Sehr geehrte Damen und Herren !
[Reform des Stiftungsrechts]
Was soll ein modernes Stiftungsrecht leisten? Es
soll die "Mäzene" unserer Zeit in Deutschland ermutigen, einen Teil
ihres Privatvermögens -wir sprechen hier von einer Summe von 7,
2 Billionen DM oder ca. 3, 6 Billionen Euro - für Zwecke zur Verfügung
zu stellen, die dem Gemeinwohl dienen. Als Kulturpolitikerin freue
ich mich dabei besonders, wenn Stifter ihr Stiftungsvermögen für
kulturelle Zwecke zur Verfügung stellen. Kulturförderung war von
Anbeginn an ein zentrales Anliegen der Mäzene. Der Begriff des "Mäzens"
leitet sich von Gaius Maecenas ab (etwa 70-8 vor Christus), einem
vermögenden römischen Privatmann, der die Dichter Horaz und Vergil
unterstützte.
Mäzene handeln- gestern und heute- nicht profitorientiert. Anders
als ein Sponsor, der seine Produkte vermarkten will, wählen sie
sich aus eigenem Interesse ein Fördergebiet.
Mit dem Stiftungssteuerrecht haben wir schon einen
"Stiftungsfrühling" eingeläutet, ein Stiftungssommer soll mit dem
Stiftungszivilrecht folgen. Bereits jetzt ist wieder eine steigende
Anzahl von Stiftungserrichtungen zu verzeichnen. Während die Zahl
der Neugründungen im Jahre 1990 noch bei 181 lag, wurden im Jahr
2000 bereits 681 und im Jahr 2001 sogar über 1000 Stiftungsneugründungen
registriert. Auch vom Bundesverband deutscher Stiftungen wird dieses
erneuerte Stiftungssteuerrecht begrüßt und anerkannt, dass der Gesetzgeber
die Weichen richtig gestellt hat.
Damit dieser Trend zum Stiften anhält und sich
noch verstärkt, muss das Stiftungsrecht transparent sein, ein Recht
auf Stiftung einräumen, wie dies vorgesehen ist, und sich in der
Praxis bewähren. Entscheidend für die weitere "Stiftungsfreudigkeit"
wird sein, wie zügig und reibungslos potentielle Stifter ihre Vorhaben
verwirklichen können. Ein positives Beispiel ist hier die Kulturstiftung
des Bundes, eine Privatstiftung, die mit einem kurzen Vorlauf gestartet
werden konnte.
Unsere Reform des Stiftungsrechtes wird, davon
bin ich überzeugt, diese Anreize zur Förderung der Künste, der Kultur,
des ökologischen und sozialen Engagements geben, und insgesamt zivilgesellschaftliches
Handeln ermutigen und stärken.
Stiftungen bieten engagierten Bürgern im kleinen
und großen Rahmen die Möglichkeit, einen dauerhaften Beitrag
für das Gemeinwohl zu leisten. Dies macht sie zu einem wichtigen
Bestandteil einer Bürgergesellschaft, die die gesellschaftliche
Entwicklung über die staatliche Verantwortung hinaus mitgestalten
will. Auf die Wortwahl kommt es an. Stiftungen ergänzen und bereichern
das bestehende staatlich Fördersystem. Ihr Vorteil liegt unter anderem
darin, dass sie schneller und flexibler in ihren Entscheidungen
sind.
Unser Hauptaugenmerk gilt hier den rechtsfähigen
Stiftungen des bürgerlichen Rechts, denn nur sie haben ein Stiftungskapital,
aus dessen Erträgen der Stiftungszweck verfolgt werden kann. Sie
sind unabhängig, benötigen keine staatlichen Zuwendungen, und sind
der selbstbewußte Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung
ihrer Stifter.
[Stiftungen in Deutschland]
In Deutschland blieb bisher trotz erheblichen Wohlstandes
die Stiftungsfreudigkeit noch hinter dem Engagement in vergleichbaren
Ländern - insbesondere im anglo- amerikanischen Raum - zurück. Dabei
herrschten schon einmal bessere Zeiten für Stiftungen in Deutschland.
Ende des 19. Jahrhunderts gab es hier 100.000 Stiftungen. Doch die
einst blühende Stiftungskultur wurde durch Inflation und Weltkriege
zerstört und hat sich bis heute nicht wieder davon erholt. Auch
1997 existierten nur rund 8.000 Stiftungen in der Bundesrepublik.
Daher haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, eine
neue Stiftungskultur in Deutschland zu schaffen. Sie soll in einer
Vielfalt der Zwecke und der Formen münden.
Hinsichtlich der Zwecke können wir schon eine Diversifikation konstatieren.
Das Spektrum reicht von Stiftungen, die es sich zur Aufgabe gemacht
haben, den Aufbau von Rechtssystemen in Osteuropa zu begleiten und
auf vielfältige Art zu unterstützen bis zu kleinen Privatstiftungen
etwa in Ostdeutschland, die aus einer Altimmobilie lebendige, kulturelle
Begegnungszentren abseits der Grosstädte zaubern wollen. Auf die
weitere Entwicklung darf man gespannt sein!
Ein wichtiger Bestandteil der Formenvielfalt
der Stiftungskultur sind die Bürgerstiftungen.
Bürgerstiftung
Das Konzept der Bürgerstiftungen entspricht dem der anglo-amerikanischen
"Community Foundation": sie sollen eine Stiftung "von den
Bürgern für die Bürger" und ein wirksamer Katalysator bürgerschaftlichen
Engagements sein. Im Unterschied zu anderen gemeinnützigen Stiftungen,
die sich auf konkret bestimmte Zwecke und Förderbereiche beschränken,
sind Bürgerstiftungen in ihrer Förderung im wesentlichen nur auf
den in der Satzung bestimmten geographischen Wirkungsraum
eingeschränkt und verfolgen zahlreiche unterschiedliche Zwecke.
Bürgerstiftungen sind in der Lage, eine große
Vielfalt gemeinnütziger Aktivitäten in einem Gemeinwesen zu fördern,
drängende soziale Probleme zu bekämpfen oder ganz einfach die Lebensqualität
vor Ort zu erhöhen. Neben der angestrebten Breitenwirkung steht
dabei die ehrenamtliche Mitarbeit von Bürgerinnen und Bürgern an
der Planung und Verwirklichung der Projekte im Vordergrund.
Die Bürgerstiftung Hannover war die erste ihrer
Art in Deutschland.
Sie hat sich das Ziel gesetzt, in den Bereichen Jugend, Kultur und
Soziales Projekte zu initiieren oder solche zu fördern, die dringend
auf Hilfe angewiesen sind.
Mittlerweile hat dieses Beispiel Schule gemacht: Die Zahl der Bürgerstiftungen
und der Initiativen zur Errichtung von Bürgerstiftungen hat
Ende Juli 2001 die 100er-Marke überschritten.
Dazu hat die Reform des Stiftungssteuerrechts zu einem erheblichen
Teil beigetragen.
Als Beispiel möchte ich hier auch die Bürgerstiftung Nürnberg nennen,
die im Juli 2001 gegründet wurde und im Dezember 2001 ihre ersten
Projektförderungen bekanntgeben konnte. Dabei wird das "veränderte
(und ermutigende) Stiftungsrecht" als wesentlicher Impuls für die
Gründung der Stiftung gewertet. Insbesondere der neue steuerfreie
Stiftungshöchstbetrag von 40.000 DM und der Gründungshöchstbetrag
von 600.000 DM haben hierbei unterstützend gewirkt.
Insgesamt betrachtet ist die Reform Ausdruck der
gesellschaftlichen Anerkennung des Stiftens und ein wichtiges Signal
für die Verbreitung des Stiftungsgedankens in Deutschland. Durch
die Reform des Stiftungssteuerrechts haben Bundesregierung und Bundestag
Mäzenen und Stiftern neue Möglichkeiten eröffnet. Mit der Reform
werden zivilgesellschaftliche Strukturen ausgebaut, auf die eine
lebendige Kultur angewiesen ist.
[Bezug zur Kulturpolitik]
Doch bevor ich mich weiter Gegenwart und Zukunft
zuwende, möchte ich sie kurz in die Antike entführen.
Bei der Schaffung neuer Anreize zum Stiften geht
es auch um die Erschließung neuer Geldquellen für die Kultur. Die
Reform des Stiftungsrechts ist zweifelsohne eine kulturpolitische
Frage von eminenter Bedeutung. Sie steht nicht umsonst im kulturpolitischen
Teil der Koalitionsvereinbarung. Jede vierte Stiftung in Deutschland
fördert kulturelle Projekte, wobei der Anteil der Kultur an den
Stiftungszwecken kontinuierlich zunimmt.
Unsere Reform des Stiftungsrechts hat eine signifikante Steigerung
der Anzahl von Stiftungserrichtungen in Deutschland ausgelöst: Jeden
Tag werden, statistisch gesehen, zwei neue gemeinnützige Stiftungen
in Deutschland gegründet.
Keineswegs soll mit dieser positiven Bilanz jedoch
der Rückzug des Staates aus der Kulturförderung eingeläutet werden.
Privates finanzielles Engagement soll vielmehr noch stärker als
bisher zum "zweiten Standbein der Kultur" werden.
Das reformierte Stiftungsrecht hat damit eine Doppelwirkung, es
hat nämlich eine kulturpolitische und eine gesellschaftspolitische
Funktion. Beide, Staat und Gesellschaft, die Menschen, die den Staat
bilden, sollen zusammenarbeiten. Der Staat bietet den geeigneten
Rahmen, damit sich die Menschen selbst engagieren können.
Ich möchte abschließend noch kurz auf die bereits
erwähnte Kulturstiftung des Bundes eingehen, deren Gründung am 23.
Januar 2002 im Kabinett beschlossen wurde, und die in Halle angesiedelt
werden soll. Der Stiftungsrat wird sich nach aller Vorraussicht
am 21. März 2002 konstituieren. Schwerpunkt des Stiftungszwecks
ist die Förderung innovativer Programme und zeitgenössischer Kunst
im internationalen Bereich. Die Stiftung wird sich zunächst auf
die internationale Kulturkooperation konzentrieren und auf diese
Weise im Kontext der Auswärtigen Kulturpolitk auch im Dialog der
Kulturen wichtige Akzente setzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.