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Pressemitteilung
Freitag, 28. Januar 2005
 
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Wahlkreisreform wurde vom Bundestag beschlossen
Wie die Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn mitteilte, wurde die Wahlkreisreform jetzt vom Bundestag beschlossen. Demnach wird neben Munster nun auch Wietzendorf im Landkreis Soltau-Fallingbostel dem Wahlkreis Lüchow-Dannenberg - Lüneburg ab der nächsten Bundestagswahl angehören.

Die Wahlkreiskommission hatte einen Entwurf zur Verteilung der Wahlkreise auf die Länder erarbeitet, der federführend im Innenausschuss weiter bearbeitet wurde. Der Innenausschuss hatte den Gesetzentwurf am 26. Januar 2005 abschließend beraten und einstimmig dem Bundestag empfohlen. Nun war der Bundestag am 28. Januar am Zuge, um die Reform endgültig auf den Weg zu bringen. Bis auf die Gemeinde Wietzendorf wird der Bundestagswahlkreis Soltau-Fallingbostel – Winsen/L. bezogen auf die jetzige Wahlperiode unverändert bleiben.

Zu Beginn der Diskussion hatte die Wahlkreiskommission vorgeschlagen, aufgrund der demographischen Entwicklung dem Land Schleswig-Holstein einen Wahlkreis zu nehmen. Der Innenausschuss hat dies in seinen Beratungen nicht als notwendig angesehen und ist diesem Vorschlag nicht gefolgt. Daraus resultierend hat Niedersachsen jetzt keinen zusätzlichen Wahlkreis erhalten, was sonst eine große Umstrukturierung der Wahlkreise in Niedersachsen zur Folge gehabt hätte. Im Gespräch war ja noch zu Beginn der Beratungen, den Wahlkreis Soltau-Fallingbostel – Winsen/Luhe wieder zu trennen, wonach der Landkreis Harburg als Wahlkreis Winsen wieder wie vorher allein dagestanden hätte und dem Landkreis Soltau-Fallingbostel als Wahlkreis eventuell wieder Teile des Kreises Rotenburg angehört hätten – wie vor dieser laufenden Legislaturperiode.

„Ich bedaure sehr, dass Wietzendorf nicht mehr zu meinem Wahlkreis gehören wird“, erklärte Monika Griefahn. „Auf der anderen Seite bin ich aber auch froh darüber, dass mein Wahlkreis – wenn er auch sehr groß ist – weitgehend so erhalten geblieben ist, denn eine durchgreifende Wahlkreisreform in jeder Bundestagswahlperiode bringt zuviel Unruhe in die politische Arbeit vor Ort.“ Neben kleineren Wahlkreiskorrekturen in den Bundesländern ergibt sich nur bei Thüringen und Bayern eine große Änderung: Bayern erhält einen Wahlkreis hinzu, auf den Thüringen verzichten muss.

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de