Die Bundesregierung plant eine Reform
der Handwerksordnung. Die neue Handwerksordnung soll Potentiale
für neue Betriebsgründungen eröffnen, Impulse für Beschäftigung
und Ausbildung geben, Abgrenzungsprobleme beseitigen, Anreize zu
Innovationstätigkeit stärken, die Inländerdiskriminierung verringern,
der Europäisierung des Marktes Rechnung tragen, die Ausübung einfacher
Tätigkeiten erleichtern und die Schwarzarbeit bekämpfen. Der Widerstand
der CDU/CSU sowie einiger Funktionäre ist unverständlich, denn mit
der Novelle der Handwerksordnung wird vor allem eine Diskriminierung
der deutschen Handwerker gegenüber ihren EU-Kollegen beseitigt.
Handwerker aus der Europäischen Union dürfen aufgrund der Niederlassungs-
und Dienstleistungsfreiheit in Deutschland tätig werden, ohne den
bisherigen Beschränkungen der alten Handwerksordnung zu unterliegen.
Mit der Benachteiligung der deutschen Handwerker soll nun
Schluss sein.
Warum brauchen wir unserer
Auffassung nach eine Novellierung der Handwerksordnung jetzt?
Die Handwerksordnung ist - trotz einiger kleinerer Novellen - praktisch
seit 50 Jahren unverändert geblieben. Die derzeitige Handwerksordnung
als einer Zugangsregulierung zu einem bedeutenden Bereich unserer
Volkswirtschaft - und die damit verbundene Einschränkung der Gewerbefreiheit
und insbesondere die empfindlichen Eingriffe in die Freiheit selbständiger
Berufsausübung - sind so nicht mehr zeitgemäß. Unstreitig ist: Es
gibt einen Novellierungsbedarf bei der Handwerksordnung.
Es gibt - wie die Jahr für Jahr
steigende Ausweitung der Schwarzarbeit klar macht - eine große Nachfrage
nach handwerklichen Leistungen, gleichwohl nimmt die volkswirtschaftliche
Bedeutung des Handwerks ständig ab. Der nominale Gesamtumsatz ging
von 409 Mrd. Euro in 1994 auf 387 Mrd. Euro in 2001 zurück. Tendenz
weiter rückläufig. Der Anteil des Handwerks an der Bruttowertschöpfung
reduzierte sich von 10,7 % in 1994 auf 8 % in 2002.
Es gibt seit Einführung der amtlichen
Handwerksberichterstattung im Jahre 1968 keine vergleichbare Schrumpfungsphase
wie zurzeit. Es gibt große Chancen für mehr Arbeit im Handwerk.
Doch die Zahl der Beschäftigung ist ständig rückläufig. Wir brauchen
mehr selbständige Handwerksbetriebe. Doch die Zahl der Meister geht
zurück. Wir brauchen mehr Ausbildung im Handwerk. Doch es wird immer
weniger im Handwerk ausgebildet. Hinzu kommen EU-rechtliche Fragestellungen,
die eine Novellierung erzwingen. Nur Luxemburg hat Berufszugangsschranken,
die dem deutschen Meisterbrief ähnlich sind. In einigen europäischen
Staaten (z. B. den Niederlanden) bestehen Berufszugangsbeschränkungen
für "gefahrengeneigte Tätigkeiten". Österreich hat bereits aufgrund
eines Urteils des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs die Inländer
in der Frage der Zulassung zur Handwerksausübung den Angehörigen
der übrigen EU-Staaten gleichgestellt.
Denn:
- Art. 43ff. EU-Vertrag (Niederlassungsfreiheit) gebietet,
dass Personen - ohne Altersgrenze - zur selbständigen Handwerksausübung
bereits dann zugelassen werden, wenn sie nach der Gesellenprüfung
die betreffende Tätigkeit 5 Jahre lang (in "leitender Stellung")
ausgeübt haben oder insgesamt 6 Jahre ununterbrochen als "Betriebsleiter"
tätig waren. Diese Privilegierung für EU-Ausländer führt zur
Inländerdiskriminierung.
- Art. 49ff. EU-Vertrag (Dienstleistungsfreiheit) gebietet die
Zulassung kurzfristiger grenzüberschreitender Tätigkeiten unter
noch geringeren Voraussetzungen.
Handlungsbedarf ist also
unabweislich.
Was haben die Regierungsfraktionen nun vor?
Reform der Meisterprüfung
Wir wollen die Meisterprüfung als Berufszugangsvoraussetzung für
das Führen eines Handwerksbetriebes auf Tätigkeiten, deren unsachgemäße
Ausübung Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen verursachen
können ("Gefahrengeneigte Gewerbe") beschränken. Diese Gewerke würden
in der Anlage A der Handwerksordnung bleiben. Die nicht gefahrengeneigten
Gewerbe würden in die Anlage B überführt und wären dann zulassungsfreie
Handwerksbetriebe. Meines Erachtens besteht für die Auswahl, die
das Bundeswirtschaftsministerium in seinem Referentenentwurf vom
22. April vorgenommnen hat, noch Diskussionsbedarf. Diese Diskussion
ist auch in den Regierungsfraktionen noch nicht abgeschlossen. Gleichzeitig
soll der Meisterbrief als Qualitätssiegel aufgewertet werden, z.
B. durch die Einführung einer freiwilligen Meisterprüfung für geeignete
Gewerbe in der Anlage B ("fakultativer Meisterbrief").
Rahmenbedingungen für eine
neue Gründungsdynamik
Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung
sollen Gesellen mit zehnjähriger Berufserfahrung, davon mindestens
5 Jahre in leitender Funktion, in die Lage versetzt werden, einen
Handwerksbetrieb der Anlage A selbständig zu führen. Wir halten
dies aufgrund der EU rechtlichen Fragestellungen für zwingend geboten.
Dazu kommen weitere Maßnahmen. Ich
will hier nur folgende nennen:
- Aufhebung des Inhaberprinzips
- Erleichterung der Gründung von Ich AGen im Handwerksbereich,
in dem wir klarstellen, dass einfache Tätigkeiten nicht der
Handwerksordnung unterliegen.
- Freistellung der Existenzgründer von den Pflichtbeiträgen
in den ersten vier Jahren
- Wegfall der Gesellenjahre als Voraussetzung zur Meisterprüfung
und Erleichterungen bei der Meisterprüfung
- Wegfall von Doppelprüfungen und Erleichterungen für Ingenieure
und staatlich geprüfte Techniker
- Stärkere Berücksichtigung der EU-Dienstleistungsfreiheit im
Handwerk
Kritiker befürchten nun, dass mit
der HwO-Novelle die Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe
dramatisch abnehmen wird. Dem kann ich nicht folgen. Der Vorbehaltsbereich
und der Meistertitel sind unserer Ausfassung nach kein ausschlaggebendes
Kriterium für die Ausbildungswilligkeit. Gerade in vorbehaltsfreien
Bereichen (Handel, Industrie, Dienstleistungen) wird in gleicher
Qualität und mit gleichem Engagement ausgebildet.
Ich glaube also nicht, dass die
traditionell hohe Motivation des Handwerks, überproportional viele
junge Menschen auszubilden, durch die Novelle HwO angetastet wird.
Das Eigeninteresse der Betriebe an qualifizierten Mitarbeitern sowie
an der Ausbildung des eigenen Nachwuchses wird vielmehr unvermindert
bleiben. Die Ausbildungsmotivation dürfte allein schon dadurch hoch
bleiben, da die Ausbildung auch wirtschaftliche Vorteile für den
ausbildenden Betrieb bietet. Im übrigen wird die Ausbildungsqualität
im meisterfreien Bereich nicht leiden, da nach wie vor persönliche
und fachliche Eignung nach § 20 i. V. m. § 76 BBiG für Anlage B
verlangt wird.
Ich vermute vielmehr, dass durch
die HwO-Novelle die Attraktivität einer Lehre im Handwerk deutlich
gestärkt wird, da der Gesellenabschluss zukünftig mehr Möglichkeiten
bietet: breitere Tätigkeitsfelder wegen Wegfalls vieler Vorbehaltsbereiche,
Möglichkeit der Selbständigkeit in einer größeren Anzahl von Anlage
B-Berufen ohne Erfordernis der Meisterprüfung, Möglichkeit der Selbständigkeit
in Anlage A-Berufen nach 10 Jahren ohne Erfordernis einer teuren
Meisterprüfung, Möglichkeit des schnelleren Erwerbs des Meistertitels.
Fazit:
Die Reform der Handwerksordnung ist dringend notwendig und fördert
die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Ich möchte zudem
anerkennen, dass gerade das Handwerk sehr aktiv Ausbildung und Beschäftigung
auch in den letzten Jahren vorangebracht hat und dass die kleinen
und mittleren Unternehmen in der Bundesrepublik am meisten ausbilden.