Ein gutes timing hatte die SPD-Fraktion im Buchholzer Rat, als sie ein Gespräch der Bundestagsabgeordneten Monika Griefahn mit Buchholzer Betriebs- und Personalratsmitgliedern auf Freitag, den 17. Juni 2005 terminierte. Als die Einladungen hinausgingen, war von Neuwahlen noch keine Rede - nun sind sie aber ein heißes Thema.
Eine gute Nachricht konnte die engagierte Abgeordnete frisch aus Berlin mitbringen. Die SPD-Bundestagsfraktion will für ältere Arbeitnehmer die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nicht schon zum 1. Februar 2006, sondern erst zum 1. Februar 2008 senken. SPD und Grüne haben festgestellt, dass die Erprobungsphase für diese Änderung des Sozialgesetzbuches III nicht lang genug war und deshalb sofort gehandelt. CDU und CSU wollen das Vorhaben jedoch jetzt im Bundesrat blockieren.
Im bevorstehenden Wahlkampf werde es schwierig, festzustellen, was die CDU eigentlich wolle. Zu verschieden seien die Äußerungen der verschiedenen Flügel. Allerdings sei bei den Konservativen ein Trend zu erkennen, der weg geht vom Solidaritätsgedanken und hin zur Eigenvorsorge des Einzelnen.
Die SPD hingegen wolle Sozialsysteme, die im Kern das Prinzip der Solidarität beibehalten. Angesichts der zu lange nicht in Angriff genommenen Reformen („Die Rente ist sicher“) sei es höchste Zeit geworden für den Umbau, den die SPD eingeleitet habe.
Die Reformen so weiterzuführen, dass nicht z.B. die Krankenschwester für die Krankenversicherung genau so viel zahlt wie der Oberarzt, sei das Motto der SPD. Die von der Union beabsichtigte Kopfpauschale – jeder zahlt den gleichen Beitrag und das für jedes Familienmitglied – berücksichtigt nicht die unterschiedliche Leistungskraft und macht den größten Teil der Bevölkerung zu Bittstellern, die auf Antrag einen Zuschuss erhalten können.
Auch die beabsichtigte Erhöhung der Mehrwertsteuer wie auch die Besteuerung der Nachtarbeitszuschläge treffe zuerst die „kleinen Leute“. Letztlich würden sie die Absenkung der Spitzensteuersätze bezahlen. Nötig sei in der Bundesrepublik eigentlich keine weitere Steuersenkung, sondern eine Streichung der Subventionen und ein einfacheres Steuerrecht.
Gerade für die Betriebsräte aber seien die Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes äußerst gravierend. Bei den geringen Ausfallzeiten durch Arbeitskämpfe, wie es in der Bundesrepublik der Fall sei, bestehe keine Not, etwa 80 % der Arbeitnehmer nicht mehr in dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes zu lassen. Die Investitionen, die in den letzten Jahren in der Bundesrepublik gerade auch aus dem Ausland vorgenommen worden sein, bestätigten, dass das Betriebsverfassungsgesetz kein Hindernis sei, sondern ein positiver Standortfaktor, der ein gutes Arbeitsklima und den Betriebsfrieden fördere.
Die Lage am Arbeitsmarkt sei immer noch nicht zufrieden stellend; Erfolge würden jedoch nicht ausreichend wahrgenommen. So gab es im April 2005 in Deutschland 38,76 Millionen Erwerbstätige. Unter Kohl waren es 1998 im Vergleichsmonat nur 37,28 Millionen Erwerbstätige. Man habe heute also rund 1,48 Millionen Erwerbstätige mehr, die in Lohn und Brot stehen. Und man habe auch dementsprechend mehr Arbeitsplätze für diese 1,48 Mio. Erwerbspersonen.