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Unterausschuss Neue Medien
20. Juni 2001
 

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Deutscher Bundestag Drucksache 14/6374
14. Wahlperiode 20. 06. 2001

Antrag
der Abgeordneten Monika Griefahn, Jörg Tauss, Doris Barnett, Eckhardt Barthel (Berlin), Hans-Peter Bartels, Hans-Werner Bertl, Hubertus Heil, Hermann Bachmaier, Klaus Barthel (Starnberg), Kerstin Griese, Ernst Küchler, Klaus Lennartz, Lothar Binding (Heidelberg), Anni Brandt-Elsweier, Dr. Axel Berg, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Ursula Burchardt, Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Alfred Hartenbach, Monika Heubaum, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Dr. Uwe Jens, Volker Jung (Düsseldorf), Ulrich Kelber, Anette Kramme, Angelika Krüger-Leißner, Horst Kubatschka, Dr. Uwe Küster, Christine Lambrecht, Werner Labsch, Christian Lange (Backnang), Robert Leidinger, Winfried Mante, Dirk Manzewski, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Christian Müller (Zittau), Margot von Renesse, Michael Roth (Heringen), Birgit Roth (Speyer), Thomas Sauer, Dr. Hansjörg Schäfer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter, Siegfried Schuftler, Richard Schuhmann (Delitzsch), Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wieland Sorge, Dr. Ditmar Staffelt, Ludwig Stiegler, Joachim Stünker, Hedi Wegener, Wolfgang Weiermann, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Rainer Wend, Dr. Margrit Wetzel, Heino Wiese (Hannover), Klaus Wiesehügel, Engelbert Wistuba, Hanna Wolf (München), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Digitale Spaltung der Gesellschaft überwinden - Eine Informationsgesellschaft für alle schaffen

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Initiative "e-Europe" der EU-Kommission, das Aktionsprogramm "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" und das auf der EXPO in Hannover vorgestellte 10-Punkte-Programm der Bundesregierung "Internet für Alle" zur Überwindung der digitalen Spaltung der Gesellschaft. Die soziale Teilung ("Digital Divide") in Teilnehmer und Nichtteilnehmer an neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ist angesichts des umfassenden Strukturwandels in Europa hin zur Informations- und Wissensgesellschaft ein zentrales Zukunftsproblem. Die digitale Spaltung von heute kann die soziale Spaltung von morgen bedeuten. Daher begrüßt der Deutsche Bundestag insbesondere die Zielsetzung dieser Initiativen, die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an diesem Gesamtprozess sicherzustellen und so den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Zugang zu IuK-Netzen

Die Frage der Gewährleistung des Zugangs zu den neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten (IuK) ist als die entscheidende Herausforderung der entstehenden Wissens- und Informationsgesellschaft anzusehen. Die Sicherstellung eines umfassenden gesellschaftlichen Zugangs zu neuen IuK- Möglichkeiten auf dem jeweils aktuellen technologischen Leistungsniveau und des Zugangs zu relevanten Inhalten, dem "Content", bildet die zentrale Voraussetzung für die Aufhebung der digitalen Teilung. Erst wenn die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschten oder gesuchten Inhalte und Dienstleistungen auch tatsächlich zu zumutbaren Bedingungen im Netz zu finden sind, entsteht ein echter Anreiz, auch Teilnehmerin und Teilnehmer zu werden. Ebenso wichtig ist die Vermittlung einer umfassenden Medienkompetenz, die über das technische Wissen hinaus Orientierungswissen und Bewertungskompetenz beinhaltet. Die digitale Spaltung der Gesellschaft ist auch eine Folge vielfältiger sozialer Zugangsbarrieren, deren Abbau eine wichtige politische Gestaltungsaufgabe ist. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Schaffung eines breiten gesellschaftlichen Zugangs zu modernen IuK-Möglichkeiten und zu relevanten Informationen und Dienstleistungen als Instrumente zur Aufhebung der digitalen Spaltung ausdrücklich benannt werden.

Die Kosten für die Nutzung neuer IuK-Anwendungen stellen trotz der sinkenden Herstellerpreise und stark gefallener Verbindungsentgelte noch immer eine Zugangsbarriere insbesondere für einkommensschwache Haushalte dar. Durch eine wettbewerbsorientierte Telekommunikations- und Regulierungspolitik sind die Voraussetzungen für kundenorientierte und preisgünstige Angebote im Ortsbereich weiter zu verbessern. Mit den jüngsten Entscheidungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung und zum so genannten line sharing wurden wichtige Weichenstellungen hinsichtlich der Öffnung der Ortsnetze und der weiteren Absenkung der Kommunikationskosten vorgenommen. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, auch in Zukunft an ihrem konsequenten Kurs der Intensivierung des Ortsnetzwettbewerbs festzuhalten. Einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses gesellschaftspolitisch wichtigen Zieles "Internet für alle" kann, wie auch international vergleichende Studien betonen, die Einführung von günstigen Pauschaltarifen für den Zugang zum Internet leisten. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf zu prüfen, wie sie es auch in ihrem 10-Punkte-Programm angekündigt hat, ob und mit welchen Instrumenten der Wettbewerb im Ortsbereich weiter verstärkt und wie das Angebot von günstigen pauschalen Zugangstarifen zum Internet für Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt werden kann.

Zugang muss auch heißen, dass an öffentlichen Orten leistungsfähige Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen zur Verfügung stehen. Hierzu werden in naher Zukunft insbesondere die flächendeckende Verbreitung breitbandiger Fest- und Mobilnetze zählen. Dies bedeutet, Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu erhalten, die eine breite und schnelle Verbreitung entsprechender Technologien sowie dichte und leistungsfähige Netzinfrastrukturen fördern, insbesondere durch die Schaffung klarer wirtschaftlicher Anreize für Investitionen in Netzkapazitäten. Niemandem sollte allein aus dem Grund der Zugang zu leistungsfähigen IuK-Netzwerken verwehrt sein, weil ein Anschluss aus rein technischen oder rein betriebswirtschaftlichen Gründen erschwert ist. Zudem wird sich auch künftig nicht jeder einen eigenen internetfähigen PC leisten können. Daher ist die Bereitstellung von öffentlichen Internet-Terminals von besonderer Bedeutung. Die Förderung der Ausstattung von über 1 200 öffentlichen Büchereien mit Medienecken sowie deren Anschluss ans Internet durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist daher ein weiterer bedeutender Impuls seitens der Bundesregierung zur Verbesserung der Technikakzeptanz und unterstreicht die Bedeutung der Bibliotheken im Informationszeitalter. Auch andere öffentliche Einrichtungen sollten durch die Ausstattung mit Medienecken zu Kommunikationszentren ausgebaut werden.

Besonders deutlich zeigt sich die digitale Spaltung der Gesellschaft in der sozialen Ungleichheit des Zugangs zu neuen IuK-Netzwerken. Soziale Diskriminierung bedeutet nicht nur, dass zahlreiche gesellschaftliche Gruppen in der Netzwelt völlig unterrepräsentiert sind, sondern darüber hinaus auch, dass ihre Teilnahme an den neuen IuK-Möglichkeiten auf besondere Probleme stößt und daher auch einer besonderen politischen Förderung bedarf. Der Anteil von Frauen an der Online-Nutzung hat zwar erfreulicherweise deutlich zugenommen, dennoch sind auch weiterhin besondere Anstrengungen notwendig, um Chancengleichheit in der kommenden Informationsgesellschaft zu fördern. Der Deutsche Bundestag begrüßt besonders die Initiative "Frauen-ans-Netz" des Aktionsprogramms "Innovation und Arbeitsplätze" und die Schaffung eines Kompetenzzentrums für "Frauen in der Informationsgesellschaft".

Viele Menschen sehen sich darüber hinaus erhöhten Zugangsbarrieren zu den neuen IuK-Möglichkeiten gegenüber. Hier sind neben älteren Menschen, den sozial Schwachen und den Arbeitslosen insbesondere auch behinderte Menschen zu nennen. Auch diese Personen und gesellschaftlichen Gruppen haben ein Recht auf Teilnahme und Teilhabe an der entstehenden Wissens- und Informationsgesellschaft. Hier sind gezielte Fördermaßnahmen notwendig, wie etwa die Entwicklung spezieller Seminare für Senioren oder die Ausweitung des Angebots für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere für ältere Arbeitnehmer. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderte "Senior-Mobil" ist ein erster wichtiger Schritt, um beispielsweise Senioren ans Netz heranzuführen. Die neuen IuK-Technologien bieten hervorragende Möglichkeiten, eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben über Qualifizierungsmaßnahmen und vor allem Kompetenzaufbau im Bereich der neuen IuK-Technologien zu beschleunigen. Diesbezüglich begrüßt der Deutsche Bundestag, dass ein "Internetzertifikat für Arbeitslose" ausdrücklich im 10-Punkte-Programm der Bundesregierung aufgenommen wurde. Doch gerade hinsichtlich der besonderen Zugangshürden für behinderte Menschen sind verstärkt technische, hard- wie softwarebasierte Kompensationsmöglichkeiten zu unterstützen und spezialisierte Angebote zu entwickeln.

Der Zugang zum Internet spielt auch für die verschiedenen Gruppen der Zuwanderer und Einwanderer bei ihrer Integration eine beachtenswerte Rolle. Positive Beispiele sind Internet-Cafés in verschiedenen Spätaussiedlerprojekten insbesondere für Jugendliche und der geplante Einsatz von Internetmobilen. Deshalb begrüßt der Deutsche Bundestag ausdrücklich die Förderung des Internetzugangs für Spätaussiedler und unterstützt nachdrücklich den Ausbau des Programms.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang durch Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel eine breite Informations- und Demonstrationskampagne "Internet für Alle" für alle Gruppen der Gesellschaft, die bisher nur einen ungenügenden Zugang zu den neuen Medien haben, starten wird. Mit dieser Initiative sollen vorhandene Informationsdefizite über die Nutzung des Internet in Deutschland vor allem bei jenen Zielgruppen beseitigt werden, die mit der allgemeinen Entwicklung zur Informationsgesellschaft nicht Schritt halten können und die bisher keine oder nur geringe Erfahrungen im Umgang mit dem Internet haben. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, diese Zielgruppen durch geeignete Maßnahmen, Aktionen und Initiativen zu motivieren, sich mit dem neuen Medium zu befassen. Besondere Zielgruppenrelevanz besitzen hier regional-, alters-, bildungs- und einkommensspezifische Abgrenzungs- und Unterscheidungsmerkmale (Frauen, Senioren, einkommensschwache Familien, benachteiligte Jugendliche, ländliche Regionen).

Die Spaltung der Gesellschaft in Teilnehmer und Nichtteilnehmer an neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten ist nicht nur ein nationales oder europäisches Problem. Der Deutsche Bundestag begrüßt daher den Beschluss der G8-Staaten bei ihrem Treffen auf Okinawa auch weniger entwickelte Länder am Informationszeitalter zu beteiligen.

Zugang zu Inhalten

In der Informations- und Wissensgesellschaft ist der hinreichende Zugang zu relevanten und hochwertigen Informationen und Inhalten ein zentrales gesellschaftspolitisches Problem. Die aktive Nutzung von neuen IuK-Technologien hängt auch davon ab, ob die Bürgerinnen und Bürger mit den neuen Mitteln auch ihre individuellen privaten, öffentlichen und beruflichen Informations- und Kommunikationsbedürfnisse befriedigen können. Daher ist der freie Zugang zu relevanten Informationen des öffentlichen Lebens ebenso unabdingbar, wie der faire Zugang unter zumutbaren Konditionen zu hochwertigen Inhalten und Dienstleistungen, wie Aus- und Weiterbildungsangeboten, wissenschaftlichen Fachinformationen oder e-Commerce-Angeboten. Hier ist vor allem hinsichtlich einer notwendigen Grundversorgung ("Basic Service") neben einer Bestandsgarantie für öffentlich-rechtliche Angebote auch deren Entwicklungsmöglichkeiten in neue Formen und Formate zu berücksichtigen. Notwendig ist auch und gerade ein umfassendes öffentlich-rechtliches Informationsangebot, um die Freiheit und Vielfalt der Meinungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus bildet der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu allen Dokumenten und Informationen in der Gemeinde, im Land und im Bund, von denen sie potentiell betroffen sind, einen wichtigen Ansatzpunkt. Der Deutsche Bundestag begrüßt die hierzu laufenden Aktivitäten in vielen Kommunen (Best- Practice-Beispiele hierzu werden derzeit im Rahmen des BMWi-Leitprojektes "Media@Komm" geschaffen) in den Bundesländern und auf Bundesebene. Die Modernisierung der Verwaltung auf Grundlage neuer elektronischer IuK-Möglichkeiten muss dabei das Ziel haben, neben einer repräsentativen Darstellung vor allem praxisbezogene Verwaltungsvorgänge und darauf bezogene Dienstleistungen im Netz möglich zu machen. Der Deutsche Bundestag begrüßt deshalb die von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 18. September 2000 gestartete Initiative "BundOnline 2005", mit der sich die Bundesregierung verpflichtet hat, bis zum Jahr 2005 alle internetfähigen Verwaltungsdienstleistungen des Bundes online bereitzustellen. Um ein möglichst benutzerfreundliches Dienstleistungsangebot im Internet zu schaffen, baut das Bundesministerium des Innern (BMI) derzeit ein zentrales Internet-Portal des Bundes (www.bund.de) auf, das auf der CeBIT 2001 am 22. März gestartet wurde.

Der Deutsche Bundestag begrüßt auch die Ankündigung der Bundesregierung, dass im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und damit die Akzeptanz der neuen IuK-Technologien erhöht werden sollen.

Sicherer Zugang

Eng mit der Zugangsfrage verwoben sind die Fragen des Schutzes und der Sicherheit von Informationen und Daten. Das mangelnde Vertrauen in die Sicherheit und den Schutz wichtiger und sensibler Daten in globalen Daten- und Kommunikationsnetzen bildet ein Haupthindernis für die soziale und ökonomische Akzeptanz neuer IuK-Technologien und ihrer Anwendungen. Die erfolgreiche Überwindung der digitalen Spaltung wird insbesondere davon abhängen, vertrauenswürdige und sichere rechtliche und technologische Rahmenbedingungen zu schaffen. Für alle Nutzer von IuK-Technologien muss dabei transparent werden, welche Sicherheitsmaßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen worden sind und welche Qualität Dienstleistungsangebote im Internet haben. Der Deutsche Bundestag unterstützt daher ausdrücklich die Aktivitäten der Bundesregierung mit der Initiative D21 und die D21-Qualitätskriterien für Internet-Angebote. Diese müssen jedoch um den Aspekt der IT-Sicherheitsfragen erweitert werden. Ausgehend von den genannten Qualitätskriterien sind Gütesiegel für IT-Sicherheit zu entwickeln, die unabhängig und transparent das Sicherheitsniveau einer Internetdienstleistung erkennen lassen und so das Vertrauen in diese Technologie stärken können. Der Deutsche Bundestag begrüßt die gemeinsame Initiative "Partnerschaft sichere Internetwirtschaft" des BMWi und des BMI zur Sensibilisierung des Mittelstandes.

Gerade in einer Gesellschaft, die Information und Wissen in den Mittelpunkt ihres Selbstverständnisses stellt, muss das individuelle Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kommunikative Autonomie zum Leitmotiv der demokratischen Gestaltung werden. Der Deutsche Bundestag bekräftigt den hohen Stellenwert, den dieser Aspekt sowohl in der EU-Initiative e-Europe, im Aktionsprogramm der Bundesregierung als auch im 10-Punkte-Programm genießt. In einer globalen Informationsgesellschaft sind Datenschutz und Datensicherheit auf wirksame internationale Vereinbarungen und entsprechende Kontrollinstanzen sowie auf neue Instrumente des Selbstschutzes und der Selbstorganisation angewiesen. Die Wirtschaft hat Datenschutz und Datensicherheit längst als Wettbewerbsfaktor im e-Commerce erkannt und verspricht sich deutliche Vorteile durch ein hohes Datenschutz- und Datensicherheitsniveau. Die Einhaltung von Mindeststandards der Datensicherheit - z. B. aus dem IT-Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) - ist heute in weiten Bereichen der Wirtschaft zur Selbstverständlichkeit geworden. Das Niveau könnte noch erhöht werden, wenn Anbieter von Internet-Angeboten im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für die Nutzer ergreifen und dies in Form von Selbstverpflichtungen erklären würden.

Da in sensiblen und lebenswichtigen Bereichen zunehmend komplexe IuK- Systeme eingesetzt werden (Kritische Infrastrukturen), ist die moderne Informations- und Wissensgesellschaft insoweit über Standardanforderungen hinaus auf ein höchstmögliches Maß an Datensicherheit (IT-Sicherheit) angewiesen. Die mit solchen Systemen verbundenen Risiken sind erheblich, wie gerade jüngst der I-Love-You-Virus und die so genannten DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service) gezeigt haben. Die von der Bundesregierung ergriffenen Initiativen zur Einrichtung der Task Force "Sicheres Internet" und zum Aufbau eines Computer Emergency Response Teams für die Bundesverwaltung beim BSI (CERT - Bund) werden deshalb vom Deutschen Bundestag unterstützt. Der Deutsche Bundestag hält es aber darüber hinaus für erforderlich, dass die Dienstleistungen von CERT letztendlich allen Nutzern zur Verfügung stehen. Große Bedeutung für den sicheren Zugang haben Techniken zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur. Neben der Schaffung des politischen und rechtlichen Rahmens kommt Initiativen zur Förderung der Verbreitung dieser Techniken - zum Beispiel dem Sphinx-Projekt in der Bundesverwaltung - besondere Bedeutung zu.

Zudem muss der Einsatz dezentral strukturierter und benutzerfreundlicher Systeme gefördert sowie die Entwicklung und die Verwendung standardisierter, sicherer und stabiler Soft- und Hardware vorangetrieben werden. Ein wichtiges Instrument hierzu kann der vermehrte Einsatz von Open-Source-Software sein, wobei die öffentliche Verwaltung eine wichtige Vorreiterrolle übernehmen kann. Das vom BMWi geförderte Kompetenzzentrum Belios ist eine wichtige Infrastruktur für Open-Source-Dienstleistungen. Die e-Europe-Initiative, das Aktionsprogramm der Bundesregierung und das 10-Punkte-Programm messen diesem Punkt daher zu Recht eine hohe Bedeutung bei.

Das deutsche Datenschutzrecht wird diesen immensen Herausforderungen nur noch bedingt gerecht. Die gegenwärtige Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), mit der die europäische Datenschutzrichtlinie umgesetzt wird, ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Harmonisierung des Datenschutzrechtes, dem schnellstmöglich eine umfassende Reform folgen muss. Wichtig ist eine zukunftsoffene und flexible Ausgestaltung, die künftige Entwicklungen und Anforderungen berücksichtigt. Die erfolgreiche Umsetzung der anspruchsvollen Ziele von e-Europe, dem Aktionsprogramm und dem 10-Punkte-Plan hängt grundlegend von dem Erfolg dieses Vorhabens ab.

Zugang durch Wissen und Bildung

Die Vermittlung von Medienkompetenz im Schul-, Bildungs- und Weiterbildungssystem entscheidet über die individuelle Teilhabe an IuK-Möglichkeiten und damit an der modernen Gesellschaft. Bildung und Ausbildung entscheiden über die Zukunftsfähigkeit einer modernen, demokratisch konstituierten Gesellschaft und über die Leistungs-, Innovations- und Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft.

Die konsequente Integration moderner Informations- und Kommunikationstechniken in den Bildungseinrichtungen im Rahmen einer neuen Lernarchitektur ist ein entscheidender Beitrag zur Überwindung der digitalen Spaltung der Gesellschaft. Individuelle Formen des Lernens müssen klassische Lehr- und Lernformen ergänzen. Das Lernen in diesen neuen Lernarrangements setzt bei den Nutzern eine umfassende Medienkompetenz voraus. Deshalb begrüßt der Deutsche Bundestag, dass die Bundesregierung das Internet als Bestandteil der Allgemeinbildung versteht und gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft für die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sorgen will. Die beschleunigte Ausstattung von Berufsschulen mit IT- Technik durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist hierfür ein gewichtiger Beitrag.

Der Deutsche Bundestag begrüßt deshalb, dass auch innerhalb der Initiative e-Europe der Europäischen Union Bildung und Ausbildung eine herausragende Stellung einnehmen. Als wichtige Ziele werden genannt:
- Verbesserung und Modernisierung der Internet-Infrastruktur der Hochschulen sowie Zugang zu relevanten Informationen und Multimedia-Vorlesungen für Studenten;
- Internetzugang für alle Schulen und Unterstützungsdienste für Lehrer und Schüler, auch in benachteiligten Gebieten. Mit ihrem Aktionsprogramm und dem 10-Punkte-Programm leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag, um die zuvor genannten Ziele umzusetzen. Die vorrangigen Ziele der Bundesregierung sind folgende:
- Entwicklung didaktisch hochwertiger Lehr- und Lernsoftware zu fördern;
- die Ausweitung der Kapazitäten in der informationstechnischen Ausbildung und im Informatikstudium zu unterstützen und die Abschlüsse in der informationstechnischen Weiterbildung zu vereinheitlichen und praxisnäher zu gestalten.

Um das immer noch bestehende Ungleichgewicht zwischen heimischer und schulischer Nutzung der Informationstechnik deutlich zu verringern, will die Bundesregierung in Kooperation mit der Telekommunikationswirtschaft die deutschen Schulen flächendeckend mit Internetzugängen ausstatten. Dies erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit der "Initiative Deutschland 21" durch Patenschaften für Schulen, um eine dauerhafte Kooperation mit IT-Fachleuten, Sponsoren und Eltern zu gewährleisten. Überdies hilft der Aufbau des "Deutschen Bildungsservers", der von Bund und Ländern getragen wird, die Unübersichtlichkeit in der für Bildung relevanten Informationen zu verringern. Das Handlungskonzept "IT in der Bildung - Anschluss statt Ausschluss" ist eines der zentralen Elemente zur Realisierung und strategischen Fortentwicklung des Aktionsprogramms "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" und zugleich ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Union im Rahmen der Initiative e-Europe. Für den Zeitraum 2000 bis 2004 werden von der Bundesregierung rund 1,4 Mrd. DM zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden hierfür erst Ende des vergangenen Jahres durch einen gezielten Einsatz der UMTS-Zinsersparnisse verdoppelt.

Der informationstechnischen Aus- und Weiterbildung muss ein größerer Stellenwert eingeräumt und die Vermittlung von informationstechnischer Kompetenz in der Lehrerausbildung verankert werden. Mit Hilfe des Programms "Neue Medien in der Bildung", das mit rund 670 Mio. DM ausgestattet ist, wird die Entwicklung qualitativ hochwertiger Lehr- und Lernsoftware vorangebracht. Außerdem soll die Medienkompetenz der Schüler gefördert werden, um den Umgang mit den angebotenen Informationen bewältigen zu können. Spezielle Angebote für Lehrerinnen und Schülerinnen zur Nutzung des Internet sind dringend erforderlich. Deshalb begrüßt der Deutsche Bundestag, dass die Bundesregierung auch hier mit der Förderung geeigneter Projekte begonnen hat.

Die Entwicklung eines zukunftsfähigen Weiterbildungskonzepts ist von großer Bedeutung. Mit den laufenden Maßnahmen der Bundesregierung wird das Ziel verfolgt, Abgängern aus informationstechnischen Berufen, Quereinsteigern und Hochschulabsolventen eine systematische und aufeinander aufbauende Weiterqualifizierung im informationstechnischen Bereich mit hoher Qualität zu ermöglichen. Durch die Einbeziehung der Sozialpartner, von Branchen- und Unternehmensvertretern, von Experten aus der Herstellerbranche und aus unterschiedlichen Anwenderbereichen wird sichergestellt, dass den vielfältigen Qualifikationsbedürfnissen Rechnung getragen wird. Mit der Förderung "virtueller Hochschulen" durch die Bundesregierung werden Voraussetzungen für überregionales multimediales Lernen an den Hochschulen und Universitäten verbessert bzw. neu geschaffen. Die Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien ist mit wichtigen Fragen der Studienreform verbunden, wie insbesondere die Sicherung der Qualität der Lehre.

Dazu gehört der Aufbau einer "Digitalen Bibliothek" mit dem Ziel, den Zugang zu den weltweit vorhandenen wissenschaftlich-technischen Informationen zu ermöglichen. Denn die zeit- und ortsunabhängige Nutzung wissenschaftlicher Publikationen gewinnt für Wissenschaftler und Studierende eine immer größere Bedeutung.

Zugang als demokratische Teilhabe

Die digitale Spaltung der Gesellschaft bedroht auch die demokratische Gestaltung der Informations- und Wissensgesellschaft. Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung und an öffentlichen Belangen. Hier bieten die neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten außerordentliche Chancen, um der politisch verhängnisvollen Teilung der Gesellschaft in "information rich" und "information poor" entgegenzuwirken. Nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind in der Lage, sich eine fundierte Meinung zu bilden und sich positiv und engagiert in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen. Voraussetzung dafür ist sowohl der angemessene Zugang zu allen relevanten Informationen als auch eine gewährleistete hohe Transparenz politischer Prozesse und Entscheidungsabläufe.

Die neuen Informations- und Kommunikationstechniken bergen erhebliche Partizipationspotentiale in sich. Die aktive Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der öffentlichen Meinungsbildung und an der politischen Entscheidungsfindung bildet den Grundpfeiler demokratisch verfasster Gesellschaften. Auch hier bieten die neuen IuK-Technologien große Chancen, sowohl bestehende Strukturen zu modernisieren und bürgernah zu gestalten (beispielsweise die engere und schnellere Reaktion auf Anfragen oder elektronische Wahlen und Abstimmungen) als auch neue Möglichkeiten für die partizipative Einbindung der Bevölkerung zu schaffen (beispielsweise direkte Beteiligung an kommunalen Entscheidungen oder die aktive Teilnahme an Gesetzesvorhaben). Das BMI lädt bereits heute die Bürgerinnen und Bürger ein, sich über das Internet zu innenpolitischen Fragestellungen zu äußern (www.staat-modern.de: z. B. zur "Bezahlung nach Leistung im öffentlichen Dienst"). Geplant ist dort die Einrichtung eines digitalen Diskussionsforums zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben, so dass die Diskussionsergebnisse unmittelbar in den Rechtsetzungsprozess einfließen können.

Das Ziel einer modernen Verwaltung wird durch die Projekte des Bundesministeriums im Rahmen von "Moderner Staat" vorangetrieben. Der Deutsche Bundestag regt an und unterstützt Versuche, in Pilotprojekten die Möglichkeiten in diesem Bereich auszuloten. Ein beispielhaftes Projekt hierzu ist das neben "Media@Komm" vom BMWi geförderte Projekt "Wahlen im Internet". Hierzu gehören auch die Aktivitäten des BMI zu Online-Wahlen. Eine im BMI gegründete Arbeitsgruppe untersucht, wie die Stimmabgabe übers Internet bei politischen Wahlen verfassungskonform, technisch sicher und ökonomisch sinnvoll verwirklicht werden kann, und analysiert dazu - im Dialog zwischen Technikexperten, Juristen und Wahlorganisatoren - Anforderungen und Bedingungen der Institutionalisierung von Online-Wahlen für den Bereich der politischen Wahlen. In Zusammenarbeit mit der Initiative D21 zielt das BMI dabei auch auf eine stärkere Koordination der vorhandenen Ansätze zu Internet-Wahlen sowie den Transfer der Ergebnisse in Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Technische und kulturelle Medienkompetenz wird für die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zur zentralen Schlüsselqualifikation der Zukunft. Ihre Vermittlung muss so früh wie möglich und so umfassend wie nötig beginnen. Dennoch ist daneben ein der neuen Medienwirklichkeit angepasster und effektiver Jugendmedienschutz von großer Bedeutung. Dabei kann es nicht das Ziel sein, diejenigen zu kriminalisieren, die lediglich den Zugang zu den Datennetzen ermöglichen, aber keinen Einfluss auf die Inhalte nehmen können. Maßnahmen wie Zensur, die Verpflichtung zur automatischen inhaltlichen Filterung oder eine generelle Überwachung elektronischer Kommunikation können für demokratisch verfasste Staaten nicht in Betracht kommen. Neben der Förderung teilnehmerautonomer Filtertechnologien, mit der Nutzer (z. B. Erziehungsberechtigte) bestimmte Inhalte "ausblenden" können, gilt es, junge Menschen in die Lage zu versetzen, kompetent und verantwortungsbewusst mit diesen neuen Medien umzugehen.

Die wichtige demokratische Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots ist nicht nur künftig sicherzustellen, vielmehr erscheint eine vorsichtige Anpassung der Grundversorgung an die neuen Rahmenbedingungen unabdingbar. Eine Medien- und Kommunikationsordnung der Zukunft hat die zentrale gesellschaftliche Bedeutung neuer IuK-Möglichkeiten und die Dynamik der technologischen Entwicklung aufzunehmen. Bund und Länder sind aufgerufen, mit gemeinsamen Anstrengungen den Strukturwandel im Rundfunk-, Medien- und Telekommunikationsbereich erfolgreich zu gestalten. Der Strukturwandel zur Informations- und Wissensgesellschaft betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche. Eine verantwortungsvolle Politik kann dazu beitragen, dass mit diesem Strukturwandel auch ein Wandel der Wertschöpfungskette einhergeht, der die Zukunft der Arbeit und die Rechte der Beschäftigten auch in der Informations- und Wissensgesellschaft sichert. Eine demokratisch verantwortliche Politik hat die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, diese Prozesse sozial verträglich wie politisch tragbar und dennoch ökologisch nachhaltig und ökonomisch sinnvoll gestalten zu können. Die politische Gestaltung dieses Wandels bestimmt die Strukturen der Gesellschaft von morgen, in denen unsere und künftige Generationen leben und arbeiten werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

- die im Aktionsprogramm und im 10-Punkte-Programm genannten Maßnahmen und Zielvorgaben weiterhin rasch und entschlossen umzusetzen sowie die Initiative "e-Europe" der Europäischen Kommission im Rahmen der nationalen Möglichkeiten zu unterstützen. Es darf kein Europa der zwei Geschwindigkeiten hin zur Informations- und Wissensgesellschaft geben;
- die Aufhebung der sozialen Teilung der Gesellschaft in Teilnehmer und Nichtteilnehmer an modernen IuK-Möglichkeiten als bedeutende politische Herausforderung auf dem Wege zur Wissens- und Informationsgesellschaft aufzufassen;
- sich auch auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass diese Herausforderung gemeinsam und vor allem mit gleichen Standards bewältigt werden;
- regelmäßig im Abstand von zwei Jahren in einem fortzuschreibenden Medien- und Kommunikationsbericht über die Entwicklung in diesem Bereich zu unterrichten. Dieser sollte, in zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung mit den Zwischenbilanzen zum Aktionsprogramm der Bundesregierung und dem 10-Punkte-Programm des Bundeskanzlers sowie zum Aktionsplan e-Europe der Europäischen Kommission, auch Auskunft über den Abbau der digitalen Spaltung in Nutzer und Nichtnutzer oder Teilnehmer und Nichtteilnehmer geben und Bericht erstatten, mit welchen Strategien und Maßnahmen und mit welchem Erfolg die Mitgliedstaaten der EU dasselbe Ziel verfolgen;

Zugang zu IuK-Netzen
- die Rahmenbedingungen für einen umfassenden gesellschaftlichen Zugang zu Informationen und Wissen zu schaffen und das Recht auf Zugang zu Informationen zu stärken;
- den Ausbau der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen auf technisch höchstem Leistungsniveau voranzutreiben und insbesondere strukturschwache Regionen nicht auszusparen;

Zugang zu Inhalten
- neben der Bestandsgarantie für öffentlich-rechtliche Angebote in den klassischen Medien auch eine Entwicklungsmöglichkeit im Online-Bereich zuzugestehen, die als Teil der Grundversorgung im Sinne eines Universal- bzw. Public-Service eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion erfüllt. Die eGovernment-Initiative BundOnline 2005 weist hierfür in die richtige Richtung;
- die Informationsangebote der Bundesregierung in den neuen Medien ständig zu erweitern und den Umfang wie die Qualität der zugänglichen Informationen zu verstärken und verbessern;

Sicherer Zugang
- entschieden die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der Datenschutz modern, anwendbar und vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern verständlich und wahrnehmbar gestaltet wird. Die zweite Stufe der BDSG- Novellierung bietet hierzu eine große Chance;
- das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Zugang zu Informationen als zwei Seiten derselben Medaille zu behandeln und möglichst rasch den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes vorzulegen;
- sich auch weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene für vergleichbare Datenschutzniveaus einzusetzen. Dies ist auch im Hinblick auf den elektronischen Geschäftsverkehr und zur Wahrung eines effektiven Verbraucherschutzes unabdingbar;
- Initiativen zur Steigerung der Sicherheit und Stabilität von "Kritischen Infrastrukturen" weiterzuführen und zu prüfen, ob und in welcher Form eine koordinierte Initiative auf europäischer Basis zur Erhöhung und Gewährleistung eines Höchstmaßes an System- und Datensicherheit notwendig ist;
- den verstärkten Einsatz von Open-Source-Software-Lösungen in der Bundesverwaltung voranzutreiben; Zugang durch Wissen und Bildung
- die beschlossenen Initiativen in der Kompetenz des Bundes (Ausstattung von Hochschulen, Berufsschulen, Bibliotheken etc.) zügig weiter umzusetzen und die entsprechenden Bund/Länder-Kooperationen voranzutreiben;
- den beschrittenen Weg zum Aufbau eines modernen und leistungsfähigen Weiterbildungs- und Qualifizierungssystems konsequent zu verfolgen sowie für eine informationstechnische Grundausbildung auch in anderen Ausbildungsberufen zu sorgen und die Ausbildungsordnungen weiter bedarfsgerecht zu modernisieren;
- bei der Ausstattung der Bildungseinrichtungen in Deutschland verstärkt Kooperationen mit lokalen klein- und mittelständischen Unternehmen einzugehen; Zugang als demokratische Teilhabe
- Initiativen zur versuchsweisen Anwendung neuer demokratischer Beteiligungsmodelle zu ergreifen oder zu unterstützen, um das partizipative Mobilisierungspotential neuer IuK-Technologien zu nutzen;
- die Modernisierung der Verwaltung mit Nachdruck voranzutreiben und alle bestehenden technischen Möglichkeiten für eine bürgernahe Verfahrensreform einzusetzen, um die Transparenzpotentiale moderner IuK-Technologien zu nutzen;
- auf EU-Ebene Pilotprojekte anzuregen, die europaweite demokratische Transparenz-, Beteiligungs- und Interaktionsmöglichkeiten entwickeln und neue transnationale Meinungs- und Willensbildungsstrukturen versuchsweise umsetzen und wissenschaftlich auswerten;
- in enger Abstimmung mit den Bundesländern den Reformbedarf hinsichtlich der bestehenden Medien- und Kommunikationsordnung zu prüfen und gegebenenfalls eine Bund-Länder-Initiative zu deren Koordination anzustoßen, wie dies im Aktionsprogramm der Bundesregierung bereits zum Ausdruck kommt.

Berlin, den 20. Juni 2001
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion