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Pressemitteilung 35/1999
Donnerstag, 21. Oktober 1999
 
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Dannenberger CDU-Bundestagsabgeordneter Kurt-Dieter Grill hat wie immer Probleme mit der Wahrheit
Grill versucht Verwirklichung des 3. Gleises zu sabotieren
Stellungnahme der SPD-Bundestagsabgeordneten Monika Griefahn zu den haltlosen Vorwürfen des CDU-Politikers

"Es ist unerträglich, mit welcher Unverfrorenheit der CDU-Bundestagsabgeordnete Kurt-Dieter Grill in Sachen "3. Gleis" eine Melange aus Lügen und Halbwahrheiten verbreitet. Grill ist seit 1974 Landtags- und seit 1994 Bundestagsabgeordneter und kennt anscheinend dennoch nicht einmal die gesetzlichen Zuständigkeiten und die einfachsten Zusammenhänge in der Verkehrspolitik." , merkt die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn zu den absurden Verdrehungen von Grill an.

Grill hatte jüngst behauptet, allein das Land Niedersachsen habe für die Bereitstellung des Geldes für den Bau des 3. Gleises zwischen Stelle und Lüneburg zu sorgen. Nach Artikel 87 e des Grundgesetzes ist aber der Ausbau und der Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes eine Bundesaufgabe, die er entweder selbst oder durch die in seinem Eigentum stehenden Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form wahrnimmt. Völlig falsch ist also das uninformierte Gerede Grills von der "Bereitstellung des Schienenweges durch das Land".

Es handelt sich beim 3. Gleis nicht, wie von Grill behauptet, ausschließlich um ein Projekt des Schienengebundenen Nahverkehrs. Vielmehr dient das Projekt in erster Linie dem Fernverkehr und erst in zweiter Linie einer Verbesserung des Nahverkehrs.

Es erscheint geradezu so, als wenn Grill das Projekt sabotieren wolle. Alle SPD-Abgeordneten und Mandatsträger auf Kreis-, Landes- und Bundesebene bleiben am Ball und setzen sich weiter für das 3. Gleis ein.

Erforderlich für eine Verwirklichung des 3. Gleises sind:

  • Absicherung des Projekts im fortgeschriebenen Bundesverkehrswegeplan als "Vordringlicher Bedarf"
  • Berücksichtigung im Bundesschienenwegeausbaugesetz und dem zugehörigen Bedarfsplan
  • Aufnahme in den aktuellen oder in einen neuen Mehrjahresplan (noch gilt der Fünfjahresplan 1998 bis 2002)
  • Sicherstellung der Finanzierung durch Bund und Land sowie
  • ein positives Votum der DB AG / DB Netz AG zur Wirtschaftlichkeit der Strecke.

Lange Zeit wurde das Verkehrsprojekt von der Kohl-Regierung vernachlässigt. Entgegen Falschinformationen Grills seit 1992 nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Derzeit wird der Bundesverkehrswegeplan gründlich überprüft, und das 3. Gleis soll aufgrund der Bemühungen der Landesregierung, des Kreises und mir darin enthalten sein.

Die alte CDU/CSU/FDP-Bundesregierung hat einen BVWP mit einem riesigen Finanzierungsloch hinterlassen: Im BVWP sind für rund 90 Milliarden DM Projekte enthalten, die in keiner Weise finanziert sind. Viele Luftschlösser wurden gebaut, viele Planungen angeschoben, die nun hinfällig und nicht finanzierbar sind.

Erst 1999 wurde mit der Umweltverträglichkeitsprüfung für das 3. Gleis begonnen. Die sogenannte "Baureife" ist erst gegeben nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung, ggf. einem Raumordnungsverfahren und dem anschließenden Planfeststellungsverfahren. Wegen der fehlenden Baureife und wegen des riesigen Überhangs an anderen baureifen Projekten ist das 3. Gleis nicht im Entwurf eines Investitionsprogramms 1999 - 2002 enthalten. Die maroden Staatsfinanzen lassen derzeit kaum eine andere Wahl, als das fortzuschreiben, was schon in der Vergangenheit vorgesehen war und schon in Angriff genommen ist. Aufgrund der Versäumnisse von CDU/CSU zählt das 3. Gleis leider nicht zu diesen baureifen Verkehrsprojekten.

Im typischen Grill-Stil verleumderisch ist auch die Behauptung, 80 bis 90 Prozent der Mittel für den ÖPNV / SPNV würden in den Ausbau der Stadtbahn Braunschweig fließen. Ein Vertrag über den Bau der Regionalstadtbahn Braunschweig ist bisher noch nicht geschlossen. Eine Finanzierung dieses Projekts über das Bundesprogramm des Gemein-deverkehrsfinanzierungsgesetzes ist zwar erwogen worden, hierbei handelt es sich aber um Bundes- und nicht um Landesmittel. Die dem Land Niedersachsen zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel fließen zu einem sehr großen Teil in die Bestellung des Schienengebundenen Personennahverkehrs und darüber hinaus in Infrastrukturprojekte (z.B. Anschaffung neuer Doppelstockwagen), nicht aber in die Schienenwege.

 

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de