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Pressemitteilung 16/2003
Donnerstag, 5. Juni 2003
 
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Kultur ist keine normale Handelsware -
EU-Verfassung muß Sonderregelung für kulturelle und audiovisuelle Dienstleistung enthalten

Monika Griefahn, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, nimmt zum aktuellen Präsidiumsentwurf des Europäischen Konvents Stellung:

„Der Entwurf des Konventspräsidiums für die zukünftige europäische Verfassung sieht u.a. vor, dass Außenhandelsabkommen der EU nicht mehr nach dem Prinzip der einvernehmlichen Zustimmung der Mitgliedsländer abgeschlossen werden sollen, sondern mit qualifizierter Mehrheit. Das Prinzip der qualifizierten Mehrheit bewährt sich im Ministerrat, wo es die Handlungsfähigkeit sichert und sinnvoll erscheint. Dort soll es auch erhalten bleiben.

Für Abkommen im Bereich der kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen verhält es sich anders: hier ist die kulturelle Vielfalt in Europa gefährdet, da solche Entscheidungen unmittelbare Folgen für die lokalen und regionalen Kulturschaffenden hätten. Weitreichende Liberalisierungen der Kulturmärkte gehen zu Lasten der kulturellen Vielfalt, da kapitalstarke, internationale Kulturproduzenten marktbeherrschend werden könnten. Das würde gerade diejenigen treffen, die die kulturelle Vielfalt in Europa erhalten bzw. sie begründen.

Ich habe deshalb die deutschen Vertreter im Konvent, Außenminister Joschka Fischer und Prof. Dr. Jürgen Meyer, gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die vorgesehene Regelung abgelehnt wird. Statt dessen sollte für Abkommen, die kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen betreffen, der Artikel 133, Absatz 6 des Vertrages von Nizza in den Text der Verfassung eingefügt werden, der besagt, dass solche Abkommen der einvernehmlichen Zustimmung der Mitgliedsländer unterliegen.“

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de