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Reden und Vorträge
8. März 2003
 

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Grußwort an die Kreisjägerschaft, Stadthalle Walsrode

Sehr geehrter Herr Landrat (oder Vertreter),
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus Landtag und Kreistag,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich bedanke mich herzlich für die Einladung zu Ihrer Jahresversammlung. Sie gibt mir die Gelegenheit, mich mit einem Thema auseinanderzusetzen, mit dem ich mich sonst weniger beschäftige.

Ich habe vorhin auf einem Rundgang über die Hegeausstellung viel über die Arbeit der Jägerinnen und Jäger gelernt. Die Fragen des Umwelt- und Naturschutzes sind dabei diejenigen, die mir naturgemäß am nächsten sind. Es sind auch diese Fragen, die bei einer eventuellen Änderung des Bundesjagdgesetzes die wichtigste Rolle spielen werden – jedenfalls aus heutiger Sicht.

Ich möchte Ihnen aber vorab sagen, dass alles, was eine Novellierung des Gesetzes angeht, in der Schwebe ist. Sich also über einzelne Punkte zu äußern, wäre reine Spekulation.

Sie wissen ja, dass wir im Koalitionsvertrag vom Oktober 2002 festgeschrieben haben, dass das Jagdrecht unter Berücksichtigung einer naturnahen Waldbewirtschaftung und unter Tierschutzaspekten erneuert werden soll.

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt offen, unter welchen Aspekten dies geschehen soll. Es finden im Moment viele Sondierungsgespräche statt, die den Bedarf klären sollen. Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz bietet konkrete Ansatzpunkte für Veränderungen im Gesetz:

•  Abschaffung der Fallenjagd
•  Verbot des Tötens von Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes
•  Abschaffung der Beizjagd (Jagd mit Greifvögeln)
•  Verbot der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren

Dies sind Punkte, die sich aus dem Staatsziel „Tierschutz“ ergeben, und die ich, ohne Expertin zu sein, unterstützen würde.

Nun ist aber die Rechtslage so, dass eine Novellierung auch die Gefahr bergen könnte, dass die bisherige bundeseinheiltiche Regelung aufgelöst werden könnte.

Als 1994 das Grundgesetz geändert wurde, wurde festgelegt, dass der Bund den Ländern keine bis ins Detail gehenden Regelungen mehr vorschreiben darf.

Gesetze, die vor dieser Änderung verabschiedet wurden, bleiben bestehen, so wie sie sind. Wenn wir aber heute Gesetze ändern wollen, müssen wir das beachten. Das heißt, dass wir bei einer grundlegenden Novellierung des Jagdgesetzes nicht auf Einzelheiten der Jagdausübung, wie z.B. Fütterung, Abschußmodalitäten oder Trophäenschauen, eingehen dürften.

Diese Einzelheiten zu regeln wäre also Ländersache. Wenn wir das Bundesjagdgesetz ändern würden, könnten danach die Einzelheiten der Jagdausübung von Bundesland zu Bundesland anders aussehen.

Darüber hinaus sind die Gruppen, die sich für eine Änderung des Jagdgesetzes einsetzen, sehr verschieden und haben dementsprechend unterschiedliche Forderungen. Es handelt sich hierbei z.B. um Landwirte, Waldbesitzer, Naturschützer, Tierschützer, Jäger und Fischer. Eine Änderung zu finden, mit der alle betroffenen Gruppen zufrieden sind, scheint eine schwierige Aufgabe zu werden.

Dies alles sind Gründe, die zeigen, dass ein Durchbruch für eine Änderung des Jagdgesetzes in unmittelbarer Zukunft unwahrscheinlich ist. Wie ich bereits sagte, befindet sich der ganze Prozeß im Moment noch in der Schwebe. Ich könnte mir auch vorstellen, dass alles noch einen anderen Verlauf bekommen könnte, dass z.B. die Änderungen über Verordnungen vorgenommen werden.

Wie sich nun die Änderungen des Jagdgesetzes abspielen werden, bleibt auf jeden Fall erst einmal abzuwarten.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls einen angenehmen weiteren Ablauf Ihrer Jahresversammlung.