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Pressemitteilung 17/2003
Montag, 16. Juni 2003
 
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Neues Handwerksrecht - gegen Inländerdiskriminierung und Basis für leistungsfähige und innovative Betriebe

Die Bundesregierung plant eine Reform der Handwerksordnung. Die neue Handwerksordnung soll Potentiale für neue Betriebsgründungen eröffnen, Impulse für Beschäftigung und Ausbildung geben, Abgrenzungsprobleme beseitigen, Anreize zu Innovationstätigkeit stärken, die Inländerdiskriminierung verringern, der Europäisierung des Marktes Rechnung tragen, die Ausübung einfacher Tätigkeiten erleichtern und die Schwarzarbeit bekämpfen. Der Widerstand der CDU/CSU sowie einiger Funktionäre ist unverständlich, denn mit der Novelle der Handwerksordnung wird vor allem eine Diskriminierung der deutschen Handwerker gegenüber ihren EU-Kollegen beseitigt. Handwerker aus der Europäischen Union dürfen aufgrund der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in Deutschland tätig werden, ohne den bisherigen Beschränkungen der alten Handwerksordnung zu unterliegen. Mit der Benachteiligung der deutschen Handwerker soll nun Schluss sein.

Warum brauchen wir unserer Auffassung nach eine Novellierung der Handwerksordnung jetzt?
Die Handwerksordnung ist - trotz einiger kleinerer Novellen - praktisch seit 50 Jahren unverändert geblieben. Die derzeitige Handwerksordnung als einer Zugangsregulierung zu einem bedeutenden Bereich unserer Volkswirtschaft - und die damit verbundene Einschränkung der Gewerbefreiheit und insbesondere die empfindlichen Eingriffe in die Freiheit selbständiger Berufsausübung - sind so nicht mehr zeitgemäß. Unstreitig ist: Es gibt einen Novellierungsbedarf bei der Handwerksordnung.

Es gibt - wie die Jahr für Jahr steigende Ausweitung der Schwarzarbeit klar macht - eine große Nachfrage nach handwerklichen Leistungen, gleichwohl nimmt die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks ständig ab. Der nominale Gesamtumsatz ging von 409 Mrd. Euro in 1994 auf 387 Mrd. Euro in 2001 zurück. Tendenz weiter rückläufig. Der Anteil des Handwerks an der Bruttowertschöpfung reduzierte sich von 10,7 % in 1994 auf 8 % in 2002.

Es gibt seit Einführung der amtlichen Handwerksberichterstattung im Jahre 1968 keine vergleichbare Schrumpfungsphase wie zurzeit. Es gibt große Chancen für mehr Arbeit im Handwerk. Doch die Zahl der Beschäftigung ist ständig rückläufig. Wir brauchen mehr selbständige Handwerksbetriebe. Doch die Zahl der Meister geht zurück. Wir brauchen mehr Ausbildung im Handwerk. Doch es wird immer weniger im Handwerk ausgebildet. Hinzu kommen EU-rechtliche Fragestellungen, die eine Novellierung erzwingen. Nur Luxemburg hat Berufszugangsschranken, die dem deutschen Meisterbrief ähnlich sind. In einigen europäischen Staaten (z. B. den Niederlanden) bestehen Berufszugangsbeschränkungen für "gefahrengeneigte Tätigkeiten". Österreich hat bereits aufgrund eines Urteils des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs die Inländer in der Frage der Zulassung zur Handwerksausübung den Angehörigen der übrigen EU-Staaten gleichgestellt.

Denn:

  • Art. 43ff. EU-Vertrag (Niederlassungsfreiheit) gebietet, dass Personen - ohne Altersgrenze - zur selbständigen Handwerksausübung bereits dann zugelassen werden, wenn sie nach der Gesellenprüfung die betreffende Tätigkeit 5 Jahre lang (in "leitender Stellung") ausgeübt haben oder insgesamt 6 Jahre ununterbrochen als "Betriebsleiter" tätig waren. Diese Privilegierung für EU-Ausländer führt zur Inländerdiskriminierung.
  • Art. 49ff. EU-Vertrag (Dienstleistungsfreiheit) gebietet die Zulassung kurzfristiger grenzüberschreitender Tätigkeiten unter noch geringeren Voraussetzungen.

Handlungsbedarf ist also unabweislich.
Was haben die Regierungsfraktionen nun vor?

Reform der Meisterprüfung
Wir wollen die Meisterprüfung als Berufszugangsvoraussetzung für das Führen eines Handwerksbetriebes auf Tätigkeiten, deren unsachgemäße Ausübung Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen verursachen können ("Gefahrengeneigte Gewerbe") beschränken. Diese Gewerke würden in der Anlage A der Handwerksordnung bleiben. Die nicht gefahrengeneigten Gewerbe würden in die Anlage B überführt und wären dann zulassungsfreie Handwerksbetriebe. Meines Erachtens besteht für die Auswahl, die das Bundeswirtschaftsministerium in seinem Referentenentwurf vom 22. April vorgenommnen hat, noch Diskussionsbedarf. Diese Diskussion ist auch in den Regierungsfraktionen noch nicht abgeschlossen. Gleichzeitig soll der Meisterbrief als Qualitätssiegel aufgewertet werden, z. B. durch die Einführung einer freiwilligen Meisterprüfung für geeignete Gewerbe in der Anlage B ("fakultativer Meisterbrief").

Rahmenbedingungen für eine neue Gründungsdynamik
Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung sollen Gesellen mit zehnjähriger Berufserfahrung, davon mindestens 5 Jahre in leitender Funktion, in die Lage versetzt werden, einen Handwerksbetrieb der Anlage A selbständig zu führen. Wir halten dies aufgrund der EU rechtlichen Fragestellungen für zwingend geboten.

Dazu kommen weitere Maßnahmen. Ich will hier nur folgende nennen:

  • Aufhebung des Inhaberprinzips
  • Erleichterung der Gründung von Ich AGen im Handwerksbereich, in dem wir klarstellen, dass einfache Tätigkeiten nicht der Handwerksordnung unterliegen.
  • Freistellung der Existenzgründer von den Pflichtbeiträgen in den ersten vier Jahren
  • Wegfall der Gesellenjahre als Voraussetzung zur Meisterprüfung und Erleichterungen bei der Meisterprüfung
  • Wegfall von Doppelprüfungen und Erleichterungen für Ingenieure und staatlich geprüfte Techniker
  • Stärkere Berücksichtigung der EU-Dienstleistungsfreiheit im Handwerk

Kritiker befürchten nun, dass mit der HwO-Novelle die Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe dramatisch abnehmen wird. Dem kann ich nicht folgen. Der Vorbehaltsbereich und der Meistertitel sind unserer Ausfassung nach kein ausschlaggebendes Kriterium für die Ausbildungswilligkeit. Gerade in vorbehaltsfreien Bereichen (Handel, Industrie, Dienstleistungen) wird in gleicher Qualität und mit gleichem Engagement ausgebildet.

Ich glaube also nicht, dass die traditionell hohe Motivation des Handwerks, überproportional viele junge Menschen auszubilden, durch die Novelle HwO angetastet wird. Das Eigeninteresse der Betriebe an qualifizierten Mitarbeitern sowie an der Ausbildung des eigenen Nachwuchses wird vielmehr unvermindert bleiben. Die Ausbildungsmotivation dürfte allein schon dadurch hoch bleiben, da die Ausbildung auch wirtschaftliche Vorteile für den ausbildenden Betrieb bietet. Im übrigen wird die Ausbildungsqualität im meisterfreien Bereich nicht leiden, da nach wie vor persönliche und fachliche Eignung nach § 20 i. V. m. § 76 BBiG für Anlage B verlangt wird.

Ich vermute vielmehr, dass durch die HwO-Novelle die Attraktivität einer Lehre im Handwerk deutlich gestärkt wird, da der Gesellenabschluss zukünftig mehr Möglichkeiten bietet: breitere Tätigkeitsfelder wegen Wegfalls vieler Vorbehaltsbereiche, Möglichkeit der Selbständigkeit in einer größeren Anzahl von Anlage B-Berufen ohne Erfordernis der Meisterprüfung, Möglichkeit der Selbständigkeit in Anlage A-Berufen nach 10 Jahren ohne Erfordernis einer teuren Meisterprüfung, Möglichkeit des schnelleren Erwerbs des Meistertitels.

Fazit:
Die Reform der Handwerksordnung ist dringend notwendig und fördert die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Ich möchte zudem anerkennen, dass gerade das Handwerk sehr aktiv Ausbildung und Beschäftigung auch in den letzten Jahren vorangebracht hat und dass die kleinen und mittleren Unternehmen in der Bundesrepublik am meisten ausbilden.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de