ÜBERSICHT: Wahlkreisthemen > Presse aktuell > 2002

Pressemitteilung 02/2002
Donnerstag, 14. März 2002
 
zurück zur Übersicht Seite 2/2
Monika Griefahn besucht Arbeitsamt Winsen

Das JOB AQTIV-Gesetz

Thema des Gesprächs waren auch und vor allem die Umsetzung des JOB AQTIV-Gesetzes. AQTIV steht für: Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln.

Job-AQTIV zielt auf eine durchgreifende Modernisierung der bisherigen Arbeitsförderungsinstrumente. Die entscheidenden Reformfelder dabei sind:

  • die Steigerung der Effektivität des Vermittlungsprozesses,
  • die Neuausrichtung und Verstärkung der beruflichen Qualifizierung,
  • eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • eine stärkere Verankerung des Prinzips "Fördern und Fordern" und
  • eine Entbürokratisierung sowie mehr Flexibilität.

Im Rahmen der fördernden und aktivierenden Vermittlung soll zukünftig unmittelbar nach der Arbeitslosmeldung - als Teil einer intensiven Beratung - eine qualifizierte Chancenprognose, ein so genanntes Profiling, mit dem Bewerber erarbeitet werden. Die Prognose zeigt die individuellen Beschäftigungschancen und -risiken des Arbeitslosen auf.

In allen Fällen, in denen der Arbeitslose nicht schon seine Integrationsperspektive sicher hat, wird auf dieser Basis eine individuelle und realistische Eingliederungsvereinbarung geschlossen. Die Eingliederungsvereinbarung enthält die Angebote des Arbeitsamtes und die Aktivitäten des Arbeitslosen. Die Vereinbarung ist für beide Seiten verbindlich.

Diesen Ansprüchen steht - im Sinne des "Fördern und Fordern" - auch die Pflicht zur aktiven Mitwirkung gegenüber. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, den trifft die geltende Sperrzeit. Die bestehenden Sanktionen werden nicht verschärft, aber die Bestimmungen werden im Gesetz klarer gefasst. Um die Entstehung von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, und wenn dies nach dem Profiling sinnvoll zu sein scheint, ist künftig der Einsatz aller arbeitsmarktpolitischen Instrumente für Arbeitslose sofort, also ohne Wartezeiten, möglich.


Das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit

Nach dem Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit sind vor allem folgende Maßnahmen möglich:

  • ein Ausbildungsjahr in außerbetrieblicher Ausbildung für noch nicht vermittelte Bewerberinnen und Bewerber und ggf. Fortsetzung der außerbetrieblichen Ausbildung bis zum Berufsabschluss
  • Nachholen des Hauptschulabschlusses
  • Arbeit und Qualifizierung für (noch) nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche (AQJ)
  • Nach- und Zusatzqualifizierung
  • Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Jugendliche
  • Qualifizierungs-Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • Beschäftigungsbegleitende Hilfen
  • Soziale Betreuung und Hinführung an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Mobilitätshilfen

Zahlreiche Maßnahmen des Sofortprogramms werden vor Ort umgesetzt. Im Bereich des Arbeitsamts Lüneburg werden im Jahre 2002 voraussichtlich rund 3,1 Millionen € in den verschiedenen Maßnahmen aus dem "Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit" ausgegeben.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de