Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages (Kulturausschuss) wurde 1998 nach der Bundestagswahl
neu eingerichtet. Die neue Bundesregierung schuf gleichzeitig das
Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten
der Kultur und der Medien beim Bundeskanzler (1998-2000: Dr. Michael
Naumann; seit 2001 Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin). Damit wurden
zwei neue Institutionen geschaffen, die die stärkere kulturpolitische
Akzentuierung der neuen Regierung verdeutlichen. Der neue Kulturausschuss
kann auf eine schon länger zurückliegende parlamentarische Geschichte
zurückblicken. Bereits in der 1. und 2. Wahlperiode (1949-1957)
gab es einen Ausschuss für Kulturpolitik, der in der 3.-5. Wahlperiode
(1957-1969) "Ausschuss für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik"
hieß. Ab 1969 wurde die Kulturpolitik in den Ausschüssen für Bildung
bzw. für Auswärtiges (Auswärtige Kulturpolitik) und ihren Unterausschüssen
behandelt. Presse, Rundfunk und Film hatten ebenfalls 1949-1957
ihren eigenen Ausschuss. Diese breit verstreuten Aktivitäten in
kulturellen und medialen Angelegenheiten wurden nun 1998 erstmals
in einem Ausschuss zusammengefasst. Fragen der Neuen Medien werden
seit 2000 in einem eigenen Unterausschuss "Neue Medien" behandelt.
Bundestag und Bundesregierung reagierten damit auf die immer deutlicher
werdenden Regelungsbedürfnisse im Kultur- und Medienbereich, auch
wenn die grundgesetzliche Aufgabenteilung von Bund und Ländern nicht
angetastet wird.
Der Kulturausschuss konnte in den knapp drei Jahren
seines Bestehens eine Anzahl kulturpolitischer Projekte verwirklichen
bzw. voran bringen. Die Debatten sind, wie in allen Bundestagsausschüssen,
hitzig und manchmal sehr langwierig. Im Unterschied zu anderen Ausschüssen,
so jedenfalls mein Eindruck, eignen sich kulturpolitische Themen
aber offenbar weniger zu wirklich politischen Unterschieden. Es
ist schön, wie oft wir einen Konsens erreichen können und wie alle
Parteien oft an einem Strang ziehen. Damit ist, weil wir uns ja
auch als Lobby für die Künstlerinnnen, Künstler und alle Kulturschaffenden
verstehen, allen gedient.
Der erste wichtige Beschluss des Kulturausschusses
war derjenige zum Bau des Mahnmals für die ermordeten Juden Europas
in Berlin. Nach langen Jahren der Diskussion und des Streits beschloss
der Bundestag im Juni 1999 die Verwirklichung des Projekts. Seither
folgten viele Vorhaben, die die Rahmenbedingungen für die Kulturszene
im Land verbesserten. Als Beispiele möchte ich folgende nennen:
· Neuordnung des Stiftungsrechts: Es wurde eine bessere steuerliche
Stellung für Stiftungsgründer erreicht.
· Reform der Urhebervertragsrechts: Hier soll erreicht werden, dass
Autoren und andere Urheber eine angemessene Vergütung für ihre Werke
bekommen.
· Erhalt der Buchpreisbindung: Diese wurde auf europäischer Ebene
erreicht. Es ist die Verabschiedung eines Gesetzes vorgesehen.
· Reform der Besteuerung ausländischer Künstler: Wir wollen die
kleineren Kulturveranstalter weiter ermutigen, kulturellen Austausch
zu pflegen. Die Auftritte sind seit Waigels Reform um 30% zurückgegangen.
· Neukonzeption der Filmförderung: Die kulturelle Stärke? wird betont,
wenn auch ältere Künstlerinnen und Künstler in die Altersversorgung
eintreten können.
· Novelle der Künstlersozialversicherung
· Neuausrichtung der Auswärtigen Kulturpolitik, Deutsche Welle:
Hier ist der Schwerpunkt, mehr Goetheinstitute in nichteuropäischen
Ländern zu eröffnen sowie mehr Wissenschaftsaustausch zu erreichen.
· Novellierung der Medienordnung
· Projekt "eDemokratie": Dies ist ein Pilotprojekt des Bundestages
bzw. des Unterausschusses Neue Medien, um die interessierte Öffentlichkeit
an einem Gesetzentwurf teilhaben zu lassen.
· Neuordnung Berliner Kultureinrichtungen (Haus der Kulturen der
Welt, Martin-Gropius-Bau, Berliner Festspiele, Jüdisches Museum).
Dies sind nur einige Beispiele. Weitere wichtige
Beratungsfelder sind und waren die Hauptstadtkultur, das weite Feld
der Medienpolitik, ob Fußball-WM oder die Senderechte der Tagesschau,
und natürlich die Kulturförderung in den neuen Ländern. Konkrete
Ergebnisse haben wir in folgenden Gebieten bisher erzielt:
Urhebervertragsrecht
Im Mai 2001 hatte die Bundesregierung die Reform
des Urhebervertragsrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde von
den Regierungsfraktionen im Juni 2001 in den Bundestag eingebracht.
Im Kulturausschuss wurden intensive inhaltliche Diskussionen geführt,
die im Herbst mit einer Anhörung im Parlament fortgeführt werden.
Das neue Gesetz wird die Position der Kreativen stärken und für
Fairness im Umgang mit freischaffenden Künstlern und Urhebern sorgen.
Ziel des Entwurfes ist die Sicherung einer angemessene Vergütung
auch für freiberuflich tätige Künstler und Urheber für die Nutzung
ihrer Werke. Dazu verankern wir deren Anspruch uaf eien angemessene
Vergütung im Urhebervertragsrecht.
Stiftungsrecht
Wir haben mit dem neuen Stiftungsrecht Möglichkeiten
für ein breiteres privates Engagement in der Stiftungsgründung geschaffen.
Die Reformierung des Stiftungsrechtes gibt mehr Anreize für viel
weitere Teile in unserer Bevölkerung, sich bürgerschaftlich und
kulturell zu engagieren, als das bisher der Fall war. Stiftungen
sollen mehr als bisher die Finanzierung von Kunst und Kultur ergänzen.
Und die Notwendigkeit privaten Engagements in diesem Sektor wird
in Zukunft eher zu- als abnehmen. Denn abgesehen von einer Stärkung
des Gemeinwesens bilden Stiftungen ein unersetzliches Standbein
in der Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten auf
breitester Basis. Die wichtigsten Punkte:
1. Die Anreize zur Errichtung steuerbefreiter Stiftungen
im Sinne der Paragraphen 52 bis 54 der Abgabenordnung wurden erweitert.
2. Durch die Regelungen zur Rücklagenbildung wird die dauerhafte
Leistungsfähigkeit von Stiftungen verbessert.
3. Wir erhöhen die steuerliche Abzugsfähigkeit für die Dotation
einer Stiftung und erweitern das Buchwertprivileg bei Sachspenden.
4. Der Tatbestand einer steuerfreien Weitergabe geschenkter oder
ererbter Vermögensgegenstände an steuerbefreite Stiftungen wurde
erweitert.
Alles in allem hoffen wir, einen Bruchteil der
7, 2 Billionen DM, die sich als Vermögen in der Bundesrepublik befinden,
für zivilgesellschaftliches Engagement zu mobilisieren.
Buchpreisbindung
Die EU-Kommission hatte schon 2000 auf ... des
damaligen Staatsministers Naumann entschieden, dass die Preisbindung
auf nationaler Ebene erhalten werden kann. Das war eine richtige
Entscheidung. Im grenzüberschreitenden Buchhandel soll es die Preisbindung
nicht mehr geben; auch Österreich hat hier eine nationale Lösung
gefunden. Deshalb haben wir das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung"
ergänzt. Die Ergänzungen sehen vor, dass sogenannte Re-Importe deutscher,
preisgebundener Bücher in berechtigten Fällen bei der Wiedereinführung
ebenfalls der deutschen Preisbindung unterliegen. Im Ausschuss besteht
nun Einigkeit, dass die Umsetzung einer europäischen Richtlinie
zur grenzüberschreitenden Buchpreisbindung unterstützt werden soll.
Bundestag und Bundesregierung wollen in dieser Legislaturperiode
ein Gesetz zur Buchpreisbindung verabschieden.
Künstlersozialversicherung
Hier konnten wir wesentliche Verbesserungen des
Versichertenschutzes erreichen. Nun erhalten auch ältere Künstler
und Publizisten Zugang zur Krankenversicherung der Rentner, wenn
sie ihre Tätigkeit vor 1983 aufgenommen haben und für 9/10 der Zeit
zwischen 1985 und dem Rentenantrag Versicherungsschutz nach dem
KSVG bestand. Die Beirtragsgrenzen wurden flexibler gestaltet; nur,
wer mehr als 7560,- DM jährlich verdient, ist versicherungspflichtig.
In der Phase des Berufsanfangs darf diese Grenze noch unterschritten
werden.
Unterausschuss Neue Medien
Der Unterausschuss befasst sich intensiv mit der
Konvergenz aller Aspekte der Medien sowie mit einer verbesserten
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Der Unteausschuss veranstaltete
Anhörungen und Expertengespräche zu Themen wie technische Konvergenz,
d-box, Technikfolgenabschätzung, Software-Patente/Open Source und
Cyber Crime. Daneben wurden und werden viele Themen diskutiert,
die sich aus den technischen Veränderungen und ihren gesellschaftlichen
Folgen ergeben. Die wichtigsten sind dabei die Entwicklungen auf
dem Mobilfunkmarkt (UMTS, multifunktionale Handys), die Debatten
um Datensicherheit und die Informationsgesellschaft. Im Bundestag
ist zur Zeit ein Antrag zur digitalen Spaltung in der Debatte sowie
ein großes Projekt zur "e-Demokratie" auf dem Weg. Am Beispiel eines
Gesetzgebungsverfahrens zum Datenschutz wollen wir die Partizipation
der interessierten Öffentlichkeit ermöglichen. Rechtliche Fragen
wie Teledienstgesetz und Medienstaatsvertrag und die Kompetenzabgrenzungen
von Bund und Ländern sind weitere Aufgaben.
Der Unterausschuss unter Vorsitz von Jörg Tauss
wird in Zukunft noch eher mehr zu tun bekommen. Der Ausschuss ist
deshalb auch als Querschnittausschuss konzipiert, in dem Mitglieder
aus den Ausschüssen Wirtschaft, Recht, Jugend, Kultur, Innen und
Post und Telekommunikation Sitz und Stimme haben.
Neben den ordnungspolitischen Fragen beschäftigt
sich der Kulturausschuss immer wieder mit Berliner Themen, So haben
wir eine Stiftung zur Umsetzung des Beschlusses zum Bau des Holocaust-Mahnmals
gegründet. Vier Berliner Kultureinrichtungen sind in die 100-prozentige
Verantwortung des Bundes übergegangen (Hauptstadtkulturvertrag):
das Jüdische Museum, die Berliner Festspiele, das Haus der Kulturen
der Welt und der Martin-Gropius-Bau. Daneben werden ca. 20 Millionen
DM in den Haupstadtkulturfonds eingezahlt. Der Ausschuss begleitet
ebenso den Entscheidungsprozeß der Kommission zur Bebauung des Berliner
Schloßplatzes. Neben dem Arbeitsbereich des Staatsminister für Kultur
und Medien betreut der Ausschuss auch die Auswärtige Kulturpolitik,
die bei Außenminister Joschka Fischer angesiedelt ist. Die Schwerpunkte
sind die Förderung des Wissenschaftsaustausches (neues Stipendienprogramm
in Höhe von 21 Millionen DM) sowie die weitere Ansiedlung von Goetheinstituten
in nichteuropäischen Ländern. Ein zentraler Punkt ist die Neuausrichtung
der Auswärtigen Kulturpolitik zu einer dialogisch und präventiv
ausgerichteten Politik im Sinne einer kulturellen "Zweibahnstraße"
und damit einer Verstärkung des interkulturellen Dialogs in den
internationalen Kulturbeziehungen. Daneben begleiten wir die Fusion
von Goetheinstitut und Inter Nationes, die sich in der Implementierungsphase
befindet.
Das wichtigste Ergebnis der Einsetzung des Ausschusses
für Kultur und Medien ist aber die Tatsache, dass in Deutschland
wieder über Kulturpolitik debattiert wird und dass der Wettstreit
in den Ländern und Kommunen für die Kultur, und nicht für den Abbau
von Kulturprojekten, geführt wird. Allein dafür hat sich unsere
Arbeit schon gelohnt.