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Unterausschuss Neue Medien
17. Oktober 2000
 

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Medienpolitik der SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ist erst ein paar Jahre her, da konnte es sich ein deutscher Bundeskanzler noch erlauben, die Frage eines Journalisten nach der Datenautobahn mit dem Verweis auf die vorzügliche Politik seines Verkehrsministers zu beantworten. Damals war es nur eine Handvoll Eingeweihte, die sich über diesen Fauxpas des Kanzlers köstlich amüsieren konnten. Das geht heute nicht mehr. Würde Gerhard Schröder auch nur halbwegs so tolpatschig daherreden, es würde zurecht in der Öffentlichkeit an seiner Kompetenz gezweifelt. Denn die neuen Informations- und Kommunikationstechniken durchdringen den Alltag der Menschen in immer schnellerem Tempo. Das Internet ist auch der politischen und ökonomischen Diskussion nicht mehr wegzudenken.

Wir haben uns angewöhnt, von der Gesellschaft, die da auf uns zukommt, als einer Informationsgesellschaft oder einer Wissensgesellschaft zu sprechen. Prof. Jarren vom Hans-Bredow-Institut hat vor ein paar Jahren die Informationsgesellschaft sogar als eine "neue Gesellschaftsformation" bezeichnet, also in der historischen Dimension durchaus vergleichbar mit dem Übergang vom Feudalismus zur bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Auch wenn man den Wandel der Gesellschaft ohne Einbettung in einen größeren, historisierenden Kontext betrachtet, bleibt die Erkenntnis, daß die sozialen, die kulturellen und die wirtschaftlichen Beziehungen immer stärker in Abhängigkeit von technisch gestützter Kommunikation geraten. Dieser Prozeß, der sich beschleunigende Wandel der Industriegesellschaft zu einer Informations- oder Wissensgesellschaft mit einem ausgeprägten, bereits heute dominierenden Diensleistleistungsgewerbe ist irreversibel. Es gibt kein Zurück zu einem status quo ante, auch wenn man das wollte.

Die Frage ist also nicht, ob wir diesen Wandel überhaupt wollen. Die Frage ist, wie wir ihn gestalten, welche Richtung wir ihm geben.

Eine entscheidendes Merkmal sozialdemokratischer Medien- und Kommunikationspolitik muß sein, daß möglichst viele Menschen Zugang zu den "neuen Medien" haben und den Umgang damit erlernen können. In den zurückliegenden Jahren wurde seitens der Politik nichts Entscheidendes getan, um den "digital divide", die digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Demokratie lebt aber von der aktiven Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung und an öffentlichen Belangen. Darüber hinaus ist die technische und kulturelle Beherrschung des Computers längst zur Eintrittskarte in viele Berufe geworden. Es ist nur konsequent, wenn die Bundesregierung das Internet als Bestandteil der Allgemeinbildung versteht und gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft für die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechniken in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sorgen will. Unter der Überschrift "Internet für alle" hat der Bundeskanzler auf der EXPO in Hannover einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, der u.a. auf die Schließung bestehender infrastruktureller Lücken im Bildungswesen abzielt. Das bestehende Ungleichgewicht zwischen heimischer und schulischer Nutzung der Informationstechnik muß deutlich verringert werden Gemeinsam mit der deutschen Telekom AG und anderen werden die deutschen Schulen bis zum Ende des nächsten Jahres mit einem Internetzugang ausgestattet sein. Im Rahmen der "Initiative D 21",.in der über 90 Unternehmen, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände zu Einsatz der Informationstechnik im Bildungssystem voranbringen wollen, sollen über Sponsoring 20 000 Patenschaften für Schulen gestiftet werden. Ohne private-public-partnership ist dieses ehrgeizige Projekt freilich nicht zu bewerkstelligen.

Die infrastrukturelle Ausstattung ist aber nur eine Seite der Medaille. Es kommt im gleichen Maß darauf an, daß die Bundesländer eine sinnvolle informationstechnische Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals organisieren. Außerdem ist der Einsatz von Computern und Internet im Unterricht natürlich auch von dem verfügbaren Lehrmaterial abhängig. Die Bundesregierung fördert mit insgesamt 100 Mio. DM bis zum Jahre 2005 das Programm "Neue Medien in der Bildung" Mit Hilfe dieses Programms wird ein breitgefächerstes Angebot an qualitativ hochwertiger Lehr- und Lernsoftware entwickelt.

Aktive Teilhabe an der Informationsgesellschaft setzt aber auch Vertrauen in die Sicherheit und den Schutz sensibler Daten in den globalen Daten -und Kommunikationsnetzen voraus. Die digitale Spaltung der Gesellschaft kann nur überwunden werden, wenn vertrauenswürdige und sichere rechtliche und technologische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die dynamische technologische Entwicklung erfordert im Grunde einen nicht minder dynamischen Datenschutz. In einer globalen Informationsgesellschaft bedeutet das vor allem, wirksame internationale Vereinbarungen zu erreichen und entsprechende Kontrollinstanzen einzuführen und neue Instrumente des Selbstschutzes und der Selbstorganisation zu entwickeln. Ein international vergleichbares, möglichst hohes Niveau des Datenschutzes ist für die erfolgreiche Entwicklung der globalen ec-commerce-Aktivitäten zwingend.

Daneben müssen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Informationsfreiheit eines jeden Bürgers gesichert und zugleich die unerwünschte oder unautorisierte Erfassung von Daten durch öffentliche Institutionen oder private Unternehmen abgewehrt werden. Die Aufnahme eines Rechts auf Schutz personenbezogener Daten in die Grundrechtscharta der Europäischen Union ist ein außerordentlich wichtiger Schritt.

(Anrede)

Natürlich dürfen die "klassischen Medien" nicht aus dem Blick geraten. Sie wissen, Sozialdemokraten verstehen sich auch als Garanten des öffentlich-rechtliche Rundfunks. Bei allem Interesse an starken und leistungsfähigen privaten Medienhäusern, wollen wir, daß ARD und ZDF auch im Zeitalter der digitalen Medien eine faire Chance behalten. Versuche, den Grundversorgungsauftrag der Öffentlich-rechtlichen so umzudefinieren, daß davon nur noch die Tagesschau, heute, arte und 3sat übrigbleiben, wird auf unseren Widerstand stoßen. Genauso wie Forderungen, die jüngst aus der nordrhein-westfälischen CDU zu hören waren, ARD und ZDF sollten mit einem generellen Werbeverbot belegt werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind und bleiben integraler Bestandteil einer pluralen Medienlandschaft. Die Haltung des Bundesverfassungsgerichts, derzufolge die Existenz privater Fernsehanbieter nur zu akzeptieren ist, wenn zugleich öffentlich-rechtliche bestehen, ist nach wie vor zeitgemäß. Wir sollten nicht daran rütteln.

Das bedeutet aber nicht, daß ARD und ZDF außerhalb jeder Kritik stehen. Ich beobachte mit Interesse die beim ZDF in Gang gesetzte Programmreform. Niemand hat gegen eine Modernisierung des Programmangebots etwas einzuwenden. Daß dabei aber ein verdientes Magazin wie z.B. "Kennzeichen D" auf der Strecke bleiben soll, ist m.E. Anlaß zur Sorge. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind gut beraten, in der Konkurrenz mit den privaten Anbietern ihr eigenes, qualitativ hochwertiges Profil nicht fahrlässig aufs Spiel zu setzen.

(Anrede)

Mit zunehmder Sorge betrachte ich die kommerzielle Ausschlachtung der Privatheit von Menschen in manchen Medien. Ich persönlich bin der Überzeugung, daß man sich an bestimmte Formen des reality tv nicht gewöhnen darf, sondern sie als Anlaß für eine breitere medienethische Debatte nehmen muß. Umgekehrt: Die Tatsache, daß medienethisch motivierte Kritiken an bestimmten Programmformaten nicht verstummen und immer noch in der Öffentlichkeit Gehör finden, gibt mir Hoffnung. Nun gehöre ich nicht zu denjenigen, die fortwährend den Untergang des Abendlandes wittern. Ich halte grundsätzlich an einem selbstbestimmten Medienverhalten fest und widerspreche allen Versuchen der Bevormundung. Das bedeutet aber gleichzeitig, daß wir in die Medienerziehung mehr Zeit und Mittel investieren müssen. Kulturelle Beherrschung der Medien meint eben auch, auswählen und bewerten zu können. Allein die Fülle der alltäglich zu verarbeitenden Informationen und medialen Reize zwingt zu einer pädagogischen Anleitung von Kindern und Jugendlichen. Wir müssen unsere Kinder in die Lage versetzen, eigenständig, mündig und kritisch mit Medien umzugehen.

(Anrede)

Zur Gestaltung der Informations- und Wissensgesellschaft gehört auch eine sorgfältige Begutachtung der deutschen Medienordnung. Am 30. Juni 2000 hat sich der Ausschuß für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags in einer sog. "Konvergenz"-Anhörung ausführlich mit dem Problem des technischen und inhaltlichen Zusammenwachsens der Medien befaßt. Die Ergebnisse dieser Anhörung werden z.Z. ausgewertet. Ich gehe davon aus, daß diese Arbeiten bis zum Jahresende abgeschlossen sein werden.

Mir scheint aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt sicher zu sein, daß die bestehende Medienordnung in Deutschland kein geeignetes Regulierungsinstrument mehr sein kann. Die überkommene Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern erweist sich in der Praxis zusehends als kontraproduktiv. Es ist nicht mehr möglich, zwischen Massen- und Individualkommunikation oder zwischen Medien- und Telediensten zu unterscheiden. Die bisherige Lösung, mit zwei mehr schlecht als recht aufeinander abgestimmten Gesetzen, nämlich dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) des Bundes und dem Mediendienstestaatsvertrag der Länder, Abgrenzungs- und damit Regulierungs- und Zuständigkeitsschwierigkeiten, zu umgehen, scheitert notgedrungen an der Praxis. Das Resultat sind u.a. Doppelregulierungen für ein und denselben Sachverhalt. Unsicherheiten durch Gerichte klären zu lassen, ist natürlich auch keine Lösung auf Dauer. Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut hat auf besagter Anhörung deutlich gemacht, welche Bedeutung dem rechtlichen Rahmen für die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechniken zu kommt. Ich darf zitieren:

"Dysfunktionale Regulierung,", so Wolfgang Schulz, "kann in zweierlei Hinsicht zum Hemmschuh für die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechniken werden. Zum einen hängt die Akzeptanz seitens der Nutzer stark davon ab, welches Vertrauen neuen Techniken und Diensten entgegengebracht wird. Insbesondere Daten- und Verbraucherschutzfragen gewinnen in diesem Zusammenhang an Bedeutung. Zum anderen mindert eine unsichere Rechtslage die Bereitschaft der Anbieter, neue Dienstetypen auf den Markt zu bringen."

Ich kann dieser Einschätzung nur zustimmen. Es wird nicht anders gehen, als das bestehende Regulierungsdickicht systematisch zu durchforsten und zu überwinden. Ich bin überzeugt davon, daß nur auf diesem Wege die notwendige Rechtssicherheit dauerhaft garantiert werden kann.

Vorschläge für die Ausgestaltung einer modernisierten Medienordnung gibt es, wenngleich nicht reich an der Zahl. Einer dieser Vorschläge zielte darauf ab, den § 91 a) Grundgesetz zu erweitern. In diesem Paragraphen sind die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern wie z.B. der Küstenschutz und der Hochschulbau geregelt. Das ist aus vielerlei Gründen kein praktikabler Weg, zeigt aber, daß das Problem der Neuordnung der deutschen Medienlandschaft . je nach dem wie man herangeht, Verfassungsrang hat. Ein Zusammenführen der Kompetenzen von Bund und Ländern scheint auf jeden Fall zwingend zu sein. Es ist müßig, an dieser Stelle in eine Modelldiskussion eintreten. Außerdem will ich die Auswertung der Anhörung des Kultur- und Medienausschusses abwarten. Sicher aber ist, daß der Prozeß der Weiterentwicklung der deutschen Medienordnung ein längerer sein wird. Es wird nicht damit getan sein können, lediglich den Willen des Bundes zu verkünden. Mit der Rundfunkhoheit der Länder steht natürlich auch ein Stück Föderalismus auf dem Prüfstand, das erstens nicht leichtfertig geopfert werden darf, und das die Länder, egal im übrigen, wie sie regiert werden, nicht opfern werden. Eine Lösung wird als schwierig sein. Sie darf weder mit dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kollidieren, noch mit den Interessen des Bundes und der Länder, muß aber zugleich zu einer deutlichen Vereinfachung und Vereinheitlichung der medienrechtlichen Situation in Deutschland führen. Das klingt ein wenig wie die Quadratur des Kreises. Politiker sind aber dazu, auch solche Probleme zu lösen. Ein wenig Einsicht bei allen Beteiligten vorausgesetzt, sollte das gelingen. Eine Lösung unterhalb der Ebene einer Verfassungsänderung wäre m.E. die zweckmäßigste.