Monika Griefahn, Vorsitzende des
Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, nimmt
zum aktuellen Präsidiumsentwurf des Europäischen Konvents Stellung:
„Der Entwurf des Konventspräsidiums
für die zukünftige europäische Verfassung sieht u.a. vor, dass Außenhandelsabkommen
der EU nicht mehr nach dem Prinzip der einvernehmlichen Zustimmung
der Mitgliedsländer abgeschlossen werden sollen, sondern mit qualifizierter
Mehrheit. Das Prinzip der qualifizierten Mehrheit bewährt sich im
Ministerrat, wo es die Handlungsfähigkeit sichert und sinnvoll erscheint.
Dort soll es auch erhalten bleiben.
Für Abkommen im Bereich der kulturellen
und audiovisuellen Dienstleistungen verhält es sich anders: hier
ist die kulturelle Vielfalt in Europa gefährdet, da solche Entscheidungen
unmittelbare Folgen für die lokalen und regionalen Kulturschaffenden
hätten. Weitreichende Liberalisierungen der Kulturmärkte gehen zu
Lasten der kulturellen Vielfalt, da kapitalstarke, internationale
Kulturproduzenten marktbeherrschend werden könnten. Das würde gerade
diejenigen treffen, die die kulturelle Vielfalt in Europa erhalten
bzw. sie begründen.
Ich habe deshalb die deutschen Vertreter
im Konvent, Außenminister Joschka Fischer und Prof. Dr. Jürgen Meyer,
gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die vorgesehene Regelung abgelehnt
wird. Statt dessen sollte für Abkommen, die kulturelle und audiovisuelle
Dienstleistungen betreffen, der Artikel 133, Absatz 6 des Vertrages
von Nizza in den Text der Verfassung eingefügt werden, der besagt,
dass solche Abkommen der einvernehmlichen Zustimmung der Mitgliedsländer
unterliegen.“