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Pressemitteilung 24/2000
Samstag, 4. November 2000
 
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"Deutsche Leitkultur" widerspricht dem "Dialog der Kulturen"
Schutz der kulturellen Vielfalt fehlt in EU-Grundrechtscharta

Monika Griefahn, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, teilt zum Entwurf der EU-Grundrechtscharta und zur aktuellen Diskussion über eine "Leitkultur" mit:

"Der Entwurf der EU-Grundrechtscharta ist auf kulturellem Gebiet enttäuschend. War in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam die Förderung von Kulturen und Sprachen explizit genannt, so fehlt dieser Aspekt in dem vorgestellten Entwurf komplett. Den Bereichen Umweltschutz und Bildung wird in der Charta der Status der "Grundrechte der Dritten Generation" zugewiesen, der Umweltschutz wird sogar als verbindliche Weisung aufgenommen. Als Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien ist es meine Pflicht, auf diesen Mißstand hinzuweisen. Der Artikel 151,4 des Amsterdamer Vertrages muss durch eine eigene verbindliche Weisung seine Entsprechung in der Charta finden. Es kann nicht sein, dass im Amsterdamer Vertrag darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinschaft "...bei ihrer Tätigkeit den kulturellen Aspekten Rechnung..." zu tragen habe, dies aber in einer Charta der europäischen Grundrechte keinerlei Niederschlag findet. Die Erwähnung von "Beiträgen" der Union zur Entwicklung und Achtung der kulturellen Vielfalt in der Präambel deutet zwar auf kulturpolitische Absichten hin. Dies wird aber im Text nirgendwo konkretisiert; es gibt keinen Artikel, der etwa mit "Recht auf Kultur" überschrieben wäre.

Gerade zu einer Zeit, zu der in Deutschland über die "deutsche Leitkultur" diskutiert wird, muss der internationale Dialog der Kulturen an Bedeutung gewinnen. Die Zeiten nationalstaatlicher Kultur, sofern es sie je gegeben hat, ist lange vorüber. Kulturelle Abgrenzungen sind nicht nur realitätsfern, sondern geradezu gefährlich. Und genau darum geht es: nicht die Konkurrenz, sondern die gegenseitige Stimulation muss im Mittelpunkt europäischer Kulturpolitik stehen. Dies kann aber nur geschehen, wenn verbindlich anerkannt wird, dass es ein Recht auf Kultur(en) und die Entwicklung ihrer Vielfalt in Europa gibt. Dies muss in die Grundrechtscharta aufgenommen werden. Schließlich erkannte schon Jacques Delors, dass Europa ohne die kulturelle Dimension nicht zu bauen ist. Die Regierungschefs sollten bei ihrem Treffen in Nizza im Dezember 2000 der Charta in ihrer vorliegender Version nicht zustimmen."

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de