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Pressemitteilung 03/2004
Samstag, 23. Januar 2004
 
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Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gudrun Schaich-Walch besuchte das Krankenhaus Buchholz

Die Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende für die Bereiche Gesundheit und Soziale Sicherung, Gudrun Schaich-Walch MdB, besuchte jetzt auf Einladung der örtlichen SPD-Bundestags-abgeordneten Monika Griefahn MdB das Krankenhaus Buchholz. Gudrun Schaich-Walch informierte sich vor Ort über die Auswirkungen der Gesundheitsreform und die aktuelle Entwicklung der kreiseigenen Krankenhäuser. Mit dabei war auch Ruth Zuther, Vorsitzende des Sozialausschusses des Landkreises Harburg und Vorsitzende des Aufsichtsrates der Krankenhaus-GmbH.

Herr Norbert Böttcher, Geschäftsführer der beiden Krankenhäuser in Buchholz und Winsen, hatte zunächst auf einem Rundgang verschiedene Abteilungen des Krankenhauses Buchholz wie den Kreißsaal und die Strahlen-therapieabteilung vorgestellt. In der Strahlentherapieabteilung erläuterten Herr Dr. Dorn und Herr Dr. Plate ihre Arbeit.

Rund 600 Patienten pro Jahr werden hier behandelt; für viele wird auf Basis einer Computertomografie ein maßgeschneiderter Behandlungsplan z.B. zur Turmorbehandlung erstellt. Das Haus ist mit modernster Technik ausgestattet wie Computertomografen, einem Linearbeschleuniger und einem Röntgensimulator.

Das Foto zeigt neben dem Linearbeschleuniger (v.l.n.r.): Herr Dr. Dorn (Physiker, Abteilung Strahlentherapie des Krankenhauses Buchholz), Monika Griefahn MdB, Gudrun Schaich-Walch (Stv. SPD-Fraktionsvorsitzende), Ruth Zuther (Vorsitzende des Sozialausschusses des Landkreises Harburg und Vorsitzende des Aufsichtsrates der Krankenhaus-GmbH), Herr Dr. Plate (Chefarzt Strahlentherapie) und Herrn Norbert Böttcher (Geschäftsführer der Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH).

Dabei wurde schnell klar, dass sich das Krankenhaus von Ausstattung und Behandlungsqualität her einerseits, mit relativ niedrigen Behandlungskosten andererseits durchaus mit anderen Häusern messen lassen kann. Dennoch gibt es einen verstärkten Wettbewerbsdruck unter anderem von großen privaten Klinikunternehmen. Die Krankenhäuser Buchholz und Winsen wurden relativ früh – schon vor 5 Jahren – in eine gemeinnützige GmbH überführt; im Jahr 2003 wird man schwarze Zahlen geschrieben haben. Seit Januar 2003 arbeitet man mit den neuen Fallpauschalen (DRGs).

An den Gesprächen waren weiterhin beteiligt unter anderem Frau Hannelore Jutzi (Verwaltungsleitung) und Herr Dr. C. Pott, ab 1.4.2004 Chefarzt der Inneren Abteilung und Ärztlicher Direktor. Herr Dr. Pott betonte, dass vor allem auf ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten Wert gelegt werde.

Das Krankenhaus Buchholz kooperiert eng mit niedergelassenen Ärzten und anderen Einrichtungen. Im Krankenhaus sind verschiedene Praxen tätig, wie etwa die Onkologie, die Radiologie, die Dialyse und eine Pathologische Praxis. Die Kardiologie mit einem Linksherzkatheter-messplatz ist integraler Bestandteil des Herzzentrums Hamburg. Hier wird mit modernsten Methoden wie z.B. Telemedizin gearbeitet; hierüber können Herzspezialisten in Hamburg herangezogen werden. Die Physiotherapie im Krankenhaus wird von der Waldklinik Jesteburg betrieben. Für weitere Einnahmen und eine bessere Auslastung des Hauses sorgt eine Private Ästhetische Chirurgie, an die OP-Säle vermietet werden.

Eines der Hauptthemen für die kreiseigene „Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH“ ist derzeit eine engere Kooperation mit den Krankenhäusern in den Landkreisen Stade und Soltau-Fallingbostel sowie in Lüneburg.

Sorgen bereiten Herrn Böttcher die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit (hier gilt eine 2-jährige Übergangsfrist bis Ende 2005 und ist eine EU-Richtlinie zu erwarten), Einführungsprobleme bei der Praxisgebühr in den Notfallambulanzen sowie durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz zur Qualitäts sicherung vorgesehene Mindestmengen bei bestimmten Therapien.

Gudrun Schaich-Walch konnte noch während der Sitzung berichten, dass der zeitgleich tagende Bundesausschuss für die in Notfallambulanzen anfallende Praxisgebühr eine Lösung gefunden hat, so dass die Praxisgebühr für Folgebehandlungen nicht erneut entrichtet werden muss. Zum Thema „Mindestmengen“ wies sie darauf hin, dass der Bund den Ländern zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung in der Fläche die Möglichkeit eingeräumt habe, Ausnahmeregelungen zu treffen. Schleswig-Holstein und Brandenburg haben hiervon Gebrauch gemacht, Niedersachsen bisher noch nicht.

Das Land ist nun in der Verantwortung. Die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Gudrun Schaich-Walch und Monika Griefahn wollen sich nun an die Niedersächsische Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) wenden, um eine befriedigende Lösung zu erreichen. Beide bedankten sich bei Herrn Böttcher und den anderen Teilnehmern für den Erfahrungsaustausch.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de