Das Bundeskabinett hat in seiner
Sitzung am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen.
Dieser wird nach seiner Verabschiedung im Bundestag weitreichende
Folgen für die Verkehrsinfrastruktur haben.
Allgemeines zum Bundesverkehrswegeplan
Der Bundesverkehrswegeplan ist
ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan
oder -programm. Für den Zeitraum 2001 bis 2015 ergibt sich für die
drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße ein Finanzvolumen
in der Größenordnung von 150 Mrd. €. Mit einer darüber hinaus gehenden
Planungsreserve wird die Möglichkeit geschaffen, Vorhaben zu beplanen,
bei denen größere Finanzierungsansätze erst nach 2015 anfallen,
die aber gleichwohl insgesamt beplant werden müssen. Sie gewährleistet
ein zusätzlich umsetzbares Baupotenzial, das dann aktiviert werden
kann, wenn es bei anderen Vorhaben zu Verzögerungen bei der Realisierung
kommt.
Auf die Erhaltung der Bestandnetze
entfallen rund 83 Mrd. €. Der Anteil für die Erhaltungsinvestitionen
an dem Gesamtinvestitionsvolumen steigt gegenüber dem BVWP '92 von
46 % auf nahezu 56 %. Für den Neu- und Ausbau der Schienenwege des
Bundes, der Bundesfernstraßen und der Bundeswasserstraßen sind rund
66 Mrd. € (ohne Planungsreserve) vorgesehen. Die Investitionen zwischen
alten und neuen Bundesländern verteilen sich - unter Einbeziehung
der Planungsreserve - im Verhältnis 65 % zu 35 %.
Der BVWP 2003 folgt der politischen
Leitlinie "Aufbau Ost und Ausbau West". Er unterscheidet sich vom
BVWP '92 insbesondere durch die Anwendung einer modernisierten Bewertungsmethodik.
Neben der Bewertung nach der aktualisierten Nutzen-Kosten-Analyse
wurden alle Vorhaben umwelt- und naturschutzfachlich untersucht
und hinsichtlich ihrer ökologischen Risiken eingestuft. Darüber
hinaus wurde raumstrukturelle Bedeutung der Vorhaben wurde in einer
Raumwirksamkeitsanalyse umfassender als früher ermittelt.
Die Prioritäten (Dringlichkeiten)
für die Aufnahme bewerteter Vorhaben in den BVWP 2003 ergeben sich
prinzipiell aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus netzkonzeptionellen
Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum
zur Verfügung stehenden Investitionsvolumen. Innerhalb der Dringlichkeitsstufen
"Vordringlicher Bedarf" und "Weiterer Bedarf" gibt es folgende Kategorien:
- Vordringlicher Bedarf:
- laufende und fest disponierte Vorhaben,
- neue Vorhaben,
- neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag
für VB,
- Weiterer Bedarf:
- neue Vorhaben mit Planungsrecht (WB*),
- neue Vorhaben mit Planungsrecht (WB*) sowie mit besonderem
naturschutzfachlichen Planungsauftrag,
- neue Vorhaben,
- neue Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko.
Der Bundesverkehrswegeplan ist zugleich
die Grundlage der beiden Entwürfe
- des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
sowie
- des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
mit den jeweils als Anlage enthaltenen
Bedarfsplänen für die Schienenwege des Bundes bzw. für die Bundesfernstraßen.
Beide Gesetzentwürfe wurden vom Bundeskabinett gleichfalls am 2.
Juli 2003 beschlossen.
Verkehrsprojekte im Landkreis
Harburg und im Landkreis Soltau-Fallingbostel
Nach dem Kabinettsbeschluss sollen
in den Vordringlichen Bedarf des BVWP aufgenommen werden:
|
|
Maßnahme |
Länge
in km |
Kosten
ab 2003
in Millionen € |
| Vordringlicher
Bedarf, Laufende und fest disponierte Vorhaben |
| A
1 |
AD
Buchholz – W AS Rade [= 6-streifiger Ausbau der A 1] |
6,0 |
18,7 |
| A
1 |
W
AS Rade – AS Heidenau [= 6-streifiger Ausbau der A 1] |
18,2 |
51,5
|
| A
1 |
AS
Heidenau – AS Sittensen [= 6-streifiger Ausbau der A 1] |
9,5 |
32,4 |
| A
26 |
SO
Stade (B 73) – Horneburg |
11,7 |
102,9 |
| Vordringlicher
Bedarf, Neue Vorhaben |
| A
26 |
Anbindung
der B 3 an die A 26 |
3,7 |
10,1 |
| A
26 |
Horneburg
– NO Buxtehude (K 40) |
9,8 |
120,2 |
| B
75 |
OU
Dibbersen |
3,6 |
13,3 |
| Vordringlicher
Bedarf, Neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag
für VB |
| A
26 |
NO
Buxtehude (K 49) - Rübke |
5,0 |
61,4 |
| Vordringlicher
Bedarf, Laufende und fest disponierte Vorhaben mit besonderem
naturschutzfachlichen Planungsauftrag für VB |
| A
26 |
Rübke
– Moorburg (A 7) |
7,5 |
115,5 |
| A
39 |
Wolfsburg
(B 188) – Lüneburg (1.BA Uelzen - Lüneburg) |
30,0 |
200,0 |
| A
39 |
Wolfsburg
– Lüneburg (2.BA Uelzen - Wolfsburg) |
50,0
|
237,0
|
[Den Landkreis Harburg oder
den Landkreis Soltau-Fallingbostel nur indirekt oder am Rande betreffende
Verkehrsprojekte sind kursiv markiert.]
Nach dem Kabinettsbeschluss sollen
in den Weiteren Bedarf des BVWP aufgenommen werden:
|
|
Maßnahme |
Länge
in km |
Kosten
ab 2003
in Millionen € |
| Weiterer
Bedarf, Neue Vorhaben mit Planungsrecht (WB*) |
| A
7 |
AS
Soltau/o – AD Walsrode |
30,0 |
137,7
|
| B
75 |
OU
Tostedt / Wistedt |
5,8
|
12,9 |
| Weiterer
Bedarf, Neue Vorhaben |
| A
1 |
Lgr.
HH / NI – Horster Dreieck (A 7) [= 8-streifiger Ausbau der A
1] |
7,3 |
77,8 |
| A
1 |
Horster
Dreieck – AD Buchholz [= 6-streifiger Ausbau der A 1] |
11,4 |
49,8 |
| A
7 |
AD
Walsrode – AD Hannover/N [= 8-streifiger Ausbau der A 7] |
29,1
|
133,7
|
| B
3 |
OU
Elstorf |
5,0 |
9,9 |
| B209 |
OU
Walsrode |
6,1
|
11,4 |
| Weiterer
Bedarf, Neue Vorhaben |
| A
21 |
Ostumfahrung
HH (Lgr. SH/NI – A 250) [= 4-streifiger Neubau der A 21 entlang
der B 404-Trasse] |
13,1 |
87,5 |
| B
71 |
OU
Munster |
13,0
|
36,5 |
| B209 |
OU
Rethem |
2,7
|
11,3
|
Zum Kabinettsbeschluss zum neuen
Bundesverkehrswegeplan erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika
Griefahn:
„Der neue Bundesverkehrswegeplan
wird die Verkehrsinfrastruktur in unserer Region nachhaltig verbessern.
Zahlreiche wichtige Verkehrsprojekte werden endlich angepackt.
Unumstritten und im Vordringlichen
Bedarf abgesichert sind beispielsweise der sechsspurige Ausbau der
A 1 zwischen dem Autobahndreieck Buchholz und dem Bremer Kreuz,
die Ortsumgehung Dibbersen bei Buchholz (Nordheide), der Weiterbau
der A 26 bis Hamburg und die Anbindung der B 3 an die A 26 (Westumfahrung
Neu Wulmstorf). Nach Fertigstellung der A 26 ist mit einer nachhaltigen
Entlastung der unfallträchtigen B 73 zu rechnen, was insbesondere
Neu Wulmstorf zugute kommt.
Der rund 437 Millionen teure Bau
der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg betrifft zwar nicht das
Gebiet meines Wahlkreises, bindet jedoch Südniedersachsen wesentlich
besser an unseren Wirtschaftsraum an und bringt damit wirtschaftliche
Vorteile.
Ich freue mich, dass es gelungen
ist, gegenüber dem Referentenentwurf des BVWP noch Verbesserungen
zu erzielen. Noch im Referentenentwurf des BVWP hatte die B 75-Ortsumgehung
bei Tostedt / Wistedt mit einer Länge von ca. 5,8 km und Kosten
von rund 12,9 Millionen Euro keine Berücksichtigung gefunden, obwohl
die Ortsumgehung ein sehr hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis von 7,3
aufweist (mindestens 4 sind erforderlich) und in der Vorschlagsliste
der Bezirksregierung Lüneburg für die 10 wichtigsten Verkehrsprojekte
im Regierungsbezirk enthalten war. Gemeinsam mit der SPD-Landesgruppe
habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Maßnahme
nun in den Weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans mit
Planungsrecht aufgenommen wird.
Kritisch sehe ich, dass der achtspurige
Ausbau der A 1 zwischen der Hamburger Landesgrenze und dem Horster
Dreieck, der ursprünglich im Referentenentwurf im Vordringlichen
Bedarf enthalten war, nunmehr nur noch Weiterer Bedarf ist und die
Realisierung damit voraussichtlich auf nach 2015 verschoben wird.
Diese Abstufung, die jetzt auch lauthals von dem CDU-Bundestagsabgeordneten
Michael Grosse-Brömer beklagt wird, erfolgte auf Vorschlag des niedersächsischen
Wirtschaftsministers Walter Hirche (FDP). Hirche gehört bekanntermaßen
der CDU-geführten niedersächsischen Landesregierung an, die finanzielle
Kompensationen für andere Verkehrsprojekte (u.a. 2. Bauabschnitt
A 39) brauchte. Zur A 1 argumentierte Hirche, der achtspurige Ausbau
auf niedersächsischer Seite mache keinen Sinn, wenn auf Hamburger
Seite der ursprünglich geplante Ausbau von sechs auf acht Spuren
unterbleibt. Die Hamburger Landesregierung, ebenfalls CDU-geführt,
setzte jedoch andere Prioriäten. So behindern die beiden CDU-geführten
Landesregierungen den notwendigen achtspurigen Ausbau der A 1. Hier
sollte sich der Kollege Grosse-Brömer einmal an seine Parteifreunde
und den Hamburger Verkehrssenator Mettbach (Schill-Partei) halten.
Die Klage, der Bund habe nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt,
kann man angesichts eines Investitionsvolumens von rund 150 Milliarden
Euro für die Geltungsdauer des BVWP nicht gelten lassen. Es sind
vielmehr die beiden CDU-geführten Landesregierungen, die die Abstufung
des Verkehrsprojekts gegenüber dem Referentenentwurf des Bundes
zu vertreten haben.
Bei den Schienenprojekten ist insbesondere
das 3. Gleis zwischen Stelle und Lüneburg zu nennen, für das bereits
die Planung auf Hochtouren läuft. Das schon im Anti-Stau-Programm
enthaltene 3. Gleis zwischen Stelle und Lüneburg steht in keiner
Form mehr zur Disposition und wird sicher im neuen Bundesverkehrswegeplan
enthalten sein. Man rechnet mit Projektkosten für das 3. Gleis in
Höhe von 229,6 Millionen Euro.
Mit dem 3. Gleis investiert der
Bund allein im Gebiet des Landkreises Harburg bis 2015 über 300
Millionen Euro in die Verkehrswege.
Der neue Bundesverkehrswegeplan
wird damit ein großer Schritt nach vorn für die Verkehrsinfrastruktur
im Landkreis Harburg sein!