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Pressemitteilung 20/2003
Freitag, 4. Juli 2003
 
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Bundesverkehrswegeplan verbessert nachhaltig die Verkehrsinfrastruktur

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen. Dieser wird nach seiner Verabschiedung im Bundestag weitreichende Folgen für die Verkehrsinfrastruktur haben.

Allgemeines zum Bundesverkehrswegeplan

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm. Für den Zeitraum 2001 bis 2015 ergibt sich für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße ein Finanzvolumen in der Größenordnung von 150 Mrd. €. Mit einer darüber hinaus gehenden Planungsreserve wird die Möglichkeit geschaffen, Vorhaben zu beplanen, bei denen größere Finanzierungsansätze erst nach 2015 anfallen, die aber gleichwohl insgesamt beplant werden müssen. Sie gewährleistet ein zusätzlich umsetzbares Baupotenzial, das dann aktiviert werden kann, wenn es bei anderen Vorhaben zu Verzögerungen bei der Realisierung kommt.

Auf die Erhaltung der Bestandnetze entfallen rund 83 Mrd. €. Der Anteil für die Erhaltungsinvestitionen an dem Gesamtinvestitionsvolumen steigt gegenüber dem BVWP '92 von 46 % auf nahezu 56 %. Für den Neu- und Ausbau der Schienenwege des Bundes, der Bundesfernstraßen und der Bundeswasserstraßen sind rund 66 Mrd. € (ohne Planungsreserve) vorgesehen. Die Investitionen zwischen alten und neuen Bundesländern verteilen sich - unter Einbeziehung der Planungsreserve - im Verhältnis 65 % zu 35 %.

Der BVWP 2003 folgt der politischen Leitlinie "Aufbau Ost und Ausbau West". Er unterscheidet sich vom BVWP '92 insbesondere durch die Anwendung einer modernisierten Bewertungsmethodik. Neben der Bewertung nach der aktualisierten Nutzen-Kosten-Analyse wurden alle Vorhaben umwelt- und naturschutzfachlich untersucht und hinsichtlich ihrer ökologischen Risiken eingestuft. Darüber hinaus wurde raumstrukturelle Bedeutung der Vorhaben wurde in einer Raumwirksamkeitsanalyse umfassender als früher ermittelt.

Die Prioritäten (Dringlichkeiten) für die Aufnahme bewerteter Vorhaben in den BVWP 2003 ergeben sich prinzipiell aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum zur Verfügung stehenden Investitionsvolumen. Innerhalb der Dringlichkeitsstufen "Vordringlicher Bedarf" und "Weiterer Bedarf" gibt es folgende Kategorien:

- Vordringlicher Bedarf:

  • laufende und fest disponierte Vorhaben,
  • neue Vorhaben,
  • neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für VB,

- Weiterer Bedarf:

  • neue Vorhaben mit Planungsrecht (WB*),
  • neue Vorhaben mit Planungsrecht (WB*) sowie mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag,
  • neue Vorhaben,
  • neue Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko.

Der Bundesverkehrswegeplan ist zugleich die Grundlage der beiden Entwürfe
- des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes sowie
- des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes

mit den jeweils als Anlage enthaltenen Bedarfsplänen für die Schienenwege des Bundes bzw. für die Bundesfernstraßen. Beide Gesetzentwürfe wurden vom Bundeskabinett gleichfalls am 2. Juli 2003 beschlossen.

Verkehrsprojekte im Landkreis Harburg und im Landkreis Soltau-Fallingbostel

Nach dem Kabinettsbeschluss sollen in den Vordringlichen Bedarf des BVWP aufgenommen werden:

  Maßnahme Länge
in km
Kosten ab 2003
in Millionen €
Vordringlicher Bedarf, Laufende und fest disponierte Vorhaben
A 1 AD Buchholz – W AS Rade [= 6-streifiger Ausbau der A 1] 6,0 18,7
A 1 W AS Rade – AS Heidenau [= 6-streifiger Ausbau der A 1] 18,2 51,5
A 1 AS Heidenau – AS Sittensen [= 6-streifiger Ausbau der A 1] 9,5 32,4
A 26 SO Stade (B 73) – Horneburg 11,7 102,9
Vordringlicher Bedarf, Neue Vorhaben
A 26 Anbindung der B 3 an die A 26 3,7 10,1
A 26 Horneburg – NO Buxtehude (K 40) 9,8 120,2
B 75 OU Dibbersen 3,6 13,3
Vordringlicher Bedarf, Neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für VB
A 26 NO Buxtehude (K 49) - Rübke 5,0 61,4
Vordringlicher Bedarf, Laufende und fest disponierte Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für VB
A 26 Rübke – Moorburg (A 7) 7,5 115,5
A 39 Wolfsburg (B 188) – Lüneburg (1.BA Uelzen - Lüneburg) 30,0 200,0
A 39 Wolfsburg – Lüneburg (2.BA Uelzen - Wolfsburg) 50,0 237,0

[Den Landkreis Harburg oder den Landkreis Soltau-Fallingbostel nur indirekt oder am Rande betreffende Verkehrsprojekte sind kursiv markiert.]

Nach dem Kabinettsbeschluss sollen in den Weiteren Bedarf des BVWP aufgenommen werden:

  Maßnahme Länge
in km
Kosten ab 2003
in Millionen €
Weiterer Bedarf, Neue Vorhaben mit Planungsrecht (WB*)
A 7 AS Soltau/o – AD Walsrode 30,0 137,7
B 75 OU Tostedt / Wistedt 5,8 12,9
Weiterer Bedarf, Neue Vorhaben
A 1 Lgr. HH / NI – Horster Dreieck (A 7) [= 8-streifiger Ausbau der A 1] 7,3 77,8
A 1 Horster Dreieck – AD Buchholz [= 6-streifiger Ausbau der A 1] 11,4 49,8
A 7 AD Walsrode – AD Hannover/N [= 8-streifiger Ausbau der A 7] 29,1 133,7
B 3 OU Elstorf 5,0 9,9
B209 OU Walsrode 6,1 11,4
Weiterer Bedarf, Neue Vorhaben
A 21 Ostumfahrung HH (Lgr. SH/NI – A 250) [= 4-streifiger Neubau der A 21 entlang der B 404-Trasse] 13,1 87,5
B 71 OU Munster 13,0 36,5
B209 OU Rethem 2,7 11,3

Zum Kabinettsbeschluss zum neuen Bundesverkehrswegeplan erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn:

„Der neue Bundesverkehrswegeplan wird die Verkehrsinfrastruktur in unserer Region nachhaltig verbessern. Zahlreiche wichtige Verkehrsprojekte werden endlich angepackt.

Unumstritten und im Vordringlichen Bedarf abgesichert sind beispielsweise der sechsspurige Ausbau der A 1 zwischen dem Autobahndreieck Buchholz und dem Bremer Kreuz, die Ortsumgehung Dibbersen bei Buchholz (Nordheide), der Weiterbau der A 26 bis Hamburg und die Anbindung der B 3 an die A 26 (Westumfahrung Neu Wulmstorf). Nach Fertigstellung der A 26 ist mit einer nachhaltigen Entlastung der unfallträchtigen B 73 zu rechnen, was insbesondere Neu Wulmstorf zugute kommt.

Der rund 437 Millionen teure Bau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg betrifft zwar nicht das Gebiet meines Wahlkreises, bindet jedoch Südniedersachsen wesentlich besser an unseren Wirtschaftsraum an und bringt damit wirtschaftliche Vorteile.

Ich freue mich, dass es gelungen ist, gegenüber dem Referentenentwurf des BVWP noch Verbesserungen zu erzielen. Noch im Referentenentwurf des BVWP hatte die B 75-Ortsumgehung bei Tostedt / Wistedt mit einer Länge von ca. 5,8 km und Kosten von rund 12,9 Millionen Euro keine Berücksichtigung gefunden, obwohl die Ortsumgehung ein sehr hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis von 7,3 aufweist (mindestens 4 sind erforderlich) und in der Vorschlagsliste der Bezirksregierung Lüneburg für die 10 wichtigsten Verkehrsprojekte im Regierungsbezirk enthalten war. Gemeinsam mit der SPD-Landesgruppe habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Maßnahme nun in den Weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans mit Planungsrecht aufgenommen wird.

Kritisch sehe ich, dass der achtspurige Ausbau der A 1 zwischen der Hamburger Landesgrenze und dem Horster Dreieck, der ursprünglich im Referentenentwurf im Vordringlichen Bedarf enthalten war, nunmehr nur noch Weiterer Bedarf ist und die Realisierung damit voraussichtlich auf nach 2015 verschoben wird. Diese Abstufung, die jetzt auch lauthals von dem CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Grosse-Brömer beklagt wird, erfolgte auf Vorschlag des niedersächsischen Wirtschaftsministers Walter Hirche (FDP). Hirche gehört bekanntermaßen der CDU-geführten niedersächsischen Landesregierung an, die finanzielle Kompensationen für andere Verkehrsprojekte (u.a. 2. Bauabschnitt A 39) brauchte. Zur A 1 argumentierte Hirche, der achtspurige Ausbau auf niedersächsischer Seite mache keinen Sinn, wenn auf Hamburger Seite der ursprünglich geplante Ausbau von sechs auf acht Spuren unterbleibt. Die Hamburger Landesregierung, ebenfalls CDU-geführt, setzte jedoch andere Prioriäten. So behindern die beiden CDU-geführten Landesregierungen den notwendigen achtspurigen Ausbau der A 1. Hier sollte sich der Kollege Grosse-Brömer einmal an seine Parteifreunde und den Hamburger Verkehrssenator Mettbach (Schill-Partei) halten. Die Klage, der Bund habe nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt, kann man angesichts eines Investitionsvolumens von rund 150 Milliarden Euro für die Geltungsdauer des BVWP nicht gelten lassen. Es sind vielmehr die beiden CDU-geführten Landesregierungen, die die Abstufung des Verkehrsprojekts gegenüber dem Referentenentwurf des Bundes zu vertreten haben.

Bei den Schienenprojekten ist insbesondere das 3. Gleis zwischen Stelle und Lüneburg zu nennen, für das bereits die Planung auf Hochtouren läuft. Das schon im Anti-Stau-Programm enthaltene 3. Gleis zwischen Stelle und Lüneburg steht in keiner Form mehr zur Disposition und wird sicher im neuen Bundesverkehrswegeplan enthalten sein. Man rechnet mit Projektkosten für das 3. Gleis in Höhe von 229,6 Millionen Euro.

Mit dem 3. Gleis investiert der Bund allein im Gebiet des Landkreises Harburg bis 2015 über 300 Millionen Euro in die Verkehrswege.

Der neue Bundesverkehrswegeplan wird damit ein großer Schritt nach vorn für die Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Harburg sein!

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de