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Pressemitteilung 16/1999
Mittwoch, 19. Mai 1999
 
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Veranstaltung des SPD-Ortsvereins Tostedt mit Detlev von Larcher MdB und Monika Griefahn MdB zur Sozial- und Steuerpolitik der neuen Bundesregierung Einstieg in die Steuerreform nur erster Schritt, Neuregelung der 630 DM-Jobs und zur Scheinselbständigkeit notwendig

Der SPD Ortsverein Tostedt hatte den Finanzexperten und SPD-Bundestagsabgeordneten Detlev von Larcher eingeladen, rund 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger kamen am vergangenen Montag in das Gasthaus Wiechern in Todtglüsingen. Gemeinsam mit dem SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Bernd Zannoth und der heimischen Bundestags-abgeordneten Monika Griefahn diskutierte man folgende Themen:

  • Die große SPD-Steuerreform
  • Die Einführung der Ökosteuer
  • Die Neuregelung für die 630 DM-Jobs
  • Die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit

Einig waren sich Detlev von Larcher und Monika Griefahn in folgendem: Die Steuerreform ist ein Schritt, um Familien sowie kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, insbesondere durch die Senkung der Lohnnebenkosten. In der Debatte um die 630 DM-Jobs sowie die Scheinselbständigkeit sei viel falsche Propaganda im Umlauf. Durchaus an die eigenen Nase der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen gepackt, sei die Kommunikation nicht ausreichend und die Bürokratie teilweise zu kompliziert, der Inhalt und die Zielrichtung der Gesetze aber richtig und notwendig.

Zu der großen SPD-Steuerreform 1999 / 2000 / 2002:
Der SPD-Finanzexperte Detlev von Larcher hielt das Grundsatzreferat und ging auf alle vier genannten Bereiche ein. Detlev von Larcher: "Diese Bundesregierung setzt genau das um, was vor der Bundestagswahl angekündigt worden ist: mehr Gerechtigkeit bei der Sozialversicherung, Beendigung des Mißbrauchs bei der geringfügigen Beschäftigung und der Scheinselbständigkeit und Entlastung vor allem der kleinen und mittleren Einkommen. Die große Steuerreform 1999 / 2000 / 2002 bringt der sog. mit zwei Kindern im Ergebnis eine Steuerentlastung von durchschnittlich 2.500 DM im Jahr"

Zu dem Steuerentlastungsgesetz gehöre vor allem:

  • Die Verbesserung des Grundfreibetrags in zwei Schritten auf 14.000 DM für Ledige und 28.000 DM für Verheiratete.
  • Die Senkung des Eingangssteuersatzes in zwei Schritten auf 19,9 Prozent.
  • Die Senkung des Spitzensteuersatzes in zwei Schritten auf 48,5 Prozent.
  • Die Senkung des Höchststeuersatzes für gewerbliche Einkünfte in zwei Schritten auf 43 Prozent.
  • Die Senkung des Körperschaftssteuersatzes auf 40 Prozent.

Die SPD-geführte Bundesregierung habe die mittelständische Wirtschaft in einem ersten Schritt bereits per saldo um 5,5 Milliarden DM entlastet; dies werde von einigen Wirtschaftsverbänden unter den Tisch gekehrt. Mit der für 2001 geplanten Unterneh-menssteuerreform, deren Eckpunkte von neuen Bundesfinanzminister Eichel bis Ende Juni diesen Jahres vorgelegt werden sollen, werde die Wirtschaft nochmals entlastet.

Zu der ökologischen Steuer- und Abgabenreform:
Die Einführung der Ökosteuer sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, bleibe aber ohne die zweite und dritte Stufe unvollständig. Mit der ökologischen Steuer- und Abgabenreform setze man marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung energiesparender und umweltschonender Produkte und neuer Produktionsverfahren und für ein umweltbewußtes Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die ökologische Steuer- und Abgabenreform diene nicht vorrangig der Einnahmeerhöhung des Staates, sondern vor allem der Senkung der Lohnnebenkosten. Die neue Bundesregierung habe bereits in einem ersten Schritt die Beiträge zur Rentenversicherung von 20,3 % auf 19,5 % gesenkt und so die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer merklich entlastet. Ziel seien zwei weitere Senkungen um jeweils etwa 0,8 %. Die SPD-geführte Bundesregierung werde die Sozialversicherungsbeiträge von 42,3 Prozent des Bruttolohns durch die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform auf unter 40 Prozent senken. Das entlaste Beschäftigte und Unternehmen.

Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und der Scheinselbständigkeit:
Seit Jahren ist ein verheerender Trend zu beobachten: Reguläre Vollzeit- und Teilzeitstellen wurden in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zerstückelt. Ganze Wirtschaftszweige arbeiteten schwerpunktmäßig mit sozial nicht ausreichend abgesicherten 630 DM-Kräften, so z.B. das Reinigungsgewerbe, die Gastronomie und auch viele Zeitungsverlage, hier vor allem Anzeigenblätter. Während die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse von 1992 bis 1997 um 26,5 % von 4,45 auf 5,63 Millionen zunahm, ging im gleichen Zeitraum die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 1,8 Mio. zurück. Die Sozialversicherung hatte Beitragsausfälle in Milliardenhöhe zu verzeichnen; mit den 630 DM - Jobs wurde massiv Mißbrauch betrieben. Durch die pauschale Versteuerung wurden zum einen pauschal Steuern für wirklich nur geringfügig Beschäftigte gezahlt, die mit ihrem Jahreseinkommen unter dem allgemeinen Steuerfreibetrag / Existenzminimum liegen. Zum anderen entzogen sich viele Personen, die gleichzeitig mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nachgingen oder solche Beschäftigungsverhältnissen neben einem regulären Job eingingen, der Sozialversicherungs- und zum Teil auch der Steuerpflicht. Er sehe nicht ein, daß die Verkäuferin, die Überstunden macht, Steuern auf ihren Zuverdienst entrichten müsse, jemand mit einer Hauptbeschäftigung und einem weiteren 630 DM-Job aber nicht. Dies höhle die Sozialsysteme aus.

Die Folgen sind bekannt: Steuerungerechtigkeit, Erosion der Bemessungsgrundlage der Sozialsysteme, Altersarmut bei den lebenslang nicht sozialversicherungsrechtlich Abgesicherten. Der bislang betriebene Mißbrauch werde durch das neue Gesetz abgestellt. Entscheidend sei, daß für den Arbeitgeber jede Arbeitsstunde gleich teuer ist, womit der besondere Anreiz zur Stückelung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen entfällt.

Detlev von Larcher warnte davor, das neue Gesetz so kurz nach seiner Einführung mit neuen Ausnahmeregelungen zu versehen. Monika Griefahn berichtete, daß viele Unternehmen durchaus mit der neuen Regelung leben könnten. So seien in einigen Bereichen schon viele 630 DM-Jobs in regulär sozialversicherte Teilzeitjobs umgewandelt worden. Sie berichtete von einem Gebäudereinigungsunternehmen, das 100 Teilzeitarbeitsplätze eingerichtet habe.

Im Bereich der Scheinselbständigkeit würden auch falsche Debatten geführt, erläuterte Monika Griefahn. Viele Berufe seien von der Neuregelung der Sozialversicherungspflicht für sog. Scheinselbständige gar nicht betroffen. In einer Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung seien deutlich die Ausnahmen aufgeführt. Nicht betroffen seien z.B. selbständige Lehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung (z.B. bei den Kreisvolkshochschulen), selbständige Pflegepersonen wie z.B. Physiotherapeuten sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Hierzu gehören unter anderem viele Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und weitere Kammerberufe.

Von einigen Zuhörern wurde ein hoher bürokratischer Verwaltungsaufwand durch die neuen Gesetze und die sehr kurze Frist zwischen Gesetzesbeschluß und Inkrafttreten der Neuregelungen kritisiert.

Eingegangen wurde auch auf Kritik einiger Sportvereine und Vertreter des Kreissportbunds, die sich aktiv in die Diskussion einmischten. Die Tätigkeit der Übungsleiter in den Sportvereinen sei dem Grunde nach ehrenamtlich, meinte Detlev von Larcher. Wer jedoch durch Tätigkeit im Sportverein hinzuverdiene, könne nicht anders behandelt werden als z.B. eine Krankenschwester, die durch Überstunden hinzuverdiene und dieses regulär versteuern müsse. Man wolle jedoch den Vereinen besonders entgegenkommen. Schon bisher brauchten jährlich 2.400 DM der gezahlten Aufwandsentschädigung für die Übungsleiter nicht versteuert zu werden. Dieser Steuerfreibetrag ist auch nicht in Gefahr. Die Bundesregierung prüfe derzeit sogar eine Verdoppelung der steuerfreien Aufwandspauschale von 2.400 DM auf 4.800 DM, die unter anderem für Übungsleiter in den Vereinen gilt.

Einigkeit bestand darin, daß noch ein großer Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung bestehe. Darüber hinaus werde von interessierter Seite auch schon einmal gezielt Desinformation betrieben. Vorbildlich sei dagegen eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zu den "630 DM-Jobs" / der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung, die unter der Telefonnummer 0180 / 5151510 oder der Faxnummer 0180 / 515151-1 kostenfrei angefordert werden kann.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de