Sehr geehrte Damen und Herren,
Bücher sind nicht nur ein Wirtschaftsgut. Vielmehr
sind Bücher ein bedeutendes Kulturgut, dass eine Gesellschaft und
ihren Zustand widerspiegeln kann.
Die Literatur eines Landes und seiner Gesellschaft
sind deshalb besonders schützenswerte Erzeugnisse des geistigen
Lebens. Diese Erzeugnisse sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich
sein und nicht nur der Erbauung einer Elite dienen. Bücher sollen
aber auch nicht so vermarktet werden können, dass sie als Wirtschaftsfaktor
nicht mehr interessant sind, also nicht mehr produziert werden.
Um dieses zu gewährleisten, haben wir seit 113
Jahren die Buchpreisbindung. Sie hat sich seitdem bewährt. Die EU-Kommission
hat nun entschieden, dass die Preisbindung auf nationaler Ebene
erhalten werden kann. Das ist eine richtige Entscheidung. Und ich
möchte an dieser Stelle ganz herzlich Staatsminister Dr. Michael
Naumann danken. Er hat gezeigt, dass die Institution "Kulturstaatsminister"
und er als engagierte Person wirklich etwas bewegen können.
Im grenzüberschreitenden Buchhandel soll es die
Preisbindung nicht mehr geben; auch Österreich hat hier eine nationale
Lösung gefunden. Deshalb haben wir das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung"
ergänzt. Die Ergänzungen sehen vor, dass sogenannte Re-Importe deutscher,
preisgebundener Bücher in berechtigten Fällen bei der Wiedereinführung
ebenfalls der deutschen Preisbindung unterliegen.
Wie richtig und wichtig diese Ergänzung ist, wird
gerade im Fall der österreichischen Kette "Libro" mehr als deutlich.
Mit Hilfe des Internets versucht "Libro", die deutsche Preisbindung
zu unterlaufen. Und andere Internethändler stehen laut Presse "in
den Startlöchern", um ebenfalls verbilligt deutsche Bücher auf den
Markt zu bringen. Welche wirtschaftliche Gefahr gerade für die kleinen
und mittleren Verlage und Buchhändler droht, kann man sich leicht
vorstellen. Mit unseren Ergänzungen wird dies verhindert werden.
Wir haben mit diesem Gesetzentwurf ein Instrument
geliefert, das den Richtern, die in Fällen von einstweiligen Verfügungen
gegen Re-Importe zu entscheiden haben, als wichtige Auslegungshilfe
dient. Die erfolgten Klarstellungen im Gesetz sind hier eindeutig.
Dieses Instrument ist wichtig, weil bei Fällen von Re-Importen,
die objektiv der Unterwanderung der Preisbindung in Deutschland
dienen, schnell entschieden werden muss. Dies ist im Fall des Vertriebes
per Internet besonders wichtig. Und wir haben gerade heute im "Tagesspiegel"
lesen dürfen, wie das laufen soll: Bestellung per Internet im "Libro"-Laden
in Berlin mit dem Versprechen, Bücher 20% billiger zu bekommen.
Der Schutz der nationalen Buchpreisbindung kann
deshalb mit unseren Gesetzesergänzungen wirkungsvoll gewährleistet
werden.
Im Interesse der Autoren, der Händler und der Verlage
wollen wir Re-Importe verhindern. "Geistige Nahrung" in Form von
Literatur ist genauso wichtig wie jede andere Nahrung. Die heutige
Versorgung mit Buchhandlungen ist so, dass auch abgelegene Gebiete
erreicht werden.
Dies ist im Sinne einer "Versorgung" der Bevölkerung
notwendig und wünschenswert. Es geht also darum, diese Erzeugnisse
zu schützen und den Zugang zu ihnen zu erhalten.
Ohne unsere Initiative würde eine Verflachung des
Angebotes drohen, weil irgendwann nur noch die Bücher im Angebot
sein würden, die sich verkaufen. Autoren, die kein breites Publikum
haben, würde auf Dauer die Möglichkeit zur Publikation entzogen
werden. Die Verlage würden nur noch das herstellen, was sich gut
verkauft. Diese "McDonaldisierung" kann im Ernst niemand wollen.
Deshalb ist die Ergänzungsklausel über die Re-Importe
im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" unabdingbar gewesen.
Im übrigen bin ich nach einem Gespräch mit der europäischen Kulturkommissarin
Reding froh, dass sich eine engagierte Frau mit dem Wettbewerbskommissar
Monti geeinigt hat, dass diese Lösunf der nationalen Preisbindung
möglich ist.
Es ist allgemein anerkannt, dass das Buch einen
Doppelcharakter hat. Es ist Kulturgut und Handelsgut in einem. Darüber
hinaus dient es als Kommunikationsmittel der Sprache und der Integration
von homogenen Sprachräumen. Die Preisbindung hat damit eine eminente
kulturpolitische Implikation, die durch unsere Gesetzesänderungen
erhalten bleibt. Als kulturpolitisches Instrument ist sie von Verlegern,
Buchhändlern und Autoren ohnehin anerkannt.
Es gilt nun, Bestrebungen wie denen von "Libro"
zu widerstehen und die neue Gesetzesregelung konsequent umzusetzen.
Wir haben auch in Zukunft als Kulturpolitikerinnen und -politiker
dafür zu sorgen, dass die literarische Produktion und der Vertrieb
in Deutschland unter den bestmöglichen Bedingungen vonstatten gehen
können. Deshalb ist die hier debattierte Gesetzesänderung wichtig
und richtig. Sie ist im Sinne unserer Autoren, Verlage und Buchhändler
und damit in unser aller Sinn.