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Reden und Vorträge
14. Juni 2002
 

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Plenarrede zur Buchpreisbindung

Anrede,

mit den hier zur Debatte stehenden Gesetzentwürfen zur Preisbindung von Büchern und anderen Verlagserzeugnissen haben wir einen weiteren Schritt getan, um das Buch als Kultur- und Wirtschaftsgut zu sichern.

Damit ist es auch gelungen, die Vielfalt der Buchhandlungen und Verlage in Deutschland zu erhalten und es ist gelungen, Konformität mit den Vorgaben der EU-Kommission zu erreichen, d.h. unsere nationale Preisbindung „EU-sicher“ zu machen. Diese Punkte waren uns wichtig, vor allem aber ist eine flächendeckende Versorgung des Einzelhandels gesetzlich gesichert. Diese Tatsache liegt mir besonders am Herzen.

Die Literatur eines Landes ist u.a. Spiegelbild der Gesellschaft und nicht nur deshalb besonders schützenswert. Literarische Erzeugnisse sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein und nicht der Erbauung einer Elite dienen. Dazu bedarf es aber auch einer breiten Versorgungsmöglichkeit. Diese ist gerade in Gebieten wie beispielsweise in Teilen meines Wahlkreises, aber auch allen anderen dünner besiedelten Gegenden, enorm wichtig.

Mit §6 Abs. 3 des Gesetzentwurfes ist gewährleistet, dass der Zwischenbuchhandel nicht schlechter gestellt wird als der direkt belieferte Einzelhändler, wen es um die Einräumung von besseren Konditionen durch die Verlage geht. Der Zwischenhandel als nötiger und wichtigster Träger des Vertriebes bleibt funktionsfähig.

Mir ist dabei wichtig, dass wir so erreichen, dass wirklich breite Bevölkerungsschichten Zugang zu „gedruckter Versorgung“ haben. In diesem Sinne ist auch die Regelung über die literarische Versorgung der Schulen zu verstehen (in §7, Abs.3, S. 1). Durch Nachlässe wird die Verwendung und Auseinandersetzung mit dem Kulturgut Buch an Schulen gefördert.

Kulturpolitisch haben wir mit den neuen Regelungen zur Preisbindung vor allen Dingen eins erreicht:

Das Buch ist sowohl Kultur- als auch Wirtschaftsgut. Dieser Doppelfunktion wird das Gesetz gerecht. Das eine geht ohne das andere nicht. Ohne die neuen Regelungen könnte die Gefahr bestehen, das irgendwann nur solche Erzeugnisse im Handel sind, die sich auch verkaufen. Autoren ohne breites Publikum hätten keine Möglichkeiten mehr, ihre Werke zu publizieren und die Verlage wurden nur noch das herstellen, was man landläufig als Best- und Longseller bezeichnet.

Das Buch ist aber ein Kommunikationsmittel und dient der Sprache und der Integration von homogenen Sprachräumen. Es transportiert Stimmungen, Meinungen, Werte und kann ganz unmittelbar Erfahrungen vermitteln. Bücher in allen ihren Ausprägungen sind Kulturträger ersten Ranges, sie eröffnen Welten und tragen zum Dialog der Kulturen bei. Die Preisbindung hat damit eine eminente kulturpolitische Implikation, die durch die neuen Regelungen erhalten bleibt.