Unsere Gesellschaft wird immer älter,
Kinder haben keine Lobby. Deshalb sollten Kinder unter 16 bzw. 18
Jahren eine Stimme auch bei Wahlen haben. Warum? Die Umsetzung von
Kinderrechten und die Möglichkeiten ihrer Partizipation am
politischen und gesellschaftlichen Leben sind bisher weitgehend
Gegenstand von Sonntagsreden und kommen über symbolische Bekenntnisse
nicht hinaus. Es geht hier um eine Idee, die dazu dienen kann –
auch wenn ihr letztendliches Ziel nicht erreicht werden sollte –
eine familien- und kinderfreundlichere Gesellschaft zu schaffen.
Lassen Sie mich dazu drei Thesen aufstellen:
1. Kinder und Jugendliche sind eigenständige
Persönlichkeiten. Sie sollen frühestmöglich ihrem
Alter entsprechend gefördert und an allen sie betreffenden
Angelegenheiten beteiligt werden.
2. In Deutschland sind ca. 15 Mill. Kinder im Alter von 0 bis 18
Jahren Träger von Grundrechten und gehören zum Souverän
des Staatsvolkes. Lediglich ein nachrangiger Artikel des Grundgesetzes
schränkt das persönliche Wahlrecht aus nachvollziehbaren
Gründen ein.
3. Gleichheitsgrundsätze sollen für alle gelten.
Nun stellt sich natürlich
die Frage, wie ein Kinderwahlrecht praktisch aussehen könnte.
Denkbar wäre es, eine Art Familienwahlrecht einzuführen,
das regelt, wie Eltern bis zum 16. oder 18. Lebensjahr das Wahlrecht
für ihre Kinder wahrnehmen können. Ein solches Wahlrecht
würde den Eltern mehr Verantwortung im Sinne einer „reflektierten
Pflicht“ auferlegen. Das würde eine neue Politik bedeuten,
die den Menschen mehr Eigenverantwortung abverlangt, was wiederum
zu einem Prozess führen könnte, der zuerst in den Familien
und dann in vielen anderen Gesellschaftsbereichen politisierend
und demokratisierend wirkt. Nicht zuletzt hat ein Familien- oder
Kinderwahlrecht demografische und ökonomische Gründe.
Unsere Gesellschaft wird im Durchschnitt immer älter, gleichzeitig
nimmt die Wahlbeteiligung ab. Mit einem Kinderwahlrecht könnte
man die Wählerschaft vergrößern. Dazu muss aber
einiges gegen Kinderarmut und für Familien getan werden. Vor
allem die miserable Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren
(5-7 %) muss verbessert werden, damit mehr Frauen/Mütter arbeiten
können (nur 57% der Mütter arbeiten. Frankreich: 68%).
Dann ist es auch möglich, die viel zu hohe Anzahl von Kindern,
die indirekt Sozialhilfeempfänger sind (1,06 Mill. = 6,6% der
Kinder unter 18 Jahren) zu reduzieren. Deshalb werden wir auch die
Ganztagsbetreuung massiv ausbauen und haben insgesamt 4 Milliarden
Euro dafür zur Verfügung gestellt. Und auch das Arbeitslosengeld
II wird dazu beitragen, das viele Familien aus „Sozialhilfedynastien“
aussteigen können. Dies alles sind voraussetzungen, um eine
breitere und bessere Partizipaton von Kindern am gesellschaftlichen
und politischen Leben zu ermöglichen. Sicher wird es Einwände
geben, was eigentlich Partizipation bedeutet, wenn Eltern stellvertretend
für ihre Kinder wählen könnten. Sind sie dann nicht
nur Anhängsel ihrer Eltern und soll nicht gerade dies vermieden
werden? Ich bin gespannt, wie sich die Debatte darüber entwickelt
und ermuntere Sie, mir Ihre Meinung dazu zu sagen: monika.griefahn@bundestag.de.