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Pressemitteilung 05/2004
Mittwoch, 7. Januar 2004
 
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Noch kein endgültiger Beschluss über Schließung des BAB-Zugangs Allertal
Bundesverkehrsministerium wartet auf Prüfung des Landes Niedersachsen
Wegen der Überlegungen zur Sperrung des Autobahnzugangs über die Tank- und Rastanlage Allertal an der A7 hatte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn mit einer Anfrage an Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe gewandt. Als Grund für die Schließung war von Seiten des Straßenbauamtes Verden die Einführung der Maut und die dann fehlende Zählstelle an dem inoffiziellen Zugang genannt worden.

Aus dem Bundesverkehrsministerium hat Monika Griefahn jetzt erfahren, dass die Bundesregierung die Länder anlässlich der Einführung der Lkw-Maut gebeten hat, alle rückwärtigen Anbindungen von Autobahnraststätten verkehrsrechtlich zu schließen, soweit es sich nicht um mit ihr abgestimmte Anschlussstellen handelt.

Gemäß dem Bundesfernstraßengesetz und der Straßenverkehrsordnung, argumentierte das Bundesverkehrsministerium weiter, dürfe ohnehin nur an gekennzeichneten Anschluss-stellen an der Autobahn ein- und ausgefahren werden. Daher sei die Nutzung der rückwärtigen Anbindungen von Autobahnrastanlagen auch ohne zusätzliche Verbots-zeichen oder Sperreinrichtungen verboten. Als Grund wurde die Vermeidung von Durchgangsverkehr genannt, um die Aufenthalts- und Erholungsfunktion der Rastanlage nicht anzutasten. Demnach fehle generell die sachliche und rechtliche Grundlage für eine Ausnahmeregelung, nach der Monika Griefahn gefragt hatte, wie das Ministerium erläuterte.

Was die konkrete Schließung der Zufahrten von den Raststätten Allertal Ost und Allertal West angeht, ist das Verfahren derzeit offensichtlich noch in der Schwebe. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, seien dem Land Niedersachsen im Rahmen des Rastanlagenausbaus auf der Westseite rechtlich und verkehrstechnisch vertretbare Lösungen aufgezeigt worden, welche vom Land jedoch nicht umgesetzt worden seien. Das Land Niedersachsen habe mitgeteilt, dass noch vertiefte Prüfungen vorgenommen werden sollten. Über das weitere Vorgehen soll nach dem Erhalt der Prüfungsergebnisse entschieden werden, die allerdings in Berlin noch nicht vorliegen.

Hierzu hat der SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Möhrmann am 7. Januar eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die niedersächsische Landesregierung gestellt. Beide Abgeordneten fordern, hier möglichst zügig eine Klärung herbeizuführen: „Damit die Menschen in der Region wissen, woran sie sind, denn besonders für Berufstätige ist dieser Autobahnzugang von Wichtigkeit.“

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de