Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans
geht zügig voran, der mit Spannung erwartete Referentenentwurf des
Bundes wurde am 19. März vorgestellt und den Ländern zugeleitet.
"Projekte im Landkreis Soltau-Fallingbostel sind nicht im "vordringlichen
Bedarf" enthalten, sondern nur als ‚weiterer Bedarf' aufgeführt,
so dass mit einer Realisierung vor dem Jahr 2015 voraussichtlich
nicht zu rechnen ist", informierte die SPD-Bundestagsabgeordnete
Monika Griefahn. "Allerdings haben diese Projekte eher als andere
Projekte die Chance, bei einer Fortschreibung des Bundesverkehrs-wegeplanes
dann in den "vordringlichen Bedarf" aufgenommen zu werden.
Sie könnten nachrücken, wenn geplante Projekte, die im "vordringlichen
Bedarf" vorgesehen sind, sich nicht realisieren lassen." In
verschiedenen Gesprächen mit der Bezirksregierung und dem Land Niedersachsen
war vereinbart worden, wegen mangelnder Planungsreife nicht darauf
zu dringen, SFA-Projekte in den "vordringlichen Bedarf" aufzunehmen.
Als "neues Vorhaben mit besonderem
naturschutzfachlichen Planungsauftrag" ist der 6-streifige Ausbau
des 30 km langen Teilstücks der A 7 zwischen der Anschlussstelle
Soltau-Ost und dem Autobahndreieck Walsrode aufgeführt. Die Kosten
sind mit 137,7 Mio Euro zum heutigen Zeitpunkt veranschlagt. "Dies
ist schon ein Fortschritt", freute sich die Abgeordnete, "denn bisher
war dieser Bedarf noch nicht anerkannt worden." Auch der 8-streifige
Ausbau der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Walsrode und dem Autobahndreieck
Hannover Nord (29,1 km, 133,7 Mio Euro) ist im "weiteren Bedarf"
als neues Vorhaben enthalten. "Besonders den Ausbau der A 7 zwischen
Soltau Ost und Walsrode halte ich für einen vordringlichen Bedarf,
für den ich mich einsetzen werde", erklärte Monika Griefahn, "denn
durch die ständigen langen Staus, besonders in den Sommermonaten,
wird die gesamte Region durch Umleitungsregelungen sehr in Mitleidenschaft
gezogen."
Als "weiterer Bedarf" sind im Referentenentwurf
des Bundesverkehrswegeplanes folgende Ortsumgehungen im Landkreis
Soltau-Fallingbostel aufgeführt:
B 71 Soltau (Länge 7,4 km, Kosten
18 Mio Euro)
B 209 Walsrode (6,1 km, 11,4 Mio Euro)
B 209 Rethem (2,7 km, 11,3 Mio Euro)
B 214 Schwarmstedt (2,8 km, 6,6 Mio Euro)
"Von Walsrode, Rethem und Schwarmstedt
weiß ich, dass aktuell noch keine konkreten abgestimmten Vorschläge
für einen Trassenverlauf der Ortsumgehungen vorliegen", erläuterte
Monika Griefahn. "Früher geplante Lösungen der Verkehrsprobleme
sind teilweise durch die Errichtung von Baugebieten oder durch Gebietsausweisungen
nach der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) überholt worden. Auch
wenn vom Jahr 2003 aus gesehen das Jahr 2015 noch weit entfernt
ist, ist die Zeit doch gar nicht so lang, um Trassenverläufe einvernehmlich
abzustimmen, besonders wenn unter Umständen die Belange anderer
Kommunen davon betroffen sind."
Bei den Schienenwegen ist als "neues
Vorhaben des vordringlichen Bedarfs Schiene (mit Planungsreserve)"
die Y-Trasse enthalten, im Amtsdeutsch "Neubaustrecke / Ausbaustrecke
Hamburg/ Bremen-Hannover", mit Investitionskosten in Höhe von 1.283,9
Mio Euro.
Bis zum Jahr 2015 wird der Bund
mehr als 150 Milliarden Euro in Verkehrsinfrastruktur verbauen.
76 Milliarden Euro gehen in den Ausbau der Autobahnen und in Ortsumgehungen,
76,8 Milliarden Euro werden in den Aus- und Neubau der Schienenwege
investiert und ca. 7 Milliarden Euro verbessern die Effizienz der
Bundeswasserstraßen. Das von der Bundesregierung angekündigte Konjunkturprogramm
für die Kommunen könnte darüber hinaus noch zusätzlichen Schub für
Investitionen in kommunale Verkehrsinfrastruktur geben.
Die vom Land Niedersachsen als
wichtigste Maßnahmen angemeldeten Projekte konnten im Entwurf des
neuen Bundesverkehrswegeplans in den "vordringlichen Bedarf" übernommen
werden. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf geht jetzt in die
Ressortabsprache, an die Bundesländer und an die Verbände. Nach
16 bilateralen Gesprächen mit den Bundesländern und der Auswertung
wird dann ein offizieller Regierungsentwurf gefertigt, der im Juni
oder Juli 2003 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Parallel
dazu erarbeitet das Bundesverkehrsministerium aus dem Bundesverkehrswegeplan
die Ausbaugesetze für die Straße und die Schiene. Der Bundestag
hat dann im Herbst die Aufgabe, den Bedarfsplan und die beiden Ausbaugesetze
zu beschließen.