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I. Kulturpolitik auf bundespolitischer Ebene
1. Sprechen Sie sich für eine Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz aus?
Antwort:
Kultur ist eine unentbehrliche Grundlage unseres Zusammenlebens und besitzt einen wichtigen Stellenwert innerhalb unserer Gesellschaft. Kultur stiftet Identität, vermittelt Werte und besitzt politische Integrationskraft. Kultur kann nicht als Ware oder Dienstleistung wie jede andere betrachtet werden, sondern bedarf eines besonderen Schutzes und des Erhaltes als öffentliches Gut.
Die SPD tritt dafür ein, Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Damit würden kulturelle Aufgaben des Staates gleichgewichtig neben sozialen und umweltbezogenen im Grundgesetz verankert. Auch wenn sich daraus keine rechtlichen Ansprüche zur Förderung der Kultur ableiten lassen, so wird auf Verfassungsebene die Verantwortung des Staates unterstrichen, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und zu fördern. Der Erhalt der Kultur und ihre Förderung würde als gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen neu belebt, Kultur als öffentliches Gut geschützt.
2. Wollen Sie das Amt eines Kulturstaatsministers/einer Kulturstaatsministerin fortführen? Wollen Sie ein Bundeskulturministerium einrichten? Wenn ja, was sind nach Ihrer Auffassung die vordringlichsten Aufgaben dieser Struktur?
Antwort:
Das nach dem Regierungswechsel 1998 neu geschaffene Amt eines Beauftragten für Kultur und Medien hat sich als Notwendigkeit erwiesen. Die Beauftragte für Kultur und Medien ist Impulsgeberin, Ansprechpartnerin und Interessenvertreterin der Kultur wie auch der Medien in Deutschland und Europa.
Die Praxis der vergangenen sieben Jahre hat aber auch gezeigt, dass die Einbeziehung weiterer Aufgabengebiete wünschenswert wäre, um die Ressourcen innerhalb der Bundesregierung effektiver zu konzentrieren.
Im Hinblick auf die sich vertiefenden Beziehungen innerhalb der EU hat es sich als unabdingbar herausgestellt, dass Deutschland einheitlich nach außen auftritt. Dies trifft auch für die Kultur- und Medienpolitik zu. Eine eigene kultur- und medienpolitische Zuständigkeit des Beauftragten für Kultur und Medien auf EU-Ebene ist daher notwendig. Aus kulturpolitischer Sicht ergeben sich aus dieser Erweiterung des Aufgabenspektrums Argumente für die Gründung eines eigenen Ministeriums bzw. – bliebe die Beauftragte für Kultur und Medien beim Bundeskanzler angesiedelt – für den Rang eines Bundesministers. Wobei wir wissen, dass Kabinettszuschnitte und institutionelle Zuständigkeiten immer auch weiteren Kriterien unterliegen.
3. Treten Sie für die Fortsetzung des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag ein?
Antwort:
Gemeinsam mit dem Amt des Beauftragten für Kultur und Medien wurde der Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag eingesetzt. Ebenso wie das 1998 neu geschaffene Amt hat sich der Ausschuss bewährt und gezeigt, wie wertvoll eine solche Vertretung von Kunst und Kultur, von Künstlerinnen und Künstlern auf Bundesebene ist. Kulturpolitik wurde auf die Bundesebene gehoben und durch viele neue Impulse auch aus dem parlamentarischen Raum belebt. Der öffentliche Diskurs zu kulturpolitischen Fragen wurde um eine ganz wesentliche Ebene erweitert und intensiviert.
Die SPD spricht sich für eine weitere Stärkung der Kultur in der kommenden Legislaturperiode aus. Kernstück dieser Stärkung ist die Benennung eines Bundeskulturministers. Mit dieser Forderung ist selbstverständlich die Fortsetzung der Arbeit des Kulturausschusses verbunden, mit dann erweiterten Aufgaben und Zuständigkeiten.
Gleichfalls bewährt hat sich der Querschnittsausschuss für Neue Medien beim Bundestagsausschuss für Kultur und Medien. Diese Bündelung ist sinnvoll, da Medien- und Kommunikationspolitik ebenso Kultur- und Gesellschaftspolitik wie auch Teil einer modernen Wirtschafts- und Sozialpolitik ist. Daher sollte auch der Unterausschuss Neue Medien als Ansprechpartner für diesen wichtigen Querschnittsbereich seine Fortsetzung finden.
4. Sprechen Sie sich für eine erneute Enquête-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ aus?
Antwort:
Die Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ hatte auf der Grundlage eines einstimmigen Einsetzungsbeschlusses aller Parteien des Deutschen Bundestages im Herbst 2003 ihre Arbeit aufgenommen. Sie hatte sich ein detailliertes Arbeitsprogramm gegeben, dessen Ziel eine umfassende Untersuchung und Bestandsaufnahme der Kulturlandschaft in Deutschland sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen beinhaltet. Themenfelder wie „die öffentliche und private Förderung von Kunst und Kultur“, „die wirtschaftliche und soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler“ und „Kulturlandschaft Deutschland – Kultur als Standortfaktor“ wurden von elf Abgeordneten und elf Sachverständigen untersucht und bearbeitet. Die Kommission gab Gutachten in Auftrag, führte Anhörungen und Expertengespräche durch, unternahm Reisen, um sich vor Ort über erfolgreiche Projekte zu informieren.
Die Enquête-Kommission hat in den fast zwei Jahren ihrer Tätigkeit einen erheblichen Teil ihrer Arbeit geleistet. Vor allem ist sie mit der Bestandsaufnahme weit fortgeschritten. Die Auswertung der Gutachten und Anhörungen sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen stehen noch aus. Aufgrund des vorzeitigen Endes der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages konnte die Enquête-Kommission ihre Arbeit nicht beenden. Die Mitglieder der Enquête-Kommission haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, bis Ende Oktober 2005 einen Tätigkeitsbericht zu erarbeiten, um auf der Grundlage dieser Materialien sehr bald nach der Konstituierung des 16. Deutschen Bundestages in einer neuen Enquête-Kommission an die bisherigen Ergebnisse anzuknüpfen und mit einem neuen Auftrag die Arbeit zu den gewünschten Ergebnissen zu führen. Dieses Vorhaben wird von der SPD unterstützt und nach der Wahl zielführend verfolgt.
5. Föderalismus
Antwort:
Wir setzen uns für eine zügige Neuauflage der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ein. Bund und Länder müssen wieder in größerem Umfang als bisher autonom handlungsfähig sein. Wir brauchen zu lange, bis sich der Bund und sechzehn Länder geeinigt haben. In Brüssel spricht Deutschland nicht mit einer Stimme. Das geht zu Lasten unseres Landes und schadet unserer Position in Europa und in der Welt.
Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern müssen neu geordnet werden. Wir wollen, dass in den Regelungsbereichen mit überregionalem oder europäischem Bezug die Kompetenz des Bundes gestärkt wird. Bereiche mit überwiegend regionalem Bezug wollen wir in die Kompetenz der Länder legen.
Die eingesetzte Föderalismuskommission hatte dazu bereits gute Ergebnisse erzielt. Die meisten der zu klärenden Fragen waren konsensfähig. Dass die Gespräche ausgerechnet am Thema Bildung scheiterten, ist tragisch. Denn wir wissen, Bildung, Hochschule, Wissenschaft werden die Zukunft unseres Landes maßgeblich mit entscheiden. Es ist deshalb politisch unvernünftig und nicht vermittelbar, dass sich der Bund gerade hieraus völlig zurückziehen soll. Es geht uns um Qualität und um gleiche Bildungschancen. Deshalb werden wir auch künftig alles dafür tun, um eine zeitgemäße Organisation unserer föderalen Struktur zu erreichen.
Wir wollen in Ergänzung und Unterstützung der Kulturhoheit der Länder die Bundeskulturpolitik weiter aufwerten: durch das Amt eines Bundeskulturministers im Kanzleramt, in dessen Zuständigkeit auch die handlungsfähige Repräsentanz in Europa und im Bereich der auswärtigen Kulturpolitik fallen soll.
6. Wollen Sie eine verbindliche Kulturverträglichkeitsprüfung von Gesetzen einführen?
Antwort:
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) regelt verbindlich das Zusammenwirken der Ressorts bei Gesetzgebungsvorhaben. § 45 Absatz 1, § 75 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 8 Nr. 15 GGO schreibt verpflichtend die Beteiligung der Beauftragten für Kultur und Medien vor, wenn Belange der Kultur oder Medienpolitik berührt sind. Die Regelung hat sich als effizient und durchsetzungsstark bewährt.
Hierdurch hat die Bundesregierung gewährleistet, dass die Kulturverträglichkeitsprüfung regelmäßig stattfindet, dass alle Gesetzgebungsvorhaben darauf hin untersucht und bewertet werden. So konnte z.B. die im Koch/Steinbrück-Papier vorgesehene Streichung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes durch die Beauftragte für Kultur und Medien erfolgreich abgewehrt werden. Es konnte sogar über den konkreten Fall hinaus die Überzeugung durchgesetzt werden, dass staatliche Ausgaben für Kultur keinen Subventionscharakter haben.
7. In welcher Weise wollen Sie die organisierte Zivilgesellschaft im Kulturbereich in Ihre Beratungen und Entscheidungen einbeziehen?
Antwort:
Die SPD begrüßt die Bildung von organisierter Zivilgesellschaft. Vereine, Gruppen und Verbände sind der Humus auf dem das kulturelle Leben in Deutschland wächst und sich entfaltet.
Die SPD hält ausdrücklich an dem Grundsatz fest, dass künstlerische Entscheidungen, insbesondere in Gremien und Jurys für Kunst- und Kulturförderung, staatsfern zu erfolgen haben, d.h. hier sind Experten und Verbände genuine Entscheidungsträger. Da jedoch jede Behörde für die Vergabe und Verwendung von Steuergeldern eine haushaltsrechtliche Verantwortung trägt, kann die Vergabe von Fördermittel und ihrer Verwendung letztlich nur unter Mitwirkung der Exekutive erfolgen. Damit besteht eine gestufte Verantwortung, zu der sich die SPD bekennt.
8. Setzen Sie sich für die Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur ein? Beabsichtigen Sie, diese Stiftung finanziell solide auszustatten?
Antwort:
Ja, mit Nachdruck. Die rot-grüne Bundesregierung hat im März 2005 in der Konsequenz der bereits zuvor begonnenen Initiative „Architektur und Baukultur“ einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur eingebracht (Bundestags-Drucksache 15/4998 -neu-). Als Ziel hat sie darin formuliert, „das Bewusstsein für die Belange der Baukultur in Deutschland bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung zu stärken und die Qualität (…) des Architektur- und Ingenieurwesens in Deutschland national wie international herauszustellen“. Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2005 den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet. Leider opferten CDU/CSU das dringend notwendige Gesetz im Bundesrat im Juni 2005 ihrer notorischen Blockadepolitik und torpedierten mit dieser Entscheidung gleichzeitig die langjährige Arbeit vieler, auch ehrenamtlich Beteiligter. Als Vorwand hatte der Föderalismusstreit herhalten müssen.
Der Streit um eine stärkere Verankerung der Bedeutung von Architektur und Baukultur als Identifikationsmerkmal im Bewusstsein unserer Gesellschaft und die daraus folgende politische und gesellschaftliche Unterstützung der Baukultur wird in der nächsten Legislaturperiode fortgeführt. Die SPD wird das Vorhaben zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur weiterverfolgen.
Eine Stiftung ist nur dann sinnvoll, wenn sie mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist. Die rot-grüne Initiative hatte eine Anschubfinanzierung in den Jahren 2005 bis 2008 von insgesamt 5,25 Millionen Euro aus dem Etat des Bundesministeriums Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vorgesehen.
9. Unterstützen Sie die Schaffung einer BibliotheksEntwicklungsAgentur, die die Weiterentwicklung des deutschen Bibliothekswesens fachlich unterstützt, in Form einer Stiftung aus Bundesmitteln?
Antwort:
Die Bedeutung der Bibliotheken als moderne Dienstleister für unser Bildungssystem, aber auch für Wissenschaft und Wirtschaft in der Informations- und Wissensgesellschaft ist unbestritten, eine BibliotheksEntwicklungsAgentur (BEA) könnte hier bundesweit koordinierende und steuernde Funktionen haben. Jedoch sei darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Bibliotheken ebenso wie Bildung und Wissenschaft in die Zuständigkeit der Länder fällt. Der auf die koordinierende und steuernde Funktion bezogene Teil der Aufgaben, die dieser Agentur zugewiesen werden könnte, wurde früher einmal im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung über eine Einrichtung der Blauen Liste (Deutsches Bibliotheksinstitut, heute abgewickelt) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung mitgefördert. Die Aufgaben konnten aber aufgrund eines Widerspruchs auf Länderseite nicht fortgeführt werden. Daher ist eine solche Agentur nur sinnvoll, wenn von Länderseite die Blockadepolitik im Föderalismusstreit aufgegeben und ihr ein eindeutiger Auftrag für diese Aufgaben und klare Kompetenzen eingeräumt werden.
II. Kultur- und Medienpolitik im internationalen Kontext
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Kultur- und Medienbereich bei der
Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen wird?
Antwort:
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) erfasst horizontal übergreifend alle „entgeltlichen Tätigkeiten“, d.h. alle „gegen Entgelt“, auch grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen. Damit sind auch audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst. Dieser primär marktbezogene und horizontale Ansatz widerspricht dem Bereich Kultur und Medien, welcher sich gerade dadurch auszeichnet, dass nicht nur Güter und Dienstleistungen als Waren bereitgestellt werden, sondern weit darüber hinaus durch kreatives Schaffen kulturelle Identität und Wahrnehmung bieten. Die Kosten für die Erbringung kultureller Dienstleitungen werden häufig nicht in vollem Umfang vom Endverbraucher bzw. -nutzer getragen. Jedoch werden diese, von öffentlich geförderten oder in Trägerschaft der öffentlichen Hand erbrachten Leistungen in der Richtlinie wie jede andere rein wirtschaftliche Dienstleistung behandelt, ohne dabei deren kulturelle Sonderstellung zu berücksichtigen, wie sie im Kulturartikel 151 zum EG-Vertrag verankert ist. Zudem liegt die Zuständigkeit im Bereich Kultur und Medien bei den Mitgliedstaaten, die EU verfügt in diesem Bereich lediglich über ergänzende Zuständigkeit.
Ein weiterer, sehr wesentlicher Ansatz der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist das sog. Herkunftslandprinzip, wonach Dienstleistungserbringer lediglich den Bestimmungen ihres Herkunftslandes unterliegen und von diesem zu kontrollieren sind. Für den Kultur- und Medienbereich könnte die Einführung des Herkunftslandprinzips noch nicht absehbare Folgen haben.
Die SPD-geführte Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen über eine EU-Dienst-leistungsrichtlinie dafür eingesetzt, die Besonderheit des Bereiches Kultur und Medien zu berücksichtigen und ihn entsprechend aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen. In einem am 30. Juni 2005 von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedeten Entschließungsantrag zur EU-Dienstleistungsrichtlinie (Bundestags-Drucksache 15/5865) wird die Bundesregierung aufgefordert, insbesondere „… Bildungs- und kulturelle Dienstleistungen, audiovisuelle Dienstleistungen einschließlich Fernsehdienstleistungen, wie sie in der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen geregelt sind, sowie Hörfunk- und Mediendienstleistungen.“ vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Damit soll klargestellt werden, dass neben dem Bildungsbereich auch der Rundfunk, nationale Fördersysteme im Bereich Film und Kultur, aber auch die nationalen Regelungen zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch Verwertungsgesellschaften nicht dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterliegen dürfen. Die SPD wird sich mit dieser klaren Position auch in den weiteren Verhandlungen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie auf europäischer Ebene für eine Ausnahme für kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen vom Anwendungsbereich einsetzen und eine dahingehende Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie anstreben.
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Kultur- und Medienbereich in die GATS-Verhandlungen nicht einbezogen wird und im Bildungsbereich keine weiteren Zugeständnisse in Richtung Liberalisierung oder Deregulierung mehr gemacht werden?
Antwort:
Eine ebenso deutliche Position wie in den Verhandlungen über eine EU-Dienst-leistungsrichtlinie nimmt die SPD auch in Bezug auf die laufenden GATS-Verhand-lungen ein. Wir treten ganz entschieden für die Beibehaltung des Status quo ein, von Seiten des Verhandlungsführers EU-Kommission im Bereich Kultur und Medien keine Liberalisierungsforderungen an Drittländer zu stellen und keine dementsprechenden Angebote zu unterbreiten. Für den Kulturbereich und den audiovisuellen Sektor konnten Befreiungen vom Grundsatz der Meistbegünstigung durchgesetzt werden und es wurden keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Inländerbehandlung und des Marktzugangs zugestanden. Somit können die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weiterhin nationale Fördermaßnahmen zu Gunsten des kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungssektors aufrechterhalten und den Marktzugang teilweise beschränken (Status quo).
In dem zuvor genannten Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 15/5865) wurde ebenfalls eine Klarstellung dahingehend getroffen, dass Liberalisierungsvereinbarungen im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie nur für EU-Mitglieder gelten und keinerlei Auswirkungen auf Vereinbarungen im Rahmen internationaler Übereinkommen, insbesondere GATS, haben. Diese klare Abgrenzung zwischen den beiden Ebenen ist neben den unterschiedlichen Liberalisierungsansätzen auch deshalb notwendig, um nicht in einen Wertungswiderspruch zu geraten und eine Aufweichung des Verhandlungsmandats der Europäischen Kommission bei den GATS-Verhandlungen zu gestatten.
3. Werden Sie sich im Falle der Verabschiedung des „UNESCO-Übereinkommens“ zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" auf der Generalversammlung der UNESCO im Oktober 2005 für eine Ratifizierung im Deutschen Bundestag einsetzen?
Antwort:
Ein Abkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt, die UNESCO-Konvention zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen, ist nach Ansicht der SPD nach wie vor besonders wichtig.
Nicht nur in den laufenden GATS-Verhandlungen könnte die UNESCO-Konvention von großer Bedeutung sein, folgt doch aus der Unterzeichnung dieser Konvention für die Unterzeichnerstaaten die Verpflichtung, nationale Politiken zum Schutz und zur Förderung von kulturellen Aktivitäten anzuerkennen. Der Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt wären damit auch international ein rechtlich geschütztes Interesse und müssten beachtet werden. Ein solches Instrument böte eine kulturpolitische Berufungsgrundlage, in der nicht unterschreitbare Prinzipien der Kulturverträglichkeit festgeschrieben wären. Darum werden wir uns weiterhin deutlich dafür einsetzen. Nach dem besonderen Engagement für das Zustandekommen einer UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt unter anderem innerhalb der bundesweiten Koalition zum Abkommen in Deutschland sind wir zuversichtlich, dass nun auch auf internationaler Ebene abschließend ein positives Ergebnis erreicht wird. Die SPD wird sich im Falle der Verabschiedung eines Übereinkommens für eine Ratifizierung im Deutschen Bundestag einsetzen.
4. Werden Sie die Haushaltskürzungen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zurücknehmen? Welche Schwerpunkte soll Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik zukünftig verfolgen?
Antwort:
Eine Verbesserung bzw. Rücknahme der Haushaltskürzungen erscheint angesichts der aktuellen Haushaltslage mittelfristig schwer zu realisieren. Es ist jedoch unser Ziel, weitere Pauschal-Kürzungen in diesem Bereich zu verhindern. Neben den auch in der kommenden Legislaturperiode erforderlichen Umstrukturierungen im Zuge der Neukonzeption der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, werden wir wichtige Schwerpunktbereiche auch mit Finanzmitteln weiter stärken. Daher werden wir uns dafür einsetzen, die Haushaltsmittel für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik nachhaltiger zu gestalten, dabei neue Steuerungsinstrumente anzuwenden und leistungsbezogene Budgets in der Auswärtigen Kulturpolitik modellhaft einzuführen. Die Abkehr von der kameralen Steuerung gibt den Mittlerorganisationen einen zusätzlichen Spielraum für den effizienten Einsatz ihrer Mittel. Zudem gilt es, durch enge Kooperationen mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen im Bereich Kultur, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschaft, Bildung und Forschung im Ausland auch im Sinne von „öffentlich-privaten Partnerschaften“ Synergieeffekte zu nutzen und den Veränderungen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Rechnung zu tragen. Auf diese Weise können systematisch extrabudgetäre Ressourcen erschlossen werden, die auch über eine verstärkte Beteiligung der Kulturnutzenden aus dem Ausland an den Kosten der Auswärtigen Kulturpolitik ergänzt werden könnten.
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik vervollständigt wichtige innenpolitische Arbeitsfelder und ist ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Außenpolitik. Zu den Schwerpunkten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wird daher auch in Zukunft der Dialog mit der islamischen Welt als Instrument der Krisenprävention und
-bewältigung durch zwischenstaatlichen Austausch stehen. Zudem gilt es die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Instituten wie dem British Council und dem Institut Français auszubauen. Regionale Schwerpunktsetzung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in Regionen wie Mittel- und Ost-Europa (MOE), Ostasien und dem Nahen und Mittleren Osten verfolgt den gezielten Aufbau von Netzwerken mit kompetenten Ansprechpartnern und Multiplikatoren vor Ort, um im Dialog mit den Menschen das Verständnis zwischen ihrer und unserer Welt zu befördern.
Priorität besitzt ebenfalls die Stärkung der Auswärtigen Kulturpolitik in der Europäischen Union. Die Erweiterung der Europäischen Union erfordert ein verstärktes Bemühen um die Weiterentwicklung einer kulturellen europäischen Identität durch die gemeinsame Pflege und Bewusstmachung der kulturellen Vielfalt Europas. Eine verstärkte kultur- und bildungspolitische Präsenz gerade in Mittelosteuropa resultiert daraus. Ebenfalls gehört die Stärkung der internationalen Stellung des Wissenschafts- und Studienstandortes Deutschland zu den wesentlichen Schwerpunkten der nächsten Jahre.
Im Zeitalter der Globalisierung muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Bildungs- und Forschungsstandortes Deutschland durch die weitere Steigerung der Zahl ausländischer Studierender in Deutschland und die damit verbundene Internationalisierung von Studiengängen in Deutschland, aber auch das Angebot von Studiengängen im Ausland und der Aufbau von Netzwerken von ehemaligen und jetzigen Studierenden und Auszubildenden aus dem Ausland, die ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben, sichergestellt werden. Als Orte der Begegnung und des Interkulturellen Dialogs gilt es ebenfalls, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Auslandsschulen zu stärken, beispielsweise durch die Internationalisierung ihrer Abschlüsse und ihre Einbindung in die Werbung für den Wissenschafts- und Hochschulstandort Deutschland. Ganz wesentlich trägt die Förderung der deutschen Sprache im Ausland zur positiven Wahrnehmung Deutschlands im Ausland bei und gehört deshalb zu den Schwerpunkten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
Im Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik muss Deutschland seinem Anspruch und seiner Verpflichtung als europäische Kulturnation gerecht werden. Die Einbindung der Zuständigkeit im Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik in das Amt eines Bundeskulturministers im Bundeskanzleramt entspricht diesem Anspruch und schüfe eine handlungsfähige Repräsentanz auf internationale und europäischer Ebene für den gesamten Bereich Kultur und Medien.
III. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
1. Werden die bestehenden Regelungen zum Arbeitslosengeld II einschließlich der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung beibehalten? Werden Sie bei der Evaluation des Gesetzes die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Kultur besonders in den Blick nehmen?
Antwort:
Die gesamten „Hartz-Reformen“ werden von unabhängigen Forschungsinstituten begleitet, welche die Auswirkungen der Gesetze überprüfen, um bei Fehlentwicklungen schnell nachbessern zu können. Im § 55 SGB II haben wir uns verpflichtet, die Grundsicherung für Arbeitssuchende ebenfalls zu evaluieren.
Auch dem Ombudsrat und den lokalen Beiräten kommt eine Kontrollfunktion zu. Dass eine so große Reform wie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter der Beteiligung vieler Akteure nicht ohne Reibungen verlaufen kann, ist allen klar gewesen. Es ist uns wichtig, dass Betroffene ihre Beschwerden artikulieren können und sie Gehör finden.
Der Ombudsrat hat im Juni 2005 seinen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Die darin geäußerten Kritikpunkte prüfen wir und werden dementsprechend nachbessern bzw. haben es bereits getan.
Auch die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, ein Instrument, mit dem vor allem schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen und die Verfügbarkeit von Leistungsempfängern für eine Erwerbstätigkeit überprüft werden kann, werden evaluiert. Die bisherigen Erfahrungen in der Praxis mit den derzeit bundesweit 217.000 Arbeitsgelegenheiten fallen, insbesondere in Arbeitsgemeinschaften mit Beiräten, fast durchweg positiv aus. Mit den ersten wissenschaftlichen Ergebnissen ist bis Jahresmitte bzw. Jahresende 2006 zu rechnen. Die Untersuchung wird vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg durchgeführt.
Grundsätzlich sind so genannte Ein-Euro-Jobs unter den allgemeinen Voraussetzungen auch im Kulturbereich denkbar. Da die Ausgestaltung der konkreten Rahmenbedingungen und die Bewilligung durch die jeweilige Arbeitsagentur vor Ort erfolgt, ist der SPD bisher keine bundesweite Statistik o.ä. bekannt, aus der grundsätzlich Rückschlüsse auf den Kultursektor gezogen werden können. Die bisherigen Regelungen müssen aber nach der entsprechenden Anfangszeit in ihren Auswirkungen auf die Kultur untersucht und bewertet werden. Daher werden wir bestrebt sein, die Ergebnisse des gesetzlich vorgeschriebenen Monitoring-Prozesses schnellstmöglich auszuwerten und auch basierend auf Ergebnissen und möglichen Empfehlungen der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“, welche sich ausführlich mit diesem Themenkomplex beschäftigt hat, mögliche Handlungsoptionen entwickeln.
2. Wie sehen Sie die Zukunft der Künstlersozialversicherung? Wollen Sie den Bundeszuschuss wieder auf 25 % anheben? Sehen Sie Handlungsbedarf bei der Alterssicherung von Künstlern und Publizisten?
Antwort:
Die soziale Absicherung von Kulturschaffenden ist das Verdienst sozialdemokratisch geführter Regierungen. Die Anfang der 80er Jahre durch die damalige sozial-liberale Regierungskoalition geschaffene Künstlersozialversicherung ist in nur zwei Jahrzehnten zu einer Institution geworden, ohne die kreatives, künstlerisches und publizistisches Schaffen in Deutschland kaum noch möglich wäre. Die Künstlersozialversicherung ist eine in Europa einzigartige kultur- und sozialpolitische Errungenschaft, die Ausdruck der Solidarität zwischen den Künstlern, Publizisten und ihren Verwertern im Sozialstaat ist. Im Jahr 2001 wurde die Künstlersozialversicherung mit einer Reform weiter ausgebaut und beispielsweise der Zugang älterer Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung erleichtert. Die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz wurden auf Grund der bei Künstlern und Publizisten häufigen Einkommensschwankungen flexibler gestaltet. Die Abgabepflicht für Chorleiter und Dirigenten von Musik- und Gesangsvereinen wurde gestrichen. Auch fiel bei Honoraren nebenberuflich tätiger Künstler (z.B. an Musikschulen und Volkshochschulen) bis zur Höhe der sogenannten steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.840 Euro die Künstlersozialabgabe weg. Zudem wurde das Verwaltungsverfahren vereinfacht. Die Reform trug damit den existenziellen Interessen der Künstler und Publizisten in vollem Umfang Rechnung.
Die Zahl derer, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, ist in den letzten Jahren ständig gestiegen (gegenwärtig 140 000). Deshalb bedarf die Versicherung einer strukturellen Anpassung und einer weiteren finanziellen Stärkung. Dieser Aufgabe wurden die Koalitionsfraktionen mit einem Antrag „Stärkung der Künstlersozialversicherung“ (Bundestags-Drucksache 15/5119) im Frühjahr 2005 gerecht. Darin werden notwendige Maßnahmen zur vollständigen Erfassung der abgabepflichtigen Verwerter und zur intensivierten Überprüfung der Zugehörigkeit der Versicherten zur Künstlersozialversicherung festgelegt. Die dazu notwendige schrittweise Erhöhung des Personaleinsatzes bei der KSK wurde bereits eingeleitet. Zudem wurde beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat unter Beteiligung der Beauftragten für Kultur und Medien ein Runder Tisch als positive Maßnahme zur Beobachtung der künftigen Entwicklung der Künstlersozialversicherung eingesetzt. Die Fortsetzung der Aktivitäten für einen besseren Kenntnisstand über die „Riester-Rente“ soll zudem die Verbreitung der zusätzlichen privaten Altersversorgung in dieser Personengruppe ausweiten.
Mit der Erhöhung des Ansatzes für die beim Bundespräsidenten bestehende „Deutsche Künstlerhilfe“ um 20 % setzte die Bundesregierung 2002 zudem ein wichtiges Zeichen für die Unterstützung für Künstler, die in Not geraten sind.
Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung wurde 1999 im Rahmen des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) von 25 Prozent auf 20 Prozent abgesenkt. Durch die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) im Jahr 2001 erfolgte eine Änderung des § 14 KSVG und damit die Aufgabe der Zweckbindung des Bundeszuschusses. Ursprünglich sollte der Bundeszuschuss nur den Anteil abdecken, der dadurch entsteht, dass die versicherten Künstler und Publizisten ihre Honorare nicht ausschließlich von abgabepflichtigen Unternehmern, sondern auch von Endabnehmern erhalten (Private Kunstsammler, Gagen für Auftritte bei Vereinsfeiern oder sonstigen privaten Festen etc.). Diese Endabnehmer sind keine „Verwerter“ von Kunst und Publizistik und können deshalb auch nicht zu einer Abgabe herangezogen werden. Die Absenkung des Bundeszuschusses 1999 stimmt überein mit dem Ergebnis einer vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Auftrag gegebenen Studie, die ergab, dass der Selbstvermarktungsanteil bei ca. 20 Prozent liegt und sich damit der aktuell geltende Bundeszuschuss im entsprechenden Rahmen befindet.
Jetzt sollten die bereits eingeleiteten Schritte für eine bessere Erfassung der abgabepflichtigen Verwerter und der damit verbundenen finanziellen Stärkung der Künstlersozialversicherung vorangetrieben werden. Eine Evaluierung der Ergebnisse der Maßnahmen zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung ist für das Jahr 2007 bereits fest eingeplant.
Neben der erheblichen Verbesserung der Alterssicherung von Künstlern und Publizisten durch die Einführung der Künstlersozialversicherung sehen wir in der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern die beste Möglichkeit, eine ausreichende Altersabsicherung dieser sozialen Gruppe zu ermöglichen.
3. Planen Sie eine grundlegende Veränderung in der Krankenversicherung? Welche Auswirkungen hätte eine solche Veränderung auf die in der Künstlersozialkasse Versicherten sowie die Künstlersozialabgabepflichtigen?
Antwort:
Die SPD hat sich klar für das Modell der Bürgerversicherung ausgesprochen, weil wir es für gerechter, einfacher und zukunftssicherer halten als die von CDU/CSU vorgeschlagene Kopfpauschale. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass wir mit der Bürgerversicherung eher in der Lage sind, die drängenden Probleme unseres Gesundheitssystems zu lösen. Der Kern des Modells besteht aus einer Versicherungspflicht für alle Bürger, d.h. auch Beamte, Selbständige und Bezieher hoher Einkommen, die sich heute aus der Solidargemeinschaft verabschieden können. In der Praxis bedeutet die Bürgerversicherung somit, dass alle Bürger in einem solidarischen Krankenversicherungssystem, nicht jedoch in einer Krankenkasse, versichert sind. Es wird weiterhin Beitragssatzunterschiede geben, jedoch nicht mehr Unterschiede der Behandlungsmöglichkeiten und Finanzierungsquellen.
Landwirte und Künstler sind derzeit in eigenständigen gesetzlichen Krankenkassen versichert, die nicht in den Finanzausgleich des übrigen GKV-Systems eingebunden sind. Eine Übertragung der Bürgerversicherung auf diese Gruppen ist möglich und auch sinnvoll. Sie setzt jedoch erhebliche Strukturveränderungen, insbesondere im Hinblick auf die Beitragsbemessung und die Finanzierungsgrundlagen, voraus. Daher wird eine mittelfristige Einbeziehung der Sondersysteme zunächst zu prüfen sein. Der Erhalt der Künstlersozialversicherung, zu der es keine Alternative gibt, ist durch die eingeleiteten Maßnahmen sichergestellt.
IV. Steuerpolitik
1. Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung und -ermäßigung spielen im Bereich Kunst und Kultur eine wesentliche Rolle. Wollen Sie dieses Instrument der indirekten Kulturförderung auf nationaler und europarechtlicher Ebene beibehalten?
Antwort:
Die von CDU und CSU angekündigte Erhöhung der Umsatzsteuer wäre Gift für die Konjunktur und ein Anreiz für mehr Schwarzarbeit. Wir wollen die indirekte Kulturförderung durch das Instrument aus Umsatzsteuerbefreiung und -ermäßigung beibehalten. Der um sieben Prozent ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der momentan für viele Kulturgüter gilt (u.a. für Bücher, Theatertickets, Zeitungen und Gemälde), hat eine große Bedeutung für Kunst und Kultur, für Künstlerinnen und Künstler. Diese Regelungen sind in jedem Fall beizubehalten. Im Bezug auf eine Erweiterung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf neue Kunstformen wie Fotografie und Videokunst oder die neuen Medien und elektronische Verlagserzeugnisse bleibt dem deutschen Gesetzgeber auf Grund der auf europäischer Ebene weitgehend harmonisierten Regelungen kaum Handlungsspielraum. Vielmehr wird er darauf achten müssen, dass die bisher im sog. Anhang H der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern aufgeführten Güter mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz in diesem Umfang dort weiter aufgeführt werden. Bestrebungen für eine Ausdehnung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Kulturbereich können nur gemeinsam mit anderen europäischen Mitgliedstaaten, d.h. als europäische Initiative zum Erfolg führen.
Kultur ist Lebensmittel. Deshalb bedürfen Kulturgüter wie die Waren des täglichen Bedarfs der umsatzsteuerlichen Bevorzugung, sollen sie doch allen als geistige Nahrung dienen.
2. Beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler (sog. Ausländersteuer)
a) Nach dem geltenden Recht werden Einkünfte von im Ausland ansässigen Künstlern, die in Deutschland tätig sind, unterschiedlichen Abzugsteuersätzen unterworfen (z.B. Staffelfreigrenze, Differenzierung nach selbstständig und nichtselbstständig tätigen Künstlern). Wollen Sie dies beibehalten?
b) Das Verfahren bei der Freistellung von Abzugssteuer erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand (z.B. Verkauf von Kunstwerken ausländischer Künstler, Kulturorchestererlass). Planen Sie eine Vereinfachung des Verfahrens der Freistellung von Abzugsteuern?
Antwort:
Im Jahr 1996 wurde der pauschale Steuersatz in § 50a Abs. 4 EStG. auf Einnahmen für selbstständig tätige Künstlerinnen und Künstler (und Sportler) mit ausländischem Wohnsitz von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP von 15 % auf 25 % heraufgesetzt. Diese Regelung ist von der derzeitigen Regierung bereits mit Wirkung zum 1.1.2002 wieder wesentlich abgemildert worden. Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes (StÄndG) wurde 2001 für Künstlerinnen und Künstler mit ausländischem Wohnsitz eine Stufenregelung für geringverdienende KünstlerInnen eingeführt und von 2003 an den Höchststeuersatz von 25% auf 20% gekürzt. Nach der Neuregelung gem. § 50a Abs. 4 Einkommensteuergesetz kann seitdem jeder ausländische Künstler bei Darbietungen in Deutschland eine Freigrenze bis 250 Euro und bis 1000 Euro nachstehende gestaffelte Besteuerung in Anspruch nehmen:
Der Steuersatz beträgt bei Bruttoeinnahmen:
• bis 250 Euro 0 %
• über 250 Euro bis 500 Euro 10 %
• über 500 Euro bis 1 000 Euro 15 %
• Werden diese Beträge überschritten, gilt die Normalbesteuerung, die seit 2003 von 25 Prozent auf 20 Prozent abgesenkt ist.
Die Milderungsregelung (Stufenregelung) gilt grundsätzlich pro Auftrittstag (bei Auftritten mit verschiedenen Veranstaltern an einem Tag ist auch eine entsprechende mehrfache Anwendung der Milderungsregelung möglich) und pro Künstler, kann also bei kleineren Ensembles, z.B. einer Band, von jedem Mitglied in Anspruch genommen werden. Bei Zufluss der Vergütung an mehrere Personen ist grundsätzlich eine gleichmäßige Verteilung nach Köpfen vorzunehmen.
Zudem wurde eine weitere Verbesserung vorgenommen: Nach der neuen Vorschrift des § 13b Ziffer 1 Umsatzsteuergesetz gilt ganz allgemein bei „Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers“ der Leistungsempfänger (Veranstalter) als Steuerschuldner. Es schuldet also nicht mehr der ausländische Künstler die Umsatzsteuer, sondern der inländische Veranstalter. Deshalb fließt die Umsatzsteuer nicht mehr in die Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs für ausländische Künstlerinnen und Künstler ein. Damit erfolgte eine weitere Entlastung; eine „Steuer auf der Steuer“ wird nicht mehr erhoben.
Die durch den gemeinsamen Einsatz der Kultur- und Finanzpolitiker der jetzigen Regierungskoalition erreichte deutliche Entlastung beim Steuerabzug für ausländische Künstlerinnen und Künstler korrigiert eine Fehlentscheidung der früheren Bundesregierung und stärkt den internationalen Kulturaustausch. Die getroffene Regelung und Kurskorrektur war auch ein bewusstes Signal zugunsten eines kulturell weltoffenen Deutschlands, nachdem die 1996 eingeführte übermäßige Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler zu einem Rückgang des internationalen Kulturaustauschs um ein Drittel geführt hatte. Zukünftig wird zu prüfen sein, ob eine weitere Absenkung der Steuer bzw. Vereinfachung des Verfahrens angebracht ist. Hierbei müssen aber die Interessen der inländischen Künstler beachtet werden, die nicht benachteiligt werden dürfen.
3. Gemeinnützigkeitsrecht (Steuerrecht der steuerbegünstigten Körperschaften)
Die Reform des geltenden Gemeinnützigkeitsrecht ist nach vorherrschender Auffassung dringend geboten und deshalb erforderlich (z.B. Systematisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, Entbürokratisierung, Flexibilisierung). Werden Sie sich für eine grundlegende Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes einsetzen? Wenn ja, nennen Sie der Grundzüge der beabsichtigten Reform.
Antwort:
Die SPD-geführte Bundesregierung und die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag haben für eine wachsende öffentliche Anerkennung gemeinnützigen Handelns gesorgt und ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Förderung von Stiftungen verabschiedet. Das Gesetz bietet den Bürgern einen erhöhten Anreiz zum Spenden an und zur Errichtung von Stiftungen. Dies beruht insbesondere auf der steuerlichen Abzugsfähigkeit laufender Zuwendungen von bis zu 20.450 Euro jährlich sowie einer Einrichtungsdotierung von bis zu 307.000 Euro innerhalb von 10 Jahren.
Auch das Spendenrecht ist durch die Bundesregierung bereits in der 14. Legislaturperiode grundlegend überarbeitet wurden und bietet vor allem für die Kultur spürbare Verbesserungen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Abzug von Mitgliedsbeiträgen für viele Zwecke, vor allem Fördervereine erstmals zugelassen.
Wir wollen zusammen mit der Wissenschaft, den Verbänden und Organisationen des Dritten Sektors das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren. Eine moderne Bürgergesellschaft braucht starke Organisationsformen gemeinnütziger Arbeit, deren Finanzierung nicht nur durch öffentliche Mittel transparenter, verlässlicher und stabiler gemacht werden muss. Mögliche Ansatzpunkte könnten u.a. eine Überarbeitung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke in §§ 52, 53 AO, Transparenz und Rechnungslegung von gemeinnützigen Körperschaften sowie eine engagementfreundliche Ausgestaltung der Mittelverwendungspflicht bzw. der Vermögensbindung sein.
4. Privates Engagement
Welche steuerlichen Regelungen streben Sie an, um Bürger- und Eigeninitiative (z.B. Selbsterwirtschaftung, Fundraising, Sponsoring, private Sammlungen) zu stärken und die Bereitschaft zum Engagement attraktiver zu gestalten?
Antwort:
Bereits in der 14. Legislaturperiode wurden grundlegende Vereinfachungen und Verbesserungen im Rahmen des neuen Stiftungssteuerrechts vorgenommen. Die SPD versteht Stiftungen als Ausdruck einer aktiven und selbstbewussten Bürgergesellschaft. Die Reform des Stiftungssteuerrechts im Juli 2000 verbesserte in einem ersten Schritt die Möglichkeiten des Steuerabzugs, wodurch ein Stiftungsgründungsboom ausgelöst wurde, der vor allem im Bereich der Kultur deutliche Zuwächse an Stiftungen bedingte.
In einem zweiten Schritt wurden im Sommer 2002 im Rahmen der Reform des Stiftungszivilrechts die rechtlichen Anforderungen für eine Stiftungsgründung modernisiert, bundeseinheitlich festgelegt und damit transparenter. Die Reformen zeigen ihre Wirkung, da die Stiftungsidee nun auch für Bürgerinnen und Bürger mit kleinem und mittlerem Vermögen attraktiv und ihnen über Stiftungen neue Möglichkeiten des Engagements im kulturellen Bereich eröffnet werden.
In den Überlegungen für eine grundlegende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts (siehe auch die Antwort auf Frage 3 - Steuerpolitik), die eine Stärkung der Bürger- und Eigeninitiative und deren Engagement zum Ziel haben, spielen auch Möglichkeiten zur Vereinfachung des Steuerrechts eine wesentliche Rolle. Die SPD wird die Ergebnisse unterschiedlicher Vorschläge, die auch im Rahmen des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement behandelt wurden, auswerten und entsprechende rechtliche Änderungen und Neuerungen vorschlagen.
Ebenso bleiben konkrete Handlungsempfehlungen der zumindest vorläufig beendeten Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ abzuwarten, die sich in verschiedenen Gutachten und einer Anhörung mit den konkreten Fragestellungen Fundraising, Sponsoring und private Sammlungen im Kulturbereich befasst hat.
V. Urheberrechtspolitik
1. Sehen Sie die Notwendigkeit für eine weitere Reform des Urheberrechts? Wenn ja, welche Schwerpunkte wollen Sie setzen?
Antwort:
Die Umsetzung der EG-Richtlinie vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (Urh-RiL, 2001/29/EG, EG-Amtsblatt vom 22.06.2002) macht die Novellierung des Urheberrechts hinsichtlich der technologischen Entwicklungen im Informations- und Kommunikationsbereich (IuK) notwendig. Im Mittelpunkt dieser Entwicklungen stehen die Trends der zunehmenden Digitalisierung, der Konvergenz und der weltweiten Vernetzung. Bei der Umsetzung sind spezifische regionale Anforderungen zu beachten, jedoch eröffnen die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben auch Raum für Gestaltungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene. Aus politischer Sicht geht es um eine genaue Abwägung der legitimen Interessen der Urheber und Rechteinhaber sowie den Anforderungen einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft und einer zeitgemäßen Kulturpolitik.
Das Urheberrecht ist durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. Erster Korb) am 13. September 2003 novelliert in Kraft getreten. Es setzte vor allem die Bestandteile der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ um, die verbindlich und terminlich gebunden in nationales Recht aufzunehmen waren.
Insbesondere haben wir den Urhebern das ausschließliche Recht eingeräumt, ihre Werke in elektronischen Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen. D.h. sie allein entschieden über das ob, wann und wie der Einstellung urheberrechtlich geschützter Werke etwa in das Internet oder in die Intranets zur Online-Nutzung. Dieses Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird mittelfristig das zentrale Recht der Urheber und Kreativen in einer digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft darstellen. Im geplanten zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. Zweiten Korb) sollten alle Themen behandelt werden, für die die EU-Richtlinie keine zwingenden Vorgaben enthält sowie die Überarbeitung des urheberrechtlichen Vergütungssystems.
Wesentliche Fragen eines modernen Urheberrechts sind weiterhin die Fragen nach dem Recht auf eine digitale Privatkopie bzw. deren Unterbindung durch Vervielfältigungsschutzvorrichtungen. Die SPD spricht sich dafür aus, dass Privatkopien weiter zulässig bleiben sollen, wenn sie privilegierten Zwecken dienen.
Eine besondere Stellung nimmt der Film aufgrund der zeitlich und wirtschaftlich sehr engen Verwertungskette ein. Er bedarf eines besonderen Schutzes gegen illegale Vervielfältigung.
Auch muss künftig die Möglichkeit eröffnet werden, vertraglich zu regeln, wie ein Werk in Nutzungsarten verwendet werden kann, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt sind. Dies kann aber nur in Verbindung mit einem nicht aushebelbaren Anspruch auf eine angemessene Vergütung eingeführt werden, damit der oft strukturell schwächere Urheber bei Vertragsabschluss nicht mehr oder weniger unentgeltlich seine Rechte verliert (total buy out). Der eigentümerähnlichen Position des Urhebers entspricht auch ein befristetes Widerspruchsrecht gegen die Nutzung in einer bisher unbekannten Nutzungsart (nach deren bekannt werden). Auch hinsichtlich der Sonderrolle des Films wird zu prüfen sein, welche konkreten Fristen und rechtliche Formen diese Widerspruchsmöglichkeiten und entsprechende Übergangsfristen für Altverträge annehmen müssen, um den Rechten der Urheber und den Interessen der Verwerter gleichermaßen zu entsprechen.
Um die mit den neuen Technologien der Informations- und Kommunikationstechnik verbundenen Möglichkeiten beispielsweise auch im Bildungs- und Forschungsbereich nutzen zu können, bedarf es Regelungen, die moderne, elektronisch gestützte Unterrichtsverfahren, die öffentliche Zugänglichmachung und den elektronischen Versand urheberrechtlich geschützter Werke zu privilegierten Zwecken (nicht-kommerziell, Bildungszwecke) ermöglichen. Diese Nutzung muss selbstverständlich grundsätzlich vergütungspflichtig bleiben.
Die Einführung einer Ausstellungsvergütung ist seit nunmehr fast 30 Jahren eine ständige Forderung der maßgeblichen Verbände im Bereich der Bildenden Kunst. Bildende Künstler erhalten in Deutschland, wenn ihre verkauften Werke später öffentlich ausgestellt werden, d.h. im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne genutzt werden, hierfür keine Vergütung. Darin sehen die Kulturpolitiker der SPD eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Sparten wie Musik, Theater oder Literatur, bei denen das Urheberrecht dem Künstler eine Vergütung für jede öffentliche Verwertung seines Werkes zusichert. Durch die Verankerung einer Ausstellungsvergütung im Urheberrecht würde ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Vergütung für bildende Künstlerinnen
und Künstler geschaffen, deren Werke in öffentlichen Ausstellungen gezeigt werden. Nachdem die parlamentarischen Beratungen zur Einführung einer Ausstellungsvergütung in dieser Legislaturperiode nicht zum Abschluss gekommen sind, werden wir dieses Thema in der kommenden Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung setzen.
Große Bedeutung messen wir ebenfalls der bevorstehenden Novellierung des Folgerechts aufgrund der notwendigen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Folgerecht bei. Die Schaffung eines europaweit einheitlichen Rechtsrahmens bietet für eine durchsetzungsfähige (durch Verwertungsgesellschaften) und erfolgreiche Wahrnehmung des Folgerechts die nötigen Voraussetzungen, Ansprüche geltend zu machen und ggf. vor Gericht einzuklagen. Großes Interesse an einer solchen Harmonisierung der Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten haben vor allem die etablierten und leistungsfähigen Kunstmärkte, wie zum Beispiel Frankreich und Deutschland, die bereits über nationale Regelungen des Folgerechts verfügen. Eine europaweite Harmonisierung wird vor allem deshalb vorangetrieben, weil eines der bedeutendsten Kunsthändlerländer, Großbritannien, ein Folgerecht bisher nicht eingeführt und dementsprechend die Umsetzung einer europaweiten Regelung immer wieder zu blockieren versucht hat. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Umsetzung dieser Richtlinie werden wir uns dafür einsetzen, die für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung vorhandenen Spielräume vor allem im Interesse der bildenden Künstlerinnen und Künstler und auch des deutschen Kunsthandels zu nutzen, welcher durch ein bisher fehlendes Folgerecht in einigen Ländern Europas im Wettbewerb des europäischen Kunsthandels deutlich benachteiligt ist.
2. Werden Sie die Schranke der Privatkopie im digitalen Bereich beibehalten? Wie wollen Sie die verfassungsrechtlich gebotene angemessene Vergütung für Urheber und Leistungsschutzberechtigte sicherstellen?
Antwort:
Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 - Urheberrechtspolitik erwähnt, wollen wir die Privatkopie für sog. privilegierte Zwecke erhalten. Sie soll weiterhin zulässig sein:
• für eine natürliche private Person zum privaten Gebrauch, wenn „sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dient“, nicht rechtswidrig hergestellt und nicht (zwar legal hergestellt, aber) rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht ist
• zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch
• für die Aufnahme in Archive, welche im „öffentlichen Interesse tätig“ sind.
Die SPD hält am Recht auf Privatkopie und am pauschalen Vergütungssystem fest, solange nicht wesentliche Fragen der Digital Rights Managementsysteme geklärt sind (insbes. Datenschutz und Übertragungssicherheit). Eine mögliche Koppelung von Abgabesätzen an das Preisniveau der Geräte und Speichermedien wird aus kulturpolitischer Perspektive als problematisch angesehen, da diese rein wirtschaftliche Betrachtung nicht der Angemessenheit der Vergütung für eine konkrete, urheberrechtlich relevante Nutzung entspricht. Konsens besteht darin, dass bei komplexen Systemen mit mehreren zur Vervielfältigung geeigneten Komponenten, beispielsweise PCs, die
Gesamtgeräteabgabe in einem angemessenen Verhältnis zum Endpreis der Geräte stehen muss (Akkumulationsproblem).
3. Welche Konsequenzen wollen Sie aus den beiden Vergütungsberichten der Bundesregierungen aus den Jahren 1988 und 2000, die sich übereinstimmend für eine Erhöhung der gesetzlichen Vergütungssätze ausgesprochen haben, ziehen?
Antwort:
Zunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass beide Vergütungsberichte der Bundesregierungen sich nicht übereinstimmend für eine Erhöhung, wohl aber für eine Veränderung der gesetzlichen Vergütungssätze ausgesprochen haben. Wurden die im ersten Vergütungsbericht der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Inkasso-Verfahrens teilweise aufgegriffen und weitgehend umgesetzt (Verbesserung Auskunftsanspruch und Kennzeichnung für vergütungspflichtige Waren), so fand die Empfehlung zur Erhöhung der Fotokopiervergütung (die Vergütungssätze bei Bild- und Tonwerken wurden als angemessen erachtet) bisher keine Berücksichtigung. Trotzdem erscheint eine Anhebung dieser sog. Betreibervergütung wünschenswert, zumal seit 1985 keine Veränderung der Vergütungssätze erfolgte und währenddessen die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind - alles zum Nachteil der Urheber.
Auch die im zweiten Vergütungsbericht der Bundesregierung vorgeschlagene Festsetzung von Mindestvergütungen in einer Rechtsverordnung erscheint aus unserer Sicht praktikabel und sollte als entsprechende Rechtsverordnung im Rahmen der noch ausstehenden Verabschiedung des sog. Zweiten Korbes der Urheberrechtsnovelle Berücksichtigung finden. Durch diese Form der Festlegung könnten Vergütungssätze auch bei Abweichungen, beispielsweise im Rahmen von Gesamtverträgen, als Richtwerte dienen und bedürften bei Veränderungen keiner aufwendigen Rechtsanpassung. Die
ebenfalls im zweiten Vergütungsbericht der Bundesregierung angesprochene Ausweitung der Betreibervergütung auf die gewerbliche Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung wäre nur dann notwendig, wenn in erheblichem Umfang urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigt würde. Da allerdings in diesen Bereichen überwiegend Duplikate eigenproduzierter Schriftstücke angefertigt werden, könnte die Erhebung einer Betreibervergütung gemäß § 54d Abs. 2 UrhG - wenn überhaupt - nur in deutlich verminderter Höhe erfolgen. Diese Einschränkung wird in gleicher Weise im zweiten Vergütungsbericht der Bundesregierung dargestellt.
4. Befürworten Sie die Einführung der doppelten Lizenzgebühr als Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen?
Antwort:
In bestimmten Fällen ist die doppelte Lizenzgebühr im Bereich der GEMA durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes bereits vorgesehen. Im Zuge der Umsetzung der sog. „Enforcement-Richtlinie“, welche Verfahren und Rechtsbehelfe der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf europäischer Ebene harmonisiert, wird auch über die Frage einer gesetzlichen Festschreibung der doppelten Lizenzgebühr als Schadensersatz zu diskutieren sein. Diese Richtlinie umfasst nicht nur das Urheberrecht, sondern darüber hinaus auch das Patent- und Markenrecht. Die Vor- und Nachteile einer doppelten Lizenzgebühr werden im Zusammenhang mit der Um-
setzung der sog. „Enforcement-Richtlinie“ geprüft, eine abschließende Position dazu kann daher zurzeit noch nicht formuliert werden.
VI. Kulturelle Bildung
1. Werden Sie das Zukunftsthema Bildung auch zu einem Aufgabenschwerpunkt der Kulturpolitik machen und welche Vorstellungen haben Sie, kulturelle Bildungspolitik als Aufgabe des Bundes auszugestalten?
Antwort:
Der Bildung kommt in der heutigen und in der zukünftigen Informations- und Wissensgesellschaft eine herausragende Rolle zu. Für Deutschland ist Bildung die zentrale Ressource in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Bildung und Chancengleichheit ermöglichen den Individuen die Partizipation am gesellschaftlichen Zusammenleben. In unserem Wahlmanifest wird die besondere Bedeutung von Bildung explizit unterstrichen. Dort heißt es: „Bildung ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe“. Bildung erschöpft sich für uns nicht nur im Aneignen von Wissen und bestimmten berufsqualifizierenden Inhalten, sondern erfordert einen ganzheitlichen Bildungsansatz, der ästhetische Erfahrungen und soziale Kompetenzen sowie ethische Reflexion und Wertvermittlung beinhaltet und damit zur Herausbildung einer selbstständigen Persönlichkeit beiträgt.
Kunst und Kultur beschreiben und erfordern diese Aspekte wie kaum ein anderer Bereich. Je früher der Mensch mit Kunst und Kultur in Berührung kommt, desto zugänglicher ist er für die Aneignung dieser beschriebenen Schlüsselkompetenzen. Der gleichberechtigte Zugang für Kinder und Jugendliche zu Kunst und Kultur leitet sich aus unserem sozialdemokratischen Kultur- und Bildungsverständnis ab. Wir bekennen uns ausdrücklich zu Art. 31 der UN-Kinderrechtskonvention, die das „Recht auf Kunst und Spiel“ für Kinder und Jugendliche festschreibt.
In einem ganzheitlichen Bildungsverständnis schreiben wir der kulturellen Bildung eine herausragende Rolle zu, weil sie Qualifikationen fördert, die über das Verständnis von Kunst und Kultur hinausgehen. Kulturelle Bildung versetzt den Menschen in die Lage, in komplexen Zusammenhängen zu denken und schärft so den „Sinn für das Mögliche“, der die Voraussetzung für Innovation, Kreativität und Fantasie bildet. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit ist es ein zentrales Anliegen sozialdemokratischer Politik, jedem, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht oder Einkommen, kulturelle Bildung zugänglich zu machen.
Bildung ist die beste Starthilfe, die wir unseren Kindern geben können. Im Sinne unseres ganzheitlichen Bildungsansatzes betrachten wir kulturelle Bildung als staatliche Pflichtaufgabe und setzen uns dafür ein, „kulturelle Bildung (…) in allen Schulformen zu fördern“. Die Stärkung kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche erfordert die Zusammenarbeit unterschiedlicher Politikbereiche. Auf Bundesebene wurden in den letzten Jahren viele Ansätze zur Förderung der kulturellen Bildung umgesetzt. Im Bildungsbereich sind besonders die kulturelle Bildung in der Schule und die kulturelle Bildung in der Früherziehung hervorzuheben.
Mit dem Ganztagsschulprogramm stellen wir den Ländern bis 2008 rund 4 Mrd. Euro für die Einrichtung von ca. 10.000 Ganztagsschulen zur Verfügung. Mit der Einführung der Ganztagsschule werden somit im schulischen Bildungsbereich (sowohl zeitliche als auch finanzielle) Ressourcen bereitgestellt, die zur Erprobung und Implementierung von kulturellen Bildungsangeboten prädestiniert sind. Kulturelle Praxis gehört in den Schulalltag. Künstler sollen mit Schülerinnen und Schülern zusammen Kunstwerke diskutieren und kreative Arbeiten begleiten. Pilotprojekte dieser Art existieren bereits. Sie sollen auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt und erweitert werden.
Kulturelle Bildung fängt bereits in der frühkindlichen Erziehung an. Im Kindergartenalter sind sozialer und kultureller Hintergrund sowie die persönlichen Begabungen noch keine gefestigten Merkmale. Kulturelle Bildung ermöglicht Kindern, unabhängig von ihrer Herkunft, die Ausprägung ihrer Begabungen und Talente und die Aktivierung ihrer kreativen Fähigkeiten. Die moderne Gehirnforschung konnte die Entwicklung dieser Fähigkeiten für den musikalischen Bereich bestätigen. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) der Bundesregierung setzt bei der Früherziehung an. Bis 2010 werden rund 230.000 zusätzliche Kindergarten-, Krippen- und Tagespflegeplätze entstehen. Erzieherinnen und Erzieher sollen gerade im Hinblick auf kulturelle Bildung besser qualifiziert werden, um die Kinder möglichst früh in eine vorschulische Ausbildungsphase zu integrieren. Neben dem kognitiven Bereich soll, spielerisch anregend, die ästhetische Erziehung erfolgen. Nach dem Vorbild der Ganztagsschule können praktizierende Künstler bereits in Kindergärten Neugierde wecken und Talente fördern.
Die Vernetzung von Bildungsinstitutionen mit außerschulischen, kulturellen Einrichtungen resultiert aus dem Verständnis einer ganzheitlichen Bildung und muss als ein wichtiges Ziel sozialdemokratischer Kultur- und Bildungspolitik weiter ausgebaut werden. Hierfür sehen wir auch im kulturpolitischen Umfeld weiterhin Handlungsbedarf. Außerschulische kulturelle Orte sind als Lernorte zu verstehen. Gerade in überwiegend staatlich geförderten Einrichtungen müssen attraktive kulturelle Angebote für Kinder- und Jugendliche bereitgehalten werden. Kinder und Jugendliche müssen als Besucher kultureller Orte genauso ernst genommen werden wie Erwachsene. Dies geschieht nicht nur im Interesse der „Nachwuchsförderung“, sondern ist Teil einer ganzheitlichen Bildungs- und Kulturpolitik.
Die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stellt gerade angesichts von zunehmender Gewalt, Rechtsradikalismus und Frauenfeindlichkeit in Filmen, Videos und Computerspielen und des damit steigenden Aggressionspotenzials eine wichtige Herausforderung an die Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik des Bundes dar. Mit der Reform des Jugendmedienschutzes wurden erste Schritte unternommen, den gewandelten Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes, insbesondere der Weiterentwicklung der neuen Medien, Rechnung zu tragen. Kinder und Jugendliche müssen durch eine entsprechende Medienkompetenz befähigt werden, die ständig wachsenden Möglichkeiten der Medien kritisch zu nutzen, sie selbstständig kreativ und produktiv anzuwenden und den kompetenten Umgang mit ihnen in einem Umfeld des sozialen und kulturellen Miteinanders zu erleben. Damit verbunden sind die Medienverantwortung der Eltern und die Kontrollmöglichkeiten im Rahmen des Jugendschutzes. Da gerade die neuen Medien vor nationalen Grenzen nicht halt machen, wollen wir die Schaffung europa- und weltweiter Mindeststandards des Kinder- und Jugendschutzes erreichen, um Rassismus und Gewaltverherrlichung im Internet zu verhindern und andererseits die Freiheit der Medien nicht zu beeinträchtigen.
2. Sprechen Sie sich für eine gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern aus? Wollen Sie die bestehenden Strukturen der gemeinsamen Bildungsplanung erhalten oder streben Sie eine Veränderung an? Werden Sie den Schwerpunkt kulturelle Bildung in der Förderpolitik der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (in Verbindung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) beibehalten?
Antwort:
Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildungs- und Forschungspolitik funktioniert nach unserer Auffassung ausgezeichnet, ungeachtet der politisch inspirierten Debatten über Zuständigkeiten im Rahmen der Reform der bundesstaatlichen Ordnung. Als Beleg dafür kann die Einigung von Bund und Länder auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Exzellenzinitiative für die Förderung der Spitzenforschung gelten. Damit ist es der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) erneut gelungen, wichtige Innovationen insbesondere für das Bildungssystem auf den Weg zu bringen. Die SPD ist von der Notwendigkeit dieser wichtigen Bund-Länder-Kooperation grundlegend überzeugt. Die BLK ist eine unverzichtbare Plattform für Diskussionen und Meinungsbildungsprozesse über Zukunftstrends und langfristige Strategien in der Bildungspolitik sowie zur Verständigung auf eine konsistente deutsche Position in der internationalen Bildungspolitik. Die Berichte und Empfehlungen der BLK bilden eine wertvolle Grundlage für vorausschauende Bildungspolitik. Wir werden an dieser wichtigen Kooperation von Bund und Ländern im Rahmen der BLK festhalten, zumal - wie von einigen CDU-Ministerpräsidenten immer wieder gefordert - die Verlagerung der alleinigen Verantwortung für die Bildungspolitik auf die Länderebene ein Rückschritt in eine Zeit der fehlenden Kooperationsstrukturen und einer damit verbundenen Stagnation des Bildungssystems in Deutschland wäre. Und diese Zeit fand immerhin schon 1969 ihr Ende, als nämlich die BLK gegründet wurde.
In jedem Falle wird sich die SPD dafür einsetzen, den Schwerpunkt kulturelle Bildung in der Förderpolitik nicht nur beizubehalten, sondern aufgrund seiner besonderen Bedeutung innerhalb eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses weiter auszubauen (siehe Antwort auf Frage 1 - Kulturelle Bildung).
3. Welche Bedeutung messen Sie speziell der kulturellen Kinder- und Jugendbildung insbesondere im Hinblick auf ihre Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendplan des Bundes bei?
Antwort:
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes bildet einen ganz wesentlichen Bestandteil der Jugendpolitik der Bundesregierung, in deren Rahmen die kulturelle Kinder- und Jugendbildung besondere Bedeutung besitzt. Sie befähigt Kinder und Jugendliche, sich mit Kunst, Kultur und Alltag phantasievoll auseinander zu setzen. Sie soll das gestalterisch-ästhetische Handeln in den Bereichen Bildende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, elektronische Medien, Musik, Rhythmik, Spiel, Tanz, Theater, Video u.a. fördern“ (Richtlinien vom 19. Dezember 2000 Kinder- und Jugendplan des Bundes). Die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen muss eine Pflichtaufgabe werden, weswegen Kommunen, Länder und Bund auf der einen, aber auch Elternhäuser, Kultur- und Bildungsträger auf der anderen Seite aufgefordert sind, die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen in ihrer dargestellten Bedeutung für unsere Gesellschaft zu verteidigen und konsequent auszubauen.
Die SPD wird sich dafür einsetzen, bei der Umsetzung der Förderziele und -maßnah-men des Kinder- und Jugendplanes des Bundes die Bedeutung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung verstärkt zu berücksichtigen.
VII. Bürgerschaftliches Engagement
1. Der Vollzug der Haushaltsordnung im Zuwendungsrecht behindert bürgerschaftliches Engagement und Eigeninitiative (z.B. Jährlichkeitsprinzip, Fehlbedarfsfinanzierung, zuwendungsfähige Ausgaben, Rücklagenbildung, Besserstellungsverbot). Sehen Sie hier einen Reformbedarf?
Antwort:
Auflagen und Kontrollen im Zuwendungsbereich sind unverzichtbar, um eine sparsame und nachvollziehbare Verwendung von Steuergeldern gemäß Haushaltsrecht zu gewährleisten. Eine pauschale bzw. flexibilisierte Vergabe hätte zur Folge, dass Maßstäbe für Prioritätensetzungen zwischen Zuwendungsempfängern verloren gingen. Die Zuwendung aus öffentlichen Haushaltsmitteln muss auf der Grundlage transparenter und nachvollziehbarer Kriterien erfolgen und ganz bestimmten Zwecken dienen, die durch die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen nicht erreicht werden können.
Darüber hinaus sind konkrete Hinweise hinsichtlich einer Vereinfachung des Zuwendungsrechts aus den aktuell stattfindenden Gesprächen zwischen dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und dem Bundesministerium des Innern bzw. dem Bundesverwaltungsamt abzuwarten.
Im Kulturbereich haben wir schon mehrfach festgestellt, dass eine von der bisherigen Zuwendungspraxis abweichende Finanzierung mittels Budgetierung sinnvoll und vielversprechend sein kann. Diese Änderung bietet sich besonders bei den Mittlerorganisationen an, die im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in unserem Auftrag im Ausland agieren. Mittels der Budgetierung kann der eigene Haushalt flexibel an den Zielvereinbarungen ausgerichtet werden, wodurch die Möglichkeiten, die Eigeninitiative und das Engagement derjenigen befördert werden, die vor Ort tatsächlich mit den Finanzen arbeiten. Demzufolge verspricht die Budgetierung eine Optimierung der Resultate, für die wir Finanzmittel einsetzen. Nach dem erwarteten erfolgreichen Test bei den Goethe-Instituten in Italien werden wir uns im kulturpolitischen Rahmen dafür engagieren, auch in anderen Bereichen die Vorteile der Finanzierung durch eine Budgetierung zu nutzen.
2. Werden Sie die Empfehlungen der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“ (z.B. im Hinblick auf eine Stärkung des Freiwilligen Sozialen Jahres Kultur) umsetzen?
Antwort:
Der Auftrag der Kommission „Impulse für die Zivilgesellschaft“ bestand darin, Vorschläge zur Weiterentwicklung der gesetzlichen, individuellen und institutionellen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu unterbreiten. Als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements stärken Freiwilligendienste den Zusammenhalt der demokratischen Gesellschaft und stellen einen Lernort für Selbstorganisation, öffentliche Teilhabe und Eigenverantwortung dar. Zu den Empfehlungen der Kommission gehörten unter anderem die Erweiterung der Aufgabenfelder für Freiwilligendienste, Schutz und soziale Absicherung, spezifische Bildungs- und Qualifizierungsangebote und einheitliche Qualitätsstandards und Verfahren zur Qualitätssicherung der Freiwilligendiensten.
Die beiden gesetzlich geregelten Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) wurden kontinuierlich ausgebaut. Wurden 1993 noch 7.100 Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr aus Bundesmitteln mitfinanziert, so werden derzeit rund 15.600 Plätze in den Freiwilligendiensten FSJ und FÖJ und rund 3.500 Plätze als Ersatz für den Zivildienst gefördert, insgesamt also rd. 19.100 Plätze. Obwohl es schon ein Erfolg an sich ist, bei der derzeitigen Haushaltslage die Platzzahlen zu halten, wurde die Gesamtzahl der aus Bundesmitteln bezuschussten Freiwilligenplätze seit 2002 weiter gesteigert. Im Jahr 2005 wurde der Haushaltsansatz um 130.000 Euro erhöht und die Zahl der Plätze im FSJ/FÖJ entsprechend um rd. 150 gesteigert. Zudem konnte ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Weltjugendtages geleistet werden.
Kontinuierlich ausgebaut wurde auch das FSJ Kultur. Im September 2001 startete die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung gemeinsam mit einigen Landesvereinigungen Kulturelle Jugendbildung in dem dreijährigen Bundesmodellprojekt „Rein ins Leben!“ das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur. In fünf Bundesländern wurden Einsatzplätze für freiwilliges Engagement Jugendlicher in der Kultur geschaffen. Erst nach der Gesetzesnovellierung vom Juli 2002 konnte das neue Einsatzfeld Kultur des Freiwilligen Sozialen Jahres fester Bestandteil des FSJ werden. Damit finden die für das Freiwillige Soziale Jahr geltenden Regelungen (z.B. Arbeitslosen- und Sozialversicherung, Bescheinigung und Zeugnis zum Nachweis gegenüber Behörden, Flexibilisierung des freiwilligen Dienstes hinsichtlich Dauer und dem Einsatz im nichteuropäischen Ausland) auch auf Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen Anwendung. Zudem werden Freiwilligenagenturen nach einer allgemeinen Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums für Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vom 15. September 2003 in der Regel als gemeinnützig behandelt und damit die ehrenamtliche Tätigkeit auch im Bereich der Kultur weitergehender steuerlich gefördert.
Neben der 3-jährigen Modellförderung des FSJ Kultur erfolgte ab September 2002 eine schrittweise Übernahme der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung als bundeszentrale Trägerin in die pauschalierte Regelförderung für die pädagogische Begleitung der Jugendlichen nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Im Förderjahrgang 2002/2003 wurden 30 Plätze, 2003/2004 80 Plätze und 2004/2005 werden 205 Plätze gefördert.
Für den Förderjahrgang 2005/2006 ist es gelungen, eine Förderung für alle beantragten 300 Plätze zu bewilligen und damit das Fördervolumen erneut erheblich auszuweiten. Eine Stärkung des FSJ Kultur hat also bereits in nennenswertem Umfang stattgefunden.
Als Ergänzung zu den klassischen Freiwilligendiensten FSJ und FÖJ hat die zentrale Kommissionsempfehlung, generationsübergreifende Freiwilligendienste zu stärken, bereits Eingang in die Politik der Bundesregierung gefunden. Im April 2005 sind die
ersten Projekte des neuen Modellprogramms gestartet. Mit über 50 Projekten werden generationsübergreifende, für alle Generationen offene, Freiwilligendienste erprobt. In diesem Rahmen ist der Bereich Kultur z.B. durch das Projekt „kek“ der Bundesvereinigung kulturelle Jugendbildung vertreten. Die wissenschaftliche Begleitung wird von der Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung e.V. an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg - Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung - unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Klie übernommen. Wenn die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Modellprojekten vorliegen, können weitere Schritte geplant und gegangen werden.
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