Die Bundesregierung stellt seit
dem Bundeshaushalt 1999 jährlich rund 51 Mio. Euro (100 Mio. DM)
für das Sonderprogramm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden
Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" bereit.
Nachdem die Bundesregierung in
Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) dem Parlament im Dezember
1999 eine Liste mit besonders dringlichen Maßnahmen vorgelegt hatte,
deren 1. Fortschreibung im September 2001 erfolgte, liegt nun die
2. Fortschreibung der Dringlichkeitsliste vor.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika
Griefahn hatte sich in der Vergangenheit immer wieder für einen
besseren Lärmschutz auch an den Schienenstrecken im Landkreis Harburg
stark gemacht und sich in der Frage des Lärmschutzes mehrfach an
den Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, die Parlamentarische Staatssekretärin
Angelika Mertens und an die Deutsche Bahn AG gewandt.
Nun profitieren ganz konkret Strecken
in der Region von dem Lärmschutzprogramm. Folgende Streckenabschnitte
wurden mit der 2. Fortschreibung neu in die Dringlichkeitsliste
aufgenommen:
|
Ortsdurchfahrt
|
Streckennr.
|
Streckenabschnitt
|
von
km
|
bis
km
|
Länge
km
|
in
die Liste
|
|
Buchholz
|
1280
|
Buchholz
- HH-Allermöhe
|
0
|
1,2
|
1,2
|
Aug
02
|
|
Stelle
|
1280
(1281)
|
Buchholz
- HH-Allermöhe
|
19,5
|
20
|
0,5
|
Aug
02
|
|
Buchholz
|
2200
u.a.
|
Bremen
- Hamburg
|
321
|
326,1
|
5,1
|
Aug
02
|
Die Deutsche Bahn AG wird die Auswertemöglichkeiten
ihres Lärmbelastungskatasters bis Ende 2002 / Anfang 2003 so verfeinern,
dass es möglich sein wird, die Fort-schreibungen der Dringlichkeitsliste
ab 2003 als Gesamtübersicht in kartographischer Form darzustellen.
Die Deutsche Bahn hat die Aufgabe, die Maßnahmen zu planen, mit
den Beteiligten abzustimmen und schnell umzusetzen. Sie wird auch
für die neuen Streckenabschnitte jeweils konkret ermitteln, an welchen
Gebäuden die Grenzwerte für die Lärmsanierung überschritten sind
und ob aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände) und / oder
passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) in den einzelnen
Abschnitten am effektivsten sind und eingesetzt werden können.
Folgender Streckenabschnitt im Landkreis
Harburg bei Jesteburg wurde bereits mit der 1. Fortschreibung in
die Dringlichkeitsliste aufgenommen:
|
Ortsdurchfahrt
|
Streckennr.
|
Streckenabschnitt
|
von
km
|
bis
km
|
Länge
km
|
in
die Liste
|
| Jesteburg |
1280 |
Maschen-Buchholz |
4,7 |
6,6 |
1,9 |
Juni
2001 |
Monika Griefahn zu der Fortschreibung
der Liste: "Es ist zu begrüßen, dass die rot-grüne Bundesregierung
seit 1999 erstmals überhaupt Geldmittel für nachträglichen Lärmschutz
an Schienenstrecken zur Verfügung stellt und dass demnächst ganz
konkret Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Harburg von den Lärmschutzmaßnahmen
profitieren. Die Projekte der Dringlichkeitsliste werden nach und
nach abgearbeitet.
Auf der Hannoveraner Strecke wird es außerdem mit dem Bau des 3.
Gleises zwischen Stelle und Lüneburg ebenfalls umfassende Lärmschutzmaßnahmen
geben, denn hier handelt es sich um einen Ausbau, bei dem viel strengere
Anforderungen an den Lärmschutz gestellt werden als im Bestandsnetz.
Der Bau von Lärmschutzwänden ist Bestandteil der Planungen zum Bau
des 3. Gleises."
Hier finden Sie weitere Informationen:
Broschüre: Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes (865
kB)