Der Neu Wulmstorfer SPD-Ortsvereinsvorsitzende
Manfred Rakebrand und die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn
begrüßten Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast MdB, Parlamentarische Staatssekretärin
beim Bundesminister des Innern. Monika Griefahn betonte, dass die
SPD-geführte Bundesregierung dem Thema "Innere Sicherheit" besondere
Aufmerksamkeit widme und gerade nach dem 11. September zusätzlich
zwei Sicherheitspakete verabschiedet habe. Dieses würde auch von
den Bürgerinnen und Bürgern honoriert. "Innere Sicherheit ist ein
ursozialdemokratisches Anliegen,", meint Monika Griefahn, "denn
reiche Leute können sich viel Sicherheit selbst kaufen, die Schwächeren
in der Gesellschaft aber nicht."
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Das Foto zeigt: den Neu Wulmstorfer SPD-Ortsvereinsvorsitzenden
Manfred Rakebrand, die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn,
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast MdB, Parlamentarische Staatssekretärin
beim Bundesminister des Innern (v.l.n.r.)
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Frau Dr. Sonntag-Wolgast berichtete,
dass die Bundesregierung die Ausgaben für den Bereich Sicherheit
seit 1998 um 11 % erhöht habe. Dies zeige, dass die Bundesregierung
diesem Thema trotz der notwendigen Konsolidierung eine hohe Priorität
gebe. Es wurden neue Stellen beim Bundesgrenzschutz geschaffen,
die Luftsicherheit verbessert sowie das Personal beim Bundeskriminalamt
und dem Bundesamt für Verfassungsschutz aufgestockt.
Der Anschlag auf das World Trade
Center am 11. September 2001 und der jüngste Terroranschlag auf
die Synagoge Djerba, bei dem 19 Todesopfer, darunter auch Deutsche,
zu beklagen waren, zeigten, dass auch Deutsche weiterhin von Terrorismus
bedroht seien.
Im Anschluss fand eine rege Diskussion statt
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Die Bundesregierung habe in den
beiden Sicherheitspaketen über 70 Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
auf nationaler und internationaler Ebene beschlossen. Der Bundesinnenminister
Otto Schily genieße hohes Vertrauen in der Bevölkerung und stehe
für Sicherheit und Ordnung; die Sicherheitspakete würden im Volksmund
mittlerweile scherzhaft "Otto-Katalog" genannt. Verabschiedet wurde
z.B. die Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht; verboten
wurde mittlerweile die verfassungsfeindliche Organisation "Kalifat-Staat"
des Herrn Kaplan. Diskutiert werde derzeit die Aufnahme biometrischer
Merkmale in den Pass.
Das zweite Thema des Abends war
die Zuwanderungspolitik. Dr. Sonntag-Wolgast geht davon aus, dass
das Gesetz nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten Johannes
Rau am 1.1.2003 in Kraft trete.
Die Zuwanderungsgesetzgebung stehe
auf drei Säulen:
- Regelung für die Ausländer, die in Deutschland benötigt würden
(z.B. qualifizierte Fachkräfte im IT-Bereich, Ablösung der Greencard-Regelung),
- Regelungen zur Vereinheitlichung der verschiedenen
Aufenthaltstitel (Bewilligung, Duldung etc.) der Ausländer,
die schon in Deutschland leben und
- eine dauerhafte Regelung für Verfolgte, die
als Bürgerkriegsflüchtlinge nach Deutschland kommen oder als
Asylsuchende, denen in Zukunft das sogenannte "kleine Asyl"
gewährt wird, also die etwa unter gruppenspezifischer Verfolgung
leiden (Frauen in bestimmten Ländern, Religionsgruppen in bestimmten
Ländern).
Mit dem Gesetz werden wichtige Ziele
angestrebt:
- Vereinfachung von Gesetzen, z.B. des Ausländerrechts
Das sehr komplizierte Ausländerrecht soll stark vereinfacht
und handhabbarer werden. In Zukunft gebe es nur noch 2 Statusverhältnisse,
die befristete "Aufenthaltserlaubnis", die in der Regel für
3 Jahre erteilt werde, und die dauerhafte "Niederlassungserlaubnis".
- Tatsächliche Integration der in Deutschland lebenden Ausländer
und Aussiedler
Wichtig sind die Verbesserung der Sprachkenntnisse und eine
Einführung in Kultur, Geschichte und Rechtssystem der Bundesrepublik,
um eine tatsächliche Integration zu gewährleisten. Sprache und
Basisinformationen sollen in 600 Stunden-Kursen vermittelt werden.
Der Bunde übernehme von den Kosten einen Anteil von über 50
%, das mache pro Jahr rund 169 Mio. Euro aus.
- Steuerung und Gestaltung der Zuwanderung
Trotz der Arbeitslosigkeit gebe es in Deutschland schon heute
einen Fachkräftemangel, der sich in einigen Jahren noch verstärken
werde. Daher drängen insbesondere die Wirtschaftsverbände auf
eine verstärkte Arbeitsmigration. Die Zuwanderung ist für Hochqualifizierte
und Führungskräfte, aber auch für andere Personengruppen möglich.
Die Entscheidung über die Anzahl der Zuwanderer bereite maßgeblich
eine mit Sachverständigen besetzte Zuwanderungskommission vor.
Es bleibe auf dem Arbeitsmarkt wie bisher dabei, dass deutsche
und EU-Bürger Vorrang bei der Besetzung von Arbeitsplätzen über
das Arbeitsamt hätten.
- Keine Änderung beim Asylrecht
Beim Asylrecht gebe es keine Änderung. Allerdings werde im Einklang
mit der Genfer Flüchtlingskonvention auch nicht-staatliche und
geschlechtsspezifische Verfolgung anerkannt.
Im Anschluss an den Vortrag von
Frau Staatssekretärin Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast fand eine rege
Diskussion statt.