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Reden und Vorträge
29. Juni 2000
 

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Plenarrede zur "Buchpreisbindung"

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bücher sind nicht nur ein Wirtschaftsgut. Vielmehr sind Bücher ein bedeutendes Kulturgut, dass eine Gesellschaft und ihren Zustand widerspiegeln kann.

Die Literatur eines Landes und seiner Gesellschaft sind deshalb besonders schützenswerte Erzeugnisse des geistigen Lebens. Diese Erzeugnisse sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein und nicht nur der Erbauung einer Elite dienen. Bücher sollen aber auch nicht so vermarktet werden können, dass sie als Wirtschaftsfaktor nicht mehr interessant sind, also nicht mehr produziert werden.

Um dieses zu gewährleisten, haben wir seit 113 Jahren die Buchpreisbindung. Sie hat sich seitdem bewährt. Die EU-Kommission hat nun entschieden, dass die Preisbindung auf nationaler Ebene erhalten werden kann. Das ist eine richtige Entscheidung. Und ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich Staatsminister Dr. Michael Naumann danken. Er hat gezeigt, dass die Institution "Kulturstaatsminister" und er als engagierte Person wirklich etwas bewegen können.

Im grenzüberschreitenden Buchhandel soll es die Preisbindung nicht mehr geben; auch Österreich hat hier eine nationale Lösung gefunden. Deshalb haben wir das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung" ergänzt. Die Ergänzungen sehen vor, dass sogenannte Re-Importe deutscher, preisgebundener Bücher in berechtigten Fällen bei der Wiedereinführung ebenfalls der deutschen Preisbindung unterliegen.

Wie richtig und wichtig diese Ergänzung ist, wird gerade im Fall der österreichischen Kette "Libro" mehr als deutlich. Mit Hilfe des Internets versucht "Libro", die deutsche Preisbindung zu unterlaufen. Und andere Internethändler stehen laut Presse "in den Startlöchern", um ebenfalls verbilligt deutsche Bücher auf den Markt zu bringen. Welche wirtschaftliche Gefahr gerade für die kleinen und mittleren Verlage und Buchhändler droht, kann man sich leicht vorstellen. Mit unseren Ergänzungen wird dies verhindert werden.

Wir haben mit diesem Gesetzentwurf ein Instrument geliefert, das den Richtern, die in Fällen von einstweiligen Verfügungen gegen Re-Importe zu entscheiden haben, als wichtige Auslegungshilfe dient. Die erfolgten Klarstellungen im Gesetz sind hier eindeutig. Dieses Instrument ist wichtig, weil bei Fällen von Re-Importen, die objektiv der Unterwanderung der Preisbindung in Deutschland dienen, schnell entschieden werden muss. Dies ist im Fall des Vertriebes per Internet besonders wichtig. Und wir haben gerade heute im "Tagesspiegel" lesen dürfen, wie das laufen soll: Bestellung per Internet im "Libro"-Laden in Berlin mit dem Versprechen, Bücher 20% billiger zu bekommen.

Der Schutz der nationalen Buchpreisbindung kann deshalb mit unseren Gesetzesergänzungen wirkungsvoll gewährleistet werden.

Im Interesse der Autoren, der Händler und der Verlage wollen wir Re-Importe verhindern. "Geistige Nahrung" in Form von Literatur ist genauso wichtig wie jede andere Nahrung. Die heutige Versorgung mit Buchhandlungen ist so, dass auch abgelegene Gebiete erreicht werden.

Dies ist im Sinne einer "Versorgung" der Bevölkerung notwendig und wünschenswert. Es geht also darum, diese Erzeugnisse zu schützen und den Zugang zu ihnen zu erhalten.

Ohne unsere Initiative würde eine Verflachung des Angebotes drohen, weil irgendwann nur noch die Bücher im Angebot sein würden, die sich verkaufen. Autoren, die kein breites Publikum haben, würde auf Dauer die Möglichkeit zur Publikation entzogen werden. Die Verlage würden nur noch das herstellen, was sich gut verkauft. Diese "McDonaldisierung" kann im Ernst niemand wollen.

Deshalb ist die Ergänzungsklausel über die Re-Importe im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" unabdingbar gewesen. Im übrigen bin ich nach einem Gespräch mit der europäischen Kulturkommissarin Reding froh, dass sich eine engagierte Frau mit dem Wettbewerbskommissar Monti geeinigt hat, dass diese Lösunf der nationalen Preisbindung möglich ist.

Es ist allgemein anerkannt, dass das Buch einen Doppelcharakter hat. Es ist Kulturgut und Handelsgut in einem. Darüber hinaus dient es als Kommunikationsmittel der Sprache und der Integration von homogenen Sprachräumen. Die Preisbindung hat damit eine eminente kulturpolitische Implikation, die durch unsere Gesetzesänderungen erhalten bleibt. Als kulturpolitisches Instrument ist sie von Verlegern, Buchhändlern und Autoren ohnehin anerkannt.

Es gilt nun, Bestrebungen wie denen von "Libro" zu widerstehen und die neue Gesetzesregelung konsequent umzusetzen. Wir haben auch in Zukunft als Kulturpolitikerinnen und -politiker dafür zu sorgen, dass die literarische Produktion und der Vertrieb in Deutschland unter den bestmöglichen Bedingungen vonstatten gehen können. Deshalb ist die hier debattierte Gesetzesänderung wichtig und richtig. Sie ist im Sinne unserer Autoren, Verlage und Buchhändler und damit in unser aller Sinn.