Zur Anhörung und ersten Lesung eines Gesetzentwurfes
von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen zur Förderung des Stiftungswesens
erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ludwig Stiegler
und die kultur- und medienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
Monika Griefahn:
Rot / Grün hat mit dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf
zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen den Weg für eine
neue aktive bürgerschaftliche Stiftungskultur freigemacht. Längst
überfällige steuerliche Hemmnisse werden damit beseitigt. Jetzt
werden nicht nur steuerliche Anreize sondern auch Instrumente für
die dauerhafte Erhaltung der Leistungsfähigkeit gemeinnütziger Stiftungen
geschaffen.
Mit dem Gesetzentwurf wollen wir in Deutschland
ein stiftungsfreundliches Klima herbeiführen und Signale für mehr
bürgerschaftliches Engagement und Mäzenatentum setzen. Die Reform
wird nach unserer Vorstellung die Bürger motivieren, mehr privates
Kapital für gemeinnützige Zwecke in Wissenschaft, Kultur, Ökologie,
Sport und Soziales einzubringen.
Denn der Entwurf sieht eine Verbesserung der Rücklagenbildung
für Stiftungen vor. Betriebsvermögen, geschenkte oder ererbte Vermögensgegenstände
können künftig steuerunschädlich Stiftungen zugute kommen. Über
die bisherige Abzugsfähigkeit hinaus können jährlich bis zu 40.000.-
DM für die Einrichtung einer Stiftung aufgewandt werden. Dies erleichtert
die Bildung von Bürgerstiftungen vor Ort.
Mit seinen Vorschlägen versteht sich der Gesetzentwurf
als Grundstein einer umfassenden Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen, des sogenannten "Dritten
Sektors" insgesamt und damit als Stärkung des Gedankens der Bürgergesellschaft.
Damit ist das neue Gesetz ist positives Signal an jene Bundesbürger,
die Vermögen freiwillig einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung
stellen wollen. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Kassen ist
mehr bürgerschaftliches Engagement gefordert.