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Pressemitteilung 07/2003
Donnerstag, 27. März 2003
 
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Bündel von Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen ergriffen

Für die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung ist die Gemeindefinanzreform ganz eindeutig eines der wichtigsten Reformprojekte dieses Jahres. Nach der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder haben die Elemente, die das Kerngerüst der Gemeinde-finanzreform bilden werden, inhaltlich und terminlich weiter an Kontur gewonnen.

Die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn: "Die SPD-geführte Bundesregierung hat jetzt wichtige Schritte unternommen, um die Finanzsituation der Kommunen zu verbessern. Die SPD-geführte Bundesregierung hat einerseits kurzfristige Maßnahmen in Angriff genommen, die schon 2003 zu einer Entlastung für die Kommunen führen werden, und arbeitet andererseits an einer grundlegenden Gemeindefinanzreform, die zum 1.1.2004 in Kraft treten soll. CDU/CSU und FDP reden mit gespaltener Zunge, wenn sie einerseits die Abschaffung der Gewerbesteuer und noch drastischere Steuersenkungen etwa bei der Einkommensteuer fordern, aber andererseits die Finanznot der Kommunen beklagen. Die Blockade von CDU, CSU und FDP im Bundesrat beim Steuervergünstigungsabbaugesetz könnte ein großes Loch in die Kassen der Kommunen reißen."

Zur kurzfristigen Stärkung der kommunalen Einnahmen steht ein ganzes Bündel von Maßnahmen bereit, die schon im laufenden Jahr 2003 zu Mehreinnahmen der Städte und Gemeinden führen:

  • Die Kommunen werden durch den Bund von ihrem Beitrag an den Flutopfersolidaritätsfonds vollständig freigestellt. Das bringt unmittelbar gut 800 Mio. Euro in die Gemeindekassen. Die einzelnen Kommunen profitieren hiervon entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an dem in ihrem Land aufkommenden kommunalen Einkommensteueranteil. Die Aufteilung der Gesamtsumme von gut 800 Mio. Euro auf die einzelnen Länder ergibt sich aus der Aufschlüsselung in § 1a Gemeindefinanz-reformgesetz. Die nötigen Gesetzesänderungen sollen bereits Anfang April vom Bundeskabinett beschlossen werden.
  • Für kommunale Investitionen in den Bereichen Wasser und Abwasser, kommunale und soziale Infrastruktur wird bei der KfW ein Zinsverbilligungsprogramm mit einem gesamten Programmvolumen von 7 Milliarden Euro aufgelegt. Innerhalb dieses Programms sind insgesamt 1 Milliarde € für Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen (Fördergebiete GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") reserviert. Die für dieses Programm benötigten Mittel sind noch in den laufenden Haushaltsberatungen des Bundestags berücksichtigt worden.
  • Profitieren können die Kommunen auch vom zweiten bei der KfW aufgelegten Zinsverbilligungsprogramm, dem zur Wohnraummodernisierung (Programmvolumen 8 Milliarden Euro), sofern Mittel zur Sanierung und Modernisierung von Wohnungen im Bestand kommunaler Gesellschaften verwendet werden. Hieraus, wie auch durch die Inanspruchnahme des Programms durch private Wohnungseigentümer werden sich Impulse für die jeweilige lokale Bauwirtschaft ergeben.
  • Im Rahmen der von der Koalition vorgesehenen steuerpolitischen Maßnahmen, insbesondere dem Steuervergünstigungsabbaugesetz und dem geplanten Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Regelung zur Rückkehr von Fluchtkapital) können die Kommunen in 2003 Mehreinnahmen von gut 1 Milliarde Euro erwarten, sofern der Bundesrat zustimmt.

Zum 1.1.2004 will die SPD-geführte Bundesregierung dann die wesentlichen strukturellen Elemente der Gemeindefinanzreform in Kraft setzen mit dem Ziel, die kommunalen Haushalte auf der Ausgabenseite dauerhaft zu entlasten und durch eine Reform des Kommunalsteuersystems wieder mehr Stetigkeit bei den kommunalen Einnahmen zu gewährleisten. Dabei werden wir auf den Ergebnissen der von der Bundesregierung eingesetzten Reformkommission aufbauen, die noch vor dem Sommer ihre Arbeit abschließen wird.

  • Kern des künftigen Kommunalsteuersystems wird eine reformierte Gewerbesteuer sein, die die Einnahmen verstetigt und den Kommunen mehr Eigenverantwortung gibt. Vorschläge der Wirtschaftsverbände, die Gewerbesteuer völlig abzuschaffen und stattdessen den Kommunen Zuschlagsrechte zur Einkommen- und Körperschaftsteuer zu gewähren, sind damit vom Tisch.
  • Durch die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Leistungsbezieher im Rahmen des neuen, bundesfinanzierten Leistungssystems "Arbeitslosengeld II" werden die Kommunen, in einem in der Vergangenheit besonders dynamisch anwachsenden Block ihrer laufenden Ausgaben dauerhaft entlastet. Zugleich kommt es hier zu einem strukturell erwünschten Effekt: Kommunen mit besonderen Strukturproblemen auch auf dem Arbeitsmarkt werden überproportional entlastet und erhalten so erstmals wieder eine realistische finanzwirtschaftliche Perspektive. Bei einem Übergang von rund 900.000 bisherigen Beziehern von Sozialhilfe in das neue Leistungssystem würden die Kommunen zunächst brutto um rund 6 Mrd. Euro entlastet.
  • Aus dieser Entlastung ist entsprechend der Koalitionsvereinbarung ein Betrag von 1,5 Mrd. Euro vorgesehen, um das Angebot von Krippenplätzen für Unter-3-jährige in ganz Deutschland zu verbessern. Über die konkrete Ausgestaltung dieses Vorhabens ist Bundesministerin Renate Schmidt mit den Kommunalen Spitzenverbänden in der Diskussion.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de