|
Innenminister Otto Schily steht
seit der Vertagung der Anhörungstermine für das NPD-Verbotsverfahren
unter massivem Druck. Der Grund: als Beleg der verfassungsfeindlichen
Natur der NPD und ihrer "aggressiv-kämpferischen"
Haltung wurden unter anderem auch Zitate aus Reden und Publikationen
beigezogen, die von nunmehr enttarnten V-Männer des Verfassungsschutzes
stammen. Allerdings sind besagte Aussagen auch von V-Leuten, die
schon seit längerem nicht mehr V-Leute sind und dennoch solche
Aussagen getätigt haben!
Man muss sich zum besseren Verständnis jedoch vorstellen, dass
die Verbotsanträge von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
jeweils über 200 derartige Belege anführen. Die Verfassungsfeindlichkeit
ist also in jedem Fall begründet, und bei der ganzen Debatte
der letzten Wochen frage ich mich, wem das Spektakel nutzt! Schließlich
machen die NPD und ihre Aktiven Hatz auf Ausländer und erscheinen
auch sonst verfassungsfeindlich. Sie sind die Missetäter und
nicht Minister Schily oder die Verfassungsorgane, die die Verbotsanträge
gestellt haben. Dass die V-Männer nicht von Anfang an geoutet
wurden, ist ein bedauerlicher Missstand, er gefährdet aber
nicht das Verbot der NPD.
In einem so abgeschlossenen Milieu, wie es die NPD darstellt, ist
es für den Staat de facto unmöglich, Informationen zu
sammeln, ohne Männer in den Organisationen selbst zu befragen.
Das gleiche gilt im übrigen auch für das Rotlicht-Milieu.
Dennoch muss die Frage gestattet sein, inwiefern V-Männer noch
"abgeschöpft" werden dürfen, wenn sie in den
Führungsebenen aufgestiegen sind. Hier muss eine Abwägung
vorgenommen werden. Einerseits erschwert die Arbeit des Verfassungsschutzes,
auf eine langjährige und hochkarätige Quelle zu verzichten,
andererseits wäre durch klares Befolgen der Richtlinien der
jetzt zur Debatte stehende Fall nicht eingetreten. Hinzu kommt,
dass es offensichtlich keine ausreichende Abstimmung zwischen den
Landesämtern für Verfassungsschutz und dem zuständigen
Bundesamt gegeben hat. Dies kann und darf in der Zukunft nicht mehr
geschehen!
Doch auch in der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission
darf es in Zukunft keine Indiskretionen mehr geben. Durch die (gezielte?)
Weitergabe von Informationen aus diesem hochgeheimen Gremium ist
der Fortgang des Verbotsverfahrens zusätzlich erschwert worden.
Hier muss sich jeder der betreffenden Parlamentarier an seine Geheimhaltungspflicht
und an seine Verantwortung gegenüber dem Parlament und den
Bürgerinnen und Bürgern erinnern. Fehler einer Seite berechtigen
nicht zum Geheimnisbruch der anderen - auch nicht in Vorwahlkampfzeiten!
Und dass Minister Schily sich für die Sicherheit aller Bürger
einsetzt, hat er oft genug unter Beweis gestellt!
|