Antrag
der Abgeordneten Monika Griefahn, Jörg Tauss, Doris
Barnett, Eckhardt Barthel (Berlin), Hans-Peter Bartels, Hans-Werner
Bertl, Hubertus Heil, Hermann Bachmaier, Klaus Barthel (Starnberg),
Kerstin Griese, Ernst Küchler, Klaus Lennartz, Lothar Binding (Heidelberg),
Anni Brandt-Elsweier, Dr. Axel Berg, Bernhard Brinkmann (Hildesheim),
Ursula Burchardt, Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Alfred Hartenbach,
Monika Heubaum, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Dr. Uwe Jens, Volker
Jung (Düsseldorf), Ulrich Kelber, Anette Kramme, Angelika Krüger-Leißner,
Horst Kubatschka, Dr. Uwe Küster, Christine Lambrecht, Werner Labsch,
Christian Lange (Backnang), Robert Leidinger, Winfried Mante, Dirk
Manzewski, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Christian Müller (Zittau), Margot
von Renesse, Michael Roth (Heringen), Birgit Roth (Speyer), Thomas
Sauer, Dr. Hansjörg Schäfer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela
Schröter, Siegfried Schuftler, Richard Schuhmann (Delitzsch), Erika
Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wieland Sorge, Dr. Ditmar Staffelt,
Ludwig Stiegler, Joachim Stünker, Hedi Wegener, Wolfgang Weiermann,
Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Rainer Wend, Dr. Margrit Wetzel,
Heino Wiese (Hannover), Klaus Wiesehügel, Engelbert Wistuba, Hanna
Wolf (München), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Grietje Bettin, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Digitale Spaltung der Gesellschaft überwinden
- Eine Informationsgesellschaft für alle schaffen
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Initiative "e-Europe"
der EU-Kommission, das Aktionsprogramm "Innovation und Arbeitsplätze
in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" und das auf
der EXPO in Hannover vorgestellte 10-Punkte-Programm der Bundesregierung
"Internet für Alle" zur Überwindung der digitalen Spaltung der
Gesellschaft. Die soziale Teilung ("Digital Divide") in Teilnehmer
und Nichtteilnehmer an neuen Informations- und Kommunikationstechnologien
ist angesichts des umfassenden Strukturwandels in Europa hin zur
Informations- und Wissensgesellschaft ein zentrales Zukunftsproblem.
Die digitale Spaltung von heute kann die soziale Spaltung von morgen bedeuten. Daher begrüßt der Deutsche Bundestag insbesondere
die Zielsetzung dieser Initiativen, die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen
an diesem Gesamtprozess sicherzustellen und so den sozialen Zusammenhalt
zu stärken. Zugang zu IuK-Netzen
Die Frage der Gewährleistung des Zugangs zu den
neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten (IuK) ist als
die entscheidende Herausforderung der entstehenden Wissens- und
Informationsgesellschaft anzusehen. Die Sicherstellung eines umfassenden
gesellschaftlichen Zugangs zu neuen IuK- Möglichkeiten auf dem jeweils
aktuellen technologischen Leistungsniveau und des Zugangs zu relevanten
Inhalten, dem "Content", bildet die zentrale Voraussetzung für
die Aufhebung der digitalen Teilung. Erst wenn die von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschten oder gesuchten Inhalte und Dienstleistungen
auch tatsächlich zu zumutbaren Bedingungen im Netz zu finden sind,
entsteht ein echter Anreiz, auch Teilnehmerin und Teilnehmer zu
werden. Ebenso wichtig ist die Vermittlung einer umfassenden Medienkompetenz,
die über das technische Wissen hinaus Orientierungswissen und Bewertungskompetenz
beinhaltet. Die digitale Spaltung der Gesellschaft ist auch eine
Folge vielfältiger sozialer Zugangsbarrieren, deren Abbau eine
wichtige politische Gestaltungsaufgabe ist. Der Deutsche Bundestag
begrüßt, dass die Schaffung eines breiten gesellschaftlichen Zugangs
zu modernen IuK-Möglichkeiten und zu relevanten Informationen
und Dienstleistungen als Instrumente zur Aufhebung der digitalen
Spaltung ausdrücklich benannt werden.
Die Kosten für die Nutzung neuer IuK-Anwendungen
stellen trotz der sinkenden Herstellerpreise und stark gefallener
Verbindungsentgelte noch immer eine Zugangsbarriere insbesondere
für einkommensschwache Haushalte dar. Durch eine wettbewerbsorientierte
Telekommunikations- und Regulierungspolitik sind die Voraussetzungen
für kundenorientierte und preisgünstige Angebote im Ortsbereich
weiter zu verbessern. Mit den jüngsten Entscheidungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung und zum so genannten line sharing wurden wichtige
Weichenstellungen hinsichtlich der Öffnung der Ortsnetze und der
weiteren Absenkung der Kommunikationskosten vorgenommen. Die Bundesregierung
bleibt aufgefordert, auch in Zukunft an ihrem konsequenten Kurs
der Intensivierung des Ortsnetzwettbewerbs festzuhalten. Einen wichtigen
Beitrag zur Erreichung dieses gesellschaftspolitisch wichtigen Zieles
"Internet für alle" kann, wie auch international vergleichende Studien
betonen, die Einführung von günstigen Pauschaltarifen für den Zugang
zum Internet leisten. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
daher auf zu prüfen, wie sie es auch in ihrem 10-Punkte-Programm
angekündigt hat, ob und mit welchen Instrumenten der Wettbewerb
im Ortsbereich weiter verstärkt und wie das Angebot von günstigen pauschalen Zugangstarifen zum Internet für Verbraucherinnen
und Verbraucher sichergestellt werden kann.
Zugang muss auch heißen, dass an öffentlichen Orten
leistungsfähige Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen
zur Verfügung stehen. Hierzu werden in naher Zukunft insbesondere
die flächendeckende Verbreitung breitbandiger Fest- und Mobilnetze
zählen. Dies bedeutet, Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu erhalten,
die eine breite und schnelle Verbreitung entsprechender Technologien
sowie dichte und leistungsfähige Netzinfrastrukturen fördern, insbesondere
durch die Schaffung klarer wirtschaftlicher Anreize für Investitionen in Netzkapazitäten. Niemandem sollte allein aus dem Grund der
Zugang zu leistungsfähigen IuK-Netzwerken verwehrt sein, weil ein
Anschluss aus rein technischen oder rein betriebswirtschaftlichen
Gründen erschwert ist. Zudem wird sich auch künftig nicht jeder
einen eigenen internetfähigen PC leisten können. Daher ist die Bereitstellung
von öffentlichen Internet-Terminals von besonderer Bedeutung. Die
Förderung der Ausstattung von über 1 200 öffentlichen Büchereien
mit Medienecken sowie deren Anschluss ans Internet durch das Bundesministerium
für Bildung und Forschung ist daher ein weiterer bedeutender Impuls
seitens der Bundesregierung zur Verbesserung der Technikakzeptanz
und unterstreicht die Bedeutung der Bibliotheken im Informationszeitalter.
Auch andere öffentliche Einrichtungen sollten durch die Ausstattung
mit Medienecken zu Kommunikationszentren ausgebaut werden.
Besonders deutlich zeigt sich die digitale Spaltung
der Gesellschaft in der sozialen Ungleichheit des Zugangs zu neuen
IuK-Netzwerken. Soziale Diskriminierung bedeutet nicht nur, dass
zahlreiche gesellschaftliche Gruppen in der Netzwelt völlig unterrepräsentiert
sind, sondern darüber hinaus auch, dass ihre Teilnahme an den neuen
IuK-Möglichkeiten auf besondere Probleme stößt und daher auch einer
besonderen politischen Förderung bedarf. Der Anteil von Frauen an
der Online-Nutzung hat zwar erfreulicherweise deutlich zugenommen, dennoch sind auch weiterhin besondere Anstrengungen notwendig,
um Chancengleichheit in der kommenden Informationsgesellschaft zu
fördern. Der Deutsche Bundestag begrüßt besonders die Initiative
"Frauen-ans-Netz" des Aktionsprogramms "Innovation und Arbeitsplätze"
und die Schaffung eines Kompetenzzentrums für "Frauen in der Informationsgesellschaft".
Viele Menschen sehen sich darüber hinaus erhöhten
Zugangsbarrieren zu den neuen IuK-Möglichkeiten gegenüber. Hier
sind neben älteren Menschen, den sozial Schwachen und den Arbeitslosen
insbesondere auch behinderte Menschen zu nennen. Auch diese Personen
und gesellschaftlichen Gruppen haben ein Recht auf Teilnahme und
Teilhabe an der entstehenden Wissens- und Informationsgesellschaft.
Hier sind gezielte Fördermaßnahmen notwendig, wie etwa die Entwicklung
spezieller Seminare für Senioren oder die Ausweitung des Angebots
für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere für ältere Arbeitnehmer. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) geförderte "Senior-Mobil" ist ein erster wichtiger Schritt,
um beispielsweise Senioren ans Netz heranzuführen. Die neuen IuK-Technologien
bieten hervorragende Möglichkeiten, eine Wiedereingliederung in
das Erwerbsleben über Qualifizierungsmaßnahmen und vor allem Kompetenzaufbau
im Bereich der neuen IuK-Technologien zu beschleunigen. Diesbezüglich
begrüßt der Deutsche Bundestag, dass ein "Internetzertifikat für
Arbeitslose" ausdrücklich im 10-Punkte-Programm der Bundesregierung
aufgenommen wurde. Doch gerade hinsichtlich der besonderen Zugangshürden
für behinderte Menschen sind verstärkt technische, hard- wie softwarebasierte
Kompensationsmöglichkeiten zu unterstützen und spezialisierte Angebote
zu entwickeln.
Der Zugang zum Internet spielt auch für die verschiedenen
Gruppen der Zuwanderer und Einwanderer bei ihrer Integration eine
beachtenswerte Rolle. Positive Beispiele sind Internet-Cafés in
verschiedenen Spätaussiedlerprojekten insbesondere für Jugendliche
und der geplante Einsatz von Internetmobilen. Deshalb begrüßt der
Deutsche Bundestag ausdrücklich die Förderung des Internetzugangs
für Spätaussiedler und unterstützt nachdrücklich den Ausbau des
Programms.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung
in diesem Zusammenhang durch Bereitstellung zusätzlicher finanzieller
Mittel eine breite Informations- und Demonstrationskampagne "Internet
für Alle" für alle Gruppen der Gesellschaft, die bisher nur einen
ungenügenden Zugang zu den neuen Medien haben, starten wird. Mit
dieser Initiative sollen vorhandene Informationsdefizite über
die Nutzung des Internet in Deutschland vor allem bei jenen Zielgruppen beseitigt werden, die mit der allgemeinen Entwicklung zur
Informationsgesellschaft nicht Schritt halten können und die bisher
keine oder nur geringe Erfahrungen im Umgang mit dem Internet
haben. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, diese Zielgruppen
durch geeignete Maßnahmen, Aktionen und Initiativen zu motivieren,
sich mit dem neuen Medium zu befassen. Besondere Zielgruppenrelevanz
besitzen hier regional-, alters-, bildungs- und einkommensspezifische
Abgrenzungs- und Unterscheidungsmerkmale (Frauen, Senioren, einkommensschwache
Familien, benachteiligte Jugendliche, ländliche Regionen).
Die Spaltung der Gesellschaft in Teilnehmer und
Nichtteilnehmer an neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten
ist nicht nur ein nationales oder europäisches Problem. Der Deutsche
Bundestag begrüßt daher den Beschluss der G8-Staaten bei ihrem
Treffen auf Okinawa auch weniger entwickelte Länder am Informationszeitalter
zu beteiligen.
Zugang zu Inhalten
In der Informations- und Wissensgesellschaft ist
der hinreichende Zugang zu relevanten und hochwertigen Informationen
und Inhalten ein zentrales gesellschaftspolitisches Problem. Die
aktive Nutzung von neuen IuK-Technologien hängt auch davon ab, ob
die Bürgerinnen und Bürger mit den neuen Mitteln auch ihre individuellen
privaten, öffentlichen und beruflichen Informations- und Kommunikationsbedürfnisse
befriedigen können. Daher ist der freie Zugang zu relevanten Informationen
des öffentlichen Lebens ebenso unabdingbar, wie der faire Zugang
unter zumutbaren Konditionen zu hochwertigen Inhalten und Dienstleistungen,
wie Aus- und Weiterbildungsangeboten, wissenschaftlichen Fachinformationen
oder e-Commerce-Angeboten. Hier ist vor allem hinsichtlich einer
notwendigen Grundversorgung ("Basic Service") neben einer Bestandsgarantie
für öffentlich-rechtliche Angebote auch deren Entwicklungsmöglichkeiten
in neue Formen und Formate zu berücksichtigen. Notwendig ist auch
und gerade ein umfassendes öffentlich-rechtliches Informationsangebot,
um die Freiheit und Vielfalt der Meinungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus bildet der Zugang der Bürgerinnen
und Bürger zu allen Dokumenten und Informationen in der Gemeinde,
im Land und im Bund, von denen sie potentiell betroffen sind, einen
wichtigen Ansatzpunkt. Der Deutsche Bundestag begrüßt die hierzu
laufenden Aktivitäten in vielen Kommunen (Best- Practice-Beispiele
hierzu werden derzeit im Rahmen des BMWi-Leitprojektes "Media@Komm"
geschaffen) in den Bundesländern und auf Bundesebene. Die Modernisierung
der Verwaltung auf Grundlage neuer elektronischer IuK-Möglichkeiten
muss dabei das Ziel haben, neben einer repräsentativen Darstellung
vor allem praxisbezogene Verwaltungsvorgänge und darauf bezogene
Dienstleistungen im Netz möglich zu machen. Der Deutsche Bundestag
begrüßt deshalb die von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 18.
September 2000 gestartete Initiative "BundOnline 2005", mit der
sich die Bundesregierung verpflichtet hat, bis zum Jahr 2005 alle
internetfähigen Verwaltungsdienstleistungen des Bundes online bereitzustellen.
Um ein möglichst benutzerfreundliches Dienstleistungsangebot im
Internet zu schaffen, baut das Bundesministerium des Innern (BMI)
derzeit ein zentrales Internet-Portal des Bundes (www.bund.de)
auf, das auf der CeBIT 2001 am 22. März gestartet wurde.
Der Deutsche Bundestag begrüßt auch die Ankündigung
der Bundesregierung, dass im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes
die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und damit die Akzeptanz
der neuen IuK-Technologien erhöht werden sollen.
Sicherer Zugang
Eng mit der Zugangsfrage verwoben sind die Fragen
des Schutzes und der Sicherheit von Informationen und Daten. Das
mangelnde Vertrauen in die Sicherheit und den Schutz wichtiger und
sensibler Daten in globalen Daten- und Kommunikationsnetzen bildet
ein Haupthindernis für die soziale und ökonomische Akzeptanz neuer
IuK-Technologien und ihrer Anwendungen. Die erfolgreiche Überwindung
der digitalen Spaltung wird insbesondere davon abhängen, vertrauenswürdige
und sichere rechtliche und technologische Rahmenbedingungen zu
schaffen. Für alle Nutzer von IuK-Technologien muss dabei transparent
werden, welche Sicherheitsmaßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen worden
sind und welche Qualität Dienstleistungsangebote im Internet haben.
Der Deutsche Bundestag unterstützt daher ausdrücklich die Aktivitäten
der Bundesregierung mit der Initiative D21 und die D21-Qualitätskriterien
für Internet-Angebote. Diese müssen jedoch um den Aspekt der IT-Sicherheitsfragen
erweitert werden. Ausgehend von den genannten Qualitätskriterien
sind Gütesiegel für IT-Sicherheit zu entwickeln, die unabhängig
und transparent das Sicherheitsniveau einer Internetdienstleistung
erkennen lassen und so das Vertrauen in diese Technologie stärken
können. Der Deutsche Bundestag begrüßt die gemeinsame Initiative
"Partnerschaft sichere Internetwirtschaft" des BMWi und des BMI
zur Sensibilisierung des Mittelstandes.
Gerade in einer Gesellschaft, die Information und
Wissen in den Mittelpunkt ihres Selbstverständnisses stellt, muss
das individuelle Recht auf informationelle Selbstbestimmung und
kommunikative Autonomie zum Leitmotiv der demokratischen Gestaltung
werden. Der Deutsche Bundestag bekräftigt den hohen Stellenwert,
den dieser Aspekt sowohl in der EU-Initiative e-Europe, im Aktionsprogramm
der Bundesregierung als auch im 10-Punkte-Programm genießt. In einer
globalen Informationsgesellschaft sind Datenschutz und Datensicherheit
auf wirksame internationale Vereinbarungen und entsprechende Kontrollinstanzen
sowie auf neue Instrumente des Selbstschutzes und der Selbstorganisation
angewiesen. Die Wirtschaft hat Datenschutz und Datensicherheit längst
als Wettbewerbsfaktor im e-Commerce erkannt und verspricht sich
deutliche Vorteile durch ein hohes Datenschutz- und Datensicherheitsniveau. Die Einhaltung von Mindeststandards der Datensicherheit -
z. B. aus dem IT-Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) - ist heute in weiten Bereichen
der Wirtschaft zur Selbstverständlichkeit geworden. Das Niveau
könnte noch erhöht werden, wenn Anbieter von Internet-Angeboten
im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
für die Nutzer ergreifen und dies in Form von Selbstverpflichtungen
erklären würden.
Da in sensiblen und lebenswichtigen Bereichen zunehmend
komplexe IuK- Systeme eingesetzt werden (Kritische Infrastrukturen),
ist die moderne Informations- und Wissensgesellschaft insoweit
über Standardanforderungen hinaus auf ein höchstmögliches Maß an
Datensicherheit (IT-Sicherheit) angewiesen. Die mit solchen Systemen
verbundenen Risiken sind erheblich, wie gerade jüngst der I-Love-You-Virus
und die so genannten DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service)
gezeigt haben. Die von der Bundesregierung ergriffenen Initiativen
zur Einrichtung der Task Force "Sicheres Internet" und zum Aufbau
eines Computer Emergency Response Teams für die Bundesverwaltung
beim BSI (CERT - Bund) werden deshalb vom Deutschen Bundestag unterstützt.
Der Deutsche Bundestag hält es aber darüber hinaus für erforderlich,
dass die Dienstleistungen von CERT letztendlich allen Nutzern zur
Verfügung stehen. Große Bedeutung für den sicheren Zugang haben
Techniken zur Verschlüsselung und elektronischen Signatur. Neben
der Schaffung des politischen und rechtlichen Rahmens kommt Initiativen
zur Förderung der Verbreitung dieser Techniken - zum Beispiel dem
Sphinx-Projekt in der Bundesverwaltung - besondere Bedeutung zu.
Zudem muss der Einsatz dezentral strukturierter
und benutzerfreundlicher Systeme gefördert sowie die Entwicklung
und die Verwendung standardisierter, sicherer und stabiler Soft-
und Hardware vorangetrieben werden. Ein wichtiges Instrument hierzu
kann der vermehrte Einsatz von Open-Source-Software sein, wobei
die öffentliche Verwaltung eine wichtige Vorreiterrolle übernehmen
kann. Das vom BMWi geförderte Kompetenzzentrum Belios ist eine wichtige
Infrastruktur für Open-Source-Dienstleistungen. Die e-Europe-Initiative,
das Aktionsprogramm der Bundesregierung und das 10-Punkte-Programm
messen diesem Punkt daher zu Recht eine hohe Bedeutung bei.
Das deutsche Datenschutzrecht wird diesen immensen
Herausforderungen nur noch bedingt gerecht. Die gegenwärtige Novellierung
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), mit der die europäische
Datenschutzrichtlinie umgesetzt wird, ist ein wichtiger Schritt
zur Modernisierung und Harmonisierung des Datenschutzrechtes,
dem schnellstmöglich eine umfassende Reform folgen muss. Wichtig
ist eine zukunftsoffene und flexible Ausgestaltung, die künftige
Entwicklungen und Anforderungen berücksichtigt. Die erfolgreiche
Umsetzung der anspruchsvollen Ziele von e-Europe, dem Aktionsprogramm
und dem 10-Punkte-Plan hängt grundlegend von dem Erfolg dieses Vorhabens
ab.
Zugang durch Wissen und Bildung
Die Vermittlung von Medienkompetenz im Schul-,
Bildungs- und Weiterbildungssystem entscheidet über die individuelle
Teilhabe an IuK-Möglichkeiten und damit an der modernen Gesellschaft.
Bildung und Ausbildung entscheiden über die Zukunftsfähigkeit einer
modernen, demokratisch konstituierten Gesellschaft und über die
Leistungs-, Innovations- und Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft.
Die konsequente Integration moderner Informations-
und Kommunikationstechniken in den Bildungseinrichtungen im Rahmen
einer neuen Lernarchitektur ist ein entscheidender Beitrag zur
Überwindung der digitalen Spaltung der Gesellschaft. Individuelle
Formen des Lernens müssen klassische Lehr- und Lernformen ergänzen.
Das Lernen in diesen neuen Lernarrangements setzt bei den Nutzern
eine umfassende Medienkompetenz voraus. Deshalb begrüßt der Deutsche
Bundestag, dass die Bundesregierung das Internet als Bestandteil
der Allgemeinbildung versteht und gemeinsam mit den Ländern und
der Wirtschaft für die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien
in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sorgen will. Die beschleunigte
Ausstattung von Berufsschulen mit IT- Technik durch das Bundesministerium
für Bildung und Forschung ist hierfür ein gewichtiger Beitrag.
Der Deutsche Bundestag begrüßt deshalb, dass auch
innerhalb der Initiative e-Europe der Europäischen Union Bildung
und Ausbildung eine herausragende Stellung einnehmen. Als wichtige
Ziele werden genannt:
- Verbesserung und Modernisierung der Internet-Infrastruktur der
Hochschulen sowie Zugang zu relevanten Informationen und Multimedia-Vorlesungen
für Studenten;
- Internetzugang für alle Schulen und Unterstützungsdienste für
Lehrer und Schüler, auch in benachteiligten Gebieten. Mit ihrem
Aktionsprogramm und dem 10-Punkte-Programm leistet die Bundesregierung
einen wichtigen Beitrag, um die zuvor genannten Ziele umzusetzen.
Die vorrangigen Ziele der Bundesregierung sind folgende:
- Entwicklung didaktisch hochwertiger Lehr- und Lernsoftware zu
fördern;
- die Ausweitung der Kapazitäten in der informationstechnischen
Ausbildung und im Informatikstudium zu unterstützen und die Abschlüsse
in der informationstechnischen Weiterbildung zu vereinheitlichen
und praxisnäher zu gestalten.
Um das immer noch bestehende Ungleichgewicht zwischen
heimischer und schulischer Nutzung der Informationstechnik deutlich
zu verringern, will die Bundesregierung in Kooperation mit der Telekommunikationswirtschaft
die deutschen Schulen flächendeckend mit Internetzugängen ausstatten.
Dies erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit der "Initiative Deutschland
21" durch Patenschaften für Schulen, um eine dauerhafte Kooperation
mit IT-Fachleuten, Sponsoren und Eltern zu gewährleisten. Überdies
hilft der Aufbau des "Deutschen Bildungsservers", der von Bund und
Ländern getragen wird, die Unübersichtlichkeit in der für Bildung
relevanten Informationen zu verringern. Das Handlungskonzept "IT
in der Bildung - Anschluss statt Ausschluss" ist eines der zentralen
Elemente zur Realisierung und strategischen Fortentwicklung des
Aktionsprogramms "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft
des 21. Jahrhunderts" und zugleich ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung
des Aktionsplans der Europäischen Union im Rahmen der Initiative
e-Europe. Für den Zeitraum 2000 bis 2004 werden von der Bundesregierung rund 1,4 Mrd. DM zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden
hierfür erst Ende des vergangenen Jahres durch einen gezielten Einsatz
der UMTS-Zinsersparnisse verdoppelt.
Der informationstechnischen Aus- und Weiterbildung
muss ein größerer Stellenwert eingeräumt und die Vermittlung von
informationstechnischer Kompetenz in der Lehrerausbildung verankert
werden. Mit Hilfe des Programms "Neue Medien in der Bildung", das
mit rund 670 Mio. DM ausgestattet ist, wird die Entwicklung qualitativ
hochwertiger Lehr- und Lernsoftware vorangebracht. Außerdem soll
die Medienkompetenz der Schüler gefördert werden, um den Umgang
mit den angebotenen Informationen bewältigen zu können. Spezielle
Angebote für Lehrerinnen und Schülerinnen zur Nutzung des Internet
sind dringend erforderlich. Deshalb begrüßt der Deutsche Bundestag,
dass die Bundesregierung auch hier mit der Förderung geeigneter
Projekte begonnen hat.
Die Entwicklung eines zukunftsfähigen Weiterbildungskonzepts
ist von großer Bedeutung. Mit den laufenden Maßnahmen der Bundesregierung
wird das Ziel verfolgt, Abgängern aus informationstechnischen Berufen,
Quereinsteigern und Hochschulabsolventen eine systematische und
aufeinander aufbauende Weiterqualifizierung im informationstechnischen
Bereich mit hoher Qualität zu ermöglichen. Durch die Einbeziehung
der Sozialpartner, von Branchen- und Unternehmensvertretern, von
Experten aus der Herstellerbranche und aus unterschiedlichen Anwenderbereichen
wird sichergestellt, dass den vielfältigen Qualifikationsbedürfnissen
Rechnung getragen wird. Mit der Förderung "virtueller Hochschulen"
durch die Bundesregierung werden Voraussetzungen für überregionales
multimediales Lernen an den Hochschulen und Universitäten verbessert
bzw. neu geschaffen. Die Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien
ist mit wichtigen Fragen der Studienreform verbunden, wie insbesondere
die Sicherung der Qualität der Lehre.
Dazu gehört der Aufbau einer "Digitalen Bibliothek"
mit dem Ziel, den Zugang zu den weltweit vorhandenen wissenschaftlich-technischen
Informationen zu ermöglichen. Denn die zeit- und ortsunabhängige
Nutzung wissenschaftlicher Publikationen gewinnt für Wissenschaftler
und Studierende eine immer größere Bedeutung.
Zugang als demokratische Teilhabe
Die digitale Spaltung der Gesellschaft bedroht
auch die demokratische Gestaltung der Informations- und Wissensgesellschaft.
Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme der Bürgerinnen und
Bürger an der politischen Willensbildung und an öffentlichen Belangen.
Hier bieten die neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten
außerordentliche Chancen, um der politisch verhängnisvollen Teilung
der Gesellschaft in "information rich" und "information poor" entgegenzuwirken.
Nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind in der Lage, sich
eine fundierte Meinung zu bilden und sich positiv und engagiert
in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen. Voraussetzung
dafür ist sowohl der angemessene Zugang zu allen relevanten Informationen
als auch eine gewährleistete hohe Transparenz politischer Prozesse
und Entscheidungsabläufe.
Die neuen Informations- und Kommunikationstechniken
bergen erhebliche Partizipationspotentiale in sich. Die aktive Teilnahme
der Bürgerinnen und Bürger an der öffentlichen Meinungsbildung und
an der politischen Entscheidungsfindung bildet den Grundpfeiler
demokratisch verfasster Gesellschaften. Auch hier bieten die neuen
IuK-Technologien große Chancen, sowohl bestehende Strukturen zu
modernisieren und bürgernah zu gestalten (beispielsweise die engere
und schnellere Reaktion auf Anfragen oder elektronische Wahlen und
Abstimmungen) als auch neue Möglichkeiten für die partizipative
Einbindung der Bevölkerung zu schaffen (beispielsweise direkte
Beteiligung an kommunalen Entscheidungen oder die aktive Teilnahme
an Gesetzesvorhaben). Das BMI lädt bereits heute die Bürgerinnen
und Bürger ein, sich über das Internet zu innenpolitischen Fragestellungen
zu äußern (www.staat-modern.de:
z. B. zur "Bezahlung nach Leistung im öffentlichen Dienst"). Geplant
ist dort die Einrichtung eines digitalen Diskussionsforums zu aktuellen
Gesetzgebungsvorhaben, so dass die Diskussionsergebnisse unmittelbar
in den Rechtsetzungsprozess einfließen können.
Das Ziel einer modernen Verwaltung wird durch die
Projekte des Bundesministeriums im Rahmen von "Moderner Staat"
vorangetrieben. Der Deutsche Bundestag regt an und unterstützt
Versuche, in Pilotprojekten die Möglichkeiten in diesem Bereich
auszuloten. Ein beispielhaftes Projekt hierzu ist das neben "Media@Komm"
vom BMWi geförderte Projekt "Wahlen im Internet". Hierzu gehören
auch die Aktivitäten des BMI zu Online-Wahlen. Eine im BMI gegründete Arbeitsgruppe untersucht, wie die Stimmabgabe übers Internet
bei politischen Wahlen verfassungskonform, technisch sicher und
ökonomisch sinnvoll verwirklicht werden kann, und analysiert dazu
- im Dialog zwischen Technikexperten, Juristen und Wahlorganisatoren
- Anforderungen und Bedingungen der Institutionalisierung von Online-Wahlen
für den Bereich der politischen Wahlen. In Zusammenarbeit mit der
Initiative D21 zielt das BMI dabei auch auf eine stärkere Koordination
der vorhandenen Ansätze zu Internet-Wahlen sowie den Transfer der
Ergebnisse in Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Technische
und kulturelle Medienkompetenz wird für die aktive Teilhabe der
Bürgerinnen und Bürger zur zentralen Schlüsselqualifikation der
Zukunft. Ihre Vermittlung muss so früh wie möglich und so umfassend
wie nötig beginnen. Dennoch ist daneben ein der neuen Medienwirklichkeit
angepasster und effektiver Jugendmedienschutz von großer Bedeutung.
Dabei kann es nicht das Ziel sein, diejenigen zu kriminalisieren,
die lediglich den Zugang zu den Datennetzen ermöglichen, aber
keinen Einfluss auf die Inhalte nehmen können. Maßnahmen wie Zensur,
die Verpflichtung zur automatischen inhaltlichen Filterung oder
eine generelle Überwachung elektronischer Kommunikation können für
demokratisch verfasste Staaten nicht in Betracht kommen. Neben der
Förderung teilnehmerautonomer Filtertechnologien, mit der Nutzer
(z. B. Erziehungsberechtigte) bestimmte Inhalte "ausblenden" können,
gilt es, junge Menschen in die Lage zu versetzen, kompetent und
verantwortungsbewusst mit diesen neuen Medien umzugehen.
Die wichtige demokratische Funktion des öffentlich-rechtlichen
Rundfunkangebots ist nicht nur künftig sicherzustellen, vielmehr
erscheint eine vorsichtige Anpassung der Grundversorgung an die
neuen Rahmenbedingungen unabdingbar. Eine Medien- und Kommunikationsordnung
der Zukunft hat die zentrale gesellschaftliche Bedeutung neuer IuK-Möglichkeiten
und die Dynamik der technologischen Entwicklung aufzunehmen. Bund
und Länder sind aufgerufen, mit gemeinsamen Anstrengungen den Strukturwandel
im Rundfunk-, Medien- und Telekommunikationsbereich erfolgreich
zu gestalten. Der Strukturwandel zur Informations- und Wissensgesellschaft
betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche. Eine verantwortungsvolle
Politik kann dazu beitragen, dass mit diesem Strukturwandel auch
ein Wandel der Wertschöpfungskette einhergeht, der die Zukunft der
Arbeit und die Rechte der Beschäftigten auch in der Informations-
und Wissensgesellschaft sichert. Eine demokratisch verantwortliche
Politik hat die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, diese Prozesse
sozial verträglich wie politisch tragbar und dennoch ökologisch
nachhaltig und ökonomisch sinnvoll gestalten zu können. Die politische
Gestaltung dieses Wandels bestimmt die Strukturen der Gesellschaft
von morgen, in denen unsere und künftige Generationen leben und
arbeiten werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
daher auf,
- die im Aktionsprogramm und im 10-Punkte-Programm
genannten Maßnahmen und Zielvorgaben weiterhin rasch und entschlossen
umzusetzen sowie die Initiative "e-Europe" der Europäischen Kommission
im Rahmen der nationalen Möglichkeiten zu unterstützen. Es darf
kein Europa der zwei Geschwindigkeiten hin zur Informations- und
Wissensgesellschaft geben;
- die Aufhebung der sozialen Teilung der Gesellschaft in Teilnehmer
und Nichtteilnehmer an modernen IuK-Möglichkeiten als bedeutende
politische Herausforderung auf dem Wege zur Wissens- und Informationsgesellschaft
aufzufassen;
- sich auch auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen,
dass diese Herausforderung gemeinsam und vor allem mit gleichen
Standards bewältigt werden;
- regelmäßig im Abstand von zwei Jahren in einem fortzuschreibenden
Medien- und Kommunikationsbericht über die Entwicklung in diesem
Bereich zu unterrichten. Dieser sollte, in zeitlicher und inhaltlicher
Abstimmung mit den Zwischenbilanzen zum Aktionsprogramm der Bundesregierung
und dem 10-Punkte-Programm des Bundeskanzlers sowie zum Aktionsplan
e-Europe der Europäischen Kommission, auch Auskunft über den Abbau
der digitalen Spaltung in Nutzer und Nichtnutzer oder Teilnehmer
und Nichtteilnehmer geben und Bericht erstatten, mit welchen Strategien
und Maßnahmen und mit welchem Erfolg die Mitgliedstaaten der EU
dasselbe Ziel verfolgen;
Zugang zu IuK-Netzen
- die Rahmenbedingungen für einen umfassenden gesellschaftlichen
Zugang zu Informationen und Wissen zu schaffen und das Recht auf
Zugang zu Informationen zu stärken;
- den Ausbau der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen
auf technisch höchstem Leistungsniveau voranzutreiben und insbesondere
strukturschwache Regionen nicht auszusparen;
Zugang zu Inhalten
- neben der Bestandsgarantie für öffentlich-rechtliche Angebote
in den klassischen Medien auch eine Entwicklungsmöglichkeit im
Online-Bereich zuzugestehen, die als Teil der Grundversorgung
im Sinne eines Universal- bzw. Public-Service eine wichtige gesellschaftspolitische
Funktion erfüllt. Die eGovernment-Initiative BundOnline 2005 weist
hierfür in die richtige Richtung;
- die Informationsangebote der Bundesregierung in den neuen Medien
ständig zu erweitern und den Umfang wie die Qualität der zugänglichen
Informationen zu verstärken und verbessern;
Sicherer Zugang
- entschieden die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der
Datenschutz modern, anwendbar und vor allem von den Bürgerinnen
und Bürgern verständlich und wahrnehmbar gestaltet wird. Die zweite
Stufe der BDSG- Novellierung bietet hierzu eine große Chance;
- das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf
Zugang zu Informationen als zwei Seiten derselben Medaille zu behandeln
und möglichst rasch den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes
vorzulegen;
- sich auch weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene
für vergleichbare Datenschutzniveaus einzusetzen. Dies ist auch
im Hinblick auf den elektronischen Geschäftsverkehr und zur Wahrung
eines effektiven Verbraucherschutzes unabdingbar;
- Initiativen zur Steigerung der Sicherheit und Stabilität von "Kritischen
Infrastrukturen" weiterzuführen und zu prüfen, ob und in welcher
Form eine koordinierte Initiative auf europäischer Basis zur Erhöhung
und Gewährleistung eines Höchstmaßes an System- und Datensicherheit
notwendig ist;
- den verstärkten Einsatz von Open-Source-Software-Lösungen in der
Bundesverwaltung voranzutreiben; Zugang durch Wissen und Bildung
- die beschlossenen Initiativen in der Kompetenz des Bundes (Ausstattung
von Hochschulen, Berufsschulen, Bibliotheken etc.) zügig weiter
umzusetzen und die entsprechenden Bund/Länder-Kooperationen voranzutreiben;
- den beschrittenen Weg zum Aufbau eines modernen und leistungsfähigen
Weiterbildungs- und Qualifizierungssystems konsequent zu verfolgen
sowie für eine informationstechnische Grundausbildung auch in anderen
Ausbildungsberufen zu sorgen und die Ausbildungsordnungen weiter
bedarfsgerecht zu modernisieren;
- bei der Ausstattung der Bildungseinrichtungen in Deutschland verstärkt
Kooperationen mit lokalen klein- und mittelständischen Unternehmen
einzugehen; Zugang als demokratische Teilhabe
- Initiativen zur versuchsweisen Anwendung neuer demokratischer
Beteiligungsmodelle zu ergreifen oder zu unterstützen, um das
partizipative Mobilisierungspotential neuer IuK-Technologien zu
nutzen;
- die Modernisierung der Verwaltung mit Nachdruck voranzutreiben
und alle bestehenden technischen Möglichkeiten für eine bürgernahe
Verfahrensreform einzusetzen, um die Transparenzpotentiale moderner
IuK-Technologien zu nutzen;
- auf EU-Ebene Pilotprojekte anzuregen, die europaweite demokratische
Transparenz-, Beteiligungs- und Interaktionsmöglichkeiten entwickeln
und neue transnationale Meinungs- und Willensbildungsstrukturen
versuchsweise umsetzen und wissenschaftlich auswerten;
- in enger Abstimmung mit den Bundesländern den Reformbedarf hinsichtlich
der bestehenden Medien- und Kommunikationsordnung zu prüfen und
gegebenenfalls eine Bund-Länder-Initiative zu deren Koordination
anzustoßen, wie dies im Aktionsprogramm der Bundesregierung bereits
zum Ausdruck kommt.
Berlin, den 20. Juni 2001
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion