Der Deutsche Bundestag wird in seiner
heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Regelung der Preisbindung
bei Verlagserzeugnissen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung
und des Berichtes des Ausschusses für Kultur und Medien (Drucksache
14/9422) abschließend beraten. In der einstimmig gefassten Beschlussempfehlung
wird die Annahme des Gesetzentwurfs mit einigen vom Ausschuss vorgeschlagenen
Änderungen empfohlen. Diese Änderungen beziehen sich auf die Möglichkeit
zur Festsetzung unterschiedlicher Endpreise, die Sammelbestellungen
von Büchern für den Schulunterricht und die Streichung der ursprünglich
vorgesehenen "automatischen" Aufhebung der Preisbindung nach zwei
Jahren.
Im Ausschuss für Kultur und Medien
besteht über die Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit in der Zielsetzung,
mit dem Buchpreisbindungsgesetz das Buch nicht nur als Wirtschafts-,
sondern auch als Kulturgut zu stärken und die Vielfalt der Verlags-
und Buchhandelslandschaft in Deutschland zu erhalten. Mit der gesetzlichen
Regelung, die die bisherige, von der EU unter kartellrechtlichen
Gesichtspunkten kritisch betrachtete Preisbindung auf vertraglicher
Grundlage ersetzt, wird der Erhalt der Buchpreisbindung gesichert
und zugleich EU-Konfirmität hergestellt. Die durchweg positive Resonanz
von Seiten der Verleger, Autoren und Buchhändler zeigt, dass wir
mit der geplanten gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung auf
dem richtigen Weg sind.
"Gerade für kleinere Verlage sowie
Buchhandlungen in ländlichen Regionen", erklärt Monika Griefahn
"ist das neue Gesetz eine wichtige Hilfe, um in der Konkurrenz zu
großen Ketten und Buchhandlungen in den Ballungsräumen bestehen
zu können. Bei diesen wird besonders deutlich: Das Buch ist eben
Wirtschaftsgut und Kulturgut."