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Pressemitteilung 18/2002
Freitag, 23. August 2002
 
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Fortschreibung der sogenannten "Dringlichkeitsliste":
Lärmsanierung bei Eisenbahnen des Bundes kommt Buchholz, Jesteburg und Stelle zugute

Die Bundesregierung stellt seit dem Bundeshaushalt 1999 jährlich rund 51 Mio. Euro (100 Mio. DM) für das Sonderprogramm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" bereit.

Nachdem die Bundesregierung in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) dem Parlament im Dezember 1999 eine Liste mit besonders dringlichen Maßnahmen vorgelegt hatte, deren 1. Fortschreibung im September 2001 erfolgte, liegt nun die 2. Fortschreibung der Dringlichkeitsliste vor.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn hatte sich in der Vergangenheit immer wieder für einen besseren Lärmschutz auch an den Schienenstrecken im Landkreis Harburg stark gemacht und sich in der Frage des Lärmschutzes mehrfach an den Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, die Parlamentarische Staatssekretärin Angelika Mertens und an die Deutsche Bahn AG gewandt.

Nun profitieren ganz konkret Strecken in der Region von dem Lärmschutzprogramm. Folgende Streckenabschnitte wurden mit der 2. Fortschreibung neu in die Dringlichkeitsliste aufgenommen:

Ortsdurchfahrt
Streckennr.
Streckenabschnitt
von km
bis km
Länge km
in die Liste
Buchholz
1280
Buchholz - HH-Allermöhe
0
1,2
1,2
Aug 02
Stelle
1280 (1281)
Buchholz - HH-Allermöhe
19,5
20
0,5
Aug 02
Buchholz
2200 u.a.
Bremen - Hamburg
321
326,1
5,1
Aug 02

Die Deutsche Bahn AG wird die Auswertemöglichkeiten ihres Lärmbelastungskatasters bis Ende 2002 / Anfang 2003 so verfeinern, dass es möglich sein wird, die Fort-schreibungen der Dringlichkeitsliste ab 2003 als Gesamtübersicht in kartographischer Form darzustellen. Die Deutsche Bahn hat die Aufgabe, die Maßnahmen zu planen, mit den Beteiligten abzustimmen und schnell umzusetzen. Sie wird auch für die neuen Streckenabschnitte jeweils konkret ermitteln, an welchen Gebäuden die Grenzwerte für die Lärmsanierung überschritten sind und ob aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände) und / oder passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) in den einzelnen Abschnitten am effektivsten sind und eingesetzt werden können.

Folgender Streckenabschnitt im Landkreis Harburg bei Jesteburg wurde bereits mit der 1. Fortschreibung in die Dringlichkeitsliste aufgenommen:

Ortsdurchfahrt
Streckennr.
Streckenabschnitt
von km
bis km
Länge km
in die Liste
Jesteburg 1280 Maschen-Buchholz 4,7 6,6 1,9 Juni 2001

Monika Griefahn zu der Fortschreibung der Liste: "Es ist zu begrüßen, dass die rot-grüne Bundesregierung seit 1999 erstmals überhaupt Geldmittel für nachträglichen Lärmschutz an Schienenstrecken zur Verfügung stellt und dass demnächst ganz konkret Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Harburg von den Lärmschutzmaßnahmen profitieren. Die Projekte der Dringlichkeitsliste werden nach und nach abgearbeitet.
Auf der Hannoveraner Strecke wird es außerdem mit dem Bau des 3. Gleises zwischen Stelle und Lüneburg ebenfalls umfassende Lärmschutzmaßnahmen geben, denn hier handelt es sich um einen Ausbau, bei dem viel strengere Anforderungen an den Lärmschutz gestellt werden als im Bestandsnetz. Der Bau von Lärmschutzwänden ist Bestandteil der Planungen zum Bau des 3. Gleises."

 

Hier finden Sie weitere Informationen:
Broschüre: Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes (865 kB)

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de