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Pressemitteilung 20.03.03
Donnerstag, 20. März 2003
 
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Bundesverkehrswegeplan: SFA-Projekte wie erwartet "weiterer Bedarf"

Die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans geht zügig voran, der mit Spannung erwartete Referentenentwurf des Bundes wurde am 19. März vorgestellt und den Ländern zugeleitet. "Projekte im Landkreis Soltau-Fallingbostel sind nicht im ‚vordringlichen Bedarf' enthalten, sondern nur als ‚weiterer Bedarf' aufgeführt, so dass mit einer Realisierung vor dem Jahr 2015 voraussichtlich nicht zu rechnen ist", informierte die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn. "Allerdings haben diese Projekte eher als andere Projekte die Chance, bei einer Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes dann in den ‚vordringlichen Bedarf' aufgenommen zu werden. Sie könnten nachrücken, wenn geplante Projekte, die im ‚vordringlichen Bedarf' vorgesehen sind, sich nicht realisieren lassen." In verschiedenen Gesprächen mit der Bezirksregierung und dem Land Niedersachsen war vereinbart worden, wegen mangelnder Planungsreife nicht darauf zu dringen, SFA-Projekte in den "vordringlichen Bedarf" aufzunehmen.

Als "neues Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag" ist der 6-streifige Ausbau des 30 km langen Teilstücks der A 7 zwischen der Anschlussstelle Soltau-Ost und dem Autobahndreieck Walsrode aufgeführt. Die Kosten sind mit 137,7 Mio Euro zum heutigen Zeitpunkt veranschlagt. "Dies ist schon ein Fortschritt", freute sich die Abgeordnete, "denn bisher war dieser Bedarf noch nicht anerkannt worden." Auch der 8-streifige Ausbau der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Walsrode und dem Autobahndreieck Hannover Nord (29,1 km, 133,7 Mio Euro) ist im "weiteren Bedarf" als neues Vorhaben enthalten. "Besonders den Ausbau der A 7 zwischen Soltau Ost und Walsrode halte ich für einen vordringlichen Bedarf, für den ich mich einsetzen werde", erklärte Monika Griefahn, "denn durch die ständigen langen Staus, besonders in den Sommermonaten, wird die gesamte Region durch Umleitungsregelungen sehr in Mitleidenschaft gezogen."

Als "weiterer Bedarf" sind im Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplanes folgende Ortsumgehungen im Landkreis Soltau-Fallingbostel aufgeführt:
B 71 Soltau (Länge 7,4 km, Kosten 18 Mio Euro)
B 209 Walsrode (6,1 km, 11,4 Mio Euro)
B 209 Rethem (2,7 km, 11,3 Mio Euro)
B 214 Schwarmstedt (2,8 km, 6,6 Mio Euro)
"Von Walsrode, Rethem und Schwarmstedt weiß ich, dass aktuell noch keine konkreten abgestimmten Vorschläge für einen Trassenverlauf der Ortsumgehungen vorliegen", erläuterte Monika Griefahn. "Früher geplante Lösungen der Verkehrsprobleme sind teilweise durch die Errichtung von Baugebieten oder durch Gebietsausweisungen nach der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) überholt worden. Auch wenn vom Jahr 2003 aus gesehen das Jahr 2015 noch weit entfernt ist, ist die Zeit doch gar nicht so lang, um Trassenverläufe einvernehmlich abzustimmen, besonders wenn unter Umständen die Belange anderer Kommunen davon betroffen sind."

Bei den Schienenwegen ist als "neues Vorhaben des vordringlichen Bedarfs Schiene (mit Planungsreserve)" die Y-Trasse enthalten, im Amtsdeutsch "Neubaustrecke / Ausbaustrecke Hamburg/Bremen-Hannover", mit Investitionskosten in Höhe von 1.283,9 Mio Euro.

Bis zum Jahr 2015 wird der Bund mehr als 150 Milliarden Euro in Verkehrsinfrastruktur verbauen. 76 Milliarden Euro gehen in den Ausbau der Autobahnen und in Ortsumgehungen, 76,8 Milliarden Euro werden in den Aus- und Neubau der Schienenwege investiert und ca. 7 Milliarden Euro verbessern die Effizienz der Bundeswasserstraßen. Das von der Bundesregierung angekündigte Konjunkturprogramm für die Kommunen könnte darüber hinaus noch zusätzlichen Schub für Investitionen in kommunale Verkehrsinfrastruktur geben.

Die vom Land Niedersachsen als wichtigste Maßnahmen angemeldeten Projekte konnten im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans in den "vordringlichen Bedarf" übernommen werden. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf geht jetzt in die Ressortabsprache, an die Bundesländer und an die Verbände. Nach 16 bilateralen Gesprächen mit den Bundesländern und der Auswertung wird dann ein offizieller Regierungsentwurf gefertigt, der im Juni oder Juli 2003 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Parallel dazu erarbeitet das Bundesverkehrsministerium aus dem Bundesverkehrswegeplan die Ausbaugesetze für die Straße und die Schiene. Der Bundestag hat dann im Herbst die Aufgabe, den Bedarfsplan und die beiden Ausbaugesetze zu beschließen.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de