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Pressemitteilung
Dienstag, 10. Mai 2005
 
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Erika Mann MdEP und Monika Griefahn MdB werben für die Europäische Verfassung /
Deutscher Bundestag entscheidet am 12. Mai 2005 über Ratifikation


Die EU-Verfassung ist in aller Munde, aber niemand weiß so recht, worum es dabei eigentlich geht und wann sie denn überhaupt in Kraft tritt. Die SPD-Europaabgeordnete Erika Mann und die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn werben jetzt für die Europäische Verfassung. Monika Griefahn: „Ich bin für die Verfassung, weil erstmals in einem Vertragswerk der EU die Kommunen mit einbezogen sind und die Parlamente nicht erst nach der Verabschiedung von EU-Richtlinien beteiligt werden. Außerdem wird die EU-Grundrechte-Charta fester Bestandteil der Verfassung.“

Nachdem der so genannte Europäische Konvent den Entwurf für eine Verfassung für Europa im Sommer 2003 vorgelegt hatte und sich die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten im Juni 2004 die letzten strittigen Fragen des Entwurfs ausgeräumt hatten, haben die Staats- und Regierungschefs der EU haben am 29. Oktober 2004 das Vertragswerk feierlich in Rom unterzeichnet. Die eigentlich spannendste Phase begann aber erst danach und wird voraussichtlich bis Ende 2006 andauern: der Ratifizierungsprozess. Das bedeutet, dass alle Mitgliedsstaaten der EU dem Vertrag zustimmen müssen. Das geschieht entweder durch die Parlamente oder in Volksabstimmungen. In den meisten Staaten - genauer gesagt in 16 von 25 - ratifizieren die Parlamente, so auch in Deutschland. In den anderen neun Ländern gibt es Volksabstimmungen. Haben alle Staaten zugestimmt, kann die Verfassung am 1. November 2006 dann endgültig in Kraft treten und ersetzt den seit 2003 geltenden Vertrag von Nizza als Grundlage der Europäischen Union.

Der Bundestag hat für die Ratifizierung in Deutschland den 12. Mai 2005 angesetzt. Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestags müssen der Verfassung zustimmen. Die Bundesregierung hatte im November 2004 das entsprechende Gesetz verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet. Der Bundesrat, der ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen muss, wird sich ebenfalls mit der Verfassung befassen.

Wird die EU-Verfassung wider Erwarten nicht ratifiziert, zum Beispiel weil eine Volksabstimmung gegen die Verfassung ausgeht, sieht die Verfassung vor, dass sich die Staats- und Regierungschefs der EU mit dieser Frage befassen müssen, um dann eine Lösung zu erarbeiten. Der Nizza-Vertrag würde in diesem Fall erst einmal weiter gelten.

Im Vergleich zu den gegenwärtigen Verträgen wird mit der Verfassung eine Stärkung des demokratischen Charakters der Union vorgenommen. Es geht um mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Effizienz:

Mehr Demokratie

  • Festschreibung des Subsidiaritätsprinzips: Das heißt, die EU muss künftig begründen, warum eine Maßnahme auf EU-Ebene geregelt werden muss und nicht in den Nationalstaaten.
  • Die nationalen Parlamente (in Deutschland Bundestag oder Bundesrat) können notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip klagen.
  • Das Europäische Parlament erhält mehr Kompetenzen: Es wählt künftig den Präsidenten der EU-Kommission und wird mit dem EU-Ministerrat im Gesetzgebungsverfahren gleichberechtigt.
  • Mit europaweit 1 Millionen Unterschriften kann man künftig ein Europäisches Bürgerbegehren initiieren.
  • Die Charta der Grundrechte wird in die Verfassung aufgenommen.

Mehr Transparenz

  • Die Verfassung ordnet die politischen Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedsstaaten - ähnlich wie das deutsche Grundgesetz bei Bund und Ländern - 1. nach ausschließlicher Zuständigkeit der EU (zum Beispiel Handelspolitik, Zollunion, Währungspolitik der Eurozone), 2. gemeinsamer Zuständigkeit von EU und Mitgliedsstaaten (zum Beispiel Binnenmarkt, Verkehr, Energie, Landwirtschaft, Umwelt) und 3. Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten, bei denen die EU unterstützend und koordinierend tätig wird (zum Beispiel Bildung, Jugend, Kultur).
  • Vereinfachung der Rechtssetzungsarten: Künftig gibt es das unmittelbar geltende Europäische Gesetz und das Europäische Rahmengesetz, das von den Mitgliedsstaaten mit gewissen inhaltlichen Spielräumen noch in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Mehr Effizienz

  • Ausweitung der Mehrheits-Entscheidungen, die im Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit statt nach Einstimmigkeitsprinzip getroffen werden können. Die Mehrheiten müssen 55 Prozent der Staaten und 65 Prozent der Bevölkerung der Union repräsentieren. Deutschland erhält damit ein größeres Gewicht.
  • Der Europäische Rat hat künftig für 2,5 Jahre einen hauptamtlichen Präsidenten, die bisher halbjährlich rotierende Ratspräsidentschaft entfällt damit. Es entsteht mehr Kontinuität an der Spitze der Union.
  • Die EU erhält einen Außenminister, der die Außenpolitik der EU-Staaten koordinieren soll.
  • Die Zahl der EU-Kommissare wird von 2014 an auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsstaaten beschränkt.

Weitere Informationen zur Europäischen Verfassung unter: http://europa.eu.int/constitution/index_de.htm .

 
Diese Pressemitteilung finden Sie auf: www.monika-griefahn.de