Unter diesem Motto ist Willy Brandt
vor mehr als 30 Jahren angetreten. Seitdem hat sich viel getan,
das Bedürfnis nach direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
ist jedoch nach wie vor vorhanden. Diesem Bedürfnis hat die SPD-Bundestagsfraktion
mit ihrem Gesetzentwurf zur Einführung plebiszitärer Elemente Rechnung
getragen. Dabei sollen im Grundgesetz die entsprechenden Artikel
für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingeführt
werden. Die Quoren für einen Erfolg sind dabei etwas kompliziert.
So muss sich der Bundestag mit einem vom Volk vorgeschlagenen Gesetzentwurf
befassen, wenn 400.000 Wahlberechtigte unterschrieben haben. Eine
Volksabstimmung findet statt, wenn 5 % der Wahlberechtigten das
Volksbegehren unterstützen. Eine Volksabstimmung schließlich führt
erst dann zu einem Gesetz, wenn sich 20% der wahlberechtigten Bevölkerung
an der Abstimmung beteiligt haben, von denen wiederum mindestens
die Hälfte zustimmen muss. Gerade in einer Zeit, in der wir über
Politikverdrossenheit debattieren, ist noch mehr Transparenz und
direkte Partizipationsmöglichkeit notwendig. Dieses Gesetz bietet
die Chance hierfür.
Dabei wollen wir erreichen, dass
mit einem Mehr an Beteiligung sich auch wieder mehr Menschen, auch
außerhalb der Parteien, politisch engagieren. Eine derartige Belebung
der Demokratie kann auch den Inhalten und Diskussionen der Politik
nur zuträglich sein. Doch nicht nur mit dem jetzt eingebrachten
Gesetz hat die Koalition bewiesen, dass sie es ernst meint mit einer
Demokratisierung der Gesellschaft. Durch die Änderungen, die etwa
im Betriebsverfassungsgesetz erfolgt sind, haben wir die Mitbestimmungs-
und damit Beteiligungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
deutlich verbessert. Das neue Datenschutzgesetz bietet uns allen
größere Möglichkeiten zur demokratischen Kontrolle von Politik und
Verwaltung. Das neue Gesetz ist also nicht der erste Schritt, sondern
vielmehr ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg zu einer demokratischeren
Gesellschaft. Es geht uns dabei darum, die parlamentarische Demokratie,
die sich in unserem Land seit fünfzig Jahren bewährt, sinnvoll zu
ergänzen. Wir wollen, dass sich wieder mehr Menschen politisch engagieren,
und schaffen deswegen durch das Gesetz die rechtlichen Möglichkeiten,
sich auch durch Gesetzesentwürfe, zu deren Behandlung der Bundestag
verpflichtet wird, an der politischen Meinungs- und Willensbildung
zu beteiligen. Schließlich wollen wir Politik für die Menschen machen.
Da ist es nur konsequent, die Bevölkerung soweit wie möglich einzubeziehen!