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Monika Griefahn, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag erklärt:
„Heute legt die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ dem Bundestagspräsidenten ihren Zwischenbericht vor. Ich begrüße die darin enthaltene Forderung nach einer Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz ausdrücklich. Die von der Kommission vorgeschlagene Formulierung des Artikels 20b „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ ist richtig.
Solch eine Verankerung fehlt bisher im Grundgesetz, obwohl die deutsche Gesellschaft und Politik ganz konkret auf kulturellen Grundwerten basiert und von diesen abhängt. Die staatliche Förderung von Kunst und Kultur hat nicht nur eine lange und besonders intensive Tradition, sondern gehört zu den Grundfesten unserer Gesellschaft. Zu dieser Säule des Zusammenlebens sollten wir uns auch im Grundgesetz bekennen und verpflichten.
Der im Herbst neu zu wählende Bundestag sollte dieses Staatsziel im Grundgesetz verankern.“
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