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Pressemitteilung 25/1999
Freitag, 23. Juli 1999
 
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Lärmschutz an Schienenstrecken im Landkreis Harburg

Schon Ende Februar 1999 hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn darauf aufmerksam gemacht, daß der Bund 1999 erstmals Gelder für Lärmschutzsanierung an bestehenden Schienenstrecken zur Verfügung gestellt. Bereits für 1999 sind in den Bundeshaushalt 100 Mio. DM eingestellt. Die Aussage des Steller Bürgermeister Bernd Degel (CDU), es gebe nun doch keinen Topf für diese Mittel [vgl. Harburger Rundschau vom 19. Juli 1999], ist somit falsch.

Zu dem Thema erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn : "Ich habe vor einiger Zeit die Städte und Gemeinden im Landkreis Harburg aufgefordert, Lärmsanierungsbedarf an bestehenden Schienenstrecken beim Bundesverkehrs-ministerium anzumelden und mich über bestehende Defizite zu informieren. Auch wenn das Bundesverkehrsministerium kein formelles Antragsverfahren durchführt, so ist es doch wichtig, auf die Situation vor Ort aufmerksam zu machen. Etliche Gemeinden, so z.B. Seevetal, Stelle und Jesteburg, und auch die örtlichen Landtagsabgeordneten sind bereits aktiv geworden.

In Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden habe ich ein Bild über die Lärmbelastung an den Bahnstrecken im Landkreis Harburg gewonnen. In Sachen Lärmschutz habe ich bereits mehrfach Kontakt mit dem Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Herrn Dipl.-Ing. Lothar Ibrügger MdB, aufgenommen.

Jahrzehntelang wurde das Problem des Lärmschutzes an schon bestehenden Schienentrassen vernachlässigt. Erstmals hat nun die neue SPD-geführte Bundesregierung 100 Millionen DM in den Haushalt eingestellt. Die Gesamtkosten für eine Lärmsanierung aller Abschnitte im Streckennetz der DB AG wurden überschlägig mit rund 4,2 Milliarden DM ermittelt. Angesichts des riesigen Nachholbedarfs ist leider nicht damit zu rechnen, daß alle Lärmprobleme in Kürze gelöst werden können. Das Bundesverkehrsministerium prüft zur Zeit den Sanierungsbedarf und entwickelt Prioritäten. Frühestens im Herbst ist nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums mit einem Ergebnis der intensiven Prüfungen zu rechnen."

Zum besseren Verständnis möchte ich nachfolgend aus einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Herrn Dipl.-Ing. Lothar Ibrügger MdB zitieren, das so oder in ähnlicher Form an die betroffenen Gemeinden gesandt wurde:

"Der Schutz der Betroffenen ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. [...] Es wurden über 3.600 km Eisenbahnstrecken mit mehr als 2.500 einzelnen Abschnitten identifiziert, in denen der Beurteilungspegel den auch bei Fernstraßen des Bundes geltenden Immissionsgrenzwert für die Lärmsanierung überschreitet. Es ist zunächst für den Haushalt des Jahres 1999 ein Betrag von 100 Mio. DM vorgesehen; Beträge in gleicher Höhe sind für die Folgejahre eingeplant."

Bezogen auf das Verfahren zur Ermittlung von Prioritäten bei der Lärmsanierung heißt es weiter:

"Zunächst wird geprüft, welche Priorität einer Lärmsanierung dieser Eisenbahnstrecke im Vergleich mit allen übrigen Streckenabschnitten im Netz der DB AG beizumessen ist. Dabei wird folgender Kriterienkatalog zugrundegelegt:

  • Bevölkerungsdichte entlang des betrachteten Streckenabschnitts,
  • Errechneter Immissionspegel ohne Lärmschutzmaßnahme,
  • Kosten der Lärmschutzmaßnahme.

Die beabsichtigten Maßnahmen kommen auf diese Weise nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien einer möglichst großen Anzahl von jenen Streckenanliegern zugute, die in besonders starkem Maß von Lärm betroffen sind. Ein besonderes Antragsverfahren zur Entscheidung über die Reihenfolge bei der Verwirklichung von Lärmsanierungsmaßnahmen, bei dem auch die betroffenen Gebietskörperschaften mitwirken, ist deshalb bei der Auswahl von Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Eisenbahnstrecken der DB AG nicht vorgesehen. [...] Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß der Finanzrahmen der Lärmsanierungsmaßnahmen mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages über das Haushaltsgesetz bestimmt wird und zum anderen die verfügbaren Mittel vorrangig dort eingesetzt werden müssen, wo die größtmögliche Zahl von Lärmbetroffenen erreicht werden kann, bitte ich um Verständnis dafür, daß eine Aussage über den Zeitpunkt für eine Lärmsanierung auch im Bereich von [...] derzeit nicht möglich ist."

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de