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Anrede,
Wir brauchen Reformen
Deutschland befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen: Wir müssen die Leistungsfähigkeit des Staates und unserer Volkswirtschaft angesichts des demografischen Wandels hin zu einer älteren und schrumpfenden Bevölkerung sichern. Die konjunkturelle Lage in Deutschland hat zu einem besorgniserregenden Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, die die sozialen Sicherungssysteme ebenfalls belastet. Die ökonomischen Perspektiven drohen sich zudem durch den noch nicht beendeten Irak-Krieg weiter zu verschärfen.
Wir müssen heute die Strukturen in Wirtschaft und Gesellschaft den veränderten Bedingungen anpassen, um auch in Zukunft Wohlstand, Wachstum, Arbeitsplätze und soziale Sicherheit gewährleisten zu können
Unsere Sozialsysteme sind seit 50 Jahren in ihrer Struktur praktisch unverändert geblieben. Wirtschaft und Gesellschaft haben sich aber grundlegend gewandelt: Immer weniger junge Menschen müssen für immer mehr Ältere sorgen. Der internationale Druck durch die Globalisierung nimmt für die Produktionsbetriebe zu. Dabei sind die Lohnnebenkosten neben der steuerlichen Belastung ein wichtiger Kostenfaktor gerade für personalintensive Unternehmen. Hohe Lohnnebenkosten sind aber nicht nur ein Kostenfaktor für Arbeitgeber, sondern führen auch bei den Beschäftigten dazu, dass ihnen immer weniger netto vom brutto bleibt. Deshalb müssen wir den Sozialstaat erneuern. Nur so können wir Beschäftigung sichern, neue Arbeitsplätze schaffen und den Menschen mehr von ihrem Arbeitslohn lassen.
Wir erwarten, dass alle Gruppen der Gesellschaft sich an den notwendigen Veränderungen aktiv beteiligen und ihren Beitrag zur schnellen Umsetzung notwendiger Reformen leisten. Wir brauchen nicht nur Änderungen von Gesetzen, sondern auch die Änderung von Einstellungen und Mentalitäten. Das betrifft alle, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Verbände, Gewerkschaften, jeden Einzelnen.
Die Agenda 2010 ist ein Arbeitsplan
Mit der Agenda 2010 wagt sich die Bundesregierung an die notwendigen Strukturreformen und nimmt die Aufgaben in Angriff. Sie steht für Maßnahmen, die für mehr Wachstum, mehr Beschäftigung und damit auch für mehr Wohlstand sorgen werden. Sie enthält Reformen, damit die Menschen wieder in Arbeit und Beschäftigung kommen.
Investitionen stärken die Kommunen
Zur kurzfristigen Stärkung der kommunalen Einnahmen steht ein ganzes Bündel von Maßnahmen bereit, die schon im laufenden Jahr 2003 zu Mehreinnahmen der Städte und Gemeinden führen:
Die Kommunen werden durch den Bund von ihrem Beitrag an den Flutopfersolidaritätsfonds vollständig freigestellt. Das bringt unmittelbar rund 800 Mio. € in die Gemeindekassen. Die einzelnen Kommunen profitieren hiervon entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an dem in ihrem Land aufkommenden kommunalen Einkommensteueranteil. Die nötigen Gesetzesänderungen sollen bereits Anfang April vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Für kommunale Investitionen in den Bereichen Wasser und Abwasser, kommunale und soziale Infrastruktur wird bei der KfW ein Zinsverbilligungsprogramm mit einem gesamten Programmvolumen von 7 Mrd. € aufgelegt. Innerhalb dieses Programms sind insgesamt 1 Mrd. € für Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen reserviert. Die für dieses Programm benötigten Mittel sind bereitsfür den Haushalt 2003 berücksichtigt worden.
Profitieren können die Kommunen auch vom zweiten bei der KfW aufgelegten Zinsverbilligungsprogramm , dem zur Wohnraummodernisierung (Programmvolumen 8 Mrd. €) , sofern Mittel zur Sanierung und Modernisierung von Wohnungen im Bestand kommunaler Gesellschaften verwendet werden. Hieraus werden sich Impulse für die jeweilige lokale Bauwirtschaft ergeben.
Im Rahmen der von der Koalition vorgesehenen steuerpolitischen Maßnahmen, insbesondere dem Steuervergünstigungsabbaugesetz und dem geplanten Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Regelung zur Rückkehr von Fluchtkapital) können die Kommunen in 2003 Mehreinnahmen von gut 1. Mrd. € erwarten, sofern der Bundesrat zustimmt. Bis jetzt mauern CDU/CSU weitgehend und lassen die Gemeinden in unverantwortlicher Weise im Stich.
Zum 1.1.2004 wollen wir dann die wesentlichen strukturellen Elemente der Gemeindefinanzreform in Kraft setzen mit dem Ziel, die kommunalen Haushalte auf der Ausgabenseite dauerhaft zu entlasten und durch eine Reform des Kommunalsteuersystems wieder mehr Stetigkeit bei den kommunalen Einnahmen zu gewährleisten.
Kern des künftigen Kommunalsteuersystems sollte eine reformierte Gewerbesteuer sein, die die Einnahmen verstetigt und den Kommunen mehr Eigenverantwortung gibt.
Durch die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Leistungsbezieher im Rahmen des neuen, bundesfinanzierten Leistungssystems „Arbeitslosengeld II“ werden die Kommunen in einem wichtigen Block ihrer laufenden Ausgaben dauerhaft entlastet. Zugleich kommt es hier zu einem strukturell erwünschten Effekt: Kommunen mit besonderen Strukturproblemen auch auf dem Arbeitsmarkt werden überproportional entlastet und erhalten so erstmals wieder eine realistische finanzwirtschaftliche Perspektive. Aus dieser Entlastung ist entsprechend der Koalitionsvereinbarung ein Betrag von 1,5 Mrd. € vorgesehen, um das Angebot von Krippenplätzen für unter-3-jährige in ganz Deutschland zu verbessern. Über die konkrete Ausgestaltung dieses Vorhabens ist Bundesministerin Renate Schmidt mit den Kommunalen Spitzenverbänden in der Diskussion.
Entscheidend ist, dass sowohl in der kurzfristigen als auch in der dauerhaft strukturellen Perspektive der Gemeindefinanzreform nicht nur isolierte Maßnahmen, sondern jeweils aufeinander abgestimmte Maßnahmenbündel angeboten werden, die eine Nutzung durch Kommunen mit sehr unterschiedlichen finanzwirtschaftlichen Ausgangslagen und Problemen erlauben.
Stärkung der Wirtschaft
Dazu gehören die Ich-Ags und die Mini-Jobs, die steuerlichen Vergünstigungen bei Existenzgründungen und die Flexibilisierung der Handwerksordnung. Als Teil des small-business-act wird für Existenzgründer die maximale Befristung von Arbeitsverhältnisse auf vier Jahre verdoppelt. Außerdem werden sie in den ersten vier Jahren von Pflichtbeiträgen zur IHK freistellt. Die Handwerksordnung wird so reformiert, dass tüchtige Gesellen ihr Handwerk schneller selbstständig ausüben können. Diese Maßnahmen sorgen für mehr Freiheit im Wirtschaftsleben und brechen Verkrustungen auf.
Sicherung der Finanzierung für den Mittelstand : Hier sind Maßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsmoral, zur Stärkung der Mittelstandsbank und zur Finanzierung aus einer Hand geplant.
Damit die Unternehmen in der aktuellen Konjunkturkrise weiter ausbilden, werden wir in einem ersten Schritt die Eignungsverordnung für Ausbildungsplätze für fünf Jahre aussetzen. Zudem werden wir das Programm „Kapital für Arbeit“ für die Einstellung von jungen Menschen, die keinen Ausbildungsplatz haben öffnen.
Arbeit
Der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einem modernen Dienstleister geht weiter. Nach der Sommerpause wird im Parlament über Hartz III und die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfe beraten werden. Das Arbeitslosengeld für unter 55-jährige wird auf 12 Monate und für die über 55-jährigen auf 18 Monate begrenzt. Natürlich gibt es Vertrauensschutz für die bisherigen Empfänger. Es kann aber nicht sein, dass ein 44-jähriger Familienvater mit 2 Kindern maximal 12 Monate Arbeitslosengeld bekommt , und der 58-jährige Single 32 Monate. Für diese Regelungen werden wir eine ausreichende Übergangszeit einräumen. Die bisherige Regelung lädt ein zur Frühverrentung auf Kosten der Arbeitslosenversicherung. Es kann auch nicht angehen, dass Menschen eine zumutbare Arbeit ablehnen. Fördern und Fordern ist nicht nur eine Phrase, sondern ein Konzept. Und dieses Konzept wird jetzt umgesetzt. Mit einem Sonderprogramm für junge Menschen, die von Langszeitarbeitslosigkeit bedroht sind, werden wir den Einstieg in die Beschäftigung fördern. Der Schwerpunkt für dieses Programm wird in Ostdeutschland liegen.
Gesundheit
Wir sorgen dafür, dass die Gesetzliche Krankenversicherung für die Versicherten weiterhin alles medizinisch Notwendige machen kann. Gleichzeitig muss sie finanzierbar bleiben. Im Gesundheitsbereich geht es um den Abbau von Verkrustungen, um mehr Wettbewerb im System und darum, kostentreibende Monopolstrukturen zu beseitigen - hierzu gehört auch das Vertragsmonopol der Kassenärztlichen Vereinigungen. Den Krankenkassen wird ermöglicht, neben Kollektivverträgen auch Einzelverträge mit Ärzten abzuschließen. Auch bei den über 350 unterschiedlichen Krankenkassen besteht Modernisierungsbedarf. Zudem wird ein Zentrum für Qualitätssicherung eingeführt. Es soll Standards für die medizinische und pflegerische Versorgung setzen und die zukünftige industrieunabhängige Fortbildungsverpflichtung von Ärzten kontrollieren. Die ambulante ärztliche Versorgung soll neu geordnet werden. Die Rolle des Hausarztes als „Lotse“ wird gestärkt. Dazu ist die Einführung eines Anreizsystems vorgesehen. Die bisherige Vergütung nach Einzelleistungen soll in Richtung eines Pauschalsystems verändert werden. Die Arzneimittelversorgung werden wir liberalisieren. Dazu gehört die Zulassung eines kontrollierten Versandhandels. Und auch die Arzneimittel-Preisverordnung werden wir modernisieren. Der Präventionsbereich wird weiter gestärkt.
Um eine Beitragssatzsenkung zu erreichen, wird es auch Veränderungen auf der Leistungsseite geben müssen. So soll das Krankengeld auch künftig eine Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, aber allein von den Versicherten finanziert.
Fazit
Die Agenda 2010 bedeutet bisherige Ansprüche zu reduzieren, um in Zukunft Wohlstand, soziale Sicherheit und Wachstum zu erhalten und zu sichern. In diesem Reformpaket stecken viele Zumutungen, auch für die Arbeitnehmer. Wir werden uns deshalb mit der Kritik von Gewerkschaften und Unternehmensverbänden auseinanderzusetzen haben. Klar ist aber auch: Wer jetzt nicht handelt, fährt die sozialen Sicherungssysteme gegen die Wand.
Reformen gehen nur mit der SPD
Weil die SPD für Innovationen und Gerechtigkeit steht, sind wir gewählt worden. Das war 1998 so und das war im September 2002 so. Erneuerung, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit: Das sind die Leitlinien sozialdemokratischer Politik.
Mit der Fortentwicklung der sozialen Sicherungssysteme stehen wir vor großen Herausforderungen: Die Weichenstellung dazu in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist die zentrale Aufgabe für die kommende Zeit.
Niemand muss jetzt und in Zukunft befürchten – ob er arm oder reich ist, ob er Arbeit hat oder nicht – keine medizinische Behandlung zu bekommen, wenn er krank ist. Deutschland ist und bleibt ein Land mit freiem Zugang zu allen erdenklichen Bildungsangeboten. Wir sind ein soziales Land, ein tolerantes Land und wir sind ein solidarisches und souveränes Land.
Wir sind uns der Herausforderungen bewusst und stellen uns der Verantwortung. In einer Welt, die sich immer schneller verändert, können Sozialdemokraten soziale Sicherheit und den Zusammenhalt der Gesellschaft gewährleisten.
Bei den jetzt notwendigen Veränderungen orientieren wir uns an Leitlinien und Prinzipien sozialdemokratischer Politik wie Chancengleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität sowie Nachhaltigkeit. Wir wollen den europäischen Sozialstaat als Gegenmodell einer nur über Marktgesetze gesteuerten Gesellschaft erhalten.
Nachhaltigkeit
Wir leben in einer Wissens- und Informationsgesellschaft. Bildung und Ausbildung der Menschen ist daher der entscheidende Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. In diese Zukunft müssen wir investieren.
Der freie Zugang zu Schulen und Hochschulen ist eines der zentralen Anliegen der SPD. Unser Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften steigt. Auch der Bedarf an höher qualifizierten Arbeitskräften mit einem Hochschulabschluss. Durch die BAföG-Reform haben Studierende aus Elternhäusern im unteren sozialen Bereich wieder deutlich bessere Chancen auf ein wissenschaftliches Studium. Deshalb ist seit 1999 die Studierendenquote von damals 28,5% auf 35,6% im Jahr 2002 kräftig gestiegen. Im Durchschnitt aller OECD-Mitgliedstaaten nehmen 44% eines Altersjahrgangs ein Studium auf. Wir wollen bei uns in den nächsten Jahren diese Zahl auf mindestens 40% erhöhen
Nicht zuletzt deshalb werden die Mittel für das Erfolgsprogramm BAföG um 20Mio. € angehoben. So verstehen wir sozial gerechte Zukunftsgestaltung, die uns allen und den kommenden Generationen dient.
Junge Menschen müssen schon frühzeitig gefördert werden können. In Deutschland wird bislang zu wenig in die frühe erste Bildungsphase unserer Kinder investiert. Dies hat nicht zuletzt die Pisa-Studie mit ihren internationalen Vergleichen deutlich gemacht. Die Lerngeschwindigkeit ist bei den ganz Kleinen außerordentlich hoch. Wir wollen deshalb die Förderung der Kinder unter drei Jahren und die Verwirklichung des Bildungsauftrages der Kindertageseinrichtungen für Kinder ab drei Jahren qualitativ deutlich verbessern.
Wir fördern eine deutliche Ausweitung des Ganztagsschulangebotes. Deshalb werden wir mit dem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ den Ausbau zusätzlicher Ganztagsschulen im Bereich der Grundschulen und der Sekundarstufe I mit insgesamt 4 Mrd. € in den Jahren 2003 bis 2007 vorantreiben. Dies ist ein Anstoß zu einem bedarfsgerechten Ganztagsangebot in allen Regionen Deutschlands.
Das allein reicht aber nicht. Wichtig ist: Jeder Schulabgänger muss einen Ausbildungsplatz bekommen. Derzeit bildet nur ein Viertel der Betriebe junge Menschen aus. Die Wirtschaft ist jetzt aufgefordert, ihre Zusagen zu halten und ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Denn es kann nicht sein, dass sich ein Großteil der Betriebe vor der Verpflichtung zur Ausbildung drückt.
Wir wollen, dass auch Betriebsinhaber, die nicht über einen Meisterbrief verfügen, junge Menschen ausbilden. Wir dürfen unsere Jugend nicht ohne Ausbildung und ohne Arbeitsplatz in die Zukunft entlassen. Wir müssen ihr reale Perspektiven auf den Lebensweg geben. Unser Ziel ist, dass zukünftig jeder arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren, der keinen Ausbildungsplatz hat, eine Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahme angeboten wird.
Neben Bildung und Ausbildung hat die Forschung einen überragenden Stellenwert für unsere Wirtschaftskraft. Das Engagement des Bundes für Bildung und Forschung ist seit 1998 um 25% gestiegen. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bleiben weiter stabil. In diesem Jahr werden die Mittel für die deutsche Forschungsgemeinschaft fühlbar um 17,68 Mio. Euro erhöht. Der Bundeskanzler hat ausdrücklich bekräftigt, dass die Bundesregierung die Etats der Max-Planck-Gesellschaft und anderer Forschungseinrichtungen im nächsten Jahr um weitere 3 Prozent erhöhen wird. Das sind klare Zukunftsperspektiven für die großen Forschungseinrichtungen.
Bildung und Forschung haben auch für die nächsten Jahre Priorität. Sie sind der Schlüssel für Wettbewerb, Wachstum und Wohlstand.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche allen einen schönen 1. Mai 2003!
- Anhang1 :
Zeitliche Entwicklung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
Altersgrenze in Jahren
|
42 |
44 |
45 |
47 |
49 |
52 |
54 |
57 |
bis 1985 |
12 |
12 |
12 |
12 |
12 |
12 |
12 |
12 |
1985 |
12 |
12 |
12 |
12 |
18 |
18 |
18 |
18 |
1986-1987 |
12 |
16 |
16 |
16 |
20 |
20 |
24 |
24 |
1987-1997 |
18 |
20 |
20 |
20 |
26 |
26 |
32 |
32 |
ab 1997 |
12 |
12 |
18 |
22 |
22 |
26 |
26 |
32 |
Als Gegenmaßnahme senkte Blüm die Höhe des Arbeitslosengeldes von 68% auf 63% (kinderlos), später wurden die Sätze weiter auf 67% bzw. 60% (kinderlos) gesenkt.
Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. von Arbeitslosenhilfe
Bezieher von Arbeitslosengeld im Jahresdurchschnitt 2002 |
1.898.585
|
Bezieher von Arbeitslosenhilfe im Jahresdurchschnitt 2002 |
1.692.215
|
Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (Stand 2001):
Gesamtzahl: 1.427.251 (Stand 2001)
Bezugsdauer von Arbeitslosengeld:
rd. 80 % der Personen bekommen Arbeitslosengeld bis zu 12 Monaten
rd. 88 % der Personen bekommen Arbeitslosengeld bis zu 18 Monaten
d.h. rd. 12 % der Personen erhalten Arbeitslosengeld länger als 18 Monate,
dies sind rd. 171.000 Personen
Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe
Durchschnittlicher monatlicher Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe
Brutto zahlbetrag
davon
Beitrag GKV
Beitrag GRV
Beitrag PV
Netto zahlbetrag |
731,86 €
110,79 €
99,60 €
8,68 €
512,79 € |
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Der „Beitrag zur Arbeitsförderung“ (Arbeitslosenversicherung) beträgt seit 1994 konstant 6,5 %. Allerdings war in jedem dieser Jahre auch ein Bundeszuschuss notwendig.
|
Bundeszuschuss (Mrd. €) |
1994 |
5,219 |
1995 |
3,524 |
1996 |
7,037 |
1997 |
4,895 |
1998 |
3,970 |
1999 |
3,739 |
2000 |
0,867 |
2001 |
1,931 |
2002 |
5,623 |
2003 |
0 (Soll) |
Entwicklung der Arbeitslosigkeit seit 1998
|
Zahl der Arbeitslosen
im Jahresdurchschnitt |
Zahl der Arbeitlosen
jeweils im Februar |
1998 |
4.279.288 |
4.819.391 |
1999 |
4.099.209 |
4.464.897 |
2000 |
3.888.652 |
4.277.084 |
2001 |
3.851.636 |
4.112.638 |
2002 |
4.060.317 |
4.296.157 |
2003 |
|
4.706.211 |
Bezieher von Sozialhilfe
Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am 31.12.2001 * )
Quelle: Amtliche Statistik des Statistischen Bundesamts
|
2.698.862
|
Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger
Eingeschränkt verfügbare erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger Zusammen
Quelle: 25% Stichprobe 2000 hochgerechnet auf 2001; Zuordnung entsprechend den Festlegungen im Arbeitskreis Quantifizierung der Arbeitsgruppe Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen
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919.000
398.000
1.317.000
|
Durchschnittlicher monatlicher Zahlbetrag
Durchschnittlicher monatlicher Zahlbetrag an Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am 31.12.2001 *)
Bedarfsgemeinschaften (Durchschnittsgröße ca. 1,9 Personen) insgesamt
Bruttobedarf
(darunter: anerkannte Bruttokaltmiete)
angerechnetes Einkommen
Nettoanspruch (= durchschnittlicher Zahlbetrag)
Quelle: Amtliche Statistik des Statistischen Bundesamts
Zum Bruttobedarf rechnen: Regelsätze + Kosten für Miete + laufende Kosten für Heizung, Beiträge für KV, PV oder RV (sofern sie anfallen) + Mehrbedarfszuschläge
Nicht zum Bruttobedarf zählen einmalige Leistungen für Kleidung, Hausrat, besondere Anlässe usw. in durchschnittlicher monatlicher Höhe zwischen 35 € und 55 € pro Kopf (Schätzung BMGS) |
817 €
(284 €)
- 438 €
= 379 € |
* ) aktuellere Zahlen liegen nicht vor
Vergleich durchschnittlicher monatlicher Zahlbetrag für Arbeitlosenhilfe und Sozialhilfe
Arbeitslosenhilfe: rd. 512 € gegenüber Sozialhilfe 379 €
Bei der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden grundsätzlich die Bezieher von Arbeitslosenhilfe Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben. Für ein Großteil der Arbeitlosenhilfeempfänger wird der Verlust aber in engen Grenzen liegen.
- ANHANG 2 -
Zustimmung der Union zu Vorhaben des Kanzlers
Angela Merkel (Auszug aus Rede am 14.03.2003 im Bundestag):
„Bei allem, was aus unserer Sicht in die richtige Richtung weist - ... – sagen wir, dass wir mitmachen.
...
Natürlich sind wir bereit, mit Ihnen über Vereinfachungen im Handwerksrecht zu reden . Wir sind bereit, auch über Maßnahmen zu reden, die erst in Zukunft umsetzbar sind, wie zum Beispiel über wettbewerbsbedingte Reformen der Gebührenordnungen der freien Berufe, über die Aufhebung der Schornsteinfegerbereichszuordnungen und über Zwangsmitgliedschaften in den Kammern. Wir können auch die Urlaubskassen ganzer Berufsgruppen auf den Prüfstand stellen und über eine Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung nachdenken, in der vieles doppelt geregelt ist. ... Herr Bundeskanzler, ich sage Ihnen, dort, wo Regelungen vereinfacht werden sollen, jede Kooperation zu.
...
Deshalb, Herr Bundeskanzler, sind wir mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einverstanden. ... Wir sagen: Es soll auf dem Sozialhilfeniveau erfolgen.
...
Wir sind auch der Meinung, dass das Arbeitslosengeld gekürzt werden sollte.
...
Sie haben in diesem Zusammenhang das Ziel angesprochen, die Krankenkassenbeiträge zu senken. Es ist richtig, dass die Krankenkassenbeiträge auf unter 13 Prozent sinken müssen. Sich haben sich dem Grundgedanken von Selbstbehalten genähert. Das begrüße ich ausdrücklich.
...
Bei einer Senkung der Krankenkassenbeiträge auf unter 13 Prozent bestehen im Bundeshaushalt nicht unendlich viele Spielräume, die versicherungsfremden Leistungen steuerlich zu finanzieren. Eine solche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen unterstützen wir grundsätzlich.
...
Wir verurteilen Ihre Vorhaben, dafür zu sorgen, dass Krankengeldzahlungen privat versichert werden müssen, nicht sofort; aber bitte diffamieren Sie dann auch nicht unseren Vorschlag, zu prüfen, ob man eine solche Regelung auch für den Bereich der Zahnbehandlung einführen kann.
...
Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist – ich sage das vollkommen unaufgeregt; auch wir hätten diesen Weg eingeschlagen, wenn wir weiter regiert hätten – vom Grundsatz her richtig. “
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