| 1. Rechnen Sie mit der Berufung des ersten Kulturministers auf Bundesebene durch den neuen Bundeskanzler – und was spricht nach Ihrer Ansicht dafür oder dagegen?
Antwort: Das nach dem Regierungswechsel 1998 neu geschaffene Amt einer Beauftragten für Kultur und Medien hat sich als Notwendigkeit erwiesen. Die Kulturstaatsministerin ist Impulsgeberin, Ansprechpartnerin und Interessenvertreterin der Kultur wie auch der Medien in Deutschland und Europa. Die Praxis der vergangenen sieben Jahre hat aber auch gezeigt, dass die Einbeziehung weiterer Aufgabengebiete wünschenswert wäre, um die Ressourcen innerhalb der Bundesregierung effektiver zu konzentrieren.
Im Hinblick auf die sich vertiefenden Beziehungen innerhalb der EU hat es sich als unabdingbar herausgestellt, dass Deutschland einheitlich nach außen auftritt. Dies trifft auch für die Kultur- und Medienpolitik zu. Eine eigene kultur- und medienpolitische Zuständigkeit der BKM auf EU-Ebene ist daher notwendig. Deshalb sollten die noch im Wirtschaftsministerium vorhandenen Referate aus dem Medienbereich zur BKM wechseln. Konsequenterweise gehört die Vertretung des Bereichs der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ebenfalls zur BKM.
Eine solche Erweiterung des Aufgabenspektrums spräche für die Gründung eines eigenen Ministeriums und eine damit verbundene Aufwertung der obersten Bundesbehörde BKM, die in der üblichen Ministeriumsstruktur ihren Niederschlag finden würde (separater Haushalt, parlamentarischer und beamteter Staatssekretär etc.). In meinen Augen kann die Kultur weiterhin im Bundeskanzleramt angesiedelt sein, sie sollte aber auf jeden Fall eine(n) Repräsentantin / Repräsentanten im Rang eines Bundesministers haben.
2. Die Enquetekommission Kultur des scheidenden Bundestages hat sich dafür ausgesprochen, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern – in Ihren Augen ein Vorteil?
Antwort: Kultur ist eine unentbehrliche Grundlage unseres Zusammenlebens und besitzt einen wichtigen Stellenwert innerhalb unserer Gesellschaft. Kultur stiftet Identität, vermittelt Werte und besitzt politische Integrationskraft. Kultur kann nicht als Ware oder Dienstleistung wie jede andere betrachtet werden, sondern bedarf eines besonderen Schutzes und des Erhaltes als öffentliches Gut.
Das Grundgesetz formuliert wesentliche Ziele unserer Gesellschaft durch Staatszielbestimmungen im Grundgesetz. Neben materiellen Bedingungen als Mindestvoraussetzung menschlichen Daseins wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere definiert das Grundgesetz bisher keine geistig-ideelle Dimension als Lebensgrundlage des Menschen. Selbst das europäische Verfassungsrecht kennt in Artikel 151 EGV einen Kulturartikel, der das Bewusstsein Europas auch als kulturelle Gemeinschaft unterstreicht. Ein ausdrückliches Bekenntnis einer europäisch verwurzelten Kulturnation Deutschland zum Schutz und zur Förderung der Kultur fehlt, beides ist im rechtlichen Sinne im Grundgesetz nicht positiv verankert.
Ich trete dafür ein, Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen, so wie es auch die gesamte SPD tut. Damit würden kulturelle Aufgaben des Staates gleichgewichtig neben sozialen und umweltbezogenen im Grundgesetz verankert. Auch wenn sich daraus keine rechtlichen Ansprüche zur Förderung der Kultur ableiten lassen, so wird auf Verfassungsebene die Verantwortung des Staates unterstrichen, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und zu fördern. Der Erhalt der Kultur und ihre Förderung würde als gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen neu belebt, Kultur als öffentliches Gut geschützt. Damit kommen wir auch unserem Ziel näher, dass Kultur endlich nicht mehr als freiwillige Aufgabe sondern als Pflichtaufgabe begriffen wird.
3. Die CDU-Vorsitzende hat schwindende Bereitschaft zum Singen und mangelnde Lieder-Kenntnis beklagt. Sprecher anderer Parteien haben ihr beigepflichtet. Was können Bundestag, Bundesregierung oder die Parteien allgemein tun, um diesem Mißstand zu begegnen?
Antwort: Das Potential der Politik liegt hier hauptsächlich in der Bildung und Betreuung. Ich bin der Meinung, dass in den Familien, den Kindergärten oder den Schulen das Singen und die Liederkenntnis eine größere Rolle spielen sollten. Dafür ist es beispielsweise wichtig, dass Musik in der ErzieherInnen- und LehrerInnenausbildung zur Pflicht wird. Allerdings erfüllen sich die kulturellen Aufgaben nicht in dem punktuellen Engagement, wie es bei der CDU-Vorsitzenden den Anschein macht. Stattdessen geht es neben einzelnen Initiativen darum, Kunst und Kultur in unserer Gesellschaft insgesamt zu stärken und ihr eine entsprechende Bedeutung zu geben. Ein Beispiel sind hier unsere Bemühungen um die Ganztagsschule. Mit dem Ganztagsschulenprogramm stellen wir den Ländern bis 2008 rund 4 Mrd. Euro für die Einrichtung von ca. 10.000 Ganztagschulen zur Verfügung. Mit der Einführung der Ganztagsschulen werden somit im schulischen Bildungsbereich neue (sowohl zeitliche als auch finanzielle) Ressourcen bereitgestellt, die zur Implementierung von kulturellen Bildungsangeboten prädestiniert sind. Kulturelle Praxis gehört in den Schulalltag! Und dazu gehört eben auch ganz grundlegend die musikalische Bildung.
4. Wie weit wird Ihre Politik dazu beitragen, die Rolle der Laienmusik in Chören und Orchestern neu als die eines unersetzbaren Kulturträgers zu definieren und zu unterstützen – und damit das herkömmliche Bild vom gesellschaftlich irrelevanten Freizeitvergnügen aus den Köpfen zu tilgen?
Antwort: Wir wollen diese Kulturträger unterstützen. Zum einen zeigen wir das, indem wir sie finanziell entlasten. Ein wichtiges Element dieser Unterstützung ist die Künstlersozialkasse. Mehrere Änderungen kommen hier besonders Vereinen zu gute, in denen Chöre und Orchester ja oft organisiert sind. Die Abgabepflicht für Chorleiter und Dirigenten von Musik- und Gesangsvereinen wurde beispielsweise gestrichen. Auch fiel bei Honoraren nebenberuflich tätiger Künstler (z.B. an Musikschulen und Volkshochschulen) bis zur Höhe der so genannten steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.840 Euro die Künstlersozialabgabe weg.
Ein weiteres Beispiel für unseren Einsatz in diesem Bereich ist das in der Verantwortung der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (BKJ) durchgeführte Bundesmodellprojekt "Rein ins Leben - Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur (FSJ Kultur)". Es war ein voller Erfolg und erfuhr von allen Seiten hohe Anerkennung. Mit der gezielten Förderung bürgerschaftlichen Engagements wird nicht nur eine zusätzliche Unterstützung der außerschulischen kulturellen Bildung in Vereinen und öffentlichen Bildungsinstitutionen geschaffen, sondern jungen Menschen auch die vielfältigen Möglichkeiten der freiwilligen und ehrenamtlichen Arbeit eröffnet, die oftmals sogar die Grundlage für spätere berufliche Entscheidungen legen.
Die Vielfalt des Engagements, ob nun in der Laienmusik oder anderen kulturellen Bereichen, möchten wir nachhaltig unterstützen und fördern um so auch das Bild und die gesellschaftliche Anerkennung weiter ins Positive zu bringen.
5. Können Sie sich vorstellen, aktiv in einer bundesweiten Initiative fürs Singen mitzuarbeiten?
Antwort: Ich engagiere mich bereits für verschiedene Projekte im Bereich Musik. So bin ich beispielsweise Vorsitzende der Musikgemeinschaft des Deutschen Bundestages oder Vorsitzende des Fördervereins des RIAS-Jugendorchesters. Abhängig von der Form, die eine bundesweite Initiative fürs Singen finden würde, habe ich die grundlegende Bereitschaft, mich in solch einer Initiative einzusetzen.
6. Und wann werden Sie selbst einmal wieder singen?
Antwort: Ich selbst singe mit meinen Kindern und in meiner Familie und das beinahe täglich.
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