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Pressemitteilung 42/1999
Donnerstag, 23. Dezember 1999
 
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Eine Presseente ist eine Presseente und bleibt eine Presseente
Monika Griefahn falsch zitiert in der Diskussion um den Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes

Von einem Redakteur der Welt am Sonntag wurde in einer von ihm veranstalteten Umfrage unter Bundestagsabgeordneten die Frage aufgeworfen, ob es weiterhin beim Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes bleiben soll. In der Präambel des Grundgesetzes heißt es: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen [...] hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Heraus kam ein mit fragwürdigen journalistischen Praktiken erstellter Artikel "Politiker gegen Gott im Grundgesetz" in der Welt am Sonntag vom 5. Dezember 1999, in dem die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn und verschiedene weitere Bundestagsabgeordnete von dem Springer-Blatt völlig falsch und sinnentstellend zitiert wurden. Ein Redakteur der Welt am Sonntag hat unter der Vorgabe, er führe ein Interview unter Bundestagsabgeordneten zum Thema Gott im Grundgesetz durch, verschiedenen Bundestagsabgeordneten Äußerungen entlockt, die daraufhin im Artikel falsch wiedergegeben oder teilweise so aus dem Gesamtzusammenhang gerissen wurden, daß der Kontext völlig verfälscht wurde.

Monika Griefahn wurde unterstellt, sie hätte gesagt, der Rückgriff auf Gott in der Präambel sei "nicht angemessen und heuchlerisch". Das falsche Zitat Monika Griefahns wurde ungeprüft von der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung übernommen und danach jetzt auch von der Landkreis-CDU zitiert.

Zu dem völlig falschen und sinnentstellenden Zitat hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn schon vor drei Wochen gegenüber der Welt am Sonntag richtiggestellt:

"In der Diskussion mit Ihrem Redakteur habe ich festgestellt, daß der Gottesbezug in der Verfassung in vielen Fällen mißbraucht und instrumentalisiert wird und in diesen Fällen dann "nicht angemessen und heuchlerisch" verwandt wird. Denn das Grundgesetz schreibt uns Handeln für das Gemeinwohl vor. Als Beispiel habe ich die Debatte um die Novellierung des § 218 (Schwangerschaftsabbruch) genannt. Ich habe mich niemals für die Streichung des Gottesbezuges im Grundgesetz ausgesprochen, sondern nur die Nutzung in Frage gestellt."

Diese Aussage ist eine völlig andere als die inkorrekt in der Presse erschienene. Richtigstellungen sind mittlerweile gegenüber der Welt am Sonntag und der HAZ erfolgt.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn ist Mitglied der evangelischen Kirche und legt Wert auf eine Richtigstellung. Im Anschluß an ihr Studium war Monika Griefahn Bildungsreferentin beim Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) in Hamburg; sie pflegt auch heute noch regelmäßige Kontakte zu den kirchlichen Institutionen.

Mittlerweile haben sich die SPD-Bundestagsabgeordneten Eckhardt Barthel und Monika Griefahn sowie der grüne Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir an den Deutschen Presserat gewandt, weil der Verfasser des Artikels gegen den Pressekodex verstoßen hat.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de