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Ausschuss für Kultur und Medien
11. November 1999
 

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Plenarrede zur Holocaust-Stiftung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25. Juni haben wir in diesem Haus beschlossen, dass in Berlin ein Mahnmal für die ermordeten Juden Europas errichtet werden soll. Teil dieses Beschlusses war auch, dass eine Stiftung ins Leben gerufen wird, die den Bau des Mahnmals durchführen und noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll.

Mir erscheint daher der Streit über die Rechtsform der Stiftung künstlich und für die Menschen im Land nicht verständlich.

Es kann nur darum gehen, den Bundestagsbeschluss vom Juni so umzusetzen, dass am 27. Januar 2000 ein zumindest symbolischer Spatenstich in den Ministergärten durchgeführt werden kann, der deutlich macht, dass das Mahnmal - wie von den Auslobern vorgeschlagen - an dem vorgesehenen Platz, aber mit der Ergänzung eines Ortes der Information, tatsächlich entstehen wird.

Die von der Opposition vorgebrachten Vorwürfe, mit der Form einer unselbständigen Stiftung würde es "zuviel Naumann" geben, scheinen verwunderlich.

Das Konstrukt der unselbständigen Stiftung dient als vorläufige Einrichtung lediglich dazu, den Bundestagsbeschluss zügig umzusetzen, so dass die Stiftung noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen kann; gleichzeitig bringen wir heute einen Gesetzentwurf zur Gründung einer selbständigen Stiftung ein - im übrigen das gleiche Verfahren, das Sie bei der Errichtung des "Hauses der Geschichte" in Bonn gewählt haben!

Wir sind angesichts der über zehn Jahre währenden Diskussion aufgerufen, die Errichtung des Mahnmals jetzt in Angriff zu nehmen. Was wir nicht brauchen, ist ein neuer Streit.

[ Wir sollten unsere eigentliche Absicht, als Land der Täter den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft einen Ort des Mahnens und Gedenkens zu errichten, nicht in den Hintergrund geraten lassen. Vergessen wir nicht, dass ein erneuter Streit die grosse Gefahr in sich birgt, unwürdig zu werden ].

Das Mahnmal darf kein Gegenstand der Profilschärfung und des Parteiengezänks sein. Es sollte uns um die Sache gehen. Lea Rosh hat uns - auch wenn vielleicht nicht immer jeder einverstanden war mit ihrer Argumentation - vorgemacht, wie man sich für etwas, von dem man überzeugt ist, einsetzen kann. Ohne sie und die Mitglieder des Fördervereins ständen wir heute nicht hier.

Ich bin überzeugt, dass wir hier und heute ein Zeichen setzen können. Wir haben beschlossen, dass das Mahnmal gebaut werden soll; wir haben beschlossen, dass eine Stiftung diesen Beschluss umsetzen soll. Also werden wir diese Stiftung ins Leben rufen.

Wir bitten deshalb den Bundeskanzler, per Erlass zunächst eine unselbständige, öffentlich-rechtliche Stiftung in seinem Geschäftsbereich zu errichten. Sie soll ja nur in der Aufbauphase bis zum Inkrafttreten des Gesetzes den vorläufigen organisatorischen Rahmen abgeben.

Andreas Nachama, der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde hier in Berlin, mahnt zu Recht: Es ist "wichtig, dass der kommende 27. Januar als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus nicht noch einmal an dem Denkmal vorbeigeht."

Und deshalb handeln wir heute!

Natürlich war der Beschluss vom Juni nicht einstimmig, nach wie vor gibt es viele Stimmen des Für und Wider.

Unser Satzungsentwurf ist bei denen, die es angeht, weitgehend positiv aufgenommen worden. Die meisten von denen, die in Kuratorium und Beirat vertreten sein werden, warten nur darauf, dass die Arbeit beginnen kann.

Und wir sollten auch nicht vergessen, welches Bild wir im Ausland abgeben. Der jahrelange Streit und die vielen Diskussionen um das Mahnmal sind nicht überall verstanden worden. Als Kultur- und Aussenpolitikerin sage ich Ihnen, dass wir es nicht unterschätzen sollten welche Wirkungen es hat, wie wir mit dem Thema im Inneren umgehen. Die Auseinandersetzung ist und war zwar richtig und wichtig, wir müssen aber jetzt "zu Potte kommen".

Wir werden, auch das ist im Entwurf vorgesehen, ebenso einen Weg finden, der anderen Opfergruppen zu gedenken. Auch das stand im Beschluss. Wir müssen jetzt die Diskussion beenden, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu schaffen. Unsere Entwürfe von Satzung und Gesetz bieten die richtige Basis dafür, denn sie beziehen alle, die sowohl zum Mahnmal für die ermordeten Juden als auch für die anderen Opfergruppen sprechen können, ein.