
Das Foto zeigt (von rechts): Uwe Harden MdL, Erika Mann
MdEP, Dr. Detlev Schmidt, Monika Griefahn MdB, Samt-
gemeindebürgermeister Rolf Roth, Brigitte Somfleth MdL
und SPD-Ortsvereinsvorsitzender Claus Eckermann.
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Auf Einladung der SPD-Bundestags-abgeordneten Monika Griefahn besuchte jetzt die SPD-Europaabgeordnete Erika Mann die Chemische Fabrik Bock in Marschacht. Nach einem Betriebsrundgang diskutierte sie mit dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Detlev Schmidt, über die geplante EU-Chemikalienrichtlinie REACH. Am Termin nahmen ebenfalls teil: Hedi Wegener MdB, Uwe Harden MdL, Brigitte Somfleth MdL, Samtgemeindebürgermeister Rolf Roth und SPD-Ortsvereinsvorsitzender Claus Eckermann.
Geschäftsführer Dr. Detlev Schmidt stellte zunächst durch einen Vortrag und bei einem anschließenden Betriebsrundgang die Produktion der Chemischen Fabrik Bock dar. Die Firma wurde 1948 / 50 in Hamburg-Billbrook gegründet, zog 1967 / 68 nach Marschacht und beschäftigt heute fast 100 Mitarbeiter. Hauptprodukt der Firma ist die Thioglykolsäure und ihre Derivate. Bei einigen Produkten ist die Firma sogar Weltmarktführer, bei einigen anderen Produkten einer von nur drei oder vier Produzenten weltweit. Hauptprodukte sind Stabilisatoren für Kunststoffe, Chemikalien für die Kosmetikindustrie (Dauerwellen, Haarglätter, Enthaarung), die Polymerchemie (Coatings = Farben, Lacke und Beschichtungen; Acryl- und Epoxydharze), Chemikalien für die Lederverarbeitung und Gummiproduktion und für sonstige Anwendungen (Wasserbehandlung, Ölförderung, Pharmaindustrie und leitende Polymere z.B. für optische LEDs und Kondensatoren).
Anschließend informierte die SPD-Europaabgeordnete Erika Mann zum Stand der geplanten EU-Chemikalienrichtlinie REACH. Das von der Kommission vorgeschlagene System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen (REACH) wird zurzeit in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments beraten. Ziel der geplanten Richtlinie ist eine bessere Chemikaliensicherheit in der Europäischen Union. Am 19. Januar 2005 fand eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament zu diesem Thema statt. Erika Mann ist für die SPE-Fraktion im Industrieausschuss zuständig für das REACH-Gesetzgebungsverfahren. Ihrer Meinung nach ist der Vorschlag der Kommission, eine Vereinheitlich der Bewertung von Chemikalien und eine Erfassung aller Stoffe vorzunehmen, insgesamt zu begrüßen. „Die Anhörung im Europäischen Parlament hat allerdings deutlich gezeigt, dass viele Aspekte und Auswirkungen der Verordnung nicht umfassend geklärt sind. Allein in Niedersachsen bieten 173 zumeist mittelständische Chemiebetriebe Arbeitsplätze für 28 000 Menschen. Aus diesem Grund muss REACH so gestaltet werden, dass die Verlagerung wichtiger chemischer Märkte in Drittstaaten verhindert wird“, so Erika Mann.
Herr Dr. Detlev Schmidt bewertete anschließend aus seiner Sicht die geplante REACH-Gesetzgebung. Auch in den USA gebe es mit dem HPV-Programm bereits ein Zulassungsverfahren, das allerdings nur für Chemikalien mit einer Jahresproduktion von über 1.000 Tonnen gelte. In Europa sei nun mit der Einführung eines Zulassungs- und Bewertungsverfahrens für die Altstoffe zu rechnen. REACH setze jedoch schon bei einer Jahresproduktion von nur 1 Tonne an. Bei größeren Mengen trage das Geschäft die Kosten, fraglich sei aber, ob sich das teure Zulassungsverfahren auch bei in kleineren Mengen produzierten Chemikalien lohne. Offen sei auch noch die Frage der Konsortienbildung, das heißt, welche Firma von diversen weltweit produzierenden Unternehmen für das Zulassungsverfahren zuständig sein soll und wie die Kosten unter allen Produzenten und Importeuren verteilt würden. Erika Mann berichtete aus den laufenden Beratungen, dass es keine Zwangskonsortien geben werde und dass bei der auf einen langen Zeitraum (11 Jahre) angelegten Umsetzung im Interesse des Gesundheitsschutzes die Priorität auf solchen Stoffen liegen werde, mit denen Menschen direkt in Kontakt kommen.
Einig waren sich Erika Mann MdEP, Monika Griefahn MdB und Dr. Detlev Schmidt sowie alle anderen Beteiligten darin, dass REACH einerseits zu mehr Chemikaliensicherheit beitragen kann, dass andererseits auch die Belange der deutschen und niedersächsischen Chemieindustrie in das Gesetzgebungsverfahren einfließen müssen.
Weitere Firmeninformationen im Internet unter:
www.brunobock.de oder www.bock-thiochemicals.com .
Hintergrundinformationen zu REACH:
Die EU-Kommission veröffentlichte im Mai 2003 ein Beratungsdokument über die Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien (REACH). Das Dokument enthält den gemeinsamen Vorschlag der Generaldirektionen Umwelt und Unternehmen für eine Verordnung, die die Strategie für eine zukünftige Chemiepolitik umsetzt, die im Weißbuch zur Chemiepolitik aus dem Frühjahr 2001 beschrieben ist.
Die EU-Kommission formulierte sieben spezifische Ziele für die Entwicklung einer neuen Chemiepolitik:
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Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Gefahren im Zusammenhang mit der Herstellung, der Verwendung und der Entsorgung von Chemikalien;
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Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Chemischen Industrie;
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Verhinderung der Zersplitterung des Binnenmarkts wegen der unterschiedlichen nationalen Standards in der Chemikaliensicherheit und in der Risikobewertung;
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erhöhte Transparenz, z. B. im Hinblick auf Eigenschaften der vermarkteten Chemikalien und auf Expositionen von Mensch und Umwelt;
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Einbindung in internationale Bestrebungen auf UN- und OECD-Ebene, wie das Globally Harmonised System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien, und die Einführung der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention);
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Förderung der Chemikalienprüfung ohne Tierversuche, z.B. durch Anerkennung von Daten, die ohne Wirbeltierversuche zustande gekommen sind oder durch Nutzung bereits bestehender Daten;
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Erfüllung internationaler Verpflichtungen der EU gegenüber der Welthandelsorganisation (WTO), z.B. bezüglich nicht gerechtfertigter Handelshindernisse bei der Vermarktung von Chemikalien.
Innerhalb von 11 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung (ca. 2006 oder später) sollen alle Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 t pro Jahr hergestellt oder importiert werden, mit einem verbindlichen Datensatz auf EU-Ebene (bei der neuen EU-Zentralbehörde) registriert werden. Der Einführungsprozess wird schrittweise mit hochvolumigen Stoffen (>1000 t/a) und solchen Stoffen beginnen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährlich eingestuft sind. Die Hersteller sind verpflichtet, eine Chemikalien-Sicherheitsbewertung (= Chemicals Safety Assessment [CSA]) durchzuführen, die den gesamten Lebenszyklus des Stoffes umfasst, das heißt die Herstellung in der eigenen Firma und die generelle Verwendungsart durch die direkten Kunden sowie durch weitere Anwender im Verlauf der Wertschöpfungskette. Die Ergebnisse der CSA und die daraus folgenden Risiko-Managementempfehlung werden in einem Chemikalien-Sicherheitsbericht (Chemical Safety Report [CSR]) zusammengestellt.
Der CSR enthält außerdem alle relevanten Informationen, die dem Ergebnis der Sicherheitsbewertung zu Grunde liegen, wie z.B. die Beschreibung der Stoffeigenschaften, die (öko)toxikologisch abgeleitete Expositionsobergrenze sowie die Annahmen zu den Verwendungsbedingungen und zur maximal erwarteten Expositionshöhe. Die relevanten Informationen des CSA werden an die Stoffanwender über das Sicherheitsdatenblatt (SDB) weiter gegeben. Wenn bestimmte Informationen über die Eigenschaften der zu registrierenden Stoffe nicht zur Verfügung stehen, soll der Registrierende Vorschläge für die Durchführung entsprechender Tests einreichen, die dann von der zuständigen Behörde innerhalb einer festgelegten Frist evaluiert werden.
Zusätzlich zu diesen Registrierungs-, Bewertungs- und Informationsmechanismen enthält REACH zwei weitere Instrumente, um die Verwendung der gefährlichsten Stoffe einzuschränken. In Zukunft wird für den Gebrauch von Stoffen mit sehr hohem Gefahrenpotential, z.B. den erbgutverändernden (mutagenen) Substanzen, eine Zulassung benötigt. Beschränkungen der Vermarktung und der Verwendung können für jene Stoffe ausgesprochen werden, bei denen die Risikoabschätzung der Behörden unter Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren nicht akzeptable Risiken gezeigt hat.
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