In einigen Orten in den Landkreisen
Harburg und Soltau-Fallingbostel war es zu Mängeln und Verzögerungen
bei der Zustellung gekommen; in einigen Haushalten gab es tagelang
keine Zustellung von Briefen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika
Griefahn hatte sich daraufhin in einem Schreiben an die Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post gewandt, um eine Überprüfung von
Mängeln in der Zustellung von Briefen durch die Deutsche Post AG
zu erreichen.
Die Deutsche Post hat gegenüber
der Regulierungsbehörde geltend gemacht, dass es sich nur um ein
vorübergehendes Problem durch die Einführung der Verbundzustellung
(gemeinsame Zustellung von Briefen und Paketen) und durch außergewöhnlich
viele Krankheitsfälle gehandelt hat.
Der Präsident der Regulierungsbehörde,
Herr Matthias Kurth, antwortete jetzt auf die Anfrage von Monika
Griefahn wie folgt:
„Berichte über Mängel in der Zustellung
von Briefen durch die Deutsche Post AG
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
in Ihrem Schreiben vom 06.10.03
weisen Sie auf verspätete und ausgefallene Zustellungen im Bereich
Winsen/Luhe hin.
Die Regulierungsbehörde hat in dieser
Angelegenheit bereits die Deutsche Post AG um Stellungnahme gebeten.
Die Deutsche Post AG bedauert in
ihrer Stellungnahme die Nichteinhaltung der Vorschriften zur täglichen
Zustellung im Raum Winsen und gibt an, dass es sich um ein zeitlich
befristetes Problem gehandelt habe, das aus drei Gründen entstanden
sei:
- Im Zustellbereich Winsen sei am 09.09.03 die Verbundzustellung
(gemeinsame Zustellung von Briefen und Paketen) realisiert worden.
Dadurch sei zwangsläufig eine Neufestlegung der Zustellbezirke
und Ausstattung der Zustellkräfte mit Kleintransportern erforderlich
geworden. Diese Organisationsmaßnahmen hätten eine gewisse Eingewöhnungsphase
erfordert.
- Während der Anfangsphase habe das Aufkommen
an zuzustellenden Brief- und Paketsendungen weit über dem Durchschnitt
gelegen, so dass der Zeitbedarf für die Zustellung gestiegen
sei.
- Der Zustellstützpunkt Winsen sei von einem
nicht vorhersehbaren, krankheitsbedingten Personalschwund betroffen
gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass ein nachsommerlicher
Grippalvirus für das extrem rasche Ansteigen des Krankenstands
ursächlich war.
Die Deutsche Post AG gibt weiter
an, dass es durch die Kombination der o.g. Gründe zu einer vorübergehenden
Beeinträchtigung der Postzustellung gekommen sei, insbesondere zu
verspäteten Zustellzeiten, Zustellabbrüchen (in Abhängigkeit von
der gesetzlich festgelegten Höchstarbeitszeit von 10 Stunden) und
in wenigen Einzelfällen auch zu einem partiellen Ausfall der Zustellung.
Nach Angaben der Deutschen Post
AG habe die zuständige Niederlassung Brief HH-Süd nach Auftreten
dieser Mängelsituation unverzüglich nachgesteuert und insbesondere
personelle Verstärkung nach Winsen beordert. Zeitweise seien dort
bis zu 10 Vertreter beschäftigt gewesen. Darüber hinaus sei zeitweise
ein externer Auftragnehmer für die Zustellung in Winsen beschäftigt
gewesen. Seit dem 04.10.03 habe sich die Situation der Postzustellung
in Winsen normalisiert. so dass es keine Zustellabbrüche oder ausgefallene
Zustellungen mehr gebe.
Die Deutsche Post AG weist darauf
hin, dass durch die Neufestlegung der Zustellbezirke nicht für alle
Empfänger die frühere Zustellzeit realisiert werden könne, sondern
ein Teil der Empfänger dauerhaft spätere Zustellzeiten haben werde.
Die Regulierungsbehörde beurteilt
der Sachverfialt dahingehend, dass die Deutsche Post AG nicht gegen
die Vorschriften der PUDLV zur Zustellung von Brief- und Paketsendurigen
verstoßen hat. Die Zustellausfälle haben in einem eng begrenzten
Zeitraum und nur in einem Zustellbereich stattgefunden und sind
nicht vorsätzlich verursacht worden. Sie sind daher als Einzelfälle
zu werten, die im betrieblichen Ablauf bedauerlicherweise vorkommen
können. Auch hat die Deutsche Post AG sofortige Maßnahmen zur Abhilfe
getroffen.
Auch eine Zustellung am Nachmittag,
die durch die organisatorischen Maßnahmen der Deutschen Post AG
für einen Teil der Kunden möglicherweise eintritt, ist nicht zu
beanstanden, da die PUDLV keine Uhrzeit angibt, bis zu der die Zustellung
zu erfolgen hat, sondern nur die täglich Zustellung fordert.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kurth
(Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post)“