verhandelt, in denen Subventionen auch in Zukunft zulässig sein sollen und zu welchen Bedingungen sie zulässig sind. Die Kultur und die audiovisuellen Medien gehören sicherlich dazu. Es kommt aber auf die Bedingungen an. Hier müssen wir weiter wachsam sein!

Unser Antrag fordert deshalb dazu auf, den Schutz der kulturellen Vielfalt und den Schutz von Kulturgütern in das Regelwerk der WTO einzubauen bzw. Handelsliberalisierung so zu gestalten, dass sie kulturverträglich ist. Das Beste wäre, Kultur, Bildung und audiovisuelle Medien ganz aus der Verhandlungsmasse rauszunehmen, aber das ist leider unrealistisch. Auch die Franzosen sind in Uruguay mit ihrer „exception culuturelle“ damit gescheitert. Jedenfalls darf der gesamte Bereich der Kultur, der audiovisuellen Medien und der Bildung nicht völlig der Liberalisierung anheim fallen. Die Proteste, die alle WTO-Treffen begleiten, sind auch kulturelle Proteste; genauer gesagt: gegen die kulturelle Gleichmachung. Die Menschen brauchen ihre Identität und das muß sich auch beim Handel zeigen. Die Substanzverluste wären zu groß.