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Parlamentarisches Patenschafts-Programm
 

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Junge Leute für ein Jahr in die USA
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm

Deutsch-Amerikanischer Jugendaustausch -
das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP)
des Deutschen Bundestages und des Kongresses der USA

2. Wer kann teilnehmen?

An dem Programm können Schüler/innen und junge Berufstätige teilnehmen, sofern sie die unten genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, sich in den Vorauswahlen bewähren und im Anschluss an die Vorauswahlen von einer/einem der am PPP teilnehmenden Bundestagsabgeordneten ausgewählt werden.

Schüler/innen

Teilnehmen können Schüler und Schülerinnen mit mindestens befriedigenden Schulleistungen, die etwa in der neunten oder zehnten Klasse sind (die genauen Daten werden jedes Jahr für das aktuelle Bewerbungsverfahren bekanntgegeben). Die Bewerber müssen einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vorweisen und dürfen kein Kind oder Pflegekind eines/einer Bundestagsabgeordneten sein.

Junge Berufstätige / Auszubildende

Teilnehmen können junge Berufstätige, die zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens 16 und höchstens 22 Jahre alt sind. Ihr erster Wohnsitz muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden, auch sie dürfen kein Kind oder Pflegekind eines Bundestagsabgeordneten sein. Auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung sind teilnahmeberechtigt.

Wehrpflichtige Jugendliche sollten ihren Wehr-/Zivildienst bereits geleistet haben (Altersgrenze erhöht sich entsprechend). Einige wenige Berufe (z.B. Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden - daher sind Jugendliche dieser Berufsgruppen von der Teilnahme leider ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation: Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (Adresse auf Seite 4)