Das Konferenzthema beinhaltet einen hohen Anspruch.
Sich der eigenen Geschichte im internationalen Vergleich zu stellen,
setzt gründliche, kritische Analyse, mühsame Recherche historischer
Fakten und deren Wertung im Gesamtzusammenhang voraus. Zwingende
Schlussfolgerung sind die Festlegung eigener Handlungsmaxime und
deren konkrete Umsetzung.
Überwiegend werden heute Diskussionen über Schuld und Verantwortung
von Menschen in Diktaturen aus der Position des unbeteiligten, nicht
betroffenen Betrachters geführt. Das Thema dieser Konferenz verlangt
aber von allen Beteiligten, insbesondere von den Mitarbeitern der
Museen, konkrete Positionierungen, eigene Anstrengungen, praktische
"Vergangenheitsbewältigung".
Für mich ist der seit einigen Jahren in Gang gekommene
Diskurs dazu sowohl als Kultur- und als Außenpolitikerin wichtig
und durchaus spannend. Diese, den speziellen Problemen der Kunstmuseen
gewidmete, Hamburger Tagung reiht sich ein in eine Reihe aktueller
Foren, die sich mit den Komplexen "Arisierung" und anderen Vermögenseingriffen
sowie der Restitution im internationalen Vergleich befassen. Erst
kürzlich hat eine Historikertagung des Zentrums für vergleichende
Geschichte Europas von HU und FU und des Dresdener Hannah-Arendt-Instituts
in Berlin stattgefunden.
Uns allen ist bewusst, dass im Ausland sehr genau
der deutsche Umgang mit Vermögenswerten verfolgt wird, die von Opfern
des NS-Regimes geschaffen oder die ihnen abgepresst, geraubt oder
auf andere Weise - wie es juristisch abstrahierend aber für die
Betroffenen wenig sensibel heißt - "entzogen" wurden.
Ein Aufsatz von Jonathan Petropoulos trägt den
eindringlichen und prägnanten Titel: "People turned to ashes, their
property did not" (J. Petropoulos in : Giles/Jäckel (Hg.)
The Genesis of Nazi Policy, Cambridge/new York 1999).
Zu den demokratischen Traditionen und Grundwerten
unseres Staates gehört der (einem parteienübergreifende Konsens
entsprechende) Grundsatz: Im Land der Täter soll keine Bereicherung
am Vermögen der Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft stattfinden.
In der frühen Bundesrepublik gab es durchaus eine
gewisse Diskrepanz zwischen dem offiziell bekundeten Willen zur
Rückgabe oder Kompensation NS-verfolgungsbedingt entzogenen Eigentums
und der konkreten Umsetzung. Die entsprechenden Gesetze waren unter
massivem Druck der Alliierten zu Stande gekommen. Restitutions-
und Entschädigungsregelungen gehörten zu den grundlegenden Bedingungen
für eine Integration der Bundesrepublik Deutschland in das westliche
Bündnis.
Der gesamte Prozess der sogenannten materiellen Wiedergutmachung
in Deutschland war hinsichtlich seiner Dimensionen und des Umfangs
der inneren und äußeren Rückerstattungen bzw. der Global- und Einzelfallentschädigungen
historisch einzigartig. Er war gleichzeitig auch ein Umdenkungs-
und Erziehungsprozess für die beteiligten früheren "Mittäter" und
"Mitläufer". Anschaulich wird dies für Sie u.a. anhand der Namen
von Sachverständigen, die sowohl direkt oder indirekt am Entzug
von Kunstwerken mitwirkten als auch in den späteren Verfahren vor
den Wiedergutmachungskammern auftraten.
Vergegenwärtigen wir uns der Situation in den ersten Nachkriegsjahren.
Ungeachtet tiefer Erschütterungen über die Schrecken von Krieg und
Terror der NS-Zeit waren es nach 1945 die gleichen Menschen, die
zuvor - ob wissentlich oder unwissentlich - daran mitgewirkt bzw.
davon, z.B. bei sog. Judenauktionen, profitiert hatten. Bei vielen
war eine Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit blockiert
durch Verdrängung, Ablehnung, Verschleierung und sogar Verklärung.
Stellen wir uns auch die Situation der überlebenden
Opfer in der unmittelbaren Nachkriegszeit vor. Elie Wiesel hat sie
1998 in ergreifender Weise während der Eröffnungszeremonie der "Washingtoner
Konferenz über Holocaust-Vermögenswerte" im dortigen Holocaust-Museum
geschildert: Unbeschreiblichem Grauen entronnen, mussten sich die
NS-Opfer wieder in den normalen Alltag eingliedern und gleichzeitig
aus dem Nichts, oft auf der Suche nach einem neuen Heimatland, eine
völlig neue Existenz aufbauen. Sie waren gefangen im täglichen Überlebenskampf.
Elie Wiesel machte auch auf damalige psychologische Hemmungen aufmerksam,
etwa, dass man die Tragödie nicht in die Niederungen des Materiellen
habe herunterziehen wollen oder können.
Die Verfolgung konkreter Restitutionsansprüche für Kunstwerke und
andere Kulturgüter, die Beibringung entsprechender Belege, die Beachtung
der Fristenregelungen, die Verfahren vor den Wiedergutmachungskammern
u.a. erforderten Kraft und oftmals Geduld. Für verbliebene Familienmitglieder
war es zudem manchmal schwierig festzustellen, ob und wo Anspruchsberechtigte
überleben konnten.
So erklärt sich, dass - ungeachtet der immensen Leistungen im Zuge
der inneren und äußeren Restitution - in den Beständen deutscher
Museen noch immer einzelne damals unentdeckt gebliebene oder nicht
in Anspruch genommene verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke befinden.
In den vergangenen Jahrzehnten haben sowohl die
Opfer und deren Erben als auch die nachgewachsenen Generationen
in der Bundesrepublik Deutschland historischen Abstand gewonnen.
Begreifen wir, die wir durchaus nicht unbefangen, jedoch frei von
persönlicher Verstrickungen sind, dies als unsere Chance der Vergangenheitsaufarbeitung!
Ermutigend ist die heute bestehende Möglichkeit einer vertrauensvollen
internationalen Zusammenarbeit. Dass Deutschland - obwohl Verursacher
von Krieg und Schrecken - bei der vom Washingtoner Holocaust-Museum
gemeinsam mit dem amerikanischen Außenministerium ausgerichteten
Konferenz über Holocaust-Vermögenswerte nicht auf eine Anklagebank
gesetzt wurde, ist ein vor Jahrzehnten noch undenkbarer Vertrauensbeweis.
Der geschäftsführende Vizepräsident der "Conference on Jewish Material
Claims Against Germany" nahm in seinem Konferenzbeitrag paraphrasierend
Bezug auf das 5. Gebot: "Du sollst nicht morden - und erben". Er
berichtete über Geschichte und Stand der Rückerstattung in Deutschland
mit der Empfehlung, dies "as a model of similar measures in many
other countries" zu betrachten (Tono Eitel, "Nazi-Gold"
und andere "Holocaust-Vermögenswerte", in Festschrift
für Knut Ipsen zum 65. Geburtstag, München 2000).
Nach der letzten Bundestagswahl wurde der von
mir geleitete Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
eingerichtet. Gleichzeitig wurde das Amt des Beauftragten der Bundesregierung
für Angelegenheiten der Kultur und der Medien beim Bundeskanzler
geschaffen. Damit wurde die stärkere kulturpolitische Akzentuierung
der neuen Bundesregierung verdeutlicht. Vom Beauftragten der Bundesregierung
ging nach der Washingtoner Konferenz das politische Signal zur Umsetzung
der dort empfohlenen Prinzipien zum Umgang mit von den Nationalsozialisten
beschlagnahmten Kunstwerken unter den spezifischen Bedingungen in
Deutschland aus.
Entsprechend der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung
haben sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände
in einer "Gemeinsamen Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe
NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem
Besitz" im Dezember 1999 darauf verständigt - ungeachtet bereits
stattgefundener materieller Wiedergutmachung - die Suche nach bislang
unentdeckten NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern in den
Sammlungen der öffentlichen Hand zu intensivieren um sie nach individueller
Prüfung den legitimierten früheren Eigentümern bzw. deren Erben
zurückzugeben. Damit wurde ein Weg gewählt, der es ermöglicht, im
Einklang mit dem geltenden Recht einzelfallbezogen spezifischen
moralisch-ethischen Aspekte gerecht zu werden.
So wird auch der besonderen Bedeutung Rechnung getragen, die Kulturgüter
- im Unterschied zu anderen Vermögenswerten - für Menschen haben
können. Oftmals verkörpern sie einen unwiederholbaren Erinnerungswert.
Im vergangen Monat wurde aus Anlass des 60. Jahrestages
der Wannsee-Konferenz im Berliner Kronprinzenpalais die bisher umfassendste
Ausstellung zum Holocaust unter dem Titel "Holocaust - Der nationalsozialistische
Völkermord und die Motive seiner Erinnerung" eröffnet. Staatsminister
Prof. Nida-Rümelin würdigte die große Aufmerksamkeit, für diese
Thematik in der Öffentlichkeit, wie es sie in dieser Breite noch
nie gegeben habe. György Konrad fand die ergreifenden Worte: "Wir
haben die Bilder gesehen, wir verstehen sie aber nicht."
Geschehnisse, die vom Verstand nicht fassbar sind, können sich über
emotionalen Zugang erschließen. Ein Weg dazu ist die persönliche
Konfrontation mit Einzelschicksalen, mit ihren scheinbar profanen,
aber im historischen Zusammenhang zutiefst berührenden Zeugnissen
und persönlichen Gegenständen als einzige Hinterlassenschaften der
Opfer. Wenn im Ergebnis von Meinungsumfragen festgestellt wird,
dass zwei Drittel der befragten 14-18jährigen Deutschen der Begriff
"Holocaust" nichts sagt, muss uns das allerdings sehr nachdenklich
stimmen.
Es gibt Stimmen, die das gewachsene Interesse
der Öffentlichkeit am Thema Holocaust als Anzeichen einer Historisierung
deuten (Eckhard Fuhr, Die Welt, 18.01.02, "Sie wollen es
wissen"). Mit Ihrer Teilnahme an dieser Konferenz bringen
Sie etwas anderes zum Ausdruck. Wir wollen keine im Pathos erstarrte,
sondern eine lebendige, tätige Kultur des Erinnerns und des Mahnens.
Das Bemühen, durch Recherchen Lücken in der Provenienz von Kunstwerken
zu erkennen und zu schließen, zählt dazu ebenso wie die Bereitschaft,
die Ergebnisse dieser Forschungen national und international transparent
zu machen.