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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts setzt positive Signale für Ehrenamt.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück will mit der neuen Gesetzesinitiative „Hilfen für Helfer“ die vielen ehrenamtlichen Helfer noch besser unterstützen. Spenden und gemeinnützige Arbeit sollen ebenfalls zukünftig noch stärker anerkannt werden.
Die Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn sagte dazu: „Die Reform des Gemeinnützigkeitsrecht ist ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk zum Internationalen Tag der Freiwilligen. Damit können wir die über 23 Millionen Engagierten in Deutschland rechtlich und finanziell noch besser unterstützen.
Das Gemeinnützigkeitsrecht soll vereinfacht und transparenter werden. Gerade die Vereine können sich demnach bald über die Vereinheitlichung und Erhöhung der Spendenabzugsfähigkeit auf 20 Prozent und die Anhebung der Steuerfreigrenze für die wirtschaftliche Betätigung von Vereinen von 30.678 Euro auf 35.000 Euro freuen. Durch diese Änderungen soll in Zukunft die Spendenbereitschaft steigen. Auch Übungsleiter kommen in den Genuss von Änderungen. Für sie steigt die steuer- und abgabenfreie Übungsleiterpauschale von jährlich 1.848 Euro auf 2.100 Euro. „Mit diesen Änderungen verbessern wir den finanziellen Rahmen und unterstützen soziale und integrative Arbeit in den Vereinen, sei es im Sport, in der Kultur, bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem THW, den Hilfsdiensten oder bei den pädagogischen Betreuern im Jugendbereich“, betonte Monika Griefahn.
Doch auch alle anderen Engagierten profitieren durch die Möglichkeit der Ermäßigung der Einkommenssteuer für Engagierte um 300 Euro. So gebe es eine sichtbare Form der Anerkennung für alle, die Verantwortung für sich und andere übernehmen und durch ihren unentgeltlichen und freiwilligen Einsatz unsere Gesellschaft bereichern, sagte die Bundestagsabgeordnete.
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