Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn hinterfragt die von Landrat Axel Gedaschko (CDU) prognostizierte Belastung des Landkreises Harburg durch die
Hartz IV-Reform in Höhe von 5 Millionen Euro und kritisiert die CDU-Landesregierung Niedersachsen, die den Kommunen zustehende rund 200 Millionen Euro vorenthalten will. Außerdem kritisiert sie, dass die CDU/CSU-Steuerreform den Ruin der Kommunalfinanzen bedeuten würde und dem Landkreis Harburg dauerhaft mindestens 7,2 Millionen Euro Einnahmeausfall bringen würde.
Monika Griefahn: „Die Kommunen sollen durch die Maßnahmen der Bundesregierung um rund 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Dass es nicht noch mehr geworden ist, liegt an der Haltung von CDU/CSU im Bundesrat.“
Das Gesetzespaket „Hartz IV“ wird die Kommunen ab dem 1. Januar 2005 durch den Wegfall der Sozialhilfeausgaben für Erwerbsfähige entlasten. Gleichzeitig übernehmen die Kommunen allerdings künftig die Kosten für Wohnung und Heizung der künftigen Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende, also des Arbeitslosengeldes II. Umstritten ist derzeit die Auswirkung des Gesetzespakets auf die Finanzen von Landkreisen, Städten und Gemeinden. Das Gesetzespaket wurde im Übrigen von Regierung und Opposition einvernehmlich nach den Verhandlungen im Vermittlungs-ausschuss beschlossen. „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat anhand einiger Rechenbeispiele mit verschiedenen Kommunen die Auswirkungen von Hartz IV auf die Kommunalfinanzen überprüft. Es zeigte sich, dass die Kommunen falsch lagen und nicht alle entlastenden Auswirkungen des Hartz IV-Gesetzes berücksichtigt haben“, so Monika Griefahn, „Es ist zu vermuten, dass auch der Landkreis Harburg nicht alle entlastenden Faktoren in seiner Prognose berücksichtigt hat und deshalb falsch liegt.“
Es war Konsens im Vermittlungsausschuss, dass die Länder ihre Einsparungen beim Wohngeld an die Kommunen weitergeben. Nachdem es auf Landesebene Streit um die Höhe der Entlastung des Landes beim Wohngeld gab, hat sich Monika Griefahn beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen nach der konkreten Entlastung von Bund und Ländern erkundigt. Das Ergebnis: Bund und Länder werden beim Allgemeinen Wohngeld und beim Besonderen Mietzuschuss im Jahre 2005 verglichen mit den effektiven Ausgaben des Jahres 2002 um rund 350 Millionen Euro entlastet (einschließlich den Auswirkungen des Koch/Steinbrück-Papieres in Höhe von 17 Millionen Euro). Der Anteil Niedersachsens beträgt 50 %, also rund 175 Millionen Euro. Im Vergleich zu den voraussichtlichen Ausgaben des Jahres 2004 beträgt die Einsparung des Landes sogar rund 200 Millionen Euro. Es hat nun den Anschein, und dies ist der politische Skandal, dass das Land das Geld entgegen den Absprachen im Vermittlungsausschuss nicht an die Kommunen weitergeben will.
Monika Griefahn: „Ich empfehle dem Landrat Axel Gedaschko dringend, sich mit seinem Parteifreund Christian Wulff und den örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten in Verbindung zu setzen, damit das Land Niedersachsen die 200 Millionen Euro an die Kommunen weitergibt. Würde das Geld gleichmäßig an die Kommunen verteilt, macht dies für den Landkreis Harburg, der rund 3 % der Einwohner Niedersachsens hat, rund 6 Millionen Euro aus. Dieses Geld enthält das Land den Kommunen bisher vor; es gibt jedenfalls keine Zusagen des Landes, das Geld an die Kommunen weiterzureichen. Der Landkreis Harburg hat meine volle Unterstützung, wenn er das Geld beim Land Niedersachsen einfordert.“
Die SPD hätte gerne eine bessere Einnahmesituation der Kommunen bei der Gewerbesteuer durchgesetzt; dieses haben CDU/CSU verhindert. Im Gegenzug wollen CDU/CSU die Gewerbesteuer sogar abschaffen – mit dramatischen Auswirkungen für die Kommunalfinanzen.
Ein riesiges weiteres Finanzloch drohte dem Landkreis Harburg, wenn die CDU/CSU-Steuerreform umgesetzt werden würde. Die Union selbst spricht bundesweit von 10,7 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen. Nach ersten Berechnungen des Bundesfinanz-ministeriums belaufen sich die alljährlichen Mindereinnahmen jedoch auf rund 16 Milliarden Euro. Von der Lohn- und Einkommensteuer erhalten die Kommunen einen Anteil von 15 %. Die CDU/CSU-Steuerreform würde also dauerhaft jährliche Einnahmeausfälle von 2,4 Milliarden Euro für die Kommunen bedeuten. Nach einer Faustformel zur überschlägigen Kalkulation liegt der Anteil Niedersachsens bei 10 % (= 240 Millionen Euro), der Anteil des Landkreises Harburg bei 3 % des niedersächsischen Teils (= 7,2 Millionen Euro). Der Landkreis Harburg würde also jedes Jahr durch die CDU/CSU-Steuerreform mindestens 7,2 Millionen Euro verlieren. Dabei ist der Landkreis Harburg schon jetzt hoch verschuldet und stünde dann endgültig vor dem finanziellen Ruin.
Fragen und Antworten zu der Entwicklung der Kommunalfinanzen und den Auswirkungen von Hartz IV, Gewerbesteuer- und Einkommensteuerreform
Welche Auswirkungen hat die Hartz IV-Reform auf die Kommunalfinanzen?
Bereits bei Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag war es der erklärte politische Wille der SPD-geführten Bundesregierung und der Regierungskoalition, durch das Vierte Hartz-Gesetz die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Die Zahlen wurden zwischen den Experten aller Parteien von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss abgestimmt. Die Entlastung verteilt sich demnach so, dass auch auf der Ebene eines jeden Bundeslandes sich in der Summe aller Kommunen ein Plus ergibt. Ein Ausgleich für jede einzelne Kommune ist jedoch bei einem Bundesgesetz nicht möglich. Hier sind die jeweiligen Bundesländer gefordert, den Ausgleich unter den Kommunen zu organisieren.
Werden die Kommunen durch die Hartz IV-Reform belastet statt entlastet?
Nachdem eine Reihe von Kommunen über mögliche Belastungen durch die Hartz IV-Reform geklagt hat, ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) dieser Frage nachgegangen. Das Ministerium hat dankenswerterweise einige der Rechenbeispiele aus den Kommunen geprüft. Im Ergebnis zeigt sich am Beispiel von München und der Stadt Herne, dass belastende Faktoren tendenziell überschätzt und entlastende Faktoren unterschätzt werden.
In dem Fall der Stadt München ergibt sich demnach statt einer Belastung von 70 Millionen Euro jährlich eine Entlastung von schätzungsweise 10 Millionen Euro jährlich. Hinzu kommt ggf. noch eine Zahlung aus dem Landeshaushalt (Weitergabe von eingesparten Landesmitteln).
Was die Stadt Herne angeht, so ermittelt das BMWA statt einer Belastung von 12,94 Millionen Euro jährlich ein Defizit von 2,5 Millionen Euro. Hier gilt, dass die verbleibende Belastung auf Landesebene durch entsprechende Umschichtungen ausgeglichen werden muss. Konkret geht es hier darum, die Einsparungen im Landeshaushalt in angemessener Weise auf die Kommunen zu verteilen. Ein Finanzausgleich zwischen den Kommunen eines Bundeslandes ist notwendig.
Welches sind nun die Faktoren, die in den Berechnungen auf kommunaler Ebene nicht ausreichend berücksichtigt wurden?
Die Überprüfung durch das BMWA ergab das folgende Ergebnis:
- Effizienzgewinne, die aus einer intensivierten Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld-II resultieren, wurden nicht berücksichtigt.
- Nicht bedacht wurde, dass durch die veränderte Einkommensanrechnung ein Teil der Empfänger von Arbeitslosenhilfe aus dem Leistungsbezug herausfällt.
- Nicht in Ansatz gebracht wurde, dass die Wohnkosten der Leistungsbezieher bei Haushalten mit hohem eigenen Einkommen nur teilweise vom Leistungsträger getragen werden müssen.
- Einsparungen bei den Personal- und Verwaltungskosten durch den Wegfall der Betreuung der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger wurden nicht berücksichtigt.
- Die Weitergabe der Einsparungen im Landeshaushalt an die Kommunen blieb außer Ansatz.
- Der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigem Mitglied an allen Sozialhilfe-Bedarfsgemeinschaften wurde zu hoch angesetzt.
Das Land Niedersachsen bereichert sich an der Hartz IV-Reform
– Betrug an den niedersächsischen Kommunen um 200 Millionen Euro droht
Die Landesregierung von Christian Wulff will den niedersächsischen Städten und Gemeinden rund 200 Millionen Euro vorenthalten. CDU und FDP weigern sich, die Einsparungen des Landes bei Wohngeld und Eingliederungsleistungen an die Kommunen weiterzuleiten.
Trotz einiger Unwägbarkeiten um Hartz IV gibt es jedoch in jedem Fall eine feste Größe. Dies ist die Summe von 200 Millionen Euro, um die das Land Niedersachsen ab dem 1. Januar 2005 entlastet wird.
Bislang wurden die Aufwendungen der Kommunen für die Kosten für Unterkunft und Heizung im Falle von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) durch das hälftig von Bund und Land finanzierte pauschalierte Wohngeld gemindert. Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist, dass der Bund seine zusätzlichen Kosten für die Erbringung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld kompensiert, in dem er für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld kein Wohngeld mehr zahlen muss. Diese Kompensation führt unmittelbar auch zu Einsparungen der Länder, die – damit die im Vermittlungsausschuss vereinbarte Gesamtkalkulation aufgeht, ihre Einsparungen in voller Höhe an die Kommunen weitergeben müssen. Tatsächlich kann Niedersachsen allein durch die Wohngeldreform jährlich mit Einsparungen von rund 200 Millionen Euro rechnen, ohne an anderer Stelle des Gesetzesbündels belastet zu werden. Dies betrifft Entlastungen des Landes beim Allgemeinen Wohngeld (AWG) und beim Besonderen Mietzuschuss für Transferleistungsempfänger (BMZ) und enthält auch die Auswirkungen des Koch/Steinbrück-Papiers.
Die CDU geführte Landesregierung in Niedersachsen hat sich geweigert, diese Entlastungen an die Kommunen weiterzugeben und setzt sich damit in klaren Widerspruch zum Geist des Vermittlungsergebnisses, nachdem die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlastete werden sollen. Obwohl Christian Wulff selbst mit am Tisch des Vermittlungsausschusses saß, ist er nun nicht bereit, diese Vereinbarung auch umzusetzen.
Der Bund ist grundgesetzlich daran gehindert, direkte Finanzbeziehungen zu den Kommunen aufzubauen. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes kennt nur den Bund und die Länder. Es ist liegt daher in der alleinigen Kompetenz der Landesregierung in Hannover, die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel an die Kommunen weiterzuleiten.
Welche Auswirkungen hätten die Steuerpläne von CDU / CSU zur Lohn- und Einkommensteuer auf die Kommunalfinanzen und auf den Landkreis Harburg?
Jeden Tag geistert ein neues Steuermodell durch die Debatte. CDU, CSU und FDP und diverse Wirtschaftsweise überbieten sich mit immer noch radikaleren Steuersenkungsvorschlägen und verlieren dabei aus den Augen, was dies für die öffentlichen Haushalte, insbesondere auch die Kommunen, bedeuten würde:
Die Steuermindereinnahmen beliefen sich beim Kirchhof-Modell im ersten Jahr seiner Wirksamkeit auf 42,9 Milliarden Euro, bei der CDU (ursprüngliches Merz-Modell) auf 31,5 Milliarden Euro, bei der FDP auf 20,3 Milliarden Euro und bei der CSU auf 16 Milliarden Euro.
Dauerhaft entstünden die höchsten Steuermindereinnahmen beim ursprünglichen CDU-Merz-Modell mit 25,3 Milliarden Euro, gefolgt von der FDP mit 14,5 Milliarden Euro, gefolgt von der CSU mit 12,7 Milliarden Euro und Kirchhof mit 11,4 Milliarden Euro.
Auch das jetzt vorgeschlagene Konzept der Union ist nicht finanzierbar. Die Union selbst spricht von 10,7 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen. Die Steuerausfälle im Jahr der Wirksamkeit eines Konzepts mit den vorgeschlagenen Tarifsenkungen von 12 bis 36 % bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000/90.000 Euro dürften weit höher liegen. Erste Berechnungen des Bundesfinanzministeriums belaufen sich auf rund 16 Milliarden Euro. Es ist klar, dass selbst diese – im Vergleich zum verbalradikalen Bierdeckel-Konzept von Merz und Merkel – abgespeckte Version für die öffentlichen Haushalte nicht finanzierbar ist. Die Union kann nicht sagen, woher dieses Geld kommen soll.
Es ist klar, dass solch hohe Steuermindereinnahmen weder für den Bund und für die Bundesländer noch für die Gemeinden verkraftbar sind und auch mittelfristig nicht sein werden. Schon deshalb waren und sind die immer noch zu hörenden Ankündigungen, kurzfristig eine radikale Steuerreform zu realisieren, nichts als ein großes Märchen; man kann es auch Täuschung der Bürger nennen.
Von der Lohn- und Einkommensteuer erhalten die Kommunen einen Anteil von 15 %. Die CDU/CSU-Steuerreform würde also dauerhaft jährliche Einnahmeausfälle von 2,4 Milliarden Euro für die Kommunen bedeuten. Nach einer Faustformel zur überschlägigen Kalkulation liegt der Anteil Niedersachsens bei 10 % (= 240 Millionen Euro), der Anteil des Landkreises Harburg bei 3 % des niedersächsischen Teils (= 7,2 Millionen Euro). Der Landkreis Harburg würde also jedes Jahr durch die CDU/CSU-Steuerreform mindestens 7,2 Millionen Euro verlieren. Dabei ist der Landkreis Harburg schon jetzt hoch verschuldet und stünde dann endgültig vor dem finanziellen Ruin.
Welche Steuererleichterung hat die SPD bereits auf den Weg gebracht?
Die Finanzminister, auch die der CDU und FDP, sind sich einig: alle bislang vorliegenden Modelle weisen gravierende Mängel auf. Zum einen sind sie angesichts eines Staatsdefizits von 82 Milliarden Euro im Jahre 2003 schlicht unbezahlbar. Zum anderen sind sie sozial ungerecht, die Verteilungsgerechtigkeit wird nicht gewährleistet. Vorschläge, die darauf hinauslaufen, die Steuersätze für Spitzenverdiener zu senken und dies mit der Streichung von Steuerbefreiungen für Geringverdiener zu finanzieren, lehne ich ab.
Im Gegensatz zu diesen Vorschlägen ist die Steuerpolitik der Bundesregierung sozial ausgewogen; wir senken den Eingangssteuersatz von 25,9 % im Jahr 1998 schrittweise auf 15% im Jahr 2005. Der Spitzensteuersatz wird gleichgewichtig von 53 % im Jahr 1998 auf 42 % im Jahr 2005 gesenkt! Dies sind bereits die niedrigsten Steuersätze in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das ist eine große Steuerreform! Sie bringt Entlastungen von zusammen fast 60 Milliarden Euro jährlich! Davon profitieren alle Steuerzahler. Denn dies war keine Steuerreform nur für Reiche!
Welche Auswirkungen hat die Reform der Gewerbesteuer auf die Kommunen?
Welche Auswirkungen hätten die CDU-Pläne?
CDU und CSU fordern in ihrem „Wachstumsprogramm“, die Gewerbesteuer abzuschaffen und kommunale Zuschläge zur Einkommenssteuer einzuführen. Sie stellen sich damit gegen alle kommunalen Spitzenverbände und propagieren eine weitere Umverteilung der Steuerlast zu Ungunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die SPD strebte dagegen eine Revitalisierung der Gewerbesteuer durch die Verbreitung der Bemessungsgrundlage an, ist damit aber im Bundesrat an der Union gescheitert. Das heißt, auch Freiberufler sollten gewerbesteuerpflichtig werden. In den meisten kleineren und mittleren Städten hätte dies keine tatsächliche Mehrbelastung für die freien Berufe dargestellt, da die Gewerbesteuer bis zum Hebesatz von 380 Prozent voll mit der Einkommensteuer verrechnet werden kann. Für die Kommunen hätte diese Maßnahme jedoch zu spürbaren Einnahmeverbesserungen geführt. Gleichzeitig sollte eine Verstetigung der Gewerbesteuer durch die teilweise Einbeziehung von Dauerschuldzinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten in den Gewerbeertrag erzielt werden. Die Vorschläge der Bundesregierung entsprachen weitestgehend den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände.
Die bereits im Bundestag beschlossene Reform der Gewerbesteuer ist von der Union im Bundesrat unter maßgeblicher Beteiligung von Christian Wulff verhindert worden. In den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses sind alle Regelungen, die zu einer signifikanten Aufkommenssteigerung der Gewerbesteuer führen würden, aus dem Gesetzespaket gestrichen worden. Alle das Gewerbesteueraufkommen steigernden oder stabilisierenden Maßnahmen sind von der Union gestrichen worden. Lediglich die Absenkung der Gewerbesteuerumlage von 28 auf 20 Punkten, also der Gewerbesteueranteil von Bund und Ländern, sowie die Beseitigung einiger Steuerschlupflöcher sind vom Vermittlungsausschuss beschlossen worden.
Durch diese von Christian Wulff gestützte Klientelpolitik der CDU im Vermittlungsausschuss entgehen den Kommunen ca. 800 Millionen Euro jährlich.
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