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Mittwoch, 12. Januar 2005
 

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Mehr Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige seit dem 1. Januar

Ohne ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger sähe es in vielen Bereichen düster aus. Egal ob Klassenräume verschönert oder Schwimmbäder am Leben erhalten: ohne ehrenamtlichen Einsatz wäre vieles nicht zu realisieren. Doch was ist, wenn ein Versicherungsschaden auftritt? Häufig waren Ehrenamtliche dann bei der Regulierung auf sich allein gestellt, was natürlich auch dazu führte, vorher noch einmal mehr zu überlegen, ob der ehrenamtliche Einsatz überhaupt in Angriff genommen werden sollte. Die Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn kennt diese Risikoabwägung aus vielen Gesprächen. Seit dem 1. Januar 2005 gelten nun neue Regelungen. Die SPD-Fraktion hat im Deutschen Bundestag durchgesetzt, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2005 wesentlich erweitert worden ist. Damit konnte sehr berechtigten Anliegen aus zahlreichen Organisationen und Verbänden entsprochen werden.

„Als SPD belassen wir es nicht bei einem symbolischen Handschlag und schönen Worten. Die Förderung und Unterstützung der Engagierten ist unser zentrales Anliegen. Schritt für Schritt haben wir die Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessert, sei es wie jüngst beim Unfallschutz oder beim Ausbau der Freiwilligendienste. Unsere Bilanz kann sich sehen lassen“, lautet das Fazit der Bundestagsabgeordneten.

Was ist neu? Auch bisher waren bereits viele Engagierte in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Geschützt sind etwa die Aktiven bei der Freiwilligen Feuerwehr, in Wohlfahrtsverbänden oder der Hospizbewegung, Schöffen, Schülerlotsen und Kommunalpolitiker. Mit dem Gesetz wird der Versicherungsschutz nun auf weitere Personengruppen ausgedehnt, die sich ebenfalls zugunsten der Allgemeinheit engagieren und dabei gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sein können. Das Gesetz sieht vor, dass künftig Bürgerinnen und Bürger versichert sein sollen, die in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung von Gebietskörperschaften (z. B. Kommunen) oder Kirchen tätig werden. Wer im Interesse einer Kommune ehrenamtlich tätig wird, ist künftig versichert. Das ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Städte und Gemeinden verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen. „Hier bestand nach bisheriger Rechtslage eine Lücke im Versicherungsschutz, die wir nun geschlossen haben“, erläuterte Monika Griefahn.

Versichert sind künftig zum Beispiel die Mitglieder einer Bürgerinitiative, die im Auftrag der Kommune einen Spielplatz bauen und hierfür eine Patenschaft übernehmen. Auch die ehrenamtlich Tätigen eines Fördervereins, der mit Einwilligung der Kommune ein von Schließung bedrohtes kommunales Freibad betreibt, sind gegen Unfälle versichert. Wichtig ist dies auch für den Schulverein, der in Eigenleistung seiner Mitglieder die Renovierung von Klassenzimmern übernimmt. Außerdem können gemeinnützige Organisationen, etwa Sportvereine, ihren gewählten Ehrenamtsträgern auf freiwilliger Basis Unfallversicherungsschutz verschaffen. Gewählte Ehrenämter können beispielsweise das Amt des Vorstandes oder auch das des Kassenwartes sein. Ebenfalls Unfallversicherungsschutz auf freiwilliger Basis können ehrenamtlich Engagierte in Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen erhalten.

Schließlich soll der Schutz derjenigen weiter verbessert werden, die sich freiwillig in Rettungsorganisationen engagieren. Auch ihnen sollen künftig Sachschäden ersetzt werden. Da Unglücksfälle eine besonders schnelle und umfassende Hilfe erfordern, soll in dieser Situation der Helfer nicht mit seinem Sachschaden allein gelassen werden. Zu denken ist etwa an eine ehrenamtliche DLRG-Rettungsschwimmerin, die bei einem Einsatz einen erschöpften Schwimmer rettet und dabei ihre Uhr verliert.

Wie läuft das Verwaltungsverfahren für die neuen Formen des Versicherungsschutzes ab?
Die neuen Aufgaben werden in die bestehenden Verwaltungsabläufe integriert. Dabei werden etwa im Sportbereich zwischen Landessportbünden und der zuständigen Berufsgenossenschaft einfache Meldeverfahren verabredet, die individuelle Melde- und Beitragspflichten entbehrlich machen. Der einzelne Versicherte muss namentlich erst dann erfasst werden, wenn er einen Unfall erlitten hat. „Ehrenamtliche Arbeit nutzt allen. Die ehrenamtlich Engagierten dürfen nicht mit dem Risiko dieser Tätigkeiten allein gelassen werden. Wir haben erreicht, dass sie sich künftig auf den solidarischen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verlassen können“, erklärte Monika Griefahn abschließend.