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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass wir heute hier die Möglichkeit haben über die Bundeskulturpolitik zu sprechen. Das ist gerade deshalb so wichtig, weil auch in diesem Wahlkampf sehr stark die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Themen im Vordergrund stehen. Gerade weil Kunst und Kultur aber so elementare Grundlagen unserer Gesellschaft sind, gehören starke Positionen in diesem Feld und die Debatte darüber einfach dazu. Zu der bedeutenden Stellung der Kultur haben sich mehr oder weniger alle Parteien in ihren Programmen bekannt. Und ich bin froh, dass es hier zumindest einen Grundkonsens gibt, der auch unsere Arbeit in den vergangen Jahren bestätigt.
Die heutige Veranstaltung ist überschrieben mit „Eine neue Gründerzeit? – Über die zukünftige Kulturpolitik des Bundes.“ Der Begriff der „neuen Gründerzeit“ ist aus einem Interview mit der Kanzlerkandidatin der CDU entlehnt, aber ich muss Ihnen sagen, die Gründerzeit in der Kultur hat längst begonnen. Und zwar – um ganz genau zu sein – 1998.
Gerhard Schröder hat zu Beginn seiner Regierungszeit einen Beauftragten für Kultur und Medien als Staatsminister im Kanzleramt eingesetzt und damit Kulturpolitik als Bundespolitik deutlich gemacht. Gleichzeitig wurde im Bundestag der Ausschuss für Kultur und Medien eingesetzt. Beide Schritte, die einige Länder lange kritisiert hatten, sind mit der Zeit von allen Parteien als wichtig und gut beurteilt worden. Niemand stellt die große Bedeutung von Bundeskulturpolitik mehr in Frage.
Ich bin der festen Überzeugung und habe das auch in meiner Funktion als Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien immer wieder vor Augen geführt bekommen, dass wir Kultur nachhaltig stärken konnten – etwas, was die Regierung unter Kohl als nicht notwendig betrachtete.
Ich will gleich auf die Zukunft zu sprechen kommen, doch vorher ist es wichtig kurz daran zu erinnern, wie viel wir in der rot-grünen Regierung in den vergangenen Jahren bereits erreichen konnten.
Zu den zentralen Maßnahmen gehörten zum Beispiel die Hauptstadtkulturfinanzierung, das Programm "Kultur in den neuen Ländern", die neue Gedenkstättenkonzeption, die neue Ausrichtung in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, die Reform des Stiftungsrechtes und der Filmförderung, das Jugendschutzgesetz, die Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes, des Deutsche-Welle-Gesetzes und des Urhebervertragsrechts oder das Gesetz zum Erhalt der Buchpreisbindung.
Mit diesen und anderen Initiativen haben wir der Bundeskulturpolitik ein Gesicht gegeben und dafür gesorgt, dass klar geworden ist: Kunst und Kultur ist nicht nur eine Länderangelegenheit, sondern muss auch auf der gesamtstaatlichen Ebene stattfinden.
Kulturpolitik muss sich eben auch in andere bundespolitische Ressorts einmischen können, denn Kultur ist von ganz unterschiedlichen Politikfeldern betroffen und wirkt auf diese, ob das nun Außen-, Wirtschafts- oder Finanzpolitik ist, auch stark ein. Dieses Prinzip der Beteiligung haben wir mit der Kulturverträglichkeitsprüfung festgeschrieben.
Wofür steht die SPD und wofür stehe ich in der zukünftigen Bundeskulturpolitik?
Wir setzen uns für ein Bundeskulturministeramt ein, weil erst damit eine effektive Voraussetzung für eine weiterhin gestärkte Bedeutung von Kulturpolitik auf Bundesebene geschaffen wird. Ich selbst bin der Meinung, eine Bundeskulturministerin oder ein Bundeskulturminister braucht kein eigenes Ministerium, sondern kann weiterhin an das Kanzleramt angegliedert sein.
Aber in jedem Fall ist die Gleichwertigkeit des Vertreters von Kultur im Kabinett notwendig. In meinem kulturpolitischen Engagement in den letzten Jahren haben mir gerade die Beratungen über eine EU-Dienstleistungsrichtlinie oder die UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt im Zusammenhang des GATS gezeigt, dass wir es uns nicht leisten dürfen, Kultur zu einem politischen Leichtgewicht zu machen.
Wenn die kulturelle Vielfalt und damit auch unser kulturelles Erbe bewahrt werden soll, muss diesen Harmonisierungs- und Liberalisierungsprozessen eine handlungsfähige, durch eine Ministerin oder einen Minister gebündelte Kultur- und Medienpolitik entgegengesetzt werden.
Für die stärkere Position sollte ein Ministeramt um zwei politische Handlungsfelder erweitert werden, einerseits um das der Medien, andererseits um das der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist Kultur als Staatsziel im Grundgesetz. Wir wollen die Verpflichtung des Staates, die Kultur zu schützen und zu fördern zu einem Verfassungsprinzip führen, das ein Gleichgewicht der Kultur mit anderen Staatszielbestimmungen schafft und die Verankerung von Kultur auf europäischer Ebene aufgreift. Obwohl sich parteiübergreifend bereits sehr viele dafür ausgesprochen haben, ist beispielsweise von Angela Merkel zu hören, dass Sie nicht davon überzeugt sei, dass sich durch die Verankerung im Grundgesetz etwas verändern würde.
Da bin ich ganz anderer Meinung. Das Staatsziel auf der einen und das Amt des Bundeskulturministers auf der anderen Seite sind ganz grundlegende Weichenstellungen, die Kulturpolitik generell bedeutsamer und dadurch wirkungsvoller machen werden.
Nachdem die Kultur von Bundeskanzler Schröder 1998 auf das bundespolitische Parkett gehoben wurde, geht es jetzt darum sie auf nationaler als auch auf internationaler Ebene auf einen gleichwertigen Platz zu stellen.
Ich will einige weitere Projekte nennen, die für uns in Zukunft anstehen:
Wir wollen eine Bundesstiftung Baukultur. Im Bundestag waren wir bei diesem Projekt auch überparteilich in Zusammenarbeit mit verschiedenen Initiativen bereits zu einem Ergebnis gekommen. Letztendlich wurde es dann wie so oft von den Unionsgeführten Ländern im Bundesrat blockiert. Das finde ich seltsam, wo sich die CDU in den Wahlprüfsteinen des Kulturrates doch ganz klar dafür ausgesprochen hat.
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie und den WTO/GATS-Verhandlungen wird der internationale Kontext weiterhin ein ganz zentrales Aktionsfeld sein. Bei der Dienstleistungsrichtlinie treten wir für ganz klar definierte Ausnahmebereiche ein, wie beispielsweise beim Film, bei der Kultur, bei den Verwertungsgesellschaften und dem Rundfunk. Ebenso soll es mit uns auch in Zukunft kein Angebot im Bereich Kultur und Medien in den GATS-Verhandlungen geben.
In der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik geht es uns ganz konkret um die Neustrukturierung der Schwerpunktbereiche. Es ist wichtig, dass die bereits angeschobene Neukonzeption weitergeführt wird.
Das Urheberrecht steht nach wie vor auf unserer politischen Agenda. Hier muss eine genaue Abwägung zwischen den Interessen der Urheber und der Rechteinhaber stattfinden.
Mit uns bleiben aber auf jeden Fall die Privatkopie und die Bagatellregelung erhalten. Auch eine Ausstellungsvergütung und eine Novellierung des Folgerechts sind uns nach wie vor wichtig.
Als letzten Punkt möchte ich die kulturelle Bildung nennen. Sie ist ein elementarer Teil in unserem Ganztagsschulkonzept. Hier haben wir unter anderem mit unserem 4 Milliarden-Euro-Programm einen guten Anfang gemacht, wollen aber auch in Zukunft dafür sorgen, dass hiermit ein Kernstück für eine verantwortungsvolle Bildungspolitik entsteht.
Ich will es zunächst bei diesen Punkten belassen. Ich hoffe, es ist klar geworden, dass wir auf den wichtigsten Feldern für eine starke Bundeskulturpolitik stehen und Visionen haben, die wir nach der Wahl umsetzen wollen.
Vielen Dank
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