Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25. Juni haben wir in diesem Haus beschlossen,
dass in Berlin ein Mahnmal für die ermordeten Juden Europas errichtet
werden soll. Teil dieses Beschlusses war auch, dass eine Stiftung
ins Leben gerufen wird, die den Bau des Mahnmals durchführen und
noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll.
Mir erscheint daher der Streit über die Rechtsform
der Stiftung künstlich und für die Menschen im Land nicht verständlich.
Es kann nur darum gehen, den Bundestagsbeschluss
vom Juni so umzusetzen, dass am 27. Januar 2000 ein zumindest symbolischer
Spatenstich in den Ministergärten durchgeführt werden kann, der
deutlich macht, dass das Mahnmal - wie von den Auslobern vorgeschlagen
- an dem vorgesehenen Platz, aber mit der Ergänzung eines Ortes
der Information, tatsächlich entstehen wird.
Die von der Opposition vorgebrachten Vorwürfe,
mit der Form einer unselbständigen Stiftung würde es "zuviel Naumann"
geben, scheinen verwunderlich.
Das Konstrukt der unselbständigen Stiftung dient
als vorläufige Einrichtung lediglich dazu, den Bundestagsbeschluss
zügig umzusetzen, so dass die Stiftung noch in diesem Jahr ihre
Arbeit aufnehmen kann; gleichzeitig bringen wir heute einen Gesetzentwurf
zur Gründung einer selbständigen Stiftung ein - im übrigen das gleiche
Verfahren, das Sie bei der Errichtung des "Hauses der Geschichte"
in Bonn gewählt haben!
Wir sind angesichts der über zehn Jahre währenden
Diskussion aufgerufen, die Errichtung des Mahnmals jetzt in Angriff
zu nehmen. Was wir nicht brauchen, ist ein neuer Streit.
[ Wir sollten unsere eigentliche Absicht, als Land
der Täter den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
einen Ort des Mahnens und Gedenkens zu errichten, nicht in den Hintergrund
geraten lassen. Vergessen wir nicht, dass ein erneuter Streit die
grosse Gefahr in sich birgt, unwürdig zu werden ].
Das Mahnmal darf kein Gegenstand der Profilschärfung
und des Parteiengezänks sein. Es sollte uns um die Sache gehen.
Lea Rosh hat uns - auch wenn vielleicht nicht immer jeder einverstanden
war mit ihrer Argumentation - vorgemacht, wie man sich für etwas,
von dem man überzeugt ist, einsetzen kann. Ohne sie und die Mitglieder
des Fördervereins ständen wir heute nicht hier.
Ich bin überzeugt, dass wir hier und heute ein
Zeichen setzen können. Wir haben beschlossen, dass das Mahnmal gebaut
werden soll; wir haben beschlossen, dass eine Stiftung diesen Beschluss
umsetzen soll. Also werden wir diese Stiftung ins Leben rufen.
Wir bitten deshalb den Bundeskanzler, per Erlass
zunächst eine unselbständige, öffentlich-rechtliche Stiftung in
seinem Geschäftsbereich zu errichten. Sie soll ja nur in der Aufbauphase
bis zum Inkrafttreten des Gesetzes den vorläufigen organisatorischen
Rahmen abgeben.
Andreas Nachama, der Vorsitzende der jüdischen
Gemeinde hier in Berlin, mahnt zu Recht: Es ist "wichtig, dass der
kommende 27. Januar als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
nicht noch einmal an dem Denkmal vorbeigeht."
Und deshalb handeln wir heute!
Natürlich war der Beschluss vom Juni nicht einstimmig,
nach wie vor gibt es viele Stimmen des Für und Wider.
Unser Satzungsentwurf ist bei denen, die es angeht,
weitgehend positiv aufgenommen worden. Die meisten von denen, die
in Kuratorium und Beirat vertreten sein werden, warten nur darauf,
dass die Arbeit beginnen kann.
Und wir sollten auch nicht vergessen, welches Bild
wir im Ausland abgeben. Der jahrelange Streit und die vielen Diskussionen
um das Mahnmal sind nicht überall verstanden worden. Als Kultur-
und Aussenpolitikerin sage ich Ihnen, dass wir es nicht unterschätzen
sollten welche Wirkungen es hat, wie wir mit dem Thema im Inneren
umgehen. Die Auseinandersetzung ist und war zwar richtig und wichtig,
wir müssen aber jetzt "zu Potte kommen".
Wir werden, auch das ist im Entwurf vorgesehen,
ebenso einen Weg finden, der anderen Opfergruppen zu gedenken. Auch
das stand im Beschluss. Wir müssen jetzt die Diskussion beenden,
um einen würdigen Ort des Gedenkens zu schaffen. Unsere Entwürfe
von Satzung und Gesetz bieten die richtige Basis dafür, denn sie
beziehen alle, die sowohl zum Mahnmal für die ermordeten Juden als
auch für die anderen Opfergruppen sprechen können, ein.