Schon Ende Februar 1999 hat die SPD-Bundestagsabgeordnete
Monika Griefahn darauf aufmerksam gemacht, daß der Bund 1999 erstmals
Gelder für Lärmschutzsanierung an bestehenden Schienenstrecken zur
Verfügung gestellt. Bereits für 1999 sind in den Bundeshaushalt
100 Mio. DM eingestellt. Die Aussage des Steller Bürgermeister
Bernd Degel (CDU), es gebe nun doch keinen Topf für diese Mittel
[vgl. Harburger Rundschau vom 19. Juli 1999], ist somit falsch.
Zu dem Thema erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete
Monika Griefahn : "Ich habe vor einiger Zeit die Städte und Gemeinden
im Landkreis Harburg aufgefordert, Lärmsanierungsbedarf an bestehenden
Schienenstrecken beim Bundesverkehrs-ministerium anzumelden und
mich über bestehende Defizite zu informieren. Auch wenn das Bundesverkehrsministerium
kein formelles Antragsverfahren durchführt, so ist es doch wichtig,
auf die Situation vor Ort aufmerksam zu machen. Etliche Gemeinden,
so z.B. Seevetal, Stelle und Jesteburg, und auch die örtlichen Landtagsabgeordneten
sind bereits aktiv geworden.
In Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden
habe ich ein Bild über die Lärmbelastung an den Bahnstrecken im
Landkreis Harburg gewonnen. In Sachen Lärmschutz habe ich bereits
mehrfach Kontakt mit dem Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium,
Herrn Dipl.-Ing. Lothar Ibrügger MdB, aufgenommen.
Jahrzehntelang wurde das Problem des Lärmschutzes
an schon bestehenden Schienentrassen vernachlässigt. Erstmals hat
nun die neue SPD-geführte Bundesregierung 100 Millionen DM in den
Haushalt eingestellt. Die Gesamtkosten für eine Lärmsanierung aller
Abschnitte im Streckennetz der DB AG wurden überschlägig mit rund
4,2 Milliarden DM ermittelt. Angesichts des riesigen Nachholbedarfs
ist leider nicht damit zu rechnen, daß alle Lärmprobleme in Kürze
gelöst werden können. Das Bundesverkehrsministerium prüft zur Zeit
den Sanierungsbedarf und entwickelt Prioritäten. Frühestens im Herbst
ist nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums mit einem Ergebnis
der intensiven Prüfungen zu rechnen."
Zum besseren Verständnis möchte ich nachfolgend
aus einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Herrn
Dipl.-Ing. Lothar Ibrügger MdB zitieren, das so oder in ähnlicher
Form an die betroffenen Gemeinden gesandt wurde:
"Der Schutz der Betroffenen ist ein besonderes
Anliegen der Bundesregierung. [...] Es wurden über 3.600 km Eisenbahnstrecken
mit mehr als 2.500 einzelnen Abschnitten identifiziert, in denen
der Beurteilungspegel den auch bei Fernstraßen des Bundes geltenden
Immissionsgrenzwert für die Lärmsanierung überschreitet. Es ist
zunächst für den Haushalt des Jahres 1999 ein Betrag von 100 Mio.
DM vorgesehen; Beträge in gleicher Höhe sind für die Folgejahre
eingeplant."
Bezogen auf das Verfahren zur Ermittlung von Prioritäten
bei der Lärmsanierung heißt es weiter:
"Zunächst wird geprüft, welche Priorität einer
Lärmsanierung dieser Eisenbahnstrecke im Vergleich mit allen übrigen
Streckenabschnitten im Netz der DB AG beizumessen ist. Dabei wird
folgender Kriterienkatalog zugrundegelegt:
- Bevölkerungsdichte entlang des betrachteten Streckenabschnitts,
- Errechneter Immissionspegel ohne Lärmschutzmaßnahme,
- Kosten der Lärmschutzmaßnahme.
Die beabsichtigten Maßnahmen kommen auf diese Weise
nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien einer möglichst großen
Anzahl von jenen Streckenanliegern zugute, die in besonders starkem
Maß von Lärm betroffen sind. Ein besonderes Antragsverfahren zur
Entscheidung über die Reihenfolge bei der Verwirklichung von Lärmsanierungsmaßnahmen,
bei dem auch die betroffenen Gebietskörperschaften mitwirken, ist
deshalb bei der Auswahl von Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden
Eisenbahnstrecken der DB AG nicht vorgesehen. [...] Vor dem Hintergrund
der Tatsache, daß der Finanzrahmen der Lärmsanierungsmaßnahmen mit
der Entscheidung des Deutschen Bundestages über das Haushaltsgesetz
bestimmt wird und zum anderen die verfügbaren Mittel vorrangig dort
eingesetzt werden müssen, wo die größtmögliche Zahl von Lärmbetroffenen
erreicht werden kann, bitte ich um Verständnis dafür, daß eine Aussage
über den Zeitpunkt für eine Lärmsanierung auch im Bereich von [...]
derzeit nicht möglich ist."