Für die SPD-Bundestagsfraktion und
die Bundesregierung ist die Gemeindefinanzreform ganz eindeutig
eines der wichtigsten Reformprojekte dieses Jahres. Nach der Regierungserklärung
von Bundeskanzler Gerhard Schröder haben die Elemente, die das Kerngerüst
der Gemeinde-finanzreform bilden werden, inhaltlich und terminlich
weiter an Kontur gewonnen.
Die örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete
Monika Griefahn: "Die SPD-geführte Bundesregierung hat jetzt wichtige
Schritte unternommen, um die Finanzsituation der Kommunen zu verbessern.
Die SPD-geführte Bundesregierung hat einerseits kurzfristige Maßnahmen
in Angriff genommen, die schon 2003 zu einer Entlastung für die
Kommunen führen werden, und arbeitet andererseits an einer grundlegenden
Gemeindefinanzreform, die zum 1.1.2004 in Kraft treten soll. CDU/CSU
und FDP reden mit gespaltener Zunge, wenn sie einerseits die Abschaffung
der Gewerbesteuer und noch drastischere Steuersenkungen etwa bei
der Einkommensteuer fordern, aber andererseits die Finanznot der
Kommunen beklagen. Die Blockade von CDU, CSU und FDP im Bundesrat
beim Steuervergünstigungsabbaugesetz könnte ein großes Loch in die
Kassen der Kommunen reißen."
Zur kurzfristigen Stärkung der kommunalen
Einnahmen steht ein ganzes Bündel von Maßnahmen bereit, die schon
im laufenden Jahr 2003 zu Mehreinnahmen der Städte und Gemeinden
führen:
- Die Kommunen werden durch den Bund von ihrem Beitrag an den
Flutopfersolidaritätsfonds vollständig freigestellt.
Das bringt unmittelbar gut 800 Mio. Euro in
die Gemeindekassen. Die einzelnen Kommunen profitieren hiervon
entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an dem in ihrem Land aufkommenden
kommunalen Einkommensteueranteil. Die Aufteilung der Gesamtsumme
von gut 800 Mio. Euro auf die einzelnen Länder ergibt sich aus
der Aufschlüsselung in § 1a Gemeindefinanz-reformgesetz. Die
nötigen Gesetzesänderungen sollen bereits Anfang April vom Bundeskabinett
beschlossen werden.
- Für kommunale Investitionen
in den Bereichen Wasser und Abwasser, kommunale und soziale
Infrastruktur wird bei der KfW ein Zinsverbilligungsprogramm
mit einem gesamten Programmvolumen von 7 Milliarden Euro
aufgelegt. Innerhalb dieses Programms sind insgesamt 1 Milliarde
€ für Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen
(Fördergebiete GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur")
reserviert. Die für dieses Programm benötigten Mittel sind noch
in den laufenden Haushaltsberatungen des Bundestags berücksichtigt
worden.
- Profitieren können die Kommunen auch vom zweiten
bei der KfW aufgelegten Zinsverbilligungsprogramm,
dem zur Wohnraummodernisierung (Programmvolumen 8 Milliarden
Euro), sofern Mittel zur Sanierung und Modernisierung
von Wohnungen im Bestand kommunaler Gesellschaften verwendet
werden. Hieraus, wie auch durch die Inanspruchnahme des Programms
durch private Wohnungseigentümer werden sich Impulse für die
jeweilige lokale Bauwirtschaft ergeben.
- Im Rahmen der von der Koalition vorgesehenen
steuerpolitischen Maßnahmen, insbesondere dem Steuervergünstigungsabbaugesetz
und dem geplanten Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung
(Regelung zur Rückkehr von Fluchtkapital) können die Kommunen
in 2003 Mehreinnahmen von gut 1 Milliarde Euro
erwarten, sofern der Bundesrat zustimmt.
Zum 1.1.2004 will die SPD-geführte
Bundesregierung dann die wesentlichen strukturellen Elemente der
Gemeindefinanzreform in Kraft setzen mit dem Ziel,
die kommunalen Haushalte auf der Ausgabenseite dauerhaft zu entlasten
und durch eine Reform des Kommunalsteuersystems wieder mehr Stetigkeit
bei den kommunalen Einnahmen zu gewährleisten. Dabei werden wir
auf den Ergebnissen der von der Bundesregierung eingesetzten Reformkommission
aufbauen, die noch vor dem Sommer ihre Arbeit abschließen wird.
- Kern des künftigen Kommunalsteuersystems
wird eine reformierte Gewerbesteuer sein, die die Einnahmen
verstetigt und den Kommunen mehr Eigenverantwortung gibt. Vorschläge
der Wirtschaftsverbände, die Gewerbesteuer völlig abzuschaffen
und stattdessen den Kommunen Zuschlagsrechte zur Einkommen-
und Körperschaftsteuer zu gewähren, sind damit vom Tisch.
- Durch die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe
für erwerbsfähige Leistungsbezieher im Rahmen des neuen, bundesfinanzierten
Leistungssystems "Arbeitslosengeld II" werden die Kommunen,
in einem in der Vergangenheit besonders dynamisch anwachsenden
Block ihrer laufenden Ausgaben dauerhaft entlastet. Zugleich
kommt es hier zu einem strukturell erwünschten Effekt: Kommunen
mit besonderen Strukturproblemen auch auf dem Arbeitsmarkt werden
überproportional entlastet und erhalten so erstmals wieder eine
realistische finanzwirtschaftliche Perspektive. Bei einem Übergang
von rund 900.000 bisherigen Beziehern von Sozialhilfe in das
neue Leistungssystem würden die Kommunen zunächst brutto um
rund 6 Mrd. Euro entlastet.
- Aus dieser Entlastung ist entsprechend der Koalitionsvereinbarung
ein Betrag von 1,5 Mrd. Euro vorgesehen, um das Angebot von
Krippenplätzen für Unter-3-jährige in ganz Deutschland zu verbessern.
Über die konkrete Ausgestaltung dieses Vorhabens ist Bundesministerin
Renate Schmidt mit den Kommunalen Spitzenverbänden in der Diskussion.