Seit geraumer Zeit wird in der Öffentlichkeit
über das geplante "Steuervergünstigungsabbaugesetz" diskutiert,
mit dem vorhandene Ausnahmeregelungen im Steuerrecht beseitigt werden
sollen. Hintergrund ist die notwendige Konsolidierung des Staatshaushalts.
Der Regelsatz bei der Umsatzsteuer
auf gartenbauliche Erzeugnisse sollte nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf
von 9 auf 16 % erhöht werden.
Dies war für den Kreisverband Gartenbau
Anlass, die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn zu einem Gespräch
in die Gärtnerei Rulfs (Stelle) einzuladen. Anwesend waren auch
rund 20 Gärtner aus dem gesamten Landkreis Harburg. Herr Hans-Jürgen
Weese vom Kreisverband der Gartenbauer leitete ein und stellte den
Betrieb vor.
Herr Lutz Arnsmeyer, Geschäftsführer
des Landesverbands Gartenbau Niedersachsen, stellte zunächst dar,
dass Bundesregierung und Bundestag in einigen Punkten den Interessen
des Gartenbaus bereits Rechnung getragen hätten, so z.B. bei der
Umsatzsteuerpauschalierung und bei der Mineralölsteuer (für weitere
2 Jahre Mineralölsteuererstattung). Ein Problem sei jedoch die vorgesehene
Umsatzsteuererhöhung, die nachweislich nicht durch Preiserhöhungen
aufgefangen werden könne. Die Einzelhandelsumsätze im Gartenbau
seien schon jetzt gesunken.
Herr Reimers, auf Gartenbauer spezialisierter
Steuerberater, stellte gestützt auf von ihm angestellte Modellrechnungen
dar, dass bei einer Umsatzsteuererhöhungen mit erheblichen Umsatz-
und Gewinneinbußen zu rechnen sei.
Monika Griefahn versprach bei der
Diskussion, sich in der SPD-Landesgruppe und der SPD-Bundestagsfraktion
für die Belange der Gartenbauer einzusetzen. Wichtig sei eine Wettbewerbsgleichheit
mit anderen europäischen Ländern und mittel- bis langfristig eine
Harmonisierung der europäischen Steuersätze. In der gegenwärtigen
Situation müsse eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf gartenbauliche
Produkte verhindert werden.
Monika Griefahn: "Besonders die
niedersächsischen SPD-Bundestagsabgeordneten haben sich in den vergangenen
Wochen und Monaten für die Belange des Mittelstandes, des Gartenbaus
und der Landwirtschaft eingesetzt. Diese Bemühungen sind nun von
Erfolg gekrönt. Im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium
wird das Steuervergünstigungsabbaugesetz jetzt geändert. Dieses
Gesetz wird voraussichtlich am 21. Februar vom Deutschen Bundestag
beschlossen und muss dann noch durch den Bundesrat.
Nach dem geänderten Gesetzentwurf
soll die Umsatzsteuer für gartenbauliche Erzeugnisse nun erst zum
1. Januar 2005 erhöht werden. Damit wird den betroffenen Unternehmen
ausreichend Gelegenheit gegeben, sich auf die veränderte Rechtslage
einzustellen. Außerdem bleibt es bei der Durchschnittssatzbesteuerung
für landwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz beim
gelten Recht, das heißt, es gilt hier weiterhin ein Pauschalsteuersatz
von 9 %. Dieses ist auch ein Erfolg für die Landwirte. Auch für
den Mittelstand konnten Verbesserungen durchgesetzt werden: Zum
Schutz von kleineren und mittleren Betrieben wird bei der Mindestgewinnbesteuerung
ein Sockelbetrag von 100.000 Euro eingeführt. Darüber hinaus bleibt
die Höhe der berücksichtigungsfähigen Verluste bei 50 %. Diese Regelung
sorgt dafür, dass über 90 % der Unternehmen (insbesondere kleine
und mittlere Betriebe) keine Einschränkungen beim Verlustabzug haben
werden.
Ziel bleibt weiterhin der Abbau
von Steuersubventionen durch ein modifiziertes Steuervergünstigungsabbaugesetz.
Sollten CDU/CSU und FDP das Gesetz im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss
scheitern lassen, tragen sie die Verantwortung für ein weiteres
Ansteigen der Staatsverschuldung und ein dann möglicherweise bevorstehendes
erneutes Nichteinhalten des 3 %-Maastricht-Defizit-Kriteriums. Es
bleibt deshalb zu hoffen, dass die Opposition ihrer haushaltspolitischen
Verantwortung gerecht wird."