Auf Einladung der SPD-Bundestagsabgeordneten
Monika Griefahn und des SPD-Ortsvereins Tostedt fand am vergangenen
Montag, den 29. Oktober 2001, im Gasthaus Wiechern in Todtglüsingen
die Veranstaltung "Was tut die Bundesregierung für die Familien
? - eine Bilanz und Perspektiven" statt.
Die Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Christine Bergmann,
die zunächst als Referentin vorgesehen war, musste leider kurzfristig
ihre Teilnahme absagen, weil sie als stellvertretende Landesvorsitzende
der Berliner SPD an einer kurzfristig angesetzten Landesvorstandssitzung
der Berliner SPD teilnehmen musste.
Die Parlamentarische Staatssekretärin
Dr. Edith Niehuis zu Gast in Tostedt
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Umso glücklicher waren Monika Griefahn
und der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Hanscarl Hoffmann, dass Dr.
Edith Niehuis, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kurzfristig einsprang
und die Familienpolitik der rot-grünen Bundesregierung erläuterte.
Frau Dr. Edith Niehuis ging in ihrem
Vortrag insbesondere auf die Themenfelder wirtschaftliche Situation
von Familien, Schaffung eines familienfreundlichen Klimas in der
Gesellschaft, Gleichstellung der Frau und Vereinbarkeit von Beruf
und Familie ein.
Frau Dr. Niehuis in ihrem Vortrag:
"Familie hat für die Bürgerinnen und Bürger
in unserem Land einen hohen Stellenwert. Auch in der Politik der
Bundesregierung nimmt die Familienpolitik einen zentralen Platz
ein. Nicht Ideologie, sondern die Lebenswirklichkeit bestimmt die
Familienpolitik der Bundesregierung. Die Bundesregierung geht von
einem modernen Familienverständnis aus. Familie hat heute viele
Formen. Familie wird gelebt mit Kindern bei ihren verheirateten
und nichtverheirateten Eltern, bei alleinerziehenden Müttern und
bei alleinerziehenden Vätern, bei Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern
oder bei Eltern ausländischer Herkunft. Familienleben spielt sich
nicht losgelöst von der Gesellschaft ab, in der die Familien leben.
Mit einem Wort: >Familie ist, wo Kinder sind.< Deshalb sei die Familienpolitik
der CDU zu kritisieren, die ihre Politik immer noch an der idealtypischen
"heilen" deutschen Familie ausrichtet und dabei die Realität aus
dem Gesicht verliert."
Nach langem familienpolitischen
Stillstand sei die Bundesregierung dabei, die Rahmenbedingungen
für Familien unter dem Aspekt von Chancengleichheit, Gerechtigkeit
und Solidarität neu zu gestalten. Seit 1994 liege die familienpolitische
Kompetenz, wie auch Umfragen zeigen würden, bei der SPD und nicht
mehr bei der CDU.
Zu den Rahmenbedingungen zähle vor
allem auch die demografische Entwicklung, worunter das Älterwerden
der Gesellschaft, die steigende Lebenserwartung und der Geburtenrückgang
fallen.
Das Bundesverfassungsgericht habe
mit seinem familienpolitischen Urteil deutlich gemacht, dass zum
Familienlastenausgleich nicht nur dazu gehöre, dass das sächliche
Existenzminimum des Kindes nicht besteuert werden darf. Auch sei
der Betreuungsbedarf für kleine Kinder, der Erziehungsbedarf für
größere Kinder und der Ausbildungsbedarf anzuerkennen. Dem habe
die Bundesregierung Rechnung getragen.
Die größten Akzente hat die Bundesregierung
beim Kindergeld gesetzt:
Bereits zum 1. Januar 1999 wurde das Kindergeld um 30 DM von 220
auf 250 DM erhöht. Zum 1. Januar 2000 folgte dann die Erhöhung um
20 DM auf 270 DM, und zum 1. Januar 2002 folgt eine weitere Erhöhung
um 30 DM auf dann 300 DM.
Damit habe die rot-grüne Bundesregierung das Kindergeld in nur 3
Jahren um 80 DM erhöht. Noch 1995 hatte das Kindergeld für das erste
Kind nur 70 DM betragen.
Dies sei eine bedeutende familienpolitische Leistung, weil eine
Erhöhung des Kindergeldes um 10 DM für das 1. und 2. Kind im Bundeshaushalt
mit rund 1,8 Milliarden DM zu Buche schlagen würde.
Neben dem Kindergeld stehen:
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die Anpassung des Freibetrages für das allgemeine
sächliche Existenzminimum an die aktuellen Lebensverhältnisse
und damit Erhöhung von bisher 6912 DM auf 3648 Euro (entspricht
7135 DM). |
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die Ersetzung des bisherigen Betreuungsfreibetrages
von 3024 DM, der nur für Kinder unter 16 Jahren galt, und der
Ausbildungsfreibeträge durch einen Freibetrag von 2160 Euro
(entspricht 4224 DM) für alle Kinder von 0 -27 Jahren (bei Wehr-
oder Zivildienst ggf. verlängert); damit wird der allgemeine
Betreuungsbedarf, der Erziehungsbedarf und der allgemeine Ausbildungsbedarf
eines Kindes freigestellt. |
Über das Kindergeld hinaus werden
diese Freibeträge für das allgemeine sächliche Existenzminimum,
den allgemeinen Betreuungsbedarf, den Erziehungsbedarf und den allgemeinen
Ausbildungsbedarf eines Kindes nur bei höheren Einkommen wirksam.
Auch beim Erziehungsgeld und der
"Elternzeit" gebe es Verbesserungen. Der frühere "Erziehungsurlaub"
heiße jetzt "Elternzeit", weil von Urlaub kaum die Rede sein könne
und eine Geringschätzung der Erziehungsleistung darstelle. Die Elternzeit
kann jetzt flexibler gestaltet werden, nachdem bisher nur rund 1,4
% der Väter Erziehungsurlaub in Anspruch genommen hätten. Die Einkommensgrenzen
zum Bezug von Erziehungsgeld wurden erhöht. Alternativ zum monatlichen
Erziehungsgeld in Höhe von bis zu 600 DM über einen Zeitraum von
24 Monaten, erhalten Eltern, die sich für eine verkürzte Bezugsdauer
von 12 Monaten entscheiden, monatlich bis zu 900 DM innerhalb eines
Jahres. In Betrieben ab 15 Arbeitnehmern gebe es einen Rechtsanspruch
auf Teilzeitarbeit und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit.
Hinzu kämen Verbesserungen beim
Baukindergeld, beim BaföG (Erhöhung des Höchstsatzes, Anhebung der
Einkommensgrenzen, keine Anrechnung des Kindergelds, 81.000 BaföG-Empfänger
mehr, maximale Darlehensschuld begrenzt auf 20.000 DM), die Anhebung
des Wohngeldes um rund 50 % und die entlastenden Wirkungen der Steuerreform,
die auch und gerade Familien zugute kommen.
Betrachte man die familienpolitischen
Leistungen des Bundes in Gänze, habe die Bundesregierung die Leistungen
von rund 78 Milliarden DM in 1998 auf rund 100 Milliarden DM in
2002 deutlich verbessert. Dies könne sich sehen lassen.
In der anschließenden lebhaften
Diskussion äußerte Frau Dr. Niehuis:
Probleme gebe es bei den außerhäuslichen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Hier könne die Bundesregierung aber nicht aktiv werden, weil sie
nach dem Grundgesetz nicht zuständig sei. Gerade in den CDU-regierten
Ländern Bayern und Baden-Württemberg sehe es schlecht aus; hier
gebe es im Schnitt nur 1,4 Krippenplätze für 100 Kinder. Weitere
Themen in der Diskussion waren die Verbesserung des Tagesmüttersystems,
Qualitätsmanagement im sozialen Bereich - auch in Kindergärten,
sowie Problem beim Kindesunterhalt und positive Erfahrungen mit
dem neuen gemeinsamen Sorgerecht.
Monika Griefahn und der SPD-Ortsvereinsvorsitzende
Hanscarl Hoffmann bedankten sich bei Dr. Edith Niehuis für ihr Kommen
und überreichten ihr als Dankeschön einen Blumenstrauß, ein Glas
Heidehonig aus dem Landkreis Harburg und ein weiteres Präsent.
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zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die
eingezahlten Beträge zusichern (Nominalwerterhaltung), |
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gewährleisten, dass die Leistungen erst mit
Beginn einer Altersrente, aber nicht vor dem 60. Lebensjahr
ausgezahlt werden, |
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lebenslange Leistungen garantieren, etwa in
Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der auch
für das hohe Alter absichert (Restkapitalverrentung) und die
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vor Abtretung und Pfändung sowie Anrechnung
in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe geschützt sind. |
Wer bereits Verträge zur Altsvorsorge abgeschlossen
hat, sollte bei dem Anlageberater prüfen lassen, ob diese auf einen
staatlich geförderten Vertrag umgestellt werden können. Bei derzeit
ca. 70 Millionen Lebensversicherungen in der Bundesrepublik mit sehr
unterschiedlichen Vertragsgestaltungen ist dieses nicht für alle Fälle
möglich und durch den Staat regelbar. Die Anlageberater sind verpflichtet,
im Einzelfall auf die Möglichkeit der Umstellung hinzuweisen, es besteht
aber kein Rechtsanspruch auf die Umstellung.
Eine weitere Neuerung: Ab 2004 erhält
jeder Beitragszahler über 26 Jahre einmal im Jahr schriftlich Auskunft
über den individuellen Rentenkontostand.
Der Parlamentarischer Staatssekretär
Gerd Andres MdB verstand es, das schwierige Thema Rentenversicherung
anschaulich darzustellen und stand den Bürgerinnen und Bürgern in
der anschließenden Fragerunde kompetent Rede und Antwort.
Monika Griefahn und der Stelle SPD-Ortsvereinsvorsitzende
Siegfried Meyer bedankten sich beim hohen Gast mit einem Glas Heidehonig,
einem Blumenstrauß und einer Flasche Rotwein.
Viele weitere Fragen beantwortet
die Broschüre "Die neue Rente: Solidarität mit Gewinn", die beim
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter der Telefonnummer
0180 / 5151510 kostenlos angefordert werden kann.